Mein Arbeitgeber will immer klauen!

  • Guten Tag,

    ich hoffe es geht euch gut! Ich habe ein Problem mit meinem Arbeitgeber, dass mich stört. Mein Arbeitgeber bezahlt sehr häufig nicht voll Gehalt. Zum Beispiel hat diese Monat eine Feiertag, eine Arbeitstag und die Zuschläge nicht bezahlt.

    Normalerweise ich rede mit der Buchhaltung und nach einem Monat bekomme ich das Geld.

    Das passiert fast jede Monat.. zwei oder max dreimal kann passieren. Aber ich habe kein Geduld mehr. Es ist so dumm, dass sie ständig versuchen, Geld zu stehlen.

    Wie soll ich weiter gehen? Soll ich wieder mit meinem Arbeitgeber reden? Oder ist es bessere Idee, wenn ich an Arbeitsgericht herantrete. Was gilt mit der Frist?

    Vielen Dank für eure Zeit!

    Viele Grüße

  • Hallo Dio,

    sehen Sie es unabhängig von den juristischen Fragen einmal praktisch. Wollen (oder müssen) Sie auf Gedeih und Verderb in der Firma bleiben? Wenn ja, wird Ihnen außer reden nichts bleiben. Falls nein, wechseln Sie die Firma. Nach einer erfolgreichen Klage müssen Sie es sowieso.

    Gruß Pumphut

  • Hallo Pumphut und BS.C

    Vielen Dank für eure Antworten!

    Um ehrlich zu sein, will ich nicht mehr bleiben, weil ich nicht zufrieden bin. Es ist nicht auch mein Ziel.

    Aber es gibt ein Problem. Wenn ich kündige habe ich eine Sperre. Gibt es die Sperrzeit in diese Situation? Soll ich besser mich beraten lassen? Mit Arbeitsgericht meine ich.

    Was würdet ihr machen, wenn ihr nicht bleiben wolltet?

  • Ja ich suche. Aber die Frage ist, was soll ich jetzt machen.

    - Suchen, finden und dann Klage?

    - Klage und parallel suchen?

    - Email schreiben, parallel suchen und kündigen?

    Solange Du keine andere Arbeit hast, gehst Du wie bisher in die Buchhaltung und forderst Deinen Lohn nach. Natürlich suchst Du parallel. Aber wenn Du auf den Lohn angewiesen bist, kannst Du erst dann kündigen, wenn Du etwas anderes hast.

    Hinweis: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht zahlt man seine kosten selbst, auch wenn man den Prozeß gewinnt (was bei Dir mit aller Zurückhaltung wahrscheinlich ist). Rechne Dir vorher aus, was teurer ist: Den Lohn nicht zu bekommen oder die Kosten für den Prozeß (von dem Du übrigens rechnen kannst, daß er 1 Jahr geht, bevor Du ein Urteil hast).

  • Ich würde mich den Vorrednern anschließen. Weiterarbeiten, regelmäßig die Buchhaltung anmailen und parallel einen neuen Job suchen.

    Eine Klage finde ich nicht schlüssig. Mit welchem Ziel würden Sie denn Klagen? Die noch ausstehenden Zahlungen zu bekommen? Die erhalten Sie ja auch, wenn Sie die Buchhaltung anschreiben. Mehr wird das Arbeitsgericht auch nicht bewirken können. Dem Arbeitgeber droht ja kein Bußgeld, weil er das Gehalt nicht korrekt auszahlt.

  • Wenn es häufiger zu Unstimmigkeiten kommt, dann muss da nicht zwingend Bosheit dahinter stecken, es kann auch mangelnder Informationsfluss oder schlicht Inkompetenz sein.

    Wie groß (Anzahl Mitarbeiter) ist der Betrieb denn? Macht das Personalbüro die Abrechnungen selbst oder gibt es eine externe Buchstelle? Haben die Kollegen auch häufiger Probleme mit den Abrechnungen?

  • Wenn es häufiger zu Unstimmigkeiten kommt, dann muss da nicht zwingend Bosheit dahinter stecken, es kann auch mangelnder Informationsfluss oder schlicht Inkompetenz sein.

    Wie groß (Anzahl Mitarbeiter) ist der Betrieb denn? Macht das Personalbüro die Abrechnungen selbst oder gibt es eine externe Buchstelle? Haben die Kollegen auch häufiger Probleme mit den Abrechnungen?

    Mehr als 30.000 Mitarbeiter bundesweit.

    Die machen selbst.

    Und ja meine Kollegen haben auch häufiger Probleme.

  • Jetzt habe ich keine andere Arbeit.

    So, das beste ist zurzeit eine email mit Zahlungsaufforderung oder?

    Nicht per Mail! Beweiskraft.

    Reklamiere immer per Einschreiben inkl. Kopie !!!!

    Oder lege eine Zweitschrift der Buchhaltung zur Quittierung vor.

    Beweiskraft.

    Ausserdem wenn das mehrfach vorkommt und das systematisch läuft und der AG sich eine Buchhaltung leistet:
    Der AG hat das angewiesen?

    Geht es auch anderen AN so?

  • Aber immer schön den Ball flach halten dabei: Wenn der Arbeitgeber bisher auf EMail-Aufforderung gezahlt hat, dann kann Dio sich weitergehende Anstrengungen so lange sparen, wie das funktioniert. Und wenn es mal nicht mehr funktioniert, dann hat er 3 Jahre Verjährungsfrist Zeit, sich - gerne auch mit unserer Hilfe - den besten Weg auszusuchen, um an sein Geld zu kommen. Das kann auch der gerichtliche Mahnbescheid sein oder die Zustellung der Forderung per Gerichtsvollzieher. Kostet beides nicht viel, die Kosten lassen sich auf den AG überwälzen, und die Klage ginge im Bedarfsfall immer noch und wäre sauber vorbereitet.

    Ob der AG das absichtlich macht oder es nicht richtig hinbekommt? Auch große Unternehmen können große Schwächen haben.