...Ich hätte es so ausdrückt:
Das Krankengeld selbst wird nicht besteuert, sorgt aber dafür, dass der Steuersatz auf den Rest höher wird.
...
Dazu lässt sich noch ergänzen, dass die Steuerlast auf den Rest dadurch nicht höher wird, als sie wäre, wenn ohne Krankheit ganz normal Arbeitslohn bezogen worden wäre.