Guten Morgen,
bei uns besteht folgende Situation:
Verheiratet
Er netto: 4500 (Beamter)
Sie netto: 1.000 Teilzeit
Alter: beide 36
Kinder: 2
Es existiert kein Ehevertrag
Konten und Vermögen:
1 Gemeinschaftskonto ING :
Hier gehen die Gehälter ein. Dieses Konto wird für tägliche Ausgaben verwendet.
Derzeit etwa 2.000 Euro Vermögen.
1 Gemeinschaftliches Tagesgeldkonto Comdirekt.
Derzeit etwa 11.000 Euro Vermögen.
1 Gemeinschaftliches Depot ING für Altersvorsorge. Vermögen:
Derzeit 400 Euro Sparplan vom Gemeinschaftskonto ING über 400 Euro bei 12.000 Vermögen.
Wir haben unsere Immobilie nach 10 Jahren im Juni dieses Jahr komplett abbezahlt. Somit könnte es gut sein, dass wir die Sparrare nach oben schrauben werden.
Ich hatte bis dato gedacht, dass unsere Gemeinschaftskonten kein Problem sind.
Jetzt lese ich das ich meiner Frau quasi monatlich Geld schenke. Aber es gibt ja noch den 500.000 Euro Freibetrag alle 10 Jahre. wir möchten der Einfachheit halber eigentlich ungern etwas ändern.
Folgende Gedanken habe ich:
Gehalt Summe: 5.800 / 2=2.900
Schenkung an Frau: über 10 Jahre:
2.900 - 1300=1.600 *12 Monate * 10 Jahre=
192.000 Euro - weit unter den Freibetrag.
Werden die 1.600 wirklich voll angerechnet? Wir bestreiten von dem Konto ja Hauptsächlich Einkäufe, Versicherungen, Autos, Urlaube - werden solche Ausgaben von von der Schenkung abgezogen? Oder wird nur das was jeweils übrig bleibt am Ende des Monats und z.B. für das Depot oder Tagesgeldkonto verwendet wird anteilig als Schenkung angerechnet?
Somit dürfte bis hierhin kaum ein Problem bestehen?
Jetzt kommt aber das ETF Konto ins Spiel.
Nehmen wir an, wir erhöhen die Sparrate auf 800 Euro und setzen eine Entwicklung von 7 Prozent über 30 Jahre an.
Vermögen ca. 1.000.000Euro.
Wir würden wohl nicht auf einmal das Geld entnehmen aber spielen wir es dennoch durch.
Entnahme 1.000.000 Euro Überweisung auf Gemeinschaftskonto:
1.000.000 /2= 500.000 für jeden. Wer würde jetzt wem was schenken? Und was würde der Schenkungssteuer unterliegen?
Falls wir hier ein Problem bekommen würden, könnten wir nicht einfach für die enthalte jeweils Einzelkonten nur auf unseren jeweiligen Namen einrichten und dorthin auszahlen?
Variante Teilentnahme:
Würden wir jährlich nur einen kleinen Teil entnehmen dürfte auch nur der entnommen Teil der Schenkungssteuer unterliegen und auf Grund des Freibetrags nicht relevant werden?
Wir würden ungern etwas ändern. Zudem verdiene ich zwar deutlich mehr, sehe uns aber dennoch gleichgestellt weil meine Frau sich hauptsächlich um die Kinder kümmert. Getrennte konnten mit dann irgendwann sehr unterschiedlichem Vermögen würden wir eigentlich nicht wollen.
Vielen Dank für eure Hilfe 😊