Hallo!
Wir haben eine Eigentumswohnung gekauft die schon älter ist. Im Bescheid über den Grundsteuerwert wurde eine Restnutzungsdauer von 25 Jahren festgestellt (Hauptfestellungszeitpunkt 1.1.2022).
Wir haben die 25 Jahre in der Einkommenssteuererklärung angegeben (Abschreibung 4%). Die zuständige Bearbeiterin beim Finanzamt besteht allerdings auf den Wert der AFA Tabelle von 50 Jahren (Abschreibung 2%). Wie ist es korrekt?
Danke für Eure Antworten!
Astrid