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VL Sparen

  • Casajonsen
  • 23. Dezember 2023 um 19:01
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  • Casajonsen
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    • 23. Dezember 2023 um 19:01
    • #1

    Tach zusammen. Ich würde gerne ab dem Jahr 2024 einen ETF-VL-Sparplan für mich und meine Frau bei Finvesto abschließen. Ich bekomme von meinem Arbeitgeber keinen Zuschuss. Ich bin verheiratet und möchte gerne 66,66 Euro von meinem Gehalt bezahlen, um die voll Prämie zu bekommen. Ist dies so möglich? Ich hatte bei euch (Finanztip) gelesen, dass man bei Aktien/Etf ein Depot besparen kann, um sie vollen 160 Euro Arbeitnehmer Sparzulage zu bekommen.

  • Impidimpi
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    • 23. Dezember 2023 um 20:07
    • #2

    Klar ist das möglich. Ihr solltet euch sicher sein, dass ihr Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage für mehrere Jahre habt, was nach der Erhöhung für 2024 ja für nicht wenige der Fall sein kann.

    Und dann gibts bei Finanztip und Co entsprechende Empfehlungen für Depots. Finvesto wird meist genannt. Zu beachten ist eben die jährliche Gebühr von 10€, weshalb plus kleiner Transaktionsgebühr, weswegen es sich im Vergleich zum normalen Depot nur rechnet, wenn du sicher die Arbeitnehmersparzulage bekommst. Und die jährliche Gebühr musst du sieben Jahre lang zahlen, da du das Depot um die staatliche Förderung zu bekommen 6 Jahre lang besparen und ein siebtes Jahr ruhen lassen musst. Übrigens musst du mit wenigen Ausnahmen auch die sechs Jahre durchgehend von einem Arbeitgeber einzahlen lassen. Da gibts diverse Bedingungen für Fälle falls man mal aussetzen will/muss.

    Also zusammengefasst: du solltest dir sicher sein, dass du auch wirklich sechs/sieben Jahre lang Arbeitnehmer bist und unter der Grenze für die Förderung bist.

    Keine Empfehlung, nur selbst belesene allgemeine Infos 😊

    Viel Erfolg!

    Edit: hab gerade gelesen, dass du vor hast die Prämie von deiner Frau mit deinem Gehalt zu bekommen. Da bin ich mir tatsächlich nicht sicher. Das geht glaub ich nicht. Finvesto hat zum Beispiel auch die Grenze 40€/Monat. Schon allein deswegen bräuchte man einen zweiten Vertrag. Aber vielleicht weiß hier noch jemand anderes mehr zu diesem Fall.

    Edit 2: also ich vermute, dass du die Arbeitnehmersparzulage nur für eine Person jeweils bekommst und auch nicht übertragen bekommen kannst. Ergibt ja Sinn, weil die eben nur Arbeitnehmer bekommen. Wenn deine Frau auch Arbeitnehmerin ist, dann sollte es kein Problem sein zwei Depots zu öffnen, damit Jeder 33,34€ oder so einzahlen lässt. Aber wie gesagt, keine konkrete Beratung an der Stelle, vielleicht weiß hier jemand anderes mehr.

  • Casajonsen
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    • 24. Dezember 2023 um 10:59
    • #3
    Zitat von Impidimpi

    Klar ist das möglich. Ihr solltet euch sicher sein, dass ihr Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage für mehrere Jahre habt, was nach der Erhöhung für 2024 ja für nicht wenige der Fall sein kann.

    Und dann gibts bei Finanztip und Co entsprechende Empfehlungen für Depots. Finvesto wird meist genannt. Zu beachten ist eben die jährliche Gebühr von 10€, weshalb plus kleiner Transaktionsgebühr, weswegen es sich im Vergleich zum normalen Depot nur rechnet, wenn du sicher die Arbeitnehmersparzulage bekommst. Und die jährliche Gebühr musst du sieben Jahre lang zahlen, da du das Depot um die staatliche Förderung zu bekommen 6 Jahre lang besparen und ein siebtes Jahr ruhen lassen musst. Übrigens musst du mit wenigen Ausnahmen auch die sechs Jahre durchgehend von einem Arbeitgeber einzahlen lassen. Da gibts diverse Bedingungen für Fälle falls man mal aussetzen will/muss.

    Also zusammengefasst: du solltest dir sicher sein, dass du auch wirklich sechs/sieben Jahre lang Arbeitnehmer bist und unter der Grenze für die Förderung bist.

    Keine Empfehlung, nur selbst belesene allgemeine Infos 😊

    Viel Erfolg!

    Edit: hab gerade gelesen, dass du vor hast die Prämie von deiner Frau mit deinem Gehalt zu bekommen. Da bin ich mir tatsächlich nicht sicher. Das geht glaub ich nicht. Finvesto hat zum Beispiel auch die Grenze 40€/Monat. Schon allein deswegen bräuchte man einen zweiten Vertrag. Aber vielleicht weiß hier noch jemand anderes mehr zu diesem Fall.

    Edit 2: also ich vermute, dass du die Arbeitnehmersparzulage nur für eine Person jeweils bekommst und auch nicht übertragen bekommen kannst. Ergibt ja Sinn, weil die eben nur Arbeitnehmer bekommen. Wenn deine Frau auch Arbeitnehmerin ist, dann sollte es kein Problem sein zwei Depots zu öffnen, damit Jeder 33,34€ oder so einzahlen lässt. Aber wie gesagt, keine konkrete Beratung an der Stelle, vielleicht weiß hier jemand anderes mehr.

    Alles anzeigen

    Vielen Dank für die Antwort. So in der Art hatte ich es schon vermutet. Damit wäre es mir schon wieder zu aufwendig, wenn man zwei Verträge abschließen müsste, da ich unsere Finanzen verwalte. Falls noch jemand konkret drüber berichten kann, nur her damit. Ich wünsche euch schon mal ein frohes Fest!

  • tom70794
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    • 24. Dezember 2023 um 15:03
    • #4

    Man braucht eigentlich nur einen Vertrag für ein zusammen veranlagtes Paar.

    § 3 5. VermBG - Einzelnorm

  • Impidimpi
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    • 24. Dezember 2023 um 15:38
    • #5
    Zitat von tom70794

    Man braucht eigentlich nur einen Vertrag für ein zusammen veranlagtes Paar.

    https://www.gesetze-im-internet.de/vermbg_2/__3.html

    Interessant. Dann vielleicht mal beim jeweiligen Depotanbieter nachfragen? Ich hatte bei meinen eigenen Recherchen immer nur gefunden, dass pro VL-Depot maximal 40€ angelegt werden dürfen.

    Die einzige Anlagemöglichkeit für mehr als 40€ ist meinen Informationen nach neben Bausparverträgen, die generell meist nicht empfohlen werden, das Degussa VL-Sparkonto, das bis 100€/Monat geht. Aber bei Banksparplänen gibts eben keine staatliche Förderung.

  • frams
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    • 2. März 2024 um 17:40
    • #6

    hallo Zusammen,
    wenn ich das richtig verstanden habe, MUSS mein Arbeitgeber es mir ermöglichen, auch in einen ETF-Sparplan die VL anzulegen, richtig?
    Mein Arbeitgeber ist leider sehr sehr "risiko"-scheu und bietet deshalb über die betriebliche Altersvorsorge nur extrem teure Renten-Produkte an.
    Kann ich von meinem AG verlangen, dass er die monatlichen 39,40 Euro auch auf ein "fremdes" Konto bei meinem ETF-Anbieter überweist?
    Muss natürlich ein VL-zertifiziertes Produkt sein.
    Vielen Dank für eure Einschätzung und viele Grüße Frank

  • ichbins
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    • 2. März 2024 um 17:44
    • #7

    Normalerweise, so kenne ich das, überweist dein Arbeitgeber die Summe X an einen Anbieter mit dem du einen Vertrag abgeschlossen hast. Das hat allerdings nichts mit der BAV zu tun, hier entscheidet der Arbeitgeber den Anbieter und Vertrag.

  • frams
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    • 2. März 2024 um 17:56
    • #8

    okay, vielen Dank. Also kann mich mein AG nicht dazu "zwingen", ein teures Rentenprodukt abzuschließen, sondern muss mir die tariflich zugesagte Zulage auch an mein ETF-Anbieter überweisen, richtig?

  • ichbins
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    • 2. März 2024 um 18:07
    • #9

    Wenn es sich um VL handelt kenne ich es nur so, wenn es BAV ist, bestimmt der Arbeigeber.

  • adrianberg
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    • 2. März 2024 um 18:11
    • #10

    Hallo zusammen,

    das könnte auch interessant sein.

    Vermögenswirksame Leistungen
    So sparst Du mithilfe Deines Arbeitgebers
    www.finanztip.de

    LG

  • Online
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    • 2. März 2024 um 18:22
    • #11

    frams Erklär nochmal genau, was du willst. Du vermischt glaube ich grade Vermögenswirksame Leistungen mit einer betrieblichen Altersvorsorge.

    Nenne auch mal ruhig die Produktnamen, sofern du sie kennst.

  • frams
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    • 2. März 2024 um 18:43
    • #12

    Welche Durchführungswege bietet nobilia an?

    - Direktzusage/Unterstützungskassen

    - Direktversicherung

    - Pensionskasse

    - Pensionsfonds

    - Vertrag über die Arbeitnehmervertretung IG-Metall o.ä. 

    Ihr Arbeitgeber bietet eine betriebliche Altersvorsorge über den Durchführungsweg der Direktversicherung mit Sonderkonditionen im Gruppenvertrag an.

    Der Altersvorsorgegrundbeitrag Ihres Arbeitgebers beträgt im Jahr 2023 - 39,40 EUR monatlich

    Der Höchstbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge beträgt 3.504 EUR jährlich (steuer- und sozialabgabenfrei / 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West DRV)

    Steuerfreie Beiträge können mit insgesamt 8% der Beitragsbemessungsgrenze jährlich in die betriebliche Altersvorsorge Ihres Arbeitgebers eingebracht werden.




    das möglich Produkt ist das folgende:

    Zukunftsrente Komfort Dynamik

    Altersversorgung (inklusive Hinterbliebenen-/Waisenrente ab Rentenbeginn - sofern vereinbart):

    ST0RFKU1U.GD(U)

    Dieser Kostenausweis gilt für die Tarife RFKU1.GD, RFKU1C.GD und ARFKU1.GD

  • ichbins
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    • 2. März 2024 um 18:51
    • #13

    Dann ist es BAV und da bestimmt nur der Arbeitgeber. Bleibt nur für dich ohne Arbeitgeberbeteiligung in einen ETF zu investieren.

  • Online
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    • 2. März 2024 um 18:51
    • #14

    Ist eine bAV, kein VL

  • frams
    Finanztip Fan
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    • 2. März 2024 um 18:55
    • #15

    ah - okay, vielen Dank für die Info.
    Ich kann ja mal bei AG fragen, ob er mir den Zuschuss auch für eine VL gewährt....

  • Heltanos
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    • 13. Juni 2024 um 14:19
    • #16

    ichbins  adrianberg

    Ich klinke mich einmal hier ein bei dieser Frage. Also ich arbeite in einem metallverarbeitenden Betrieb (IG Metall). Laut "Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen (TV AVWL)"

    steht da

    ...

    Die altersvorsorgewirksame Leistung beträgt kalenderjährlich

    für jeden Beschäftigten 319,08 Euro

    Diese bezahlt mein Arbeitgeber in eine Direktversicherung ein und das soll auch so bleiben.

    Meine Frage ist, kann ich nun zusätzlich ein VL-Depot eröffnen, zu meinem Arbeitgeber gehen und sagen "Zahle mir bitte von meinem NETTO-GEHALT 33,34€ auf das VL-Depot ein" um dann noch zusätzlich die jährliche Arbeitnehmersparzulage zu erhalten ? Geht das ?

    Gruß

  • Online
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    • 13. Juni 2024 um 14:35
    • #17

    Für die Arbeitnehmersparzulage müsstest Du auch einfach selber einen Vertrag abschließen können. Sicher, dass Du nicht zu viel dafür verdienst? Du bist ja in der IGM?

  • Impidimpi
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    • 13. Juni 2024 um 14:49
    • #18
    Zitat von Heltanos

    Meine Frage ist, kann ich nun zusätzlich ein VL-Depot eröffnen, zu meinem Arbeitgeber gehen und sagen "Zahle mir bitte von meinem NETTO-GEHALT 33,34€ auf das VL-Depot ein" um dann noch zusätzlich die jährliche Arbeitnehmersparzulage zu erhalten ? Geht das ?

    Da spricht nichts gegen von staatlicher Seite oder von Seiten der Banken. Dein Arbeitgeber muss es halt mitmachen, wozu er soweit ich weiß nicht verpflichtet ist.

  • Heltanos
    Schatzmeister:in
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    • 13. Juni 2024 um 14:53
    • #19

    ... Konkret geprüft wird dafür das sogenannte zu versteuernde Einkommen. Liegt es unter 40.000 Euro, hast Du Anspruch auf den Bonus. ...

    Also mit den Freibeträgen der Kinder reicht es. Ohne muß ich dann mal schauen.

  • adrianberg
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    • 13. Juni 2024 um 14:55
    • #20

    Hallo zusammen,

    hier schon mal ein Einstieg:

    Vermögenswirksame Leistungen
    So sparst Du mithilfe Deines Arbeitgebers
    www.finanztip.de

    Das 4Töpfe Prinzip nicht vergessen.

    LG

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