Hi,
wie läuft das mit der Beurteilung der Unterschreitung der JAEG ?
Annahme : Bei Reduzierung der Arbeitszeit auf 20h falle ich auf Monatsbrutto 4500.
Auf 12 Monate sind das 54000 was reichen würde (bei mir gilt die besondere Grenze) .
Bis März ist das nicht mehr hinzukriegen - also würde ich ab April in Teilzeit gehen.
Nun habe ich bis dahin aber schon (Jan-März) 27000 auf der Jahressummen-Uhr. Spielt das
eine Rolle ? Dann müsste ich die Aktion sinnvollerweise an den Anfang nächsten Jahres verschieben -
oder ich muss das Brutto pro Monat auf 3000,- Euro senken, was einer Stundenzahl von ~12h pro Woche ausmacht. Das wird aber mein AG nicht mitmachen.
Anhand der Beiträge hier würde ich annehmen, dass eine Hochrechnung auf die nächsten 12 Monate die Unterschreitung der Grenze rechtfertigt. Ich habe aber irgendwie Bedenken.
Rückkehr in die GKV
- dasmems
- Erledigt
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Meine Situation: 53 Jahre alt, Angestellter, in der PKV seit 1995
Im Forum gibt es viele positive Schilderungen, dass man mit einer kurzfristigen Minderung des Einkommens wieder dauerhaft in der GKV versichert sein kann. Verschiedene Gründe führen auch mich zu diesem Entschluss.
Ich sprach mit meiner Personalchefin darüber und sie argumentierte, dass sowohl PKV als auch GKV kein Interesse haben, langfristig in der PKV Versicherten, diesen Wechsel zu ermöglichen. Sie sprach von einer 3-Jahres-Frist, innerhalb derer beide (PKV und GKV) miteinander reden und offensichtliche Konstrukte zur Rückkehr in die GKV aufdecken. Die Wechsel werden dann als nichtig erklärt und die PKV fordert sogar rückwirkend die Beiträge ein.
So etwas habe ich hier im Forum noch gar nicht gelesen. Was ist dran daran?
Gibt es dazu Erfahrungen oder besser noch eine Rechtsprechung, die das widerlegt?
Mich verunsichern auch die hier angeführten Zeiten für eine Minderung des Einkommens. Genügen 3 Monate Sabbatical (3 Monate für 50% arbeiten und 3 Monate 50% für Nichts bekommen) und man rechnet auf 12 Monate hoch, oder muss das tatsächliche Jahresbrutto unter der JAEG liegen?
Im Beitrag https://www.finanztip.de/pkv/pkv-rueckkehr-gkv/ ist zu lesen: „Durch Teilzeitarbeit, ein Sabbatical oder ein Arbeitszeitkonto lässt sich das monatliche Einkommen so weit reduzieren, dass es auf zwölf Monate hochgerechnet unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.“
Das kann man so deuten als würde die Hochrechnung genügen, obwohl das tatsächliche Einkommen über 12 Monate über der JAEG liegt.
Und dann noch die Frage wird das Jahresbrutto über ein Kalenderjahr gerechnet oder über 12 Monate beginnend mit der Gehaltsreduzierung?
Bestimmt wurde die eine oder andere Frage hier im Forum schon gestellt und beantwortet. Aber hier gibt es so viele Informationen, dass ich noch nicht alles lesen konnte.
Danke und Grüße
FTB -
Da steht alles in Durchführungsverordnungen, Rundschreiben und Gesetzen.
Es gibt auch Personalhandbücher in denen das alles steht.
Die Personalchefin erzählt Räubergeschichten und verbreitet Mythen.
Gleich erzählt noch einer, dass man nach Vollendung des 55. Lebensjahres nicht in die GKV zurück kommt - auch so ein hartnäckiges Märchen.
Die 12 Monate Pflicht - ein Märchen; das Kalenderjahr - ein Märchen; etc.
Lesen: Haufe PersonalOffice, Juris, Beck-Online, VDEK Rundschreiben, Meldegrundlagen des SV-Systems, etc.
TK hat dazu auch sehr gute Unterlagen.
Es gibt Menschen, die dazu professionell beraten und nach meiner Kenntnis auch rechtsverbindlich und regelmäßig.
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https://amp.focus.de/finanzen/…wechseln_id_10339292.html
Obacht, wurde vom Focus ermittelt, vielleicht besser noch Sachkundige hinzuziehen.
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Hi,
wie läuft das mit der Beurteilung der Unterschreitung der JAEG ?
Annahme : Bei Reduzierung der Arbeitszeit auf 20h falle ich auf Monatsbrutto 4500.
Auf 12 Monate sind das 54000 was reichen würde (bei mir gilt die besondere Grenze) .
Bis März ist das nicht mehr hinzukriegen - also würde ich ab April in Teilzeit gehen.
Nun habe ich bis dahin aber schon (Jan-März) 27000 auf der Jahressummen-Uhr. Spielt das
eine Rolle ? Dann müsste ich die Aktion sinnvollerweise an den Anfang nächsten Jahres verschieben -
oder ich muss das Brutto pro Monat auf 3000,- Euro senken, was einer Stundenzahl von ~12h pro Woche ausmacht. Das wird aber mein AG nicht mitmachen.
Anhand der Beiträge hier würde ich annehmen, dass eine Hochrechnung auf die nächsten 12 Monate die Unterschreitung der Grenze rechtfertigt. Ich habe aber irgendwie Bedenken.Hi,
es reicht für exakt einen Monat unter der JAEG zu sein (so habe ich es gemacht). D.h. JAEG m.W. derzeit bei 60.750€, d.h. einen Monat unter 5.062,50€. Es wird dann quasi auf Basis des reduzierten Gehalts hochgerechnet. Im darauffolgenden Monat kannst Du die Teilzeit wieder beenden und wieder über der JAEG verdienen. Wichtig ist hierbei, evtl. variable Bestandteile mit einzubeziehen (Bonus, regelmäßige Sonderzahlungen o.ä.). Der Gesetzgeber spricht ja bei der JAEG auch vom regelmäßigen Arbeitsentgelt. Bei mir in der Firma war das 100% Zielerreichung beim variablen Anteil, was in die JAEG eingerechnet wurde (könnte man als "Jahreszieleinkommen" bezeichnen). Ich hatte letztes Jahr so um die 4.500€ eingetütet, weil mir auch niemand exakt 100% sagen konnte was genau wie einfliesst, und ich hatte mir etwas Sicherheitsreserve zur JAEG gelassen.
Bei einem war ich mir aber nicht sicher und deswegen bin ich wie folgt vorgegangen: Ich hab mich ziemlich beeilt alles in dem selben Monat mit der GKV "abzuwickeln", damit ich vor Rückkehr zum hohen Gehalt verbindlich in der GKV bin. Das war dann quasi am letzten Tag des Monats geschafft Zum Glück arbeitet man ja dann in dem Monat in Teilzeit und hat Zeit um kurzfristig auf Schreiben der Krankenkasse, Arbeitgeber etc. zu reagieren
Grüße
switty -
Ich sprach mit meiner Personalchefin darüber und sie argumentierte, dass sowohl PKV als auch GKV kein Interesse haben, langfristig in der PKV Versicherten, diesen Wechsel zu ermöglichen. Sie sprach von einer 3-Jahres-Frist, innerhalb derer beide (PKV und GKV) miteinander reden und offensichtliche Konstrukte zur Rückkehr in die GKV aufdecken. Die Wechsel werden dann als nichtig erklärt und die PKV fordert sogar rückwirkend die Beiträge ein.
Aus meiner Sicht eine Urban Legend. In Zeiten von DSGVO & Co. kann ich mir das nicht vorstellen. Ich habe weder bei PKV noch GKV irgendwas unterschrieben, wo ich den Datenaustausch genehmigt habe. Ein Gesetz dazu ist mir nicht bekannt. Was aber grundsätzlich hilft ist eine Story parat zu haben, warum man in Teilzeit gewechselt ist und dann wieder zurückgekehrt ist (z.B. ist irgendwer in der Familie ist schwer erkrankt und man muss helfen, dann hat sich das doch als unnötig erwiesen). Die Nachprüfung passiert m.W. lediglich beim Rententräger (Betriebsprüfung), da werden dann aber normalerweise auch nur Stichproben gezogen. Je größer die Firma ist, desto unwahrscheinlicher ist es das man da überhaupt beleuchtet wird. Das Haftungsrisiko hat aber die Firma und bedeutet dann m.W. auch keine Rückabwicklung der ganzen Sache. Da ich aber kein Jurist bin, ist das keine verbindliche Aussage.
Grüße
switty -
Hallo switty
Du schreibst du zahlst ca.350€ im Monatsbeitrag , insgesamt, für dich und Tochter? Bei welchem Selbstbehalt? Und welcher Versicherung?
Bin bei der Axa im EL Bonus Tarif und zahle mit Pflegeversicherung 280€ bei 360€ Selbstbehalt. Bin 33jahre alt -
Hallo switty
Du schreibst du zahlst ca.350€ im Monatsbeitrag , insgesamt, für dich und Tochter? Bei welchem Selbstbehalt? Und welcher Versicherung?
Bin bei der Axa im EL Bonus Tarif und zahle mit Pflegeversicherung 280€ bei 360€ Selbstbehalt. Bin 33jahre altHi,
Selbstbehalt ist 0€, d.h. volle Leistung ab der 1. Rechnung, Gesellschaft möchte ich hier zur Wahrung meiner Privatssphäre nicht näher erörtern, ist aber eine große VVaG. Wenn man es sich noch aussuchen kann, würde ich immer eine VVaG ggü. einer AG vorziehen. Eine VVaG hat keine Aktionäre und entscheidet (am ehesten noch) im Interesse der Mitglieder (=Versicherungsnehmer).
Hier die Beiträge für mich (jeweils ca.):
Ambulanter Restkostentarif: ca. 140€ / mtl
Ambulanter Zusatztarif mit einigen Gimmicks (z.B. Brille, Heilpraktiker, etc. - hat tlw. Überschneidung mit Restkostentarif): 20€
Zahnzusatz (90% Erstattung): ca. 30€ /mtl
Pflegeversicherung mit 80 Euro Tagessatz: 45 €
Klinikzusatz (1-Bett + Chefarzt): 35€
Summe: ca. 270 €Der Rest zu den 350 € entfällt auf meine Tochter bzw. meine Krankentagegeldversicherung, wobei sie keine Pflegezusatz- und Krankentagegeldversicherung hat.
Grüße
switty -
Das klingt nach einem überzeugenden Angebot. (Das mit der Privatsphäre auch.)
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Hallo,
bitte entschuldigt vorab bitte meine Frage da sie hier sicher schon öfter gestellt worden ist aber ich tue mich einfach sehr schwer damit...
Ich bin seit 2014 in der PKV und möchte wieder in die GKV. Ich bin angestellt und verdiene derzeit nur ein paar Euro über der Bemessungsgrenze für 2018.
Für 2019 jedoch verdiene ich unter der Grenze von 60.750€.
Ich habe mir natürlich den Artikel auf Finanztip durchgelesen: https://www.finanztip.de/pkv/pkv-rueckkehr-gkv/
Wer als Angestellter zurück in die gesetzliche Krankenversicherung möchte, muss sein regelmäßiges Bruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 59.400 Euro drücken (Stand 2018). Wer bereits vor dem 31. Dezember 2002 privat versichert war, für den gilt 2018 eine besondere Grenze von 53.100 Euro.
Sobald Sie diese Entgeltgrenzen unterschreiten, fallen Sie sofort wieder unter die gesetzliche Krankenversicherungspflicht, welche der Arbeitgeber der Krankenkasse meldet. Damit können Sie zu einer Krankenkasse Ihrer Wahl wechseln.Bedeutet das für mich, dass ich direkt ab Januar 2019 in die GKV wechseln darf wenn mein Arbeitgeber den Verdienst meiner PKV meldet?
Danke
Kleines Update an meiner Front....
Nach langem hin und her hat der Wechsel in die GKV ende Januar doch geklappt.
Hatte aber einige Diskussionen wegen der JAEG 2019 gebraucht.Der Ablauf war recht einfach: Mit 01.01.2019 unter die JAEG gerutscht > Arbeitgeber die neue Krankenkasse mitgeteilt.
Ende Januar hatte ich dann die Kündigung bei der Axa eingereicht da sah dann wie Folgt aus:
> 28.01. Kündigungsschreiben geschickt
> 11.02. Nachfrage weil kein Feedback erhalten. Telefonwarteschleifen von 15+ Minuten
> 19.02. Noch immer keine Feedback. Bei der Bewertungsplattform Trustpilot eine Eskalations-Mailadresse gefunden und Mail geschrieben
> 20.02. Telefonanruf Eskalationsteam-Axa. Dort den Hinweis bekommen, dass ich noch einen Nachweis der GKK erbringen muss...
> 28.02. Nachweis an Axa geschickt. Bis heute noch kein FeedbackIch habe jetzt natürlich für Januar, Februar und März die vollen Beiträge zahlen müssen, weil der AG-Anteil ja jetzt bei der GKV verwendet wird.
Mein Learning für Euch: Holt Euch so schnell wie möglich die Bestätigung der GKV und schickt diese zusammen mit der Kündigung ab. Ideal wäre es, wenn Ihr die Bestätigung schon vor den Wechsel habt um nicht auf den doppelten Kosten sitzen zu müssen. Ich hoffe zumindest, dass ich die Beiträge für Jan-März zurückbekomme.
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Hallo zusammen,
ich war im Dezember 2018 bei einem wirklich unabhängigen Berater (einer der selbst KEINE Verträge vermittelt, sondern gegen Honorar berät)Ich möchte nachfolgend berichten, wie mein persönlicher Fall mit der PKV bewertet wurde.
Zunächst meine Rahmendaten:
- Versicherungsbeginn war 2004
- Ich bin im Volltarif Vital mit 250 Euro SB, Beitrag aktuell: 502 Euro
- Dazu kommt die Zahnbehandlung, Tarif Z, Kosten aktuell: 73 Euro
- Mit versichert is meine Tochter im Tarif EL (Elementar-Tarif). Beitrag aktuell: 183 Euro
- Ich bin in 2019 nun 50 Jahre altDer Berater hat meine Situation wie folgt beurteilt:
- Mein Vertrag ist ausreichend alt = ich habe so früh und zu einem damals guten Preis damit begonnen, so dass für mich schon sehr gute Alters-Rückstellungen aufgebaut wurden
- Mein Tarif ist einer der "guten" = der war zu meinem Vertragsbeginn zu gut kalkuliert und daher so günstig. Das ist ja früher bei vielen Tarifen so gewesen. Daher sind nun, in Zeiten der klammen Zinsen, auch die Erhöhungen recht üppig ausgefallen. DerTarif ist jedoch einer der wichtigsten bei der AXA und mittlerweile realistisch aufgestellt.
- Von einem Ausstieg oder Wechsel wurde mir abgeraten - ich würde aktuell wohl kaum einen günstigeren und/oder beseren Vertrag bekommen.
- In einer GKV wäre mein Beitrag aktuell nicht geringer, sondern höher, bei mieseren Leistungen. Das gilt erstmal nur für mich persönlich. Dass mein Kind bei der AXA extra kostet und bei der GKV nicht, das sei eine Tatsache, die man beim betrachten der Vertäge PKV / GKV nicht einfach vermischen darf. Klar wäre der Gesamtbeitrag für beide in der GKV
geringer. Das Argument dabei ist aber, dass meine Tochter mit Beginn einer Arbeitstätigkeit ja von meiner Kostenliste auch wieder verschwindet, ein "vorübergehender Effekt" also. Wenn ich jedoch nur mich selbst betrachte (und nur das wird im Alter relevant sein) dann bin ich bei der GKV nicht besser dran, weder auf der Kostenseite, noch was die Leistungen angeht.
- Die alten Geschichten von "PKV kostet bis zu 1500 euro monatlich" werden für mich nicht relevant werden, meint der Berater. Erstens sind das wirklich veraltete Vorkommnisse, die aus der Anfangszeit der PKV tatsächlich so passiert sind. Zudem, und das würde kaum jemand ehrlich berichten, sei das auch nur dann der Fall, wenn man meint, mit 80 immer
noch im allerbesten Vollversicherungstarif mit allen Inklusivleistungen sein zu müssen. Mir wurde dann kurz vorgerechnet, was ich nach aktueller Lage zu erwarten hätte, wenn ich innerhalb meines Vertrages in einen "Rentner-Tarif" wechsle. Das Ergebnis war, dass ich dann noch unter meinen jetzigen Kosten liegen werde.Die wesentlichsten Erkenntnisse aus dem Gespräch für mich waren:
- mein Vertrag ist alt genug bzw. ich habe "jung genug" damit angefangen, meine Rückstellungen haben ein vernünftiges Maß bereits erreicht. Das scheint fast schon der wesentlichste Punkt zu sein, wenn man PKVen beurteilen will.
- Der Tarif Vital Z ist gut aufgestellt und inzwischen solide kalkuliert.
- Die eigene Versicherung muss unabhägnig von den inkludierten Kindern betrachtet werden, sonst zueht man falsche Schlüsse für die Kosten im Alter.
- Den eben genannten "Wechsel-Joker" - also den Wechsel in einen günstigen Senioren-Tarif innerhalb meines Vertrages- den darf man nicht zu früh ziehen. Grund: dieser verfrühstückt mit der Zeit die aufgebauten Rückstellungen. Beginnt man damit zu früh, dann reichen sie nicht. Lässt man den Volltarif lange genug laufen, so bauen sich die Rückstellungen soweit auf, dass man auch in höherem Alter keine Probleme haben wird.Wesentlichste Nachricht für alle, die am Überlegen sind:
- Das hier gilt alles nur für mich und genau meine Lebenessituation, es ist nicht einfach auf alle anderen Personen und Verträge übertragbar.
- Mir hat ein 1,5 stündiges Gespräch für ca. 140 Euro ausgereicht, um meine Grübelei, die Zweifel und die Furcht vor den Horror-Nachrichten der Sensationspresse los zu werden. Ich kann jedem PKV-Kunden nur raten: machen Sie das auch, das ist gut investiertes Geld! Ich hatte zum ersten Mal das Gefühl, dass mir endlich mal jemand die Wahrheit sagt, ohne Eigeninteressen zu verfolgen. Ich werde mit spätestens 60 nochmal zum Berater gehen, um abzusprechen, was ich ab 65 (oder später) dann tun soll.Im Nachhinein möchte ich sagen: Sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Ich hätte dem Berater sogar das Doppelte bezahlt, für das gute Gefühl, das er mir vermittelt hat.
Für alle aus dem Raum Stuttgart: ich war bei der Renten & Versicherungsberatung Karsten George in 70806 Kornwestheim - von mir eine klare Empfehlung! Ich hoffe, das ist hier erlaubt, das zu sagen.
Grüße
Rene -
- Die eigene Versicherung muss unabhägnig von den inkludierten Kindern betrachtet werden, sonst zueht man falsche Schlüsse für die Kosten im Alter.
Ebenso sollte man den gesetzlichen Beitragszuschlag und das Krankentagegeld raus rechnen. Beides zahlt man im Alter nicht mehr.
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Ich habe mal eine Frage zu dem Thema Beitragsentwicklung im Alter PKV: Gibt es hier veröffentlichte und zuverlässige Studien, die ggf. auch einen Vergleich zur GKV ziehen?
Das würde mich mal stark interessieren. Ich bin selber in der der PKV und mein Versicherer (Debeka) rührt sehr stark die Werbetrommel, dass die Tarife beitragsstabil seien und die Beiträge im Alter oft sogar sinken würden.
Aus der erweiterten Familie habe ich einen Fall (pensionierte Beamtin), die in der Tat nun weniger zahlt als während ihrer Dienstzeit.
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In meinem Bekanntenkreis habe ich auch einen derartigen Fall.
Ist seit 1,5 Jahren Pensionär und zahlt aktuell weniger als zu aktiven Zeiten.Aber auch zwei Schwalben machen noch keinen Sommer. Repräsentativ können wir das noch nicht nennen.
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In meinem Bekanntenkreis habe ich auch einen derartigen Fall.
Ist seit 1,5 Jahren Pensionär und zahlt aktuell weniger als zu aktiven Zeiten.Aber auch zwei Schwalben machen noch keinen Sommer. Repräsentativ können wir das noch nicht nennen.
Eben das ist mein Problem. Ich sehe immer nur einige Einzelfälle von-bis. Ein Arbeitskollege z.B. wiederum ist bei der Axa und hatte in den letzten 10 Jahren über stetige, massive Beitragserhöhungen geklagt.
Die freien Makler preisen die PKV in den höchsten Tönen an (nachvollziehbarer Weise), sie wird andererseits - insb. für Angestellte - oft verdammt (meine gesetzliche Versicherung hatte mich bei dem Wechsel zur PKV damals angerufen und vor der PKV gewarnt, wobei hier leider die Standardfloskel "Beitragsexplosion" angewendet wurde. Ich bin persönlich der Meinung, man muss sich die Systeme anschauen und fragen "Was will ich"? Bspw. habe ich bei meinem PKV Tarif bewusst stationär auf Chefarzt und Einbettzimmer verzichtet. Mehrwert Chefarzt (oder "Wahlarzt") sehe ich nicht und zur Not bezahle ich ein Einbettzimmer selbst mit meinem vereinbarten Krankenhaustagegeld.
Und den gesetzlichen Beitragszuschlag und Krankentagegeld muss man ja im Alter, wie von @Malapascua geschrieben, eigentlich für einen Vergleich PKV / GKV abziehen.
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In meinem Bekanntenkreis habe ich auch einen derartigen Fall.
Ist seit 1,5 Jahren Pensionär und zahlt aktuell weniger als zu aktiven Zeiten.Das dürfte damit zusammenhängen, dass der Beihilfeanspruch bei Pensionären höher ist, als während der aktiven Dienstzeit. Wenn also der Beihilfeanspruch von 50 % auf 70 % steigt (wie das i.d.R. der Fall ist), dann muss der pensionierte Beamte natürlich nur noch 30 % Leistung versichern und nicht mehr 50 %.
Das sollte sich auch im Monatsbeitrag der PKV bemerkbar machen.
Beamte sind daher ein schlechtes Beispiel, um die Beitragsbelastung von PKV-Versicherten im Alter zu beleuchten. -
Das war mir schon klar mit dem Beihilfeanspruch. Und mir ist auch klar, dass der Beamte zwar idealtypisch privat krankenversichert ist, aber deswegen nicht als Maßstab für die Beitragsstabilität genommen werden kann.
Aber auch Beamte, z. B. mein Bekannter, fragen sich ja, wie hoch die Belastung später sein wird.
Unter dem Aspekt habe ich mein anekdotisches Wissen geteilt.
Für den nicht beihilfeberechtigten pKV-Versicherten sieht die Sache logischerweise ganz anders aus.
Aber danke für die Klarstellung.
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Hallo liebe Experten.
Ich habe eine Frage zu der 9/10-Regelung. Ab wann beginnt das Erwerbsleben und wann endet es?
Beginnt es bereits mit den ersten, bezahlten Aushilfsjobs/Praktika während der Schule/Studium? Oder erst mit dem 1. festen Job? Bei mir wären es hier mehr als 10 Jahre Unterschied.
Endet es mit dem tatsächlichen Rentenbeginn (ich plane diesen mit dem Alter von 63), mit 67 oder mit Rentenantrag?
Vielen Dank.