Bitcoin wird "Status eines Gold-Ersatzes" erreichen

  • Ist das, was der Herr der CDU/CSU-Fraktion da schreibt/sagt, noch faktenbasiert oder ist das schon postfaktisch?

    Der weiß ganz genau (und falls nicht, sollte er sich einen Job suchen, der zu seiner Kompetenz passt), dass man Kryptogewinne problemlos so gestalten kann, dass sie steuerfrei sind. Da helfen theoretische 45 % auch nicht.

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  • Gleichzeitig bleibt auch die CDU bei ihrer kritischen Haltung und fordert eine nachvollziehbare Begründung, warum Bitcoin künftig anders behandelt werden soll als Gold, Kunst oder Fremdwährungen.

    Ich stimme mit dieser Meinung durchaus überein. Nur warum erklärt der nette Mann von der CDU nicht gleich, warum es überhaupt unterschiedliche Besteuerungsarten für Kapitalerträge (Zins, Aktiengewinne) und andere Anlagegüter (z.B. Gold, Immobilien, usw.) geben muss? :/
    Bei Immobilien könnte ich ja nachvollziehen, wenn man sagen würde: Neubauten dürfen nach 10 Jahren steuerfrei verkauft werden um den Neubau von Immobilien zu fördern.
    Aber warum z.B. Gold privilegiert ist und andere Edelmetalle nicht, erschließt sich mir beim Besten willen nicht.:/

  • Interessant ist allerdings, dass es weiterhin weder einen Gesetzentwurf noch konkrete Details gibt.

    Interessant ist da gar nichts. Das eine ist die politische Absichtserklärung, das andere die gesetzgeberische Entwicklung und das parlamentarische Verfahren.

    Mit der neuen Regelung würden sie statt bis zu 45 % plötzlich nur noch 25 % Kapitalertragsteuer zahlen. Ausgerechnet kurzfristiges Trading würde also steuerlich belohnt.

    Lustig, der Neidaspekt von der anderen Seite. Sieh es doch mal so, die Daytrader wurden bisher mit höheren Steuern bestraft. Endlich mehr Gerechtigkeit. 😅

  • Aber warum z.B. Gold privilegiert ist und andere Edelmetalle nicht, erschließt sich mir beim Besten willen nicht. :/

    Wo ist denn Gold gegenüber anderen Metallen privilegiert? Der einzige Unterschied ist, dass man für Anlagegold beim Kauf keine Mwst. bezahlt. Nach einem Jahr ist der Gewinn beim Verkauf immer steuerfrei, egal ob Gold, Silber oder rostiges Eisen.

    Ein Unterschied in der Gewinnbesteuerung besteht höchstens bei Zertifikaten auf Gold, Silber und was es noch so gibt. Gewinne aus Gold-ETC sind denen aus physischem Gold gleichgestellt, wenn man sich (theoretisch) den Gegenwert in Form von Gold ausliefern lassen kann. Bei Silber-ETC z.B. ist das in der Regel nicht der Fall.

  • Ich bin echt gespannt auf die Argumentation des BMF, warum ausgerechnet die Besteuerung von Bitcoin eine „Gerechtigkeitslücke“ schließen soll, eine Besteuerung von Gold aber offenbar nicht dafür infrage kommt.

    Auch dürfte es für die Bundesregierung nicht ganz einfach werden, dafür eine tragfähige Begründung zu liefern. Reine Mehreinnahmen reichen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls nicht aus, um eine bisher folgerichtige steuerliche Systementscheidung einfach aufzugeben.

    Das wertvollste Produkt, das man sich mit Geld kaufen kann, ist ein leerer Kalender.

  • Auch dürfte es für die Bundesregierung nicht ganz einfach werden, dafür eine tragfähige Begründung zu liefern. Reine Mehreinnahmen reichen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls nicht aus, um eine bisher folgerichtige steuerliche Systementscheidung einfach aufzugeben.

    Ach komm, das ist nur ein politisches Spielchen.

    Wenn der Typ von der CDU/CSU-Fraktion eine eigene Steuererhöhung durchbringen will, findet er jedes Argument, was ihm hilft.

  • Ach komm, das ist nur ein politisches Spielchen.

    Wenn der Typ von der CDU/CSU-Fraktion eine eigene Steuererhöhung durchbringen will, findet er jedes Argument, was ihm hilft.

    Es ist aber juristisch vom Bundesverfassungsgericht so entschieden worden, unabhängig von Parteiinteressen:

    Der reine fiskalische Zweck, den Staatshaushalt durch zusätzliche Steuereinnahmen aufzubessern (die bloße Erzielung von Mehreinnahmen), reicht laut ständiger Rechtsprechung nicht aus, um Ausnahmen oder Sonderregeln zu rechtfertigen, die das in sich geschlossene Steuersystem durchbrechen."

    Außerdem läge gleichzeitig ein Verstoß gegen das Grundgesetz vor:

    Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG): Steuern müssen nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erhoben werden. Eine willkürliche Besser- oder Schlechterstellung einzelner Gruppen, die rein fiskalisch motiviert ist, verstößt gegen diesen Grundsatz. [1, 2, 3, 4]

    Das wertvollste Produkt, das man sich mit Geld kaufen kann, ist ein leerer Kalender.

  • Es ist aber juristisch vom Bundesverfassungsgericht so entschieden worden, unabhängig von Parteiinteressen:

    Der reine fiskalische Zweck, den Staatshaushalt durch zusätzliche Steuereinnahmen aufzubessern (die bloße Erzielung von Mehreinnahmen), reicht laut ständiger Rechtsprechung nicht aus, um Ausnahmen oder Sonderregeln zu rechtfertigen, die das in sich geschlossene Steuersystem durchbrechen."

    Und dafür gibts objektive, unveränderliche Maßstäbe?

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