Erbansprüche

  • Kater.Ka 23. Juni 2025 um 12:37

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • W-230625-1229.

    Was ist das denn ?

    Geschwister sind wie Eltern Erben 2.Ordnung.

    Wenn du selbst keine Kinder hast erben ohne Testament auf jeden Fall die Eltern und deren Abkömmlinge (also auch, wenn du verheiratet bist).

    Die Geschwister können dann Erben werden, wenn ein Elternteil oder beide Eltern bereits verstorben sind.

  • Hallo WalterP,

    Sind Geschwister untereinander als gesetzliche Erben (ohne Testament) anzusehen?

    Das kommt darauf an. Geschwister sind Erben der zweiten Ordnung und wenn keine Erben der ersten Ordnung (Kinder, Enkel, Eltern) zum Todeszeitpunkt des Erblassers mehr leben, erben ohne Testament die Geschwister bzw. deren Abkömmlinge neben einem ggf. vorhandenen Ehegatten.

    Ist ein Ausschluss nur über Testament möglich?

    Vereinfacht Ja.

    Gruß Pumphut

  • Sind Geschwister untereinander als gesetzliche Erben (ohne Testament) anzusehen? Ist ein Ausschluss nur über Testament möglich? W-230625-12

    Die gesetzliche Erbfolge gibt eine bestimmte Reihenfolge vor.

    In den meisten Erbfällen scheint diese Reihenfolge auch zu genügen.

    Wenn du eine Abweichung möchtest, vor allem dann wenn bestimmte Personen nichts erben sollen, dann empfiehlt sich ein notarielles Testament.

    Natürlich ist auch ein privatschriftliches Testament bindend, doch in solchen "Spezialfällen" würde ich den Rat eines Fachmannes vorziehen und damit auch die Kosten in Kauf nehmen.

  • Stimmt alles was hier geschriebe wurde. Ein Ausschluss über Testament ist prinzipiell möglich, es besteht bei Geschwistern auch kein Pflichtteilsanspruch.

    Aber ein "Ausschluss" im Testament sollte nur in der Form erfolgen, dass Du einen Erben bestimmst. Fatal wäre ein Satz "meine Geschwister sollen nichts erben" .... da wäre nämlich dann offen wer erben soll und im Zweifel wäre das Testament anfechtbart

  • Ein notarielles Testament ist nicht nötig.

    Es gibt auch die Möglichkeit, sich von einfach Anwalt für Erbrecht beraten zu lassen und das Testament in amtliche Verwahrung zu geben.

    Dies ist vor allem dann wichtig, wenn man keine zuverlässigen Menschen hat, die das aufgefunden Testament dann auch korrekt an die richtige Stelle weitergeben.

  • Ein notarielles Testament ist nicht nötig.

    Es gibt auch die Möglichkeit, sich von einfach Anwalt für Erbrecht beraten zu lassen und das Testament in amtliche Verwahrung zu geben.

    Kann man alles machen, nur Fehler ins Testament einbauen sollte man nicht.
    z.B. falsche Schreibweise des Datums, falsche Unterschrift etc.

    Ich kenne ein Testament, da "kloppen" sich die verschiedenen möglichen "Erben" seit 20 Jahren, ob z.B. die Form beachtet wurde.

    Da es nicht nur 1,50 Euro geht möchte ich nicht wissen, was das bislang an Kosten für Gutachter, Anwalt und Gerichte verursacht hat.
    Wäre der Erblassen nicht ganz so "knickrig" gewesen, hätte das einen Fachmann machen lassen.

  • Aus Interesse: Was wäre denn eine falsche Schreibweise des Datums und eine falsche Unterschrift?

    Wenn man ein Testament schreibt, dann sollte die Angabe von Ort und Datum nicht fehlen (z.B. Hamburg, 27. Juni 2025)
    Richtig ist, dass auch ein Testament gültig sein kann, wenn es kein Datum aufweist - blöd ist nur, wenn es mehrere Testament gibt und man sie zeitlich nicht zuordnen kann, oder infrage gestellt wird, dass der Erblasser beim Schreiben des Testamentes vielleicht nicht mehr im Vollbesitz seiner Sinne war.

    Bei dem besagten Testament wurde als Unterschrift "eure M." verwendet.
    Über diese "Unterschrift ", die eigentlich nur aus dem einen Buchstaben besteht streiten sich Anwälte seit vielen Jahren - Graphologen wurden bemüht um festzustellen, dass das Testament vom Verstorbenen geschrieben wurde, bzw. nicht von ihm (dem Verstorbenen) sein kann.

  • Das war nicht die Frage. Wie sieht eine falsche Schreibweise aus?

    Vielleicht ist auch ein hier nicht übliches Format der Datumsangabe gemeint. Also statt dem hier üblichen dd/mm/yyyy, bspw. das US-amerikanische mm/dd/yyyy oder noch anders. Dann wird aus dem 10. Februar schnell der 02. Oktober, ohne dass einem das womöglich bewusst ist oder das erkennbar ist

  • Das war nicht die Frage. Wie sieht eine falsche Schreibweise aus?

    Formfehler in einem Testament ist z.B. die fehlende Unterschrift. Zu einer rechtsverbindlichen Unterschrift gehören Vor- und Nachname.
    Wenn es nur mit "Meier", "Müller" oder "Schulze" unterschrieben wird, dann kann man mitunter rätseln, welches verstorbene Familienmitglied das Dokument aufgesetzt hat.

    Ebenso gehört ein vernünftiges, gültiges Datum dazu, nicht einfach Weihnachten 2024 oder ein Datum, das es nicht gibt. (29.2.2025). Immer ist das aktuelle Testament gültig.
    Es gibt in der Tat immer wieder Menschen, die ihr Testament mehrfach verändern und dabei auch die Zuwendungen in ihrer Höhe "anpassen".