Krankenversicherung nach Geburt

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  • Aus meiner eigenen Beratungspraxis weiß ich, dass vielfach gerade in gebildeten Kreisen etwas sonderliche Einschätzungen zum Unterhaltsrecht vorliegen.

    Der Unterhalt kann in Absprache der beiden Elternteile festgelegt werden. Und zwar so, wie die beiden es für richtig halten. Dafür braucht es kein Gericht, kein Jugendamt, keinen Anwalt.

    Das Unterhalts"recht" ist in vielen Teilen schlicht unbrauchbar und auch offen unfair.

  • Der Unterhalt kann in Absprache der beiden Elternteile festgelegt werden. Und zwar so, wie die beiden es für richtig halten. Dafür braucht es kein Gericht, kein Jugendamt, keinen Anwalt.

    Das Unterhalts"recht" ist in vielen Teilen schlicht unbrauchbar und auch offen unfair.

    Das mag sein, dass das Unterhaltsrecht nicht immer der Weisheit letzter Schluss ist.

    Aber bevor die Mutter auf Rechte verzichtet, sollte sie schon genau wissen, worauf sie verzichtet. Eine Freundin hat hier aus falschem Stolz auf zu viel verzichtet und das dann im Nachhinein doch sehr bereut.

  • Der Unterhalt kann in Absprache der beiden Elternteile festgelegt werden. Und zwar so, wie die beiden es für richtig halten. Dafür braucht es kein Gericht, kein Jugendamt, keinen Anwalt.

    Das Unterhalts"recht" ist in vielen Teilen schlicht unbrauchbar und auch offen unfair.

    Sieh es doch mal locker in dem Fall:

    Die Schwangere muss das Minimum kennen…

    Über MEHR können sich die beiden immer einigen.


    Und bei z.B. monatlich 4.500 netto gehen eben nach deutschem Gesetz aktuell 1057 Euro am Monatsersten auf das Konto der Mutter rüber.


    Bei solchen Unterhaltsfragen zu Lasten von Alleinerziehenden bin ich ganz korrekt..,habe auch schon zwei zahlungsunwillige Väter in den Knast einfahren sehen.

  • Bei solchen Unterhaltsfragen zu Lasten von Alleinerziehenden bin ich ganz korrekt..,

    Ich find das immer spannend, dass die Korrektheit bei den Finanzen immer ganz oben auf der Liste steht. Die Korrektheit bei Fragen, wie der Kontakt zwischen Kind und anderem Elternteil aussieht, steht dagegen ganz weit unten auf der Liste. Auch und gerade bei den Jugendämtern.

    Du kennst ja sicher auch die Urteile, worin es darum ging, dass Elternteil 1 während der Corona-Lockdown-Zeit den Kindern den Kontakt mit Elternteil 2 unterbinden wollten. Da wurde dann endlos später festgestellt, dass das rechtswidrig war. Allerdings lässt sich das rückwirkend nicht mehr beheben und wenn es lange genug so läuft, bis es durch die Instanzen geklagt ist und die Jugendämter gezielt wegschauen, ist die Entfremdung gerade bei kleinen Kinden längst passiert. Komischerweise werden solche Fälle nie als erstes genannt, wenn es um "alleinerziehend" geht. Stattdessen geht es an aller erster Stelle um potentielle Unterhaltspreller.

  • Ich bin wirklich geschockt über diesen Beitrag.

    Dem kann ich mich auch nur anschließen. Ich finde es unverschämt, Alexis, dass in dieser Form geirrlichtert wird.

    Im übrigen wird es hier auch nicht möglich sein, Grundsätze und Realitäten bei Unterhaltsstreitigkeiten auszudiskutieren.

  • Im übrigen wird es hier auch nicht möglich sein, Grundsätze und Realitäten bei Unterhaltsstreitigkeiten auszudiskutieren.

    Nee, das war auch nicht mein Anliegen, ich wehre mich allerdings, direkt mit der Unterhaltspreller-Keule zu kommen, ohne dass man irgendwas genaueres weiß.

  • Dem kann ich mich auch nur anschließen. Ich finde es unverschämt, Alexis, dass in dieser Form geirrlichtert wird.

    Ja, ika und auch Juwel , ist ja gut. Und Dich, blaue_libelle bitte ich um Entschuldigung, wenn ich gestern abend etwas über die Stränge geschlagen habe.


    Es ist nur so, dass ich einige Fälle - ok, es sind nur vier - kenne, in denen der jeweils betroffene "Kindsvater" (jeder übrigens ein Prof. Dr. ...) sich plötzlich und überraschend in die Lage versetzt sah, Vater zu werden. In allen vier Fällen waren es Mitarbeiterinnen, wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche, alle vier Damen von der taffen Sorte, was auch im Akademiebetrieb keinesfalls kein Fehler ist.


    Zwei der Väter waren unverheiratet; einer von ihnen hat die seinige dann geehelicht; die Ehe besteht noch heute, und sie haben inzwischen drei Kinder. Wenigsten einer von vier mit Happy End, bis auf Weiteres natürlich.


    Die anderen drei haben sich mit der jeweiligen Mutter (die Begriffskonstrukte "Kindsmutter" und "Kindsvater" kann ich nicht leiden) wie auch immer arrangiert. Zwei haben regelmäßigen und auch guten Kontakt mit ihren inzwischen erwachsenen Töchtern; der dritte hat mit seinem zurzeit noch jugendlichen Sohn keinen Kontakt; das wird wohl nichts mehr werden.


    Der hatte seiner damaligen Frau seinen Fehltritt prompt gebeichtet, was ihm aber nicht viel genützt hat. Schneller als er sichs versah, war er geschieden und hatte seither zwei finanzielle Baustellen, mit C4-Professur aber wenigstens kein existenzielles Problem. Über den Spruch eines Bekannten "Trifft ja wenigstens keinen Armen" konnte er aber auch nicht lachen.


    Bevor spekuliert wird: Nein, dieser Bekannte bin nicht ich, und auch keiner der vier Profs.


    Zur eigentlichen Frage hatte ich ja auch, wie von anderen Foristen, geantwortet, dass der beitragsfreien Familienversicherung, entweder über die Mutter oder über den Vater, grundsätzlich nichts im Wege steht; warum die TK da nicht eindeutig ist, keine Ahnung. Ich schaue dort jedenfaalls nicht nach.

    Im übrigen wird es hier auch nicht möglich sein, Grundsätze und Realitäten bei Unterhaltsstreitigkeiten auszudiskutieren.

    Da stimme ich Dir zu 100% zu. :thumbup:


    Gruß

    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Auch aus meiner Sicht ist die ungeklärte Unterhaltsleistung das zentrale Thema und nicht die Krankenversicherung. Unterhalt soll die Kosten decken, die ein Kind verursacht. Dazu zählt auch die Betreuung, die direkt nach der Geburt sinnvollerweise durch Eltern erfolgt. Daher ist der Lohnausfall und Versicherungskosten blaue_libelle auch Teil davon.


    Richtig ist auch der Verweis auf Beratungsstellen. Es gibt da viele Möglichkeiten die Hilfe zu bekommen, die man (und die Kinder) brauchen. Ich werfe auch schon mal den Begriff Wohngeld mit ein.


    Auch die arbeitsrechtliche Frage mit der Kettenbefristung sollte geklärt werden.


    Ich hoffe sehr, dass diese Finanzsachen nicht zu sehr die Freude auf die zwei Kinderchen vermiesen.

  • Auch aus meiner Sicht ist die ungeklärte Unterhaltsleistung das zentrale Thema

    Richtig. Allerdings hat sich die Schwangere bisher nicht mehr geäußert.


    Der Bezug von Arbeitslosengeld und damit die automatische Krankenversicherung ist übrigens nach Ende der Mutterschutzfrist nach zwölf Wochen auch möglich…. Theoretisch.

    Dazu müsste man dem Arbeitsmarkt wöchentlich mindestens 15 Stunden zur Verfügung stehen.

  • Vielen Dank für die Beiträge hier. Ja, es gibt sicherlich noch vieles, was zum Thema gehört, nicht nur die Krankenversicherung :) Zum Glück sind die Verhältnisse mit dem Kindsvater sehr entspannt, gar nicht so dramatisch, wie bei den Lebensgeschichten, die hier beschrieben wurden. Deswegen stehen für mich gerade die Folgen des Ende meines Arbeitsverhältnisses an der Tagesordnung und nicht der Unterhalt von ihm an die Kinder, zumal ich das gerade vor zwei Tagen mitgeteilt bekommen habe und jetzt der richtige Zeitpunkt wäre, wenn man etwas daran ändern möchte/kann.


    Jetzt habe ich auch die Antwort der Krankenkasse. Sie ist tatsächlich so, wie es hier von den meisten beschrieben wurde. Die Kinder sind auf jeden Fall bei mir beitragsfrei mitversichert. Bei der aktuellen Situation bin ich freiwillig versichert und muss ab Ende des Beschäftigungsverhältnisses oder des Mutterschutzes (das will die Mitarbeiterin noch prüfen, sind aber nur 6 Wochen Unterschied) den Mindestbeitrag für mich zahlen.


    Ganz spannend finde ich den Vorschlag von Pumphut.


    Zitat

    Aber, ließe sich nicht mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie die restlichen Monate bis November etwas weniger verdienen, z.B. durch Arbeitszeitreduzierung, und damit in der GKV wieder pflichtversichert wären?


    Laut der Mitarbeiterin am Telefon wäre das "theoretisch" der Fall. Ich denke, sie war von der Frage erstmal etwas überfordert, hat es zuerst nicht verstanden oder nicht geglaubt, dass ich eine Vertragsänderung mitten im Jahr bekommen würde. Und es ist ja auch nicht im Interesse ihres Arbeitgebers, mir das zu sagen. Aber am Ende hat sie es doch zugegeben.


    Jetzt werde ich mit dem Abteilungsleiter darüber reden, dass wir den Vertrag tatsächlich so ändern. Idealerweise würde er sogar zustimmen, den Teilzeitvertrag noch ein kleines bisschen länger laufen zu lassen, so dass die Gesamtsumme die gleiche bleibt, aber eben die Jahresgrenze nicht erreicht wird und ich zurück in die Pflichtversicherung komme.

  • Zum Glück sind die Verhältnisse mit dem Kindsvater sehr entspannt, gar nicht so dramatisch, wie bei den Lebensgeschichten, die hier beschrieben wurden. Deswegen stehen für mich gerade die Folgen des Ende meines Arbeitsverhältnisses an der Tagesordnung und nicht der Unterhalt von ihm an die Kinder, zumal ich das gerade vor zwei Tagen mitgeteilt bekommen habe und jetzt der richtige Zeitpunkt wäre, wenn man etwas daran ändern möchte/kann.


    Ich finde, das klingt insgesamt doch ziemlich gut. Wenn du jetzt noch die Vertragsänderung über die Bühne bekommst, ist es super.

    Das Zitierte ist für mich sehr wichtig. Ihr werdet noch sehr lange, über 18 Jahre, miteinander zu tun haben. Das geht viel besser, wenn es entspannt und in gemeinsamer Absprache erfolgt.