Familienversicherung und Einnahmen aus Kapitalvermögen

  • Ich vermute, dass das Finanzamt bestimmte Einkommensarten an die Krankenkassen meldet. Ich hatte Geld aus einer Unterstützungskasse erhalten,was ich dem Finamt gemeldet habe, aber nicht der Krankenkasse. Ca. 2 Jahre später bekam ich dann die Mitteilung von der KK,was ich zu zahlen habe. Da ich zu dem Zeitpunkt ohne Einkommen war 😉 musste ich erst mit Beginn der Rente zahlen und das auch nicht die dafür vorgesehenen 10 Jahre.

  • Alles, was schon kapitalertragsversteuert wurde seitens der Banken, [taucht] nicht in der Einkommensteuererklärung auf. Das heißt, die Krankenkasse sieht schon versteuerte Einkünfte dann nicht. Ob das dann Vorabpauschalen, Zinserträge auf irgendwelchen Plattformen oder ähnliches ist, ist egal. Eingesehen wird der Einkommensteuerbescheid. Falls das so nicht stimmt, bitte um Korrektur.

    Mich wundert, daß es hier offensichtlich keinen Betroffenen gibt, der für Klarheit sorgen kann.

    Es gibt eine umfangreiche Liste, was der Dachverband der gesetzlichen Krankenkassen alles für beitragspflichtig hält, und praktisch alle Kapitalerträge gehören dazu. Die Krankenkassenverwaltungen sind ja nicht doof, die wissen, daß in vielen Steuerbescheiden die Kapitaleinkünfte nicht mehr erscheinen. Ich nehme an, daß sie standardardmäßig bei ihren Mitgliedern nach Kapitaleinkünften fragen und etwa Steuerbescheinigungen von Banken verlangen. Aber ich weiß es halt nicht, und so genau im Detail steht es im Internet auch nicht.

  • Hihi, da wären wir bei den Zielgruppen von Habecks Vorschlag von vor einer Woche. Privatiers scheinen hier repräsentativ vertreten zu sein...

    Ist doch eigentlich relativ einfach.

    Viele solche Kinder, die betroffen sein könnten, sind überhaupt nicht in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert.

    Außerdem wird es nicht viele Kinder geben, die in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind und regelmäßig Zinsen und Dividenden in Höhe von über 7000 € im Jahr einnehmen.

    Bleiben also die vereinzelten Fälle, wo Spekulationsgewinne realisiert werden.

  • Mich wundert, daß es hier offensichtlich keinen Betroffenen gibt, der für Klarheit sorgen kann.

    Viele solche Kinder, die betroffen sein könnten, sind überhaupt nicht in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert.


    Außerdem wird es nicht viele Kinder geben, die in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind und regelmäßig Zinsen und Dividenden in Höhe von über 7000 € im Jahr einnehmen.

    Bei solchen Kindern könnte der Fall eintreten. Ich habe allerdings eher an Selbständige oder freiwillig versicherte Rentner gedacht. Bei denen mögen größere Kapitaleinkünfte schon einmal vorkommen.

  • Wie schaut es eigentlich mit der Kündigung der Krankenkasse im Rahmen einer Familienversicherung aus?

    Wenn man unter die Familienversicherung seines Ehepartners rutscht, ist damit die eigene Krankenversicherung gekündigt?

    Und wenn man sich arbeitslos meldet, endet die Familienversicherung und kann man zu diesem Zeitpunkt auch die Krankenkasse wechseln?

    Danke für Antworten.

  • Bei Prüfung der Familienversicherung und bei bei Zuzahlungsfreistellung von den Krankenkassenzuzahlungen wurde immer von der GKV gefragt.

    Die wollten jeweils immer eine persönlliche Angabe von Kapitalerträgen und anderen Erträgen, manchmal auch einen Steuerbescheid.

    Ich meine mich daran zu erinnern, dass bei den Anträgen auf Zuzahlungsbefreiung, explizit keine Belege der Banken, sondern NUR eine persönliche Angabe gefordert wurde.(TK)

    Ich gehe davon aus, dass die GKV keine Möglichkeit hat die individuellen Kapitalerträge zu ermitteln, außer eben per Nachfrage beim Versicherten. Alle anderen Erträge erfährt die GKV durch den manchmal angeforderten Steuerbescheid. Der dann auch nach Aufforderung eingereicht werden muss, sonst gibt es kein Geld.

  • Die 7.8xx sind doch kein Reingewinn, oder?

    Wenn Festgeld frei wird, dann geht es ja auch nur um die Zinsen und nicht die gesamte Auszahlung, oder? ;)

  • Soweit ich das als Laie bewerten kann, hätte ich gesagt, die gesetzliche Krankenversicherung zielt nur auf "Einkünfte" ab, also Ausschüttung von Dividenden und ggf. realisierte Kursgewinne (bei Verkauf), welcher der Kapitalertragsteuer unterliegen. Wobei eigentlich hier auch noch der Sparerpauschbetrag von 1000,00 € eine Rolle spielen sollte.

    Also 12x 535,00 € + 1000,00 € = 7420,00 € können theoretisch an Kapitalerträgen erzielt werden ohne aus der Familienversicherung zu fliegen. Sofern kein weiteren Einkommen vorhanden ist :)

    Bleibt das Vermögen im Thesaurierer, sollte (Achtung Laie) alles safe sein.

    Ich hätte schlicht die Finger von einem Ausschütter gelassen.

  • Info der TK zu den Einkom­mens­grenzen für die Fami­li­en­ver­si­che­rung

    Mag sein, aber den Sparerpauschbetrag erwähnen die gesetzlichen Krankenkassen ausdrücklich, dass das nicht zum Gesamteinkommen zählt.

    Richtig. Interessant wäre eine wirklich korrekte Definition, was genau zu diesen Einkünften gehört.

    Wenn die ewige Hausfrau nach vielen Jahren einen ETF verkauft und 10.000 Euro Gewinn der Abschlagssteuer unterworfen werden ?

    Das habe ich bisher noch nicht gefunden.

    Alle Familienversicherten Menschen, die hier in den letzten Jahrzehnten getroffen habe, waren aber von dieser Thematik überhaupt nicht betroffen.

    Nachklapp: da mir dieser wichtige Punkt keine Ruhe gelassen hat, habe ich jetzt über Kontakte schnell eine Auskunft über die Fachabteilung einer gesetzlichen Krankenkasse bekommen.

    Realisierte Spekulationsgewinne unterliegen dem Einkommensbegriff.

    Kontrollmöglichkeiten wären die Selbstauskunft, die Steuerbescheid, soweit dies dort erklärt wurde und den Sonderfällen ein Sozialdatenabgleich mit den Finanzbehörden.

  • Info der TK zu den Einkom­mens­grenzen für die Fami­li­en­ver­si­che­rung

    Mag sein, aber den Sparerpauschbetrag erwähnen die gesetzlichen Krankenkassen ausdrücklich, dass das nicht zum Gesamteinkommen zählt.

    Was hat denn der Sparerpauschbetrag mit dem Einkommen zu tun?

    Wenn die Krankenkasse nach Einkünften aus Kapital fragt, dann ist das erstmal alles - Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Kursgewinnen beim Verkauf usw.

    Der Sparerpauschbetrag entscheidet am Ende darüber, welche Steuern auf die Kapitalerträge anfallen - eben dass 1000 € steuerfrei sind. Einkommen aus Kapitalerträgen sind diese 1000 € aber ganz sicher trotzdem. Die tatsächlich gezahlten Steuern können zum Abzug gebracht werden.

    Das einzige, was zumindest mir unklar ist, ist die Frage, ob die Vorabpauschale als Kapitalertäge an dieser Stelle gilt.

  • Was hat denn der Sparerpauschbetrag mit dem Einkommen zu tun?

    Da ich Zugang zur Kommentierung des § 10 SGB V (Familienversicherung) habe, habe ich kurz nachgelesen. Vermutlich weil man sich mit dem Einkommensbegriff im SGB V an das Einkommensteuergesetzt anlehnt steht da auch:

    Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) zählen u. a. Gewinnanteile aus Aktien, Zinsen aus Hypotheken, Renten aus Rentenschulden, Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter. Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen können Alleinstehende einen Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG in Höhe von 801,00 Euro, Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, einen gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag von 1.602,00 Euro einkommensmindernd in Abzug bringen. Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.

    (Werner Gerlach in: Hauck/Noftz SGB V, 12. Ergänzungslieferung 2024, § 10 SGB 5, Rn. 142)


    Das einzige, was zumindest mir unklar ist, ist die Frage, ob die Vorabpauschale als Kapitalertäge an dieser Stelle gilt.

    Solange der Thesaurierende ETF nicht verkauft wird, wird kein Gewinn (Kapitalertrag) realisiert und das ist der Krankenversicherung egal. Beim Verkauf wäre es interessant wie das mit 30 % Teilfreistellung gesehen wird ... aber da findet auch der Hobbyjurist in mir nichts :)

  • Aus aktueller Erfahrung kann ich sagen, daß die TK-Versicherung für eine Familienversicherung den letzten Steuerbescheid will. Also habe ich den letzten Einkommensteuerbescheid von 2023, zusammen mit den Bescheid über meinen Verlustvortrag zugeschickt. Sie haben verstanden, daß damit meine Kapitaleinkünfte bei Null liegen und ich somit in die Familienversicherung meiner Frau rutschen kann.