Gemeinschaftskonto- und Depot Schenkungssteuer

  • Guten Morgen,


    bei uns besteht folgende Situation:

    Verheiratet

    Er netto: 4500 (Beamter)

    Sie netto: 1.000 Teilzeit

    Alter: beide 36

    Kinder: 2

    Es existiert kein Ehevertrag


    Konten und Vermögen:

    1 Gemeinschaftskonto ING :

    Hier gehen die Gehälter ein. Dieses Konto wird für tägliche Ausgaben verwendet.

    Derzeit etwa 2.000 Euro Vermögen.


    1 Gemeinschaftliches Tagesgeldkonto Comdirekt.

    Derzeit etwa 11.000 Euro Vermögen.


    1 Gemeinschaftliches Depot ING für Altersvorsorge. Vermögen:

    Derzeit 400 Euro Sparplan vom Gemeinschaftskonto ING über 400 Euro bei 12.000 Vermögen.


    Wir haben unsere Immobilie nach 10 Jahren im Juni dieses Jahr komplett abbezahlt. Somit könnte es gut sein, dass wir die Sparrare nach oben schrauben werden.


    Ich hatte bis dato gedacht, dass unsere Gemeinschaftskonten kein Problem sind.

    Jetzt lese ich das ich meiner Frau quasi monatlich Geld schenke. Aber es gibt ja noch den 500.000 Euro Freibetrag alle 10 Jahre. wir möchten der Einfachheit halber eigentlich ungern etwas ändern.


    Folgende Gedanken habe ich:


    Gehalt Summe: 5.800 / 2=2.900

    Schenkung an Frau: über 10 Jahre:

    2.900 - 1300=1.600 *12 Monate * 10 Jahre=

    192.000 Euro - weit unter den Freibetrag.

    Werden die 1.600 wirklich voll angerechnet? Wir bestreiten von dem Konto ja Hauptsächlich Einkäufe, Versicherungen, Autos, Urlaube - werden solche Ausgaben von von der Schenkung abgezogen? Oder wird nur das was jeweils übrig bleibt am Ende des Monats und z.B. für das Depot oder Tagesgeldkonto verwendet wird anteilig als Schenkung angerechnet?


    Somit dürfte bis hierhin kaum ein Problem bestehen?


    Jetzt kommt aber das ETF Konto ins Spiel.

    Nehmen wir an, wir erhöhen die Sparrate auf 800 Euro und setzen eine Entwicklung von 7 Prozent über 30 Jahre an.


    Vermögen ca. 1.000.000Euro.


    Wir würden wohl nicht auf einmal das Geld entnehmen aber spielen wir es dennoch durch.

    Entnahme 1.000.000 Euro Überweisung auf Gemeinschaftskonto:

    1.000.000 /2= 500.000 für jeden. Wer würde jetzt wem was schenken? Und was würde der Schenkungssteuer unterliegen?

    Falls wir hier ein Problem bekommen würden, könnten wir nicht einfach für die enthalte jeweils Einzelkonten nur auf unseren jeweiligen Namen einrichten und dorthin auszahlen?


    Variante Teilentnahme:

    Würden wir jährlich nur einen kleinen Teil entnehmen dürfte auch nur der entnommen Teil der Schenkungssteuer unterliegen und auf Grund des Freibetrags nicht relevant werden?



    Wir würden ungern etwas ändern. Zudem verdiene ich zwar deutlich mehr, sehe uns aber dennoch gleichgestellt weil meine Frau sich hauptsächlich um die Kinder kümmert. Getrennte konnten mit dann irgendwann sehr unterschiedlichem Vermögen würden wir eigentlich nicht wollen.


    Vielen Dank für eure Hilfe 😊

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • oh danke :)


    Aber so richtig erklärt hat er das nicht warum es kein Problem ist?!


    Er hat lediglich ausgeführt das es kein Problem sei. Aber ist das auch so?


    Ich habe auch nur die Seiten im Netz gefunden die auf das Problem aufmerksam machen.


    Also so richtig ‚beruhigt‘ bin ich jetzt ehrlichgesagt nicht.


    Denn das unterschiedlich hohe Einkommen insbesondere bei euch dürfte doch schon zu einer beträchtlichen Schenkung geführt haben?

    LOL - da scheinst du ja auf den gleichen Seiten gelesen zu haben, wie ich....hatte genau dieselbe Frage und eine beruhigende Antwort von Achim bekommen.


    Ich hoffe der Link funktionIert, ansonsten findet du Frage & Antwort in der Abteilung GUTES RECHT, Thema SCHENKUNGSSTEUER BEI ZUGEWINNGEMEINSCHAFT

  • Und im Erbfall bricht dann völliges Chaos aus?

    Ich würde generell die Einkünfte auf zwei getrennte Girokonten laufen lassen. Faktorverfahren mit Steuerklasse IV und ein ordentlicher Anfang ist gemacht.

  • Wir würden wohl nicht auf einmal das Geld entnehmen aber spielen wir es dennoch durch.

    Entnahme 1.000.000 Euro Überweisung auf Gemeinschaftskonto:

    1.000.000 /2= 500.000 für jeden. Wer würde jetzt wem was schenken? Und was würde der Schenkungssteuer unterliegen?

    Wo soll denn das Steuerproblem sein? Transfer vom Gemeinschaftsdepot auf ein Gemeinschaftskonto ist doch eigentumstechnisch keine Veränderung!


    Ich seh bei dem was du schreibst nichts, was beim durchschnittlichen Finanzbeamten Schnappatmung verursachen sollte… ;)


    Fragt im Zweifel einen Steuerberater, aber Monatsraten für Lebensmittel oder zum gemeinsamen Sparen in so einer Situation sind m.E. kein Problem. Wenn dem so wäre, müsste ein Großteil der deutschen Eltern/Familien mit der Steuerfahndung und Strafverfolgung rechnen… ^^

  • Aber so richtig erklärt hat er das nicht warum es kein Problem ist?!

    Richtig, aber das trifft ja so auch auf die von uns beiden gelesenen Beiträge zu. Wenn da mal was konkretes stand, oder sogar vor Gericht entschieden worden ist, ging es immer um Sonderfälle. Also wenn ein Partner plötzlich eine grosse Summe einnimmt (Erbe, Lotto, Verkauf einer Immbolie, bei der er/sie Alleineigentümer war), und diese grosse Summe dann gewohnheitsmässig auf das gemeinsame Girokonto geht.


    Und fairerweise muss man Achim auch zu gute halten, dass er unkonkrete Problemandeutungen ja schwerlich konkret widerlegen kann, denn welche Fakten sollte er beweisen?


    Ich habe auch nur die Seiten im Netz gefunden die auf das Problem aufmerksam machen.

    Ich hatte keinen Fall gefunden im Internet, bei dem regelmässige Gehaltszahlungen und die daraus resultierenden Vermögenswerte von irgendeinem Finanzgericht als Schenkung erkannt wurden. Auf den Anwaltsseiten war ja auch immer nur Geraune und Gemunkel, verbunden mit dem Hinweis, dass man sich das mal besser im Einzelgespräch durchgehen sollte.

    Daher auch immer meine Vermutung, dass es hier mehr um Geschäftsanbahnung, denn um Lösung eines existierenden Problems geht.


    Hatte deshalb hier im Forum mal nachgefragt und bin sicher, dass es zahlreiche Antworten mit konkreten Beispielen gegeben hätte, sollte dies tatsächlich regelmässig der Fall sein. Hier scheinen mir genug Leute mitzuschreiben, die in solchen Konstellationen leben und da wäre dann bestimmt auch jemand vorgetreten und hätte berichtet, wie das Finanzamt ihm, dem Nachbarn, der Schwiegermutter, der Nichte oder sonstwem auf den Pelz gerückt ist um Schenkungssteuer einzufordern.


    Ich verspreche, ich melde mich, wenn das Finanzamt bei mir diesbezüglich vorstellig wird.

    Bis dahin halte ich die Füsse still. :whistling:

  • Was passiert bei einem möglichen Erbe?


    Deine Frau erbt 200.000€ die auf euer Gemeinsames Konto fließen.


    Dann hast du automatisch 100000€ davon bekommen und darfst auf 80000€ Erbschaftsteuer bezahlen.


    Was passiert wenn einer von euch beiden auf einmal nicht mehr mit den Schwankungen im Depot klar kommt?


    Meiner Meinung nach sollte die Altersvorsorge unabhängig für jeden einzelnen im Depot gemacht werden. Wenn sich nur einer um die Finanzen kümmert gibt’s schnell eine Abhängigkeit.

    Gemeinschaftskonto: Ein gemeinsames Konto eröffnen
    Das Gemeinschaftskonto läuft auf zwei Kontoinhaber. Beide haben Zugriff auf das Guthaben und können es zum Beispiel als Haushaltskonto nutzen.
    www.finanztip.de



    Viel Erfolg mit eueren Finanzentscheidungen

  • Was passiert bei einem möglichen Erbe?

    Deine Frau erbt 200.000€ die auf euer Gemeinsames Konto fließen.


    Dann hast du automatisch 100000€ davon bekommen und darfst auf 80000€ Erbschaftsteuer bezahlen.

    80 T€ Erbschaftsteuer (genauer wohl: Schenkungsteuer, aber die Sätze sind ja die gleichen) für 100 T€ Zuwendung. 80%. Das ist eine ganze Menge!


    Ich hätte jetzt ja gesagt: Unter Eheleuten gibt es pro 10 Jahren einen Schenkungsteuerfreibetrag von 500 T€, aber ich will Euch bei Eurem Megathema "Schenkungsteuer unter Eheleuten" nicht stören.


    Was mich allerdings interessieren würde: Schaffen es die notorisch personell unterbesetzten Finanzämter, solchen Sachverhalten zeitnah nachzugehen?

  • Deine Frau erbt 200.000€ die auf euer Gemeinsames Konto fließen.


    Dann hast du automatisch 100000€ davon bekommen und darfst auf 80000€ Erbschaftsteuer bezahlen.

    In dem Fall wäre es wohl eher eine Schenkung der Frau (bekommt 200k von Erblasser) an den Mann (erhält durch die Zahlung auf das Gemeinschaftskonto "indirekt" 100k der 200k) und damit wieder innerhalb der Freibeträge.

  • Kann ich das nicht umgehen wenn in einem solchen speziellen Fall ein extra Konto nur auf meine Frau bei der Ing eröffnet wird und die Eltern das Geld dann dort hin überweisen?

    Dann könnte man ein paar Monate warten und das Geld weiter an das Gemeinschaftskonto überweisen. Wäre das so möglich?