20 % Minderung für Wasserausfall wurde in diesem Fall geurteilt.
Und wenn ich mich in die Lage des Vermieters versetze, dann fände ich es unverschämt, volles Geld zu verlangen für eine vorübergehend minderwertige Sache. Natürlich gibt es dann Nachlass. Unternehmerisches Risiko bzw. in diesem Fall Verschlechterung durch Modernisierungen meiner vermieteten Sache auf den Kunden abzuwälzen ist schon dreist.