Kostenlose Barclay Visa Karte ( Pflicht zum Wechsel auf eine gebührenpflichtige Karte)

  • Ich hatte mich ja bei Barclays beschwert und es kam eine Antwort vom Beschwerdemanagement:

    Erst das bekannte Bla bla zum Thema "Produkt eingestellt" und dann "Sofern Sie weiterhin die Barclays Kreditkarten nutzen möchten, prüfen wir gern einen Wechsel auf das Gold Visa Produkt mit den aktuellen Konditionen."

    Also ein kleines Entgegenkommen erkennbar: Gold für 59 Euro statt Platinum für 99 Euro. Dennoch sehe ich da keinen Sinn. Bisher hielt ich immer mein Postbankkonto für das dümmste was ich je hatte, aber nun muss ich die Konten neu einstufen ;)

  • Und jetzt möchtest du nicht zur "Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG" quasi zurückkehren? ;)

    Meine Kündigung der Karte geht zum Ende nächster Woche raus, die Bank Norwegian VISA ist schon unterwegs.

    Schade um die Barclays, hat mir wirklich gute Dienste geleistet. Aber vorbei ist vorbei.

  • Dem ist nicht so, das "Fachmagazin" irrt sich mal wieder. Quelle: Me Myself and I sowie das PLV. Bei einer Abhebung am Schalter werden Zinsen fällig.

    Das klingt interessant. Ich bin stracks auf die Seite von Norwegian gegangen. Das Preis-Leistungs-Verzeichnis habe ich dort aber nicht gefunden, auch der KI-Chat war mit meiner Frage überfordert. Wo finde ich denn das PLV der Norwegian-Kreditkarte?

    Wie war das denn bei Dir? Du hast Dir aus einem Geldautomaten Geld gezogen; der Abhebebetrag stand dann in der Monatsrechnung, die Du dann rechtzeitig und damit zinslos beglichen hast?

  • das preis verzeichnis der norwegian steht doch direkt auf der seite von der Kreditkarte, in den AGBS gibt es auch einen link dorthin...

    https://www.banknorwegian.de/Documents/DE/CreditCard/AGB%20Kreditkarte.pdf


    https://www.banknorwegian.de/preise-und-produkte/


    der hinweis mit dem schalter und dass es dort zinsen gibt ist auf der produkt übersichtsseite zu finden, ich glaube dass ist neu, und die haben es vergessen in der preis übersicht zu aktualiesieren

    Kreditkarte ohne Gebühren
    Kreditkarte mit einem Limit bis zu 10 000 EUR. Gebührenfreie Bargeldabhebungen im Ausland. Wählen Sie Ihre eigene Pin.
    www.banknorwegian.de
    Zitat

    Kosten für Bargeldabhebungen in Deutschland

    Warenkauf0 €
    Bargeldabhebung Geldautomat*0 €

    *Es kann vorkommen, dass Ihnen eine Gebühr für die Abhebung von der Betreiberbank des Geldautomaten berechnet wird, worauf wir keinen Einfluss haben.
    Bargeldabhebungen am Bankschalter werden wie eine Überweisung auf Ihr Konto verrechnet. Die Gebühr beträgt 0 EUR. Zinsen werden ab dem Abhebedatum berechnet.

  • Das Preis-Leistungs-Verzeichnis habe ich dort aber nicht gefunden, auch der KI-Chat war mit meiner Frage überfordert. Wo finde ich denn das PLV der Norwegian-Kreditkarte?

    das preis verzeichnis der norwegian steht doch direkt auf der seite von der Kreditkarte, in den AGBS gibt es auch einen link dorthin...

    https://www.banknorwegian.de/Documents/DE/C…Kreditkarte.pdf

    https://www.banknorwegian.de/preise-und-produkte/

    Das erste sind die AGB der Karte (die hatte ich auch gefunden), das zweite ist eine Webseite, aber kein Preisleistungsverzeichnis (die hatte ich auch gefunden). Morgen steht etwas anderes auf dieser Webseite. Kann ich mich darauf dann berufen? Etwas amtlicher darf es für mich schon sein, also ein .pdf, bei dem oben drüber "Preis-Leistungs-Verzeichnis" steht.

    Was die Barabhebung anlangt, steht dort, daß für die Nutzung von Geldautomaten seitens Norwegian keine Gebühr verlangt wird. Ich hätte aber schon gern gewußt, wann der Zinslauf in diesem Fall beginnt, zumal auf der Webseite steht, daß Barabhebungen am Schalter ab dem 1. Tag verzinst werden. Wer holt schon Geld am Schalter? Viele Banken haben überhaupt keinen Schalter mehr.

    Mir erscheint es unplausibel, daß eine Barabhebung am Schalter Zinsen kosten soll, eine Barabhebung am Geldautomaten aber nicht. Wenn das tatsächlich so sein sollte, hätte ich das gern in einem offiziell aussehenden Dokument gelesen, nicht auf einer Webseite.

    Eine Kreditkartenfirma bekommt von Warenverkäufen eine Provision, über die sie sich finanziert. Hole ich Geld vom Geldautomaten, gibt es da keine Provision, ich tippe 500 ein, dann kommen 500 € heraus. Wenn dafür umgehend der Zinslauf beginnt, werde ich das nur im Notfall machen, denn Kreditkartenzinsen sind sehr hoch. Wenn der Zinslauf erst in sechs Wochen begänne, könnte ich mir ja Geld bis zum Limit holen und es in 6 Wochen zurückzahlen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß sich das für die Bank rechnet. Wenn das alle machten ...!

  • der hinweis mit dem schalter und dass es dort zinsen gibt ist auf der produkt übersichtsseite zu finden, ich glaube dass ist neu, und die haben es vergessen in der preis übersicht zu aktualiesieren

    Zitat

    *Es kann vorkommen, dass Ihnen eine Gebühr für die Abhebung von der Betreiberbank des Geldautomaten berechnet wird, worauf wir keinen Einfluss haben.
    Bargeldabhebungen am Bankschalter werden wie eine Überweisung auf Ihr Konto verrechnet. Die Gebühr beträgt 0 EUR. Zinsen werden ab dem Abhebedatum berechnet.

    Ob sich der Satz mit den Zinsen wirklich nur auf die Abhebung am Bankschalter bezieht, ist aber nicht wirklich eindeutig.


    Es wird darauf in den agbs verwiesen und auf besagte Seite verlinkt.

    Daher ist das die offizielle amtliche Version auch wenn dass dir in dieser Art so nicht gefällt.

    Achim Weiss hat hier schon recht. Wenn etwas auf der Website steht, ist es vielleicht eine offizielle Aussage, aber nicht beweissicher. Der Text auf der Website kann jederzeit geändert werden und eine Versionierung gibt es nicht (evtl. findet man die Seite noch mit viel Glück auf irgendwelchen Archivseiten). Am Ende zahlt nur ein sauberes Dokument, welches auch als "Preis-Leistungs-Verzeichnis" bezeichnet wird. Dieses muss in einer vernünftigen Form vorliegen, sprich in Papierform oder als PDF. Somit ist auch eine Versionierung sicher gestellt, da der aktuelle Stand ebenfalls auf dem Dokument vermerkt ist.

    Außerdem ist Norwegian zur Veröffentlichung des PLV verpflichtet. Ich weiß nicht, ob dieses im Bestellprozess irgendwann aufgeführt ist (natürlich vor der finalen Bestellung), aber ein PLV sollte man auch immer so finden können.

    Scheinbar ist das Vorhandensein aller notwendigen Informationen und Dokumente kein Punkt den Finanztip bei seinem Vergleich für Kreditkarten ansetzt. Da ist die Empfehlung der Norwegian durch Finanztip schon komisch. Gerade eine auf Verbraucherschutz ausgelegte Website sollte doch wohl ein Interesse daran haben, dass die Unternehmen transparent und vollumfänglich informieren und alle notwendigen Dokumente leicht auffindbar vorhalten.

  • Scheinbar ist das Vorhandensein aller notwendigen Informationen und Dokumente kein Punkt den Finanztip bei seinem Vergleich für Kreditkarten ansetzt. Da ist die Empfehlung der Norwegian durch Finanztip schon komisch. Gerade eine auf Verbraucherschutz ausgelegte Website sollte doch wohl ein Interesse daran haben, dass die Unternehmen transparent und vollumfänglich informieren und alle notwendigen Dokumente leicht auffindbar vorhalten.

    Das ist doch mal ein sehr wichtiges Thema für die Redaktion. Schick denen doch einfach eine E-Mail.

  • Das ist doch mal ein sehr wichtiges Thema für die Redaktion. Schick denen doch einfach eine E-Mail.

    Immerhin erwähnt der aktualisierte Finanztip Ratgeber, dass Barclays einigen Kunden Änderungen andient.

    Barclays bewirbt auf ihrer Webseite noch immer die kostenlose KK.

    Da nicht alle Bestandskunden betroffen sind wäre interessant zu wissen, welcher Kundenkreis nicht genehm ist.

  • Gilt das tatsächlich auch für ein Drittland?

    Norwegen ist Teil des EWR, damit gelten weitestgehend alle Regelungen, die auch innerhalb der EU gelten.

    Außerdem gibt die Norwegian auf ihrer Seite im Impressum neben der norwegischen Aufsichtsbehörde auch die EZB an. Dazu kommt, dass sie ja in Deutschland aktiv ihre Kreditkarte anbieten (Absicht ist spätestens an der .de-Endung der Internetseite zu erkennen) und damit greift zumindest für deutsche Verbraucher der §675a BGB.