Amundi mal wieder (Verschmelzung Amundi Prime Global)

  • Ja, natürlich ist das zum Vorteil des ETFs, der dadurch aber die Möglichkeit zu einer besseren Performance bekommt. Hat irgendwer etwas anderes behauptet?

    Da hätte ich ein "primär" einfügen sollen. Der ETF Anbieter kann das natürlich in der einen oder anderen Form an den ETF-Anleger weitergeben- z.B. im Wettbewerb mit anderen die Kosten niedrig halten.

  • Hallo,


    danke an alle für die hilfreichen Infos.


    Eine Frage: Mir ist schon grundlegend klar, was mit "Dickschiff" hier gemeint ist.

    Würdet ihr hier dazu auch einen EFT mit rund 5 Millarden Euro Fondgrösse rechnen, oder nur wirklich die allergrössten?


    Danke und viele Gruesse

  • Bei jemandem, der jetzt mit 20 Jahren anfängt anzulegen, sprechen wir bis Rentenbeginn über einen Zeitraum von knapp 50 Jahren. Wenn man sich überlegt, wie die Welt VOR 50 Jahren aussah, nämlich im Jahr 1974, und wie sie sich seither verändert hat... Ich wage keine Prognose, wie die Welt IN 50 Jahren aussieht.

    Vielleicht so:

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  • Und da wäre ja auch erstmal die Frage, ob alle Privatanleger in Europa davon überhaupt in gleicher Weise betroffen sind, oder ob das z.B. wieder mal eher ein 'deutsches' Problem ist. :/

    Ich habe versucht das herauzufinden.

    Bisher konnte ich aber nur recherchieren, dass es für Deutschland in §23 Abs. 4 InvStG geregelt ist.


    Siehe

    https://www.bvl-verband.de/fileadmin/steuerpolitik/bmf-schreiben/2019/2019-05-21-anwendungsfragen-zum-investmentsteuergesetz-in-der-am-1-januar-2018-geltenden-fassung-InvStG-2018.pdf_jsessionid_C8F08531B7E45D11FCA2C253414BE261.pdf


    Ab Seite 106.


    Es könnte sein, dass es auch in anderen europäischen Ländern entsprechende Regelungen gibt.

  • Hier noch eine aktuelle Zusammenfassung:


    ETF-Verschmelzung
    Eine ETF-Verschmelzung wie beim LU1931974692 kann verschiedene Gründe haben, unterschiedliche Formen annehmen und spezifische Auswirkungen
    aktiengram.de


    Ich kenne jemand der da fleißig wegen dem günstigen TER angespart hat und nun überlegt, lieber seinen Weltweitspsrplan bei einem anderen Anbieter von ETF ganz neu zu starten.

    Da geht es bei 0,12 Prozent TER los.

  • Warum wird denn immer soviel Augenmerk auf die TER gelegt? Ja grundsätzlich schon richtig und wichtig aber entscheidender ist die TD.


    Vorallem aber das Verhältnis von risikoreich zu risokarm und die liebe Zeit bzw der Anlagehorizont. Das ist weitaus entscheidender und der viel größere Hebel als 0,22 TER oder 0,12 TER beim ETF.

  • Warum wird denn immer soviel Augenmerk auf die TER gelegt? Ja grundsätzlich schon richtig und wichtig aber entscheidender ist die TD.

    Ja warum? Mein lieber Freund erklärte mir, er habe einen Artikel über Warren Buffet gelesen wo der Altmeister darauf abzielte den günstigsten ETF auf den S&P 500 zu nehmen.


    Deshalb hat er nun bei Trade Republic einen Sparplan auf diesen Amundi Prime Global und auf einen SPDR S&P 500 (TER 0,03 Prozent).

  • Ja warum? Mein lieber Freund erklärte mir, er habe einen Artikel über Warren Buffet gelesen wo der Altmeister darauf abzielte den günstigsten ETF auf den S&P 500 zu nehmen.


    Deshalb hat er nun bei Trade Republic einen Sparplan auf diesen Amundi Prime Global und auf einen SPDR S&P 500 (TER 0,03 Prozent).

    Ja nur, dass ein ganz normaler Welt Aktien ETF von SPDR, ishares oder Vanguard mit ihren 0,2 Prozent günstig sind. Es wird immer so getan als wäre das unheimlich teuer. Unheimlich teuer sind die ganzen aktiven Fonds mit ihren 3,5 Prozent Ausgabeaufschlag und laufenden Gebühren von 1,5 Prozent. Das ist richtig teuer. Und das was Warren Buffett damals sagte war in einen günstigen passiven ETF anlegen weil aktive Vermögensverwalter einfach zuviel kosten und diese Gebühren erst einmal wieder reingeholt werden müssen.


    Und was nützt einen die TER von 0,03 Prozent, wenn es viel mehr auf die TD, Asset-Allocation und Anlagehorizont drauf ankommt, wenn ich keine Sicherheit habe und mein ETF Anbieter den ETF schließt, zusammenlegt oder umstrukturiert?


    Es ist äußerst unwahrscheinlich dass spdr, ishares, vanguard ihre absoluten Flaggschiffe auflösen.

  • Jetzt aber nochmal zum Ausgangspunkt:


    Kann ich ( mit dem ETF Almundi A2PBLJ) denn irgendwas tun in dieser Situation der Verschmelzung?

    Die Kap. Steuer fällt an? Jetzt?

    Und wenn ich später verkaufe auch …?

    • Hilfreichste Antwort

    Jetzt aber nochmal zum Ausgangspunkt:


    Kann ich ( mit dem ETF Almundi A2PBLJ) denn irgendwas tun in dieser Situation der Verschmelzung?

    Die Kap. Steuer fällt an? Jetzt?

    Und wenn ich später verkaufe auch …?

    Du kannst ja nicht später als zum "Verschmelzungszeitpunkt" verkaufen, da dann sowieso automatisch verkauft und wieder neu gekauft wird.

    Du kannst lediglich früher selbst verkaufen und damit die Gewinne noch früher realisieren und die Steuer zahlen. Drum herum kommt man nicht.

  • Kann ich ( mit dem ETF Almundi A2PBLJ) denn irgendwas tun in dieser Situation der Verschmelzung?

    Die Kap. Steuer fällt an? Jetzt?

    Und wenn ich später verkaufe auch …?

    Das Stichwort ist 'Steuerstundungseffekt'.

    Du kannst es Dir doch selbst einmal durchrechnen.

    Nimm einfach mal an, Du musst jetzt 10.000€ Steuern durch die Verschmelzung 'zwangszahlen'. Diese 10.000€ fällige Steuern können dann zukünftig in den nächsten 10, 20 oder gar 30 Jahren keine Gewinne mehr machen, da Du Sie ja jetzt zahlen musstest.

    Es wäre doch viel schöner, wenn Du diese 10.000€ erst in 10, 20 oder gar 30 Jahren an steuern gezahlt hättest, oder? ;)


    PS: Wer jetzt meint, 10.000€ an Steuern wären ja viel zu viel. Den ETF gibt es seit 2019. Wer also von Anfang an dabei war konnte im Corona-Crash sehr günstig einkaufen (und hat es evtl. auch getan). In anderen Foren gibt es jedenfalls Investoren, die das getan haben und jetzt richtig Steuern zahlen dürfen.

  • Es gibt übrigens tatsächlich Menschen, die wegen solcher einer Steuerzahler-Katastrophe

    aus der Kirchensteuer-eintreibenden Glaubensgemeinschaft rechtzeitig austreten.

    Zumal die zu entrichtende Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht einmal bei der nächsten Einkommensteuererklärung angesetzt werden kann.

  • Es gibt übrigens tatsächlich Menschen, die wegen solcher einer Steuerzahler-Katastrophe

    aus der Kirchensteuer-eintreibenden Glaubensgemeinschaft rechtzeitig austreten.

    Au weia. Ich gehe davon aus, dass bei den meisten Personen, die aus der Kirche austreten, die Kapitalerträge deutlich unter den Lohneinkünften sind.

    Zumal die zu entrichtende Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht einmal bei der nächsten Einkommensteuererklärung angesetzt werden kann.

    Natürlich nicht, die wird ja bereits automatisch bei der Kapitalertragssteuer berücksichtigt. Warum sollte man einmalige Kosten doppelt absetzen können?

  • Beantragt man diesen beim Finanzamt oder bei der Bank wo das Depot liegt..?

    Dir fehlen noch ein paar Grundkenntnisse. Du solltest Dich auf den Seiten von Finanztip und vergleichbar oder mit einem Einsteigerbuch mal einlesen.


    Generell zahlst Du Steuern, wenn Du Kapitalerträge hast. Das gilt für Ausschüttungen, Zinsen und Kursgewinne gleichermaßen.


    Beispiel: Du kaufst heute eine Aktie für 100 und verkaufst die morgen für 110. Dann hast Du 10 Gewinn gemacht, die steuerpflichtig sind. Diese Steuern sind 2,50 KESt + 0,14 Soli bzw. wenn Du kirchensteuerpflichtig bist 2,45 KESt + 0,13 Soli + 0,22 KiSt und werden direkt von der Bank abgezogen. Das gleiche gilt, wenn Du Dividenden oder Zinsen bekommst.


    Bei Fonds ist es fast analog, nur dass es eine Teilfreistellung gibt. Die direkten Steuern sind also geringer.


    Wenn Du nun einen (thesaurierenden) Fonds zur Altersvorsorge kaufst, dann bleibt das Geld für mehrere Jahrzehnte investiert. Steuern würden (überwiegend) also erst z.B. nach 40 Jahren anfallen. Das findet der Staat nicht so toll. Daher hat er eine Vorabpauschale eingeführt, bei der Du jährlich einen kleinen Teil der Gewinne versteuern musst. Die meisten Steuern fallen aber weiterhin erst bei Verkauf in 40 Jahren an.


    Angenommen, Du würdest diesen Fonds nun nach 20 Jahren einmal verkaufen und sofort wieder zum gleichen Kurs zurückkaufen. Dann zahlst Du nach 20 Jahren die Steuern auf die ersten 20 Jahre und in 40 Jahren auf die Gewinne für die folgenden 20 Jahre. Nominal erscheint das in Summe kein großer Unterschied sein. Jedoch ist ohne diesen Verkauf/Kauf die erste Steuerzahlung eben erst 20 Jahre später fällig. So lange bleibt dieses Steuergeld investiert und vermehrt sich. Das nennt man einen Steuerstundungseffekt.


    Einen Steuerstundungseffekt kann man also nicht irgendwo beantragen, sondern ergibt sich, wenn man lange investiert bleibt.


    Hier ist der Fondswechsel steuerlich das Gleiche, wie mein beschriebener Verkauf/Kauf. Du zahlst also in Summe nicht mehr Steuern (keine doppelten Steuern), aber teilweise (deutlich) eher, was eben den beschriebenen Nachteil hat.

  • Es gibt übrigens tatsächlich Menschen, die wegen solcher einer Steuerzahler-Katastrophe aus der Kirchensteuer-eintreibenden Glaubensgemeinschaft rechtzeitig austreten. Zumal die zu entrichtende Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht einmal bei der nächsten Einkommensteuererklärung angesetzt werden kann.

    Kirchensteuerzahler zahlen einen anderen Abgeltungsteuersatz als nicht kirchensteuerpflichtige Kapitalanleger. Dieser ist um so viel geringer, daß der fehlende Effekt der Absetzbarkeit exakt kompensiert ist.


    Wenn ich mich richtig entsinne, endet die Kirchensteuerpflicht im übernächsten Monat, der auf den Kirchenaustritt folgt. Das müßte man sinnvollerweise seiner Bank mitteilen. Wenn diese trotzdem Kirchensteuer abzieht, sollte man dieselbe über die Steuererklärung zurückerhalten.


    Eine zuviel gezahlte Kirchensteuer solltest Du dann zurückerhalten, wirst aber Abgeltungsteuer und Soli nachzahlen, weil die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer in dem speziellen Steuersatz für Kirchensteuerzahler berücksichtigt ist.


    Wir sind in Deutschland! Da ist immer alles ganz genau!


    Lies mehr darüber auf dieser Seite (Runterblättern bis zur Tabelle!).