Hohe Rechnung
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Je älter Sie werden, desto teurer wird die private Krankenversicherung. Vor allem in der Rente kann dies eine Bürde sein. Doch der Gesetzgeber hat die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse schwer gemacht. Dank der neuen Brückenteilzeit ergibt sich aber eine Möglichkeit, doch noch in die Krankenkasse zurückzukehren.

Denn durch Teilzeitarbeit können Sie Ihr Einkommen so weit reduzieren, dass es unter die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt. In diesem Jahr liegt die Grenze bei 60.750 Euro im Jahr. Falls Sie als Arbeitnehmer brutto weniger verdienen, sind Sie automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Sie müssen durch die Teilzeit also zurück in die Gesetzliche.

Im nächsten Jahr können Sie Ihre Arbeitszeit wieder auf Vollzeit anheben. Dann dürfen Sie selbst entscheiden, ob Sie wieder zurück in die private Versicherung wollen. Sie dürfen sich auch weiter freiwillig gesetzlich krankenversichern.

Die Brückenteilzeit gilt allerdings nicht in jedem Betrieb. Von dem Rückkehrrecht profitieren nur Arbeitnehmer, die seit mindestens sechs Monaten bei einem Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern beschäftigt sind. Dann können sie die befristete Teilzeit für mindestens ein Jahr beantragen.

Auch in unserer Community wird das Thema Rückkehr in die Gesetzliche heiß debattiert.

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Britta Beate Schön
Autor

Stand:

Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.

1 Kommentar

  1. Hey,

    zuerst beste Grüße aus Österreich. Danke für den Beitrag und die Klarheit. Ich beschäftige mich gerade mit dem Thema der privaten KV als Vergleich zwischen Österreich und Deutschland und ich finde es immer wieder spannend, den Unterschied zu sehen, dass in Österreich die PKV nur eine Zusatzversicherung ist und in Deutschland eben vollständig versichert werden kann. Auch hier der Punkt der Rückkehr – den gibt es in Österreich eigentlich nicht. Ja für Freiberufler, aber das ist eine winzige Gruppe. Bin gespannt, ob bei uns aus einmal sich das System ändert.

    Danke und lg aus Wien

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