Kredit an Kinder zur Vermögensbildung (inkl. Depotübertrag)

  • *hüstel* 1619 BGB ;)

    Der Paragraf ist schon eng begrenzt. Gerade was die Stunden pro Tag oder auch die Arbeitszeiten angeht die ein Kind in der Landwirtschaft arbeiten dürfte.

    In der Landwirtschaft orientiert sich die Ernte eher am Wetter als an der erlaubten Stundenzahl.

    Ich habe in jüngeren Jahren auch schon bei Lohnunternehmen freiwillig Stunden 'gekloppt'. War ein mehr als nettes Taschengeld. ;)

  • Der Paragraf ist schon eng begrenzt. Gerade was die Stunden pro Tag oder auch die Arbeitszeiten angeht die ein Kind in der Landwirtschaft arbeiten dürfte.

    In der Landwirtschaft orientiert sich die Ernte eher am Wetter als an der erlaubten Stundenzahl.

    Ich habe in jüngeren Jahren auch schon Landwirtschaft freiwillig Stunden 'gekloppt'. War ein mehr als nettes Taschengeld. ;)

    Das stimmt allerdings. Wenn ich sehe, was Schwiegermutter und mein Vater (beide Landwirtschaftskinder) erzählen...

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Ich würde mir wünschen, dass die Diskussion etwas lösungsorientierter wäre. Entweder in Bezug auf den konkreten Sachverhalt oder mit alternativen Ansätzen. Der Threadersteller und ich sind ja wohl kaum die einzigen, die ihren Kindern - ohne den Weg der Schenkung - etwas Gutes tun wollen?!

    Ich wüsste nicht, wie man eine Lösung für ein Problem suchen soll, wenn die hier gewünschte Lösung per Gesetz nicht erlaubt ist.

    Minderjährige dürfen nun mal kein Darlehen eigenverantwortlich aufnehmen. Eine Ausnahme besteht, wenn sowohl die gesetzlichen Vertreter als auch das zuständige Vormundschaftsgericht zustimmen. Zur Anerkennung eines Darlehens zwischen minderjährigen Kindern und Eltern muss zwingend eine Genehmigung des Familiengerichtes durch einen Ergänzungspfleger nachgewiesen werden.

    Diese Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes wird es für den gewünschten Verwendungszweck nicht geben, da das Kind hier als "Strohmann" für ein Weiterleitungsdarlehen genutzt wird, aus dem nicht nur Vorteile, sondern auch schuldrechtliche Verpflichtungen für das Kind herrühren.


    Ein Anwalt/Notar und ein Steuerberater können vielleicht noch besser erklären, dass diese Idee nicht in die Tat umzusetzen ist.


    Der Darlehensvertrag ohne die erforderlichen Zustimmungen ist nichtig und aus diesem Vertrag können keinerlei Rechte abgeleitet werden.

    Wenn man dem Finanzamt diese Geschichte "auftischt", weil man ja offenbar bestimmte Steuern "vermeiden" möchte, dann ist damit schon der Grundstein für künftige Probleme gelegt.


    Jeder kann machen, was er für richtig erachtet, doch niemand darf sich über die möglichen Folgen für sein Handeln wundern.

  • Ich würde mir wünschen, dass die Diskussion etwas lösungsorientierter wäre. Entweder in Bezug auf den konkreten Sachverhalt oder mit alternativen Ansätzen. Der Threadersteller und ich sind ja wohl kaum die einzigen, die ihren Kindern - ohne den Weg der Schenkung - etwas Gutes tun wollen?!

    Nun, mir scheint, was gewünscht ist, ist ein grenzlegales Modell, Gelder zu übertragen, um dadurch kräftig Steuern zu sparen.

    Zum einen für die Firma, die Zinsen steuerlich geltend machen kann, zum andern die Umgehung der Kapitalertragssteuer auf die Zinsen.


    Sorry, aber da muss ich passen.

  • Hallo zusammen,


    ich hatte ja für meinen Kredit an meine minderjährigen Kinder bzw. für dessen steuerliche Behandlung beim Finanzamt einen Antrag auf verbindliche Auskunft erstellt. Etwas Aufregung gab es da auch - aber nicht wegen der Punkte aus diesem Thread, sondern eher weil man sich genervt sah, Aufwand für eine verbindliche Auskunft für nur vierstellige steuerliche Werte treiben zu müssen.

    Im Vorfeld hatte ich den Kreditvertragstext geschickt (den hatte ich hier auch schon mal gepostet, da waren Klauseln drin die die potenziellen Nachteile, die sich schon aus dem Gespräch mit dem Amtsgericht ergaben, ausschlossen). Hier dann der konkrete Antrag:


    Fazit war, dass Frage 2 klar bejaht wurde. Frage 1 insofern auch. Auch die Aus- und Rückzahlung seien wahrscheinlich keine Schenkung - da wollt sie sich aber nicht verbindlich äußern, das müsse eine Kollegin machen.

    Sie wies mich aber auf ein BfH-Urteil vom 31. Juli 2024 hin gemäß dessen bei 0-Zins-Krediten die Zinsersparnis als Schenkung gewertet wird. (s. hier). Das betrifft den Ansatz von @DomHow da der Kredit der Großeltern ja einen marktüblichen Zins hat. Läge der bei 0% wäre es eine jährliche Schenkung der Großeltern an die Enkel in Höhe der marktüblichen Zinsen (je nach Höhe wäre das aber ggf. unterhalb des Schenkungsfreibetrags, müsste man dann genau rechnen über den Kreditzeitraum).


    Schriftlich habe ich das ganze noch nicht, es war erstmal ein Telefonat.

    Bzgl. Amtsgericht warte ich erstmal auf die Aussage des Finanzamts. Das Gericht hat mir für die Zeit Aufschub für meinen Antrag gewährt. Wobei ich wie @DomHow schrieb darauf plädiere, dass durch die gewählte Vertragskonstellation (s.o.) keine Nachteile entstehen und somit festgestellt würde, dass kein Ergänzungspfleger nötig ist.

  • Zitat


    Sie wies mich aber auf ein BfH-Urteil vom 31. Juli 2024 hin gemäß dessen bei 0-Zins-Krediten die Zinsersparnis als Schenkung gewertet wird. (s. hier).

    Ergänzung: Ein solcher Zinsertrag würde dann beim Schenkenden unterstellt und wäre der Abgeltungssteuer zu unterwerfen. Also selbst wenn die Zinsschenkung unterhalb des Freibetrags läge könnte es trotzdem einkommensteuerlich beim Schenkenden zu betrachten sein.

  • So, nachdem ich eine Nacht drüber geschlafen habe ist das dann doch eher weniger lukrativ. Ich gebe ja gern die Rendite an die Kinder, die sie steuerfrei einstreichen. Aber wenn ich dann doch wieder diese Rendite versteuern muss (zumindest zu gewissem, marktüblichen Teil) ist ja nichts gewonnen. Da kann ich ja gleich selbst die Rendite erwirtschaften und dann netto den Kindern schenken.


    Alternativ: Könnte man zusammen mit den Kindern eine GbR gründen, einen Kapitalstock einbringen, Gewinnrechtsanteile im Gesellschaftsvertrag den Kindern zusprechen, Stimm- und Entscheidungsrechte und Haftung aber ausschließlich bei den Eltern lassen. Das wäre dann so etwas wie Genussrechte - auch ohne Stimmrecht, nur mit Gewinnrecht.

    Gibt‘s dazu Meinungen?

  • So, nachdem ich eine Nacht drüber geschlafen habe ist das dann doch eher weniger lukrativ. Ich gebe ja gern die Rendite an die Kinder, die sie steuerfrei einstreichen. Aber wenn ich dann doch wieder diese Rendite versteuern muss (zumindest zu gewissem, marktüblichen Teil) ist ja nichts gewonnen. Da können ich ja gleich selbst die Rendite erwirtschaften und dann netto den Kindern schenken.


    Alternativ: Könnte man zusammen mit den Kindern eine GbR gründen, einen Kapitalstock einbringen, Gewinnrechtsanteile im Gesellschaftsvertrag den Kindern zusprechen, Stimm- und Entscheidungsrechte und Haftung aber ausschließlich bei den Eltern lassen. Das wäre dann so etwas wie Genussrechte - auch ohne Stimmrecht, nur mit Gewinnrecht.

    Gibt‘s dazu Meinungen?

    Vermögensverwaltende GmbH ggf sinnvoll?

    Je nach Vermögen, das verwaltet werden soll.

    Stimmrechte kann man da ja entsprechend passend verteilen.

  • So, nachdem ich eine Nacht drüber geschlafen habe ist das dann doch eher weniger lukrativ. Ich gebe ja gern die Rendite an die Kinder, die sie steuerfrei einstreichen. Aber wenn ich dann doch wieder diese Rendite versteuern muss (zumindest zu gewissem, marktüblichen Teil) ist ja nichts gewonnen. Da kann ich ja gleich selbst die Rendite erwirtschaften und dann netto den Kindern schenken.


    Alternativ: Könnte man zusammen mit den Kindern eine GbR gründen, einen Kapitalstock einbringen, Gewinnrechtsanteile im Gesellschaftsvertrag den Kindern zusprechen, Stimm- und Entscheidungsrechte und Haftung aber ausschließlich bei den Eltern lassen. Das wäre dann so etwas wie Genussrechte - auch ohne Stimmrecht, nur mit Gewinnrecht.

    Gibt‘s dazu Meinungen?

    Solche Gedanken verstehe ich ja bei Familien wie Piëch/Porsche oder Klatten. Auch bei einem kleineren als den Genannten mittelständischen Unternehmer, kann ich es nachvollziehen.

    Aber bei einem "normalen Gutverdiener": ist das nicht arg viel Aufwand um Steuern zu vermeiden? Bzw. Lohnt sich das in Stundenlohn überhaupt?

    Zumal ich Bedenken hätte, mich da in einem Konstrukt zu fangen, das ich später wegen geänderter Umstände (Streit in der Familie, akute Geldnot, etc..) bereuen könnte.

  • Ich glaube ein GbR ist da etwas unkomplizierter als eine GmbH. Und die Amtsgerichtserlaubnis bräuchte man ja auch bei Minderjährigen als stille GmbH-Gesellschafter.

    Ob es sich lohnt ist glaube ich Ansichtssache. Jemand, der schon eine Steuererklärung als Qual ansieht kommt sicher nicht mal auf solche Gedanken. Ich persönlich empfinde es als durchaus etwas spannend.

    Ob was bei herum kommt liegt ja insb. am bereits Ersparten. Im Maximum streichen die Kinder 11.000 EUR Rendite steuerfrei ein, worauf man selbst mit Abgst, Soli, Kirche rund 3.000 EUR Steuern zahlen würde … und das jährlich und pro Kind. Plus: Finanzielle Bildung usw.


    Etwas off-topic … aber ich überlege, in eine gewerbliche PV-Anlage zu investieren. Das ist mit der EEG-Vergütung ja relativ gut planbar und eine risiko- (wenn auch rendite-)ärmere Anlageform, ergänzend zu Aktien. Die Erträge werden aber mit dem persönlichen EST-Steuersatz versteuert. Vielleicht mache ich das in einer GbR und verlagere die Gewinnanteile nach den ersten Jahren degressiver Abschreibung+IAB auf die Kinder. Da könnten die Kinder nicht nur finanzielle Bildung, sogar noch etwas Unternehmerisches mitbekommen ;)


    Richtig aber ist: Alle Verträge müssen so gestaltet sein, dass alles sauber geregelt ist wenn das Leben mal nicht so mitspielt: Streit in der Familie, Geldnot, plötzliche schwere Krankheit oder Tod. Und wie und wann es im „Geraudeauslauf des Lebens“ enden soll muss ja auch vorneweg geregelt sein.