Wenn man um die Zahlung herumkommen möchte, bleibt nur der Weg, die Arbeitszeit und so das Einkommen zu verringern.
Das dürfte die sicherste Methode sein, allerdings dürfte es eine Rolle spielen, wie hoch man vor der Reduktion über der Gehaltsgrenze liegt. Wer 105 T€ verdient, kommt relativ arbeitsplatzverträglich auf z.B. 95 T€; wer 180 T€ verdient, müßte schon auf halbe Tage gehen.
Bis zu einem Brutto von 96600€ hat das auch keine Auswirkung auf die gesetzliche Rente, da oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Bleiben 3500€ für weitere Einnahmen (Kapitalerträge, Vermietung…).
Die oben genannten Quellen gehen wild durcheinander. Im Gesetz selbst steht der Begriff Summe der Einkünfte, den man im Steuerbescheid wiederfindet. Heutzutage tauchen typischerweise die pauschalversteuerten Kapitaleinkünfte nicht im Steuerbescheid auf, ich könnte mir aber sehr wohl vorstellen, daß das Sozialamt das weiß und daher gezielt danach fragt.
Dinge wie Direktversicherung würden die Einkünfte nicht senken. Es ist aber sicher möglich, bestimmte Kosten (Steuern, Beiträge zur KV, RV, ALV, Werbungskosten, private Altersvorsorge…) zum Abzug zu bringen. Da auf die Düsseldorfer Tabelle verwiesen wird - da kann ziemlich viel vom Einkommen runtergerechnet werden.
Die Werbungskosten sind im Steuerbescheid von der Summe der Einkünfte bereits abgezogen, die Sozialbeiträge aber nicht. Die sind steuerlich auch relevant, aber erst nach der Berechnung der Summe der Einkünfte.
Die oben von anderen angegebenen Quellen sind derart widersprüchlich, daß ich mich darauf nicht verlassen würde - und dann heißt es ja, es komme auf den Einzelfall an.
Interessant ist natürlich die Seite von Finanztip, die eine ganz andere Berechnung ins Spiel bringt, nämlich die, wie hoch der Elternunterhalt denn ist. Der berechnet sich dann am Nettogehalt - und ist wiederum ziemlich unsicher.
Fachanwalt, unbedingt - und selbst bei dem dürfte das Ergebnis nicht reproduzierbar sein.