Abschaffung Steuerklassen III/V

  • Ehe und Familie stehen unter einem besonderen Schutz des Staates. Das heißt, es muss eine Besserstellung gegenüber anderen Lebensgemeinschaften geben.

    Wenn wir dem Schluss von besonderem Schutz auf notwendige Besserstellung folgen wollen, stellt sich die Frage, wie wirkungsvoll diese Besserstellung umgesetzt wird.

    Es zeigt sich dabei, dass ein bestimmter Typ von Ehe davon profitiert: Die Ehe, in der ein Partner vollständig oder weit überwiegend das Einkommen erzielt und gleichzeitig das Haushaltseinkommen möglichst hoch ist. Ehen, in denen beide Partner gleich viel verdienen, werden generell gar nicht besser gestellt. Ehen von Geringverdienern werden nicht oder nur im kleinen Maße bessergestellt. Dagegen spart eine Einkommensmillionärin durch Heirat eines Nichterwerbstätigen 17.672 € jährlich Steuern (im Jahr 2022, aus Wikipedia).

  • Definition Diebstahl:

    https://dejure.org/gesetze/StGB/242.html

    Sofern Steuererhebung nicht rechtswidrig ist, könnte man prüfen, ob Verleumdung vorliegt, wenn behauptet wird, Steuern zu erheben sei Diebstahl.

    Definition Verleumdung:

    https://dejure.org/gesetze/StGB/187.html

    Polemik sagt dir was?

    Du darfst gern Anzeige erstatten. Dann wird dir erklärt werden, dass der Staat nicht verleumdungsfähig ist.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Da muss ich dir widersprechen. Das BVerfG hat entschieden, dass eingetragene Lebenspartnerschaften bzgl. des Splittings mit Ehen (damals noch reine Hetero-Ehen) gleichgestellt sein müssen.

    Schöner Zeitpunkt, diese Entscheidung kam 2013 und feiert ihren 10. Geburtstag :-).

    Herzlichen Glückwunsch an die Entscheidung :)

    Ist tatsächlich auch ein schönes Beispiel für eine Analogieanwendung: Gleiche Pflichten bedeuten auch gleiche Rechte. De Facto ist die eingetragene Partnerschaft ja eine Ehe.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Wenn wir dem Schluss von besonderem Schutz auf notwendige Besserstellung folgen wollen, stellt sich die Frage, wie wirkungsvoll diese Besserstellung umgesetzt wird.

    Es zeigt sich dabei, dass ein bestimmter Typ von Ehe davon profitiert: Die Ehe, in der ein Partner vollständig oder weit überwiegend das Einkommen erzielt und gleichzeitig das Haushaltseinkommen möglichst hoch ist. Ehen, in denen beide Partner gleich viel verdienen, werden generell gar nicht besser gestellt. Ehen von Geringverdienern werden nicht oder nur im kleinen Maße bessergestellt. Dagegen spart eine Einkommensmillionärin durch Heirat eines Nichterwerbstätigen 17.672 € jährlich Steuern (im Jahr 2022, aus Wikipedia).

    Was im Steuerrecht ja aber auch logisch ist: Wer keine oder nur wenige Steuern zahlt, kann halt auch nur wenig oder gar nicht entlastet werden. Negative Steuern gibt es nicht.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Einige der für mich bisher ertragreichsten Diskussionen hier waren diejenigen, bei denen ich "verlor", weil ich davor etwas übersehen, falsch verstanden hatte oder einfach nur komplett danebenlag. Da habe jedesmal was gelernt, das auf diese Art auch gleich besonders gut hängen bleibt.

    Die Korrekturen hier verlaufen hier meist sanft nach dem Motto "könnte es sein, dass Du da den Paragraf xy übersehen hast?" was sehr gut für das Klima ist, weil a) Fehler auch von "Höhergestellten" angesprochen werden und b) sich auch Neue trauen, Antworten zu geben. Das mag ich sehr.

    Wenn ein Thema politisch diskutiert wird, kommt es eher zu einem Schlagabtausch "ich habe meine Meinung und alles was ich schreibe dient zum Beweis, dass ich recht habe". Das ist nicht mehr so sanft und häufig auch von nur geringem Neuigkeitswert. So wir hier. Aber "zwei von drei Parteien dieser Regierung wollen Mütter in die Arbeit zwingen" wollte ich nicht so stehen lassen. Und - entscheidender - ich bin ja auch nur ein Mensch.

  • Meine Frau war nach der Geburt der Kinder einige Jahre ohne Einkommen. Die Wahl von III/V erschien uns hier deshalb zweckmäßig (zumal wir vorher V/III hatten, um ihr erwartetes Elterngeld zu pushen).

    Nachdem meine Frau wieder arbeiten gegangen ist, haben wir uns offen gestanden keine Gedanken mehr um die Steuerklassen gemacht.

    Das Thema Steuerklassen ist primär ein Beitrag zum Thema "finanzielle Unbildung", also ein Phänomen, das zu beheben gerade diese Internetseite angetreten ist.

    Es ist allgemein bekannt, das Geld zu den primären Streitpunkten in Beziehungen (also auch Ehen) zählt. Wenn ich sehe, mit wieviel Wut die "Geldfrau" zum Thema schreibt, dann möchte ich diese Wut einfach nicht abbekommen.

    Deine oben skizzierte Steuerklassenwahl diente dazu, das Elterngeld zu maximieren, was dann nicht etwa einer Einzelperson, sondern der Familie insgesamt zugutegekommen ist. So sollte das sein, und ich kann mir nichts anderes vorstellen, daß Ihr das gemeinsam entschieden habt.

    Man sollte in einer Beziehung nicht nur am gleichen Strang ziehen, sondern dazu noch an der gleichen Seite desselben.

    Zum Thema Ehegattensplitting: Auch hier weiß ich nicht, warum sich Feministinnen darüber so fürchterlich erregen: In einem progressiv gestalteten Einkommensteuertarif wie unserem deutschen ist es doch für das Paar günstig, wenn man beide Einkommen in einen Topf wirft und die Steuer so rechnet, als hätten beide jeweils die Hälfte verdient. Auf diese Weise zahlen die beiden doch weniger Steuer, als wenn man die Einkommen einzeln versteuerte! Wer dieses Verfahren für frauenfeindlich hält, der darf ja jederzeit getrennte Veranlagung wählen, dann ist er diesen vermeintlichen Seximus los.

  • Zum Thema Ehegattensplitting: Auch hier weiß ich nicht, warum sich Feministinnen darüber so fürchterlich erregen: In einem progressiv gestalteten Einkommensteuertarif wie unserem deutschen ist es doch für das Paar günstig, wenn man beide Einkommen in einen Topf wirft und die Steuer so rechnet, als hätten beide jeweils die Hälfte verdient. Auf diese Weise zahlen die beiden doch weniger Steuer, als wenn man die Einkommen einzeln versteuerte! Wer dieses Verfahren für frauenfeindlich hält, der darf ja jederzeit getrennte Veranlagung wählen, dann ist er diesen vermeintlichen Seximus los.

    Die Argumentation dahinter (die ich absolut nicht nachvollziehen kann) ist wohl, dass aufgrund des Splittings, welches sich ja vor allem für unterschiedliche Einkommen lohnt, sich die Paare wohl häufig dafür entscheiden würden, dass die Frau dann weniger arbeitet und weniger verdient. Weil man spart ja dann Steuern.

    1. 95% der Paare haben doch gar keine Ahnung von Steuern und Finanzen und wissen doch auch oft gar nicht, dass ein Splitting existiert. Und da wollen die scheinbar wegen des Splittings sowas entscheiden? Glaub ich nicht...

    2. Wer aufgrund dessen dann auch noch weniger verdienen will, nur um Steuern zu sparen, im Endeffekt dann aber natürlich viiiieel weniger Geld in der Haushaltskasse hat (weil Frau ja nur 50% und nicht 100% arbeitet), dem ist auch nicht mehr zu helfen ^^

  • Die Argumentation dahinter (die ich absolut nicht nachvollziehen kann) ist wohl, dass aufgrund des Splittings, welches sich ja vor allem für unterschiedliche Einkommen lohnt, sich die Paare wohl häufig dafür entscheiden würden, dass die Frau dann weniger arbeitet und weniger verdient. Weil man spart ja dann Steuern.

    So wird es immer mal wieder gesagt. Ich kann das auch nicht nachvollziehen.

    1. 95% der Paare haben doch gar keine Ahnung von Steuern und Finanzen und wissen doch auch oft gar nicht, dass ein Splitting existiert. Und da wollen die scheinbar wegen des Splittings sowas entscheiden? Glaub ich nicht...

    2. Wer aufgrund dessen dann auch noch weniger verdienen will, nur um Steuern zu sparen, im Endeffekt dann aber natürlich viiiieel weniger Geld in der Haushaltskasse hat (weil Frau ja nur 50% und nicht 100% arbeitet), dem ist auch nicht mehr zu helfen. ^^

    Jeder Steuerbürger hat einen Grundfreibetrag von 10908 € (Wert für Steuerjahr 2023). Der ist auf jeden Fall steuerfrei. Dieser Grundfreibetrag ist in der Grundtabelle der Versteuerung (die für Ledige gilt) logischerweise einmal berücksichtigt.

    Die Steuerklasse III, ursprünglich mal für den Alleinverdiener mit nicht berufstätiger Ehefrau gedacht, enthält den Grundfreibetrag zweimal -- für den Ehemann und die Ehefrau.

    Arbeitet die Ehefrau dann aber doch, dann bekommt sie die Steuerklasse V, die dann aber halt ohne Grundfreibetrag gerechnet ist -- denn den beansprucht ja bereits der Ehegatte.

    Damit hat "er" einen zusätzlichen Steuerfreibetrag von 10 Mille, "sie" hingegen noch nicht einmal den Grundfreibetrag. Er zahlt deutlich weniger Steuer als ein Lediger mit gleichen Einkommen, sie zahlt deutlich mehr. Mit dem Steuerbescheid gleicht sich das wieder aus, aber so weit denken viele Leute nicht.

    Da können dann bei Leuten, die die Zusammenhänge nicht verstehen (und die miteinander trotz Trauschein nicht so ganz einig sind) schnell mal Neid oder andere Mißhelligkeiten aufkommen: "Warum zahlst Du mit Deinem guten Gehalt so wenig Steuer und ich mit meinen paar Kröten sogar mehr als Du?"

    Ich traue es manchen Frauen durchaus zu, daß sie zu dem Schluß kommen: "Wenn bei meiner Arbeit so wenig netto herumkommt, lohnt sich das Arbeiten für mich nicht." Das stimmt sachlich zwar so nicht, aber das psychologische Moment ist für manche Leute ja wichtiger als die sachliche Ebene. :)

    Eins ist jedenfalls klar: Wir beiden sind uns in der Beurteilung dieser Sachlage höchstvermutlich einig. :)

  • Ich traue es manchen Frauen durchaus zu, daß sie zu dem Schluß kommen: "Wenn bei meiner Arbeit so wenig netto herumkommt, lohnt sich das Arbeiten für mich nicht." Das stimmt sachlich zwar so nicht, aber das psychologische Moment ist für manche Leute ja wichtiger als die sachliche Ebene. :)

    Ach ja? Ich kenne durchaus auch Beziehungen, in denen die Frau nach der Elternzeit gerne wieder ein paar Stunden arbeiten möchte (also Teilzeit) und der steuerkundige Mann ihr dann erklärt, dass sich das bei den paar Stunden netto ja gar nicht lohnt (genau wegen dem Ehegattensplitting!). Die Folge ist dann meist Frau macht lieber einen Minijob (weil da hat man ja dieses lästigen Steuern und SV Abgaben nicht) und so wird das Haushaltsnettoeinkommen perfekt optimiert.

    Problem ist nur, dass lange Zeit im Minijob sich meist schlecht auf die gesetzliche Rente und die allgemeinen Chancen am Arbeitsmarkt auswirkt. Das begreifen viele Frauen aber leider erst dann, wenn es zu einer Trennung kommt...

  • Ach ja? Ich kenne durchaus auch Beziehungen, in denen die Frau nach der Elternzeit gerne wieder ein paar Stunden arbeiten möchte (also Teilzeit) und der steuerkundige Mann ihr dann erklärt, dass sich das bei den paar Stunden netto ja gar nicht lohnt (genau wegen dem Ehegattensplitting!). Die Folge ist dann meist Frau macht lieber einen Minijob (weil da hat man ja dieses lästigen Steuern und SV Abgaben nicht) und so wird das Haushaltsnettoeinkommen perfekt optimiert.

    Problem ist nur, dass lange Zeit im Minijob sich meist schlecht auf die gesetzliche Rente und die allgemeinen Chancen am Arbeitsmarkt auswirkt. Das begreifen viele Frauen aber leider erst dann, wenn es zu einer Trennung kommt...

    Die Auszeit vom Job (selbst wenn eher kurz) rächt sich dummerweise oftmals durch entgangene Karrieremöglichkeiten. Diese Demotivation durch steuerliche Effekte zu verstärken sollte der Gesetzgeber zumindest schlüssig begründen können, wenn er schon keine ernsthaften Anstalten macht, etwas zu ändern.

  • Das psychologische Moment ist für manche Leute wichtiger als die sachliche Ebene. :)

    Ach ja?

    Ja.

    Ich kenne durchaus auch Beziehungen, in denen die Frau nach der Elternzeit gerne wieder ein paar Stunden arbeiten möchte (also Teilzeit) und der steuerkundige Mann ihr dann erklärt, dass sich das bei den paar Stunden netto ja gar nicht lohnt (genau wegen dem Ehegattensplitting!). Die Folge ist dann meist Frau macht lieber einen Minijob (weil da hat man ja dieses lästigen Steuern und SV Abgaben nicht) und so wird das Haushaltsnettoeinkommen perfekt optimiert.

    Das ist je nach Konstellation sehr gut möglich. Ich habe mal ganz bewußt viele Jahre lang einen Minijob gemacht und in diesem netto auf die Stunde gerechnet mehr als doppelt so viel verdient wie in meinem Brotberuf. Das Volumen ist aber halt begrenzt.

    Problem ist nur, dass lange Zeit im Minijob sich meist schlecht auf die gesetzliche Rente und die allgemeinen Chancen am Arbeitsmarkt auswirkt. Das begreifen viele Frauen aber leider erst dann, wenn es zu einer Trennung kommt.

    Es gibt Beziehungen, in denn die beiden Beteiligten fair miteinander umgehen (leuchtendes Beispiel: Oliver Noelting von http://www.frugalisten.de). Es gibt aber auch Beziehungen, in denen der eine den anderen über den Tisch zieht. Das war schon immer so, und ich befürchte, das wird auch immer so bleiben.

    Ich halte dieses Steuerklassenbingo für eine Spinnerei. Auf die zu zahlende Steuer wirken sich Steuerklassen ja nicht aus, allenfalls zahlt man etwas früher oder später. Die Wirkung des Liquiditätseffekts ist begrenzt. In speziellen Fällen wirkt sich Steuerklassenbingo aber tatsächlich aus, etwa beim Elterngeld. Du darfst fest annehmen, daß ich in einer solchen Situation (in der es für die Familie als Ganzes einen Vorteil brächte) das Bingo mitspielen würde.

  • Es zeigt sich dabei, dass ein bestimmter Typ von Ehe davon profitiert: Die Ehe, in der ein Partner vollständig oder weit überwiegend das Einkommen erzielt und gleichzeitig das Haushaltseinkommen möglichst hoch ist. Ehen, in denen beide Partner gleich viel verdienen, werden generell gar nicht besser gestellt. Ehen von Geringverdienern werden nicht oder nur im kleinen Maße bessergestellt.

    Das sehe ich anders. Sinn des Ehegattensplitting ist doch gerade eine Gleichbehandlung sämtlicher ehelicher Aufgabenverteilungen.

    Ehe1 mit Einkommen von zweimal 40k zahlt die gleiche Steuer, wie Ehe2 mit einem Einkommen von 80k. Die Ehegemeinschaft kann also Haushalt, Kindererziehung und externe Arbeit eigenverantwortlich aufteilen, ohne Steuervor- oder nachteile zu haben.

  • Frage von McProfit

    hallo liebe Forums Freunde.

    Ich habe eine kurze Frage zum Ehegatten Splitting

    Allgemein gilt die Empfehlung, wenn ein Ehepartner ein sehr hohes Einkommen hat und der andere ein sehr niedriges ist gemeinsame Veranlagung zu wählen weil die Steuerlast durch die Teilung reduziert wird.

    Aber jetzt meine Frage.

    Wenn das Einkommen des einen so hoch ist, dass auch bei Teilung immer noch der höchste Steuersatz herauskommt, gibt es dann dennoch einen Sinn gemeinsame Veranlagung zu machen.

    Der höchste Steuersatz bleibt auch bei einer Teilung immer noch bestehen.

    Vielen Dank und viele Grüße. McProfit

  • Hallo McProfit,

    da sollte man auf die gesamte Steuerlast (sprich Durchschnittssteuersatz blicken), nicht nur auf den Spitzensteuersatz.

    Selbst wenn das Splitting nichts am Spitzensteuersatz für einen Partner ändert, so sollte sich der Durchschnittssteuersatz und damit die Steuerlast vermindern.

    (Laienverständnis meinerseits.)

  • Ich habe eine Frage zum Ehegatten-Splitting:

    Allgemein gilt die Empfehlung, wenn ein Ehepartner ein sehr hohes Einkommen hat und der andere ein sehr niedriges, gemeinsame Veranlagung zu wählen, weil die Steuerlast durch die Teilung reduziert wird.

    Ehegattensplitting lohnt sich (cum grano salis) für ein Ehepaar dann, wenn mindestens einer von beiden unter 60 k€ versteuert und sie unterschiedlich viel verdienen.

    Wenn das Einkommen des einen so hoch ist, dass auch bei Teilung immer noch der höchste Steuersatz herauskommt, gibt es dann dennoch einen Sinn, gemeinsame Veranlagung zu machen.

    Auch dann ist das in den meisten Fällen sinnvoll.

    Das Kriterium ist nicht das Einkommen des besser verdienenden Partners, sondern das Einkommen des schlechter verdienenden: Wenn der schlechter verdienende Partner bereits 60 k€ versteuert, bringt das Ehegattensplitting nichts mehr (Es sei denn, die Reichensteuer kommt ins Spiel, dann lohnt sich das Splitting bis 280 k€ pro Nase).

    Der höchste Steuersatz bleibt auch bei einer Teilung immer noch bestehen.

    Man muß sich die Sache (wie immer) genauer anschauen.

    Unser Steuersystem weist vor allem im unteren Einkommensbereich einen gleitenden Steuersatz auf. Die ersten etwa 10.000 € zu versteuerndes Einkommen sind frei, dann kommen 14%, dann 24%, dann 42% (dann kommt der unsterbliche SolZ dazu und schließlich in erheblicher Höhe die "Reichensteuer").

    https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommen…z_2021_2024.svg

    Eine Einzelperson erreicht bei etwa 60.000 € zu versteuerndem Einkommen die (fast) höchsten 42% (den unsterblichen SolZ und die Reichensteuer lasse ich mal der Einfachkeit halber weg).

    Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame Einkommen der Eheleute gleichmäßig auf beide verteilt und dann versteuert. Das bringt ihnen dann eine Steuerminderung, wenn rechnerisch höher versteuertes Einkommen vom besser verdienenden Partner hin zu niedriger versteuertem Einkommen des schlechter verdienenden Partners verschoben werden kann.

    Man nimmt (bildlich gesprochen) z.B. 10 k€ vom besser verdienenden Partner weg (das er zu 42% versteuern müßte) und rechnet sie dem schlechter verdienenden Partner zu (der sie nur zu z.B. 25% versteuert).

    Das Extrem (ohne Reichensteuer) ist dann erreicht, wenn einer 120 k€ verdient und der andere nichts. Diese 120 k€ werden auf beide verteilt (je 60 k€), wodurch beide die niedrigeren Prozentsätze komplett ausnutzen. Weitere Einkünfte werden zwar auch gleichmäßig verteilt, über 60 k€ pro Kopf hinaus, werden aber bei beiden dann mit 42% versteuert, wie es bei einer Einzelperson auch wäre.

    Ehegattensplitting lohnt sich für Eheleute also dann, wenn mindestens einer von beiden unter 60 k€ versteuert und sie unterschiedlich viel verdienen.

    PS: Mit Steuerklassen hat das allerdings nichts zu tun.

  • An Achim Weiss

    Lieber Forumsfreun Achim

    Wie ich es von dir kenne, hast du alles mehr als perfekt erklärt.

    Ich habe ich es hier aus verständlichen Gründen nicht ganz deutlich geschrieben.

    Daher etwas klarer:

    wenn bei einem Ehepartner das steuerpflichtig Einkommen null ist

    und beim andern zum Beispiel 300.000, dann bedeutet das,

    dass jeder 150.000 versteuert.

    Damit ist aber jeder in der höchsten Steuerklasse, wie man auch wäre, wenn man keine gemeinsame Veranlagung gemacht hätte.

    Das war eigentlich der Hauptgrund meine Frage.

    Viele Grüße und vielleicht kannst du mich da aufklären.

    Ich bin nämlich gerade dabei die Steuererklärungen für 2022 fertig zu machen.

    Viele Grüße, McProfit