Steuererklärung 2023 - müsste nachzahlen, lieber nicht abgeben?

  • Hi,

    hab es jetzt endlich geschafft meine Steuererklärung für 2023 zu machen.

    Laut Steuerprogramm muss ich 9€ nachzahlen. Wäre ja blöd, wenn ich die Steuererklärung absende, wenn ich nicht muss, richtig?


    Soweit ich weiß, bin ich nicht verpflichtet?


    Früher musste ich immer eine Steuererklärung machen, weil ich ein Kleingewerbe angemeldet hatte, aber da das jetzt nicht mehr der Fall ist und auch 2023 nicht mehr der Fall war, muss ich ja nicht.


    Hab eh noch nie Steuer zurück bekommen und wozu mach ich mir die Arbeit, wenn ich dann noch draufzahlen muss?


    Versteh zwar nicht, warum ich nachzahlen muss, heißt ja eigentlich dass auf der Lohnsteuererklärung dann irgendwas nicht stimmt. Hab aber mehrmals die Zahlen überprüft, die passen.

  • Ohne alle Details zu kennen, können wir hier nicht feststellen ob du verpflichtet bist oder nicht.


    Das musst du selbst prüfen hierfür gibt es Checklisten sowohl bei Finanztip als auch bei taxfix

  • Hallo japanworm,


    die Logik der Befreiung von der Verpflichtung, eine Steuererklärung abgeben zu müssen, ist so aufgebaut, dass das Finanzamt ohne Steuererklärung keine Forderungen gegen den Steuerpflichtigen hat. Im Standardbeispiel Arbeitnehmer Steuerklasse 1 ohne jedwede Besonderheiten zieht der Arbeitgeber jeden Monat leicht zu viel Steuern ein. Macht er einen Lohnsteuerjahresausgleich, sollte dabei +/- Null herauskommen. Wenn nicht, macht der Staat ohne Steuererklärung plus.


    Wenn Ihnen Ihr Steuerprogramm richtig eine Nachzahlung von 9 Euro ausweist, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie eine Steuererklärung abgeben müssen.


    Gruß Pumphut

  • Wenn du tatsächlich nicht verpflichtet bist, dann würde ich die auch nicht abgeben. Da du aber in der Vergangenheit ein Kleingewerbe hattest, solltest du auf jeden Fall prüfen, ob du wirklich nicht (mehr) verpflichtet bist.

  • Die Checkliste von Finanztip hab ich durch. Nichts davon trifft in 2023 auf mich zu.

    In 2024 werde ich eine Steuererklärung machen müssen (Abfindung + ALG1 bezogen).


    Die 9€ werden mir angezeigt sobald ich alle Daten aus meiner Lohnsteuererklärung eingetragen habe, die ich vom AG bekommen habe.


    Steuerklasse 1.

    Ich zahl keine Kir(s)chensteuer. ;)


    Das Kleingewerbe wurde 2022 aufgegeben, sollte also in 2023 keine Rolle mehr spielen.

  • Die 9€ werden mir angezeigt sobald ich alle Daten aus meiner Lohnsteuererklärung eingetragen habe, die ich vom AG bekommen habe.

    Sind da die 1000€ Arbeitnehmerpauschbetrag schon berücksichtigt bzw die Beträge einzeln?

    Hast du z.B. Altersvorsorge, die du zusätzlich absetzen kannst? Den Steuerfreibetrag für Kapitalerträge schon komplett ausgenutzt?

  • Hallo japanworm,


    unabhängig von der 9- Euro- Frage. Haben Sie die Aufgabe des Kleingewerbes Ende 2022 beim Finanzamt angezeigt, oder machen Sie es einfach nicht mehr? Im letzten Fall müssten Sie wohl eine Steuererklärung abgeben.


    PS: Ich kenne Fälle, wo sich der Arbeitgeber um größere Summen beim Steuerabzug zu Gunsten des AN verrechnet hat. Sie müssen in dem Fall aber sehr sicher sein, keine Steuererklärung abgeben zu müssen.


    Gruß Pumphut

  • Ja, wenn die Aufgabe nicht ausdrücklich dem Finanzamt angezeigt wurde (z.B. im Rahmen der Steuererklärung, Aufgabebilanz, Gewerbeabmeldung etc.), dann geht das Finanzamt von einem ruhenden Gewerbebetrieb aus. Und der würde wohl eine Abgabepflicht auslösen, was dann wiederum bei Nichtabgabe zu automatischen Verspätungszuschlägen führen würde.

  • Anteilige Nebenkosten war das einzige, was ich nicht nachgeschaut hatte, aber ich nehme stark an, dass das auch nicht viel ausmacht.


    Bei Zusatzversicherungen hat mir das Steuerprogramm schon gesagt, dass mein Kontingent eh schon ausgeschöpft sei und weitere Einträge keine Unterschiede mehr machen würden.

  • Wenn die Steuererklärung schon im Steuerprogramm vorbereitet ist, sind es doch nur wenige Klicks zur Abgabe. Der Aufwand, das hier im Forum zu klären, ist doch größer, als die Abgabe. Wo ist das Problem? Wer weiß, vielleicht wird das Finanzamt überraschenderweise 50 € erstatten. 😉

  • Anteilige Nebenkosten war das einzige, was ich nicht nachgeschaut hatte, aber ich nehme stark an, dass das auch nicht viel ausmacht.

    Direkte Erstattung von 20% der Lohnkosten in gewissen Genzen. Bei mit ist das meist etwas zweistelliges in Euro.

  • Oder 50€ Nachzahlung fordern. Als Arbeitslose schau ich gerade auf jeden Cent ...

    Wenn wirklich keine Abgabepflicht besteht, kann man bei einer Nachzahlung die Veranlagung zurückziehen:


    Steuererklärung zurückziehen – geht das?
    Sie haben auf eine Rückerstattung gehofft, doch jetzt sollen Sie Steuern nachzahlen. Der Schreck ist groß, aber in bestimmten Fällen können Sie die…
    www.vlh.de


    Das wäre der sicherere Weg, wenn Zweifel an der Pflicht bestehen.

  • Hallo,

    Wenn wirklich keine Abgabepflicht besteht, kann man bei einer Nachzahlung die Veranlagung zurückziehen:

    Das ist Rumtrickserei, die kaum etwas bringt. Im verlinkten Artikel steht nämlich auch:


    „Allerdings hat das Ganze einen Haken: Wer seine freiwillige Steuererklärung wegen einer vom Finanzamt errechneten Nachzahlung zurückzieht, muss damit rechnen, dass ihn das Finanzamt anschließend eventuell auffordert, eine Steuererklärung abzugeben. Wenn das der Fall ist, muss dieser Aufforderung nachgekommen werden. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass eine solche Aufforderung kommt – mit etwas Glück bleibt sie aber aus …“


    Gruß Pumphut

  • Dieses hier ist das Forum der Finanzselbermacher. Wir gestalten unsere Finanzen selber, dazu informieren wir andere Leute, wie auch wir selbst hier Infos bekommen, die unsere eigene Finanzbildung verbessern.


    Ein Steuerbescheid ist das Ergebnis einer Kalkulation, er fällt nicht unerfindlich vom Himmel. Und nicht nur das Finanzamt, sondern auch man selbst kann ihn ausrechnen. Ich habe mir über die Jahre eine Excel-Datei gebaut, mit der ich meine Steuer peilen kann. Aus der Beschäftigung damit weiß ich, was meine Steuer beeinflußt, und ich kann gezielt Kalkulationen der Art "Was wäre, wenn?" anstellen. Ich habe darüber schon einmal geschrieben, allerdings mit wenig Resonanz. Offenbar bin ich der einzige hier, der das so macht.


    Wenn man aber aus der Beschäftigung mit der Materie weiß, was die eigene Steuer beeinflußt, dann kann eine Frage wie die hier aufgeworfene eigentlich nicht entstehen. Dann weiß man, ob man Steuer nachzuzahlen hat oder zurückbekommt, und man weiß auch, worauf das beruht.


    Überlegungen wie hier: "Riskiere ich jetzt, die Steuererklärung einzureichen oder nicht?" kann man sich dann schenken.

  • Wow, Hut ab!


    Naja bei mir sind die 9€ Nachzahlung bereits erschienen nachdem ich die erste Seite also die Lohnsteuerzahlen eingegeben hab. Das ist ja nix, woran ich was drehen kann und bevor man diesen Wisch vom AG nicht bekommt, weiß man ja auch nicht wie es aussieht.