Riester reaktiviert für Kinderzulagen – wie weiterführen?

  • 1.

    Bezugsgrösse: ca. 2% mehr pro Jahr, bei höheren Lohnabschlüssen auch mal etwas mehr.

    2.

    Eine Kleinbetragsrente ist eine Rente, die bei gleichmäßiger Verrentung des gesamten zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals eine monatliche Rente ergibt, die 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigt. 

    Bei der Berechnung dieses Betrags sind alle bei einem Anbieter bestehenden Verträge des Zulageberechtigten insgesamt zu berücksichtigen, auf die nach diesem Abschnitt geförderte Altersvorsorgebeiträge geleistet wurden.

    Paragraph 93 Abs. 3 EStG

  • Haha, ich wollte dich gerade aus dem anderen Thread zitieren:

    Ich hätte den 93 EStG so interpretiert, dass "erst 30% raus und dann den Rest auf einen Schlag auszahlen" nicht funktioniert. :/


    1Auszahlungen zur Abfindung einer Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase oder im darauffolgenden Jahr gelten nicht als schädliche Verwendung. 2Eine Kleinbetragsrente ist eine Rente, die bei gleichmäßiger Verrentung des gesamten zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals eine monatliche Rente ergibt, die 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigt. 3Bei der Berechnung dieses Betrags sind alle bei einem Anbieter bestehenden Verträge des Zulageberechtigten insgesamt zu berücksichtigen, auf die nach diesem Abschnitt geförderte Altersvorsorgebeiträge geleistet wurden. 4Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn

    1.
    nach dem Beginn der Auszahlungsphase ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird und

    2.
    sich dadurch die Rente verringert.

    Läuft bei uns im Forum :)

  • Hm, was bedeutet das denn jetzt für meinen Vertrag?

    Was muss ich bei welcher Rentenhöhe machen, um förderunschädlich wie zu profitieren?

    Wenn Du tatsächlich eine Verrentung vermeiden willst, dann musst Du alle paar Jahre den Anbieter wechseln, darfst aber das Guthaben nicht übertragen lassen. Je nach Fortschreibung der Bezugsgrösse und nach Rentenfaktor ergeben sich andere Wert.

  • Wenn du eine Verrentung vermeiden willst, hast du noch etwa so 8000 Euro „Luft“.

    Vorausgesetzt, es ändert sich politisch rechtlich nichts.

    Du kannst dich dann in den nächsten Jahren immer wieder hier im Forum melden und wir schauen uns den Fortgang an….. :)

  • Freu dich nicht zu doll über Auszahlung der Kleinstbetragsrente.

    Die darfst du versteuern.

    Was da nach heutigem Stand herauskommt kannst du mit dem BMF Rechner abschätzen.

    Lohn- und Einkommensteuerrechner:Einkommensteuer - Berechnung

    Ein Single mit 55000€ Jahresgehalt müsste bei einer Einmalzahlung von 12000€ ohne Fünftel Regelung ca. 4700€ Steuern bezahlen und mit Fünftel Regelung ca. 4500€ .

    Also ist bei einer Auszahlung während der Berufstätigkeit und entsprechend hohem Jahresgehalt schnell über ein Drittel der Einmalauszahlung der Kleinstbetragsrente weg.

    Im Prinzip kassiert der Staat die Förderung also fast wieder ein.

    Bei schlecht geförderten Riesterverträgen und recht hohem Gehalt wäre somit eine förderschädliche Kündigung besser als auf die Kleinstbetragsrente zu spekulieren.

    Muss im Einzelfall mit den entsprechenden Daten mal nachgerechnet werden.

    Wie man es dreht und wendet, aber irgendwie kann ich keinen Vorteil aus so einem Riesterkonstrukt erkennen.

    Was ganz sicher ist ist das die Versicherung daran verdient. Ob beim Sparer dann wirklich etwas hängen bleibt hängt an der Rendite des Riestervertrages. Und da sehe ich beim Fall von MeinGottWalter mit 2,25% auf den Sparanteil keinen großen Hebel.

    Auch wenn der Vertrag mit dem späten Rentenfaktor von 47 nach heutigem Stand sehr hoch ist lohnt sich das ganze irgendwie nicht so wirklich. Viel mehr als ein großes Rechenspiel scheint mir dabei nicht drin zu sein. Oder eine Pizza im Monat wenn man denn 100 Jahre alt wird und die Verrentung wählt.

    Es mag andere Fälle geben bei denen es günstiger aussieht…..

  • Wenn Du die Kleinstbetragsrente im Jahr der Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst (nach welcher Vorschrift auch immer), dann kannst ydu dies steuerlich geltend machen. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet einen Rentenfaktor, den der 08/15-Versicherer nicht bieten kann. Hängt aber auch am Krankenversicherungsstatus.

  • Für mich sieht das alles wie ein großes Null Summen Spiel aus, sobald einigermaßen normal verdient wird.

    Wer in die Verrentung geht (Zwang oder freiwillig) hat ihn quasi allen Fällen eine miserable Rentenleistung.

    Wer zufällig oder bewusst die Gesamtauszahlung wegen Kleinstbetragsrente bekommt, zahlt auf alles den persönlichen Steuersatz, auch auf seine eigenen Einzahlungen, die oftmals überhaupt keine Rendite gebracht haben.

    Laut amtliche Statistik ist es übrigens so, dass nur ein ganz geringer Anteil der jetzigen Riesterrentenbezieher:innen von der Möglichkeit, Gebrauch gemacht hat. Sich 30 % der Summe am Anfang auszahlen zu lassen.

  • Ich danke euch allen recht herzlich, gehe noch mal in mich und lese eure Ausführungen noch ein paar Mal durch. Das ist ja doch sehr kompliziert ;)

    Leider ja. Diese Rieste Geschichte ist in Wirklichkeit auch eine Totgeburt. Viele Millionen nicht mehr besparte Verträge geistern herum.

    Auf jeden Fall kannst du deinen Vertrag noch ein oder zwei Jahre locker besparen. Dann wird es von der Rendite her schnell kritisch.

  • Ich habe noch eine Frage zur "flexiblen Altersgrenze", für die ich ein wenig ausholen möchte:

    Mein Vertrag weist aktuell (letzte Wertmitteilung 30.6.) eine garantierte Rente von 35,94€ aus, 1% der Bezugsgröße sind 39,55€. Ich werde den Vertrag erst mal weiter füttern, um die Zulagen zu erhalten, und dabei die Bezugsgröße im Auge behalten.

    Nun kann es ja sein, dass ich bei Eintreten der flexiblen Altersgrenze über den 1% (oder irgendwann 1,5%) der Bezugsgröße bin. Könnte ich dann den Betrag ruhen lassen und warten, bis die Bezugsgröße meine garantierte Rente eingeholt hat? Natürlich vorausgesetzt, dass das innerhalb von 5 Jahren realistisch ist.

    Heißt "flexibel" in diesem Fall, dass ich den Zeitpunkt spontan bestimmen kann? Oder wann muss ich mich da festlegen?

    Und vielen Dank schon mal für die Antworten, das Forum ist ja eine wahre Goldgrube!

  • Ich habe noch eine Frage zur "flexiblen Altersgrenze", für die ich ein wenig ausholen möchte:

    Was soll das sein ?

    Nun kann es ja sein, dass ich bei Eintreten der flexiblen Altersgrenze über den 1% (oder irgendwann 1,5%) der Bezugsgröße bin

    Wie bitte ?
    Dein Riestervertrag ist doch von 2007 und hat klare vertragliche Regelungen. Mit 60 Jahren kann es los gehen.

  • Ich habe noch eine Frage zur "flexiblen Altersgrenze", für die ich ein wenig ausholen möchte:

    Mein Vertrag weist aktuell (letzte Wertmitteilung 30.6.) eine garantierte Rente von 35,94€ aus, 1% der Bezugsgröße sind 39,55€. Ich werde den Vertrag erst mal weiter füttern, um die Zulagen zu erhalten, und dabei die Bezugsgröße im Auge behalten.

    Nun kann es ja sein, dass ich bei Eintreten der flexiblen Altersgrenze über den 1% (oder irgendwann 1,5%) der Bezugsgröße bin. Könnte ich dann den Betrag ruhen lassen und warten, bis die Bezugsgröße meine garantierte Rente eingeholt hat? Natürlich vorausgesetzt, dass das innerhalb von 5 Jahren realistisch ist.

    Heißt "flexibel" in diesem Fall, dass ich den Zeitpunkt spontan bestimmen kann? Oder wann muss ich mich da festlegen?

    Und vielen Dank schon mal für die Antworten, das Forum ist ja eine wahre Goldgrube!

    Je länger Du mit dem Abruf Deiner Rente wartest, desto besser sollte der Rentenfaktor werden und umso unwahrscheinlicher wird es, dass die 1% unterschritten werden.

  • Was soll das sein ?

    Wie bitte ?
    Dein Riestervertrag ist doch von 2007 und hat klare vertragliche Regelungen. Mit 60 Jahren kann es los gehen.

    Das ist doch meine Frage: Was heißt das, "es kann losgehen"? Kann es dann auch zwei oder drei Jahre später losgehen?

    Und ich fragte nach dem Fall, dass ich mit 60 knapp über den 1% oder 1,5% der Bezugsgröße bin. Ein bisschen wollte ich ja noch einzahlen; aber eine Punktlandung ist schwierig.

    Am besten, ich mache jetzt erst mal ein paar Jahre weiter und schaue, wie sich das Verhältnis garantierte Zahlung/Kleinbetragsrentengrenze weiter entwickelt.

  • Warte mal auf das Altersvorsorge Depot. Vielleicht kannst du da deinen Riester überführen und so der Zwangsverrentung entgehen.

    Aber da wird man sich doch nicht alles auf einmal auszahlen lassen können, oder? Wäre das dann nicht "schädlich"? Soweit ich weiß, will der Gesetzgeber sicherstellen, dass das Depot tatsächlich für die Altersvorsorge verwendet wird.

  • Wenn du sicher alles im Alter zur freien Verfügung haben möchtest dann spare selber ohne staatliches Korsett.

    Die Zulagen bekommst du nicht geschenkt und sind an Verrentung geknüpft.

    mit deiner Kleinstbetragsrente kommst du nicht weit und versteuern musst du sowieso alles. Auch die Auszahlung einer Kleinstbetragsrente.

    Im Vorsorgedepot ist aber ein Auszahlplan bis 85 vorgesehen.

    Abwarten was kommt und verlasse dich nicht auf den Staat wenn es um Vermögensbildung geht über welches du frei Verfügen möchtest.

  • So, das wird ja nun immer konkreter mit dem Altersvorsorgedepot, hier im Forum stand irgendwo sogar schon, dass ein Anbieter bereits ein Produkt bewirbt.

    Jetzt ist die Frage, was ich mit dem Riester mache. In ein Altersvorsorgedepot übernehmen und mit einem Aktien-ETF und neuer Förderung weitersparen? Oder als Sicherheitsbaustein liegen lassen (mit 2,7% verzinst) und per Kleinbetretragsrente auszahlen lassen? Was meint ihr?

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