3.7. bis 10.7. 8-16 Uhr Kein Wasser in der Wohnung, Wassersperrung kalt und warm

  • Liebes Forum,

    der Vermieter kündigte heute in einem Aushang eine vollständige Wassersperrung in der gesamten Wohnanlage

    an 5 Werktagen im Juli von 8 bis 16 Uhr an, wegen Umbauarbeiten am Wassersystem an.

    In dieser Zeit entfällt also alles in der Wohnung was mit Wasser zu tun hat.
    Toilette, duschen/baden, Waschmachine , Geschirrspüler und viele andere Dinge, die mir im Augenblick nicht einfallen, weil sie so selbstverständlich sind.

    Mich würde interessieren welche Mietminderung bei derart Einschränkung im Gebrauch der Wohnung angemessen wäre.

    Danke und Grüße
    ikopi

  • Hallo ikopi,

    Sie finden im Netz diverse Fallsammlungen erfolgreich eingeklagter Mietminderungen. Nach ganz dicken Daumen würde ich bei Ihnen pro Ausfalltag 5-10% des täglichen Mietpreises sehen.

    Wobei es sehr auf den Einzelfall ankommt. Sind Sie von 7-17 Uhr nicht in der Wohnung, haben Sie keinen Schaden. Ganz entscheidend wäre für mich, steht nur das Frischwasser nicht zur Verfügung oder kann auch kein Abwasser eingeleitet werden? Im ersten Fall kann man sich mit Eimern behelfen, im zweiten fallen ggf. sogar direkte Kosten an, wenn man z.B. die Toilette der nächsten Gaststätte aufsuchen muss. Diese Kosten hätte der Vermieter direkt zu ersetzen.

    Ich denke aber, vernünftige Kooperation mit dem Vermieter und seinen Handwerkern ist für beide Seiten der zielführendere Weg, als die Diskussion über eine kleine Mietminderung.

    Gruß Pumphut

  • ich würde in so einem fall, wenn ich tagsüber daheim bin, mit der vermieter sprechen.

    ersatzklo (klowagen/dixiklo, geg. deal mit nahem geschäft, z.b. Fitnessstudio?), und wassertank/hydrant anschluss, sind durchaus einem vermieter zumutbar als abmilderung.

    würde da einen offenen dialog mit der Verwaltung führen.

  • Hallo ikopi,

    Sie finden im Netz diverse Fallsammlungen erfolgreich eingeklagter Mietminderungen. Nach ganz dicken Daumen würde ich bei Ihnen pro Ausfalltag 5-10% des täglichen Mietpreises sehen.

    Wobei es sehr auf den Einzelfall ankommt. Sind Sie von 7-17 Uhr nicht in der Wohnung, haben Sie keinen Schaden. Ganz entscheidend wäre für mich, steht nur das Frischwasser nicht zur Verfügung oder kann auch kein Abwasser eingeleitet werden? Im ersten Fall kann man sich mit Eimern behelfen, im zweiten fallen ggf. sogar direkte Kosten an, wenn man z.B. die Toilette der nächsten Gaststätte aufsuchen muss. Diese Kosten hätte der Vermieter direkt zu ersetzen.

    Ich denke aber, vernünftige Kooperation mit dem Vermieter und seinen Handwerkern ist für beide Seiten der zielführendere Weg, als die Diskussion über eine kleine Mietminderung.

    Gruß Pumphut

    Woher soll das Abwasser kommen, wenn kein Frischwasser zu Verfügung ist? Regen sammeln? Wasserkästen? Wie ist es mir Hotelaufenthalt, so etwas müsste eigentlich drin sein, oder?

  • Woher soll das Abwasser kommen, wenn kein Frischwasser zu Verfügung ist? Regen sammeln? Wasserkästen? Wie ist es mir Hotelaufenthalt, so etwas müsste eigentlich drin sein, oder?

    Nicht übertreiben. Duschen, Geschirrspülen und Wäsche waschen kann man auch von 16-8 Uhr problemlos. Für Kochen kann man sich morgens einen Topf, Kanister oder ein paar Flaschen Wasser abfüllen. Kritisch sehe ich eigentlich nur das Thema Toilette. Das große Geschäft würde ich auch ungern einen Tag lang stehen haben. Das kleine Geschäft dürfte gegenüber dem Dixi vor der Tür das kleinere Übel sein.

    Mehr als 10-20% pro Tag kann ich mir schwer vorstellen.

  • Ich denke aber, vernünftige Kooperation mit dem Vermieter und seinen Handwerkern ist für beide Seiten der zielführendere Weg, als die Diskussion über eine kleine Mietminderung.

    Zumal es ja nicht überraschend kommt, sondern so rechtzeitig angekündigt wurde, dass die Wohnungsbesitzer sich im Normalfall darauf einstellen und organisieren können.

    Schwierig kann es werden, wenn es um Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen geht, die das selbständige Verlassen der Wohnung erschweren oder sogar unmöglich machen. Aber das scheint hier nicht vorzuliegen, denn sonst hätte der TE das schon eingänglich in die Waagschale geworfen.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • First World Problems.

    Dem TO geht es doch nur darum zusätzlich noch Geld einzustreichen bei einer notwendigen Reparatur. Die Zeiten sind rechtzeitig angegeben und moderat von 8-16 Uhr an 5 Tagen, Wochenende ist ja Wasser da. Man kann sich darauf locker vorbereiten wenn man den will.

    Hätte der TO gefragt wie er die wasserlose Zeit überbrücken kann und sich darauf vorzubereiten hätte ich diesen Thread auch einen Sinn, so geht es nur darum noch was zusätzlich aus dem Vermieter auszupressen.

  • Wenn wir mal eine Miete von 900 € unterstellen und großzügige 50% Mietminderung für die 5 Tage, dann sähe das ja so aus:

    900/30*5/2 = 75 Euro max. Bei weniger Miete oder Mietminderung natürlich entsprechend weniger. Daher vermutlich ist die Zeit für das Schreiben an den Vermieter sowie die für den Forenpost schon mehr wert als der Streitwert.

    Ist Ikopi nicht der, der schon öfter seine Miete mindern wollte und auch per Erbe (wenn ich mich recht entsinne) an eine ETW gekommen ist, wo er auch dem Verwalter vorwirft ihn abzuzocken? Oder verwechsel ich den TE gerade.

  • Jetzt warte ich nur noch in diesem Thread, dass einer auftaucht und seine wieder mal sehr persönlichen Erfahrungen mit einem Kniefall vor dem Vermieter verbindet und hier haarklein ausbreitet.

    Klappspaten bereit halten, um gewisse Sachen im Garten zu vergraben und die Pfandflaschen für die flüssigen gewissen Sachen bereit halten.

    Ich hatte in einer meiner vermieteten Wohnungen in Stuttgart anno 2019 so eine Wassersperrung an mehreren Tagen und haben den Mieter:innen das Hotel bezahlt.

    Fand ich selbstverständlich.

  • Der Vermieter kündigte heute in einem Aushang eine vollständige Wassersperrung in der gesamten Wohnanlage an 5 Werktagen im Juli von 8 bis 16 Uhr an, wegen Umbauarbeiten am Wassersystem an.

    In dieser Zeit entfällt also alles in der Wohnung, was mit Wasser zu tun hat.
    Toilette, duschen/baden, Waschmaschine , Geschirrspüler und viele andere Dinge, die mir im Augenblick nicht einfallen, weil sie so selbstverständlich sind.

    Deine Wohnung ist klein. Du dürftest überblicken, wo überall Wasser herauskommt. Die meisten Zapfstellen dürftest Du bereits genannt haben. Das Waschbecken im Bad und die Spüle in der Küche kommen vermutlich noch dazu.

    Mich würde interessieren, welche Mietminderung bei derart Einschränkung im Gebrauch der Wohnung angemessen wäre.

    Warst Du das nicht mit dem wochenlangen Stromausfall in der Wohnung letztes Jahr? Doch, was warst Du. Hast Du Dich denn damals getraut, weniger Miete zu überweisen? Vermutlich nicht. Die Rechnung, die ich damals aufgemacht habe, gilt im vorliegenden Fall analog: Der minimale Ertrag lohnt den großen Ärger nicht.

    Sehr viel wichtiger ist der sachliche Aspekt. Hier ist die entscheidende Frage, ob Du an diesen Tagen untertags zuhause sein wirst oder nicht.

    Wenn nicht, wirst Du von dem Wasserausfall wenig merken.

    Wenn doch, bereitest Du Dich sinnvollerweise auf den Ausfall der Wasserversorgung vor.

    Einen Schuß Toilettenspülung hast Du frei, der Spülkasten hält ja soviel Wasser vor. Für die Kaffeemaschine und das Händewaschen kann man Wasser vorhalten, etwa in einer Wäschewanne oder einigen Eimern, vielleicht auch in der Badewanne (vorher prüfen, ob der Stopfen wirklich dicht ist!). Das Abwassersystem ist ja nicht betroffen, Du kannst also auch ein größeres Geschäft mit Wasser aus dem Eimer wegspülen. Ok: Duschen in dieser Zeit ist dann halt nicht. An diesen wenigen Tagen die Waschmaschine und die Spülmaschine eben nicht laufen zu lassen, ist eine geringe Einschränkung.

  • First World Problems.

    Dem TO geht es doch nur darum zusätzlich noch Geld einzustreichen bei einer notwendigen Reparatur. Die Zeiten sind rechtzeitig angegeben und moderat von 8-16 Uhr an 5 Tagen, Wochenende ist ja Wasser da. Man kann sich darauf locker vorbereiten wenn man den will.

    Hätte der TO gefragt wie er die wasserlose Zeit überbrücken kann und sich darauf vorzubereiten hätte ich diesen Thread auch einen Sinn, so geht es nur darum noch was zusätzlich aus dem Vermieter auszupressen.

    Komische Sichtweise, bei der es "auspressen" ist, wenn man weniger Miete für eine minderwertige Sache zahlt.

    Würdest Du wenn Du einen Kleinwagen statt bezahlter Oberklasse bei der Autovermietung bekommst auch trotzdem dem Oberklasse-Preis zahlen? Oder im Flugzeug weiter Business Class bezahlen obwohl Du auf Economy Class runtergestuft wurdest?

  • Komische Sichtweise, bei der es "auspressen" ist, wenn man weniger Miete für eine minderwertige Sache zahlt.

    Würdest Du wenn Du einen Kleinwagen statt bezahlter Oberklasse bei der Autovermietung bekommst auch trotzdem dem Oberklasse-Preis zahlen? Oder im Flugzeug weiter Business Class bezahlen obwohl Du auf Economy Class runtergestuft wurdest?

    Komische Sichtweise, bei der solche Vergleiche für eine derart marginale, läppische Einschränkung herangezogen werden.

  • Wenn das jemand bei mir machen täte (miet Minderung wegen sowas), würde ich postwendend Vergleichsmieten suchen und die Miete nach Einhaltung der Fristen erhöhen…

    Da bekäme ich dann mehr raus als die miet Minderung für diesen kurzen Zeitraum gebracht hat.

    Ich bin immer für offene Gespräche bei solchen Maßnahme und es gibt wie oben bereits erwähnt Lösungen um die Einschränkung weiter zu minimieren

  • Erstmal abwarten was ikopi sagt, ob er überhaupt während der Sperrung zu Hause ist... Hier entwickelt sich schon wieder ein Klassenkampf, nach nur EINEM Post eines Forenmitglieds, das schon mehrfach seltsame Probleme mit Immobilien und Vermietern hatte.

    Anhand der vorliegenden Informationen würde ICH gar nix machen bzgl Mietminderung.

    1. Weil ich während der Zeiten gar nicht zu Hause wäre und

    2. Man sich ziemlich leicht auf die kurzen Unannehmlichkeiten vorbereiten kann, wenn man doch zuhause wäre während der Zeit.

    Der Fall zeigt zusätzlich wieder schön, warum ich kein Vermieter sein will. Man hat zuviel mit Menschen zu tun...

  • Jetzt muss ich aber doch mal berichten: 2 Bäder in meiner ETW sollten erneuert werden. Handwerker versprachen, erst das eine, dann das andere rauszukloppen. Hinten kleine Dusche, vorn Badewanne. Ich kam von der Arbeit: beide entkernt, das wäre so einfacher, muss man nur einmal Dreck machen. Mitten im Sommer fast 3 Wochen nur in der Küche kaltes Wasser und einen Eimer, meinen .... in der locker aufgestellten WC Schüssel herunterzuspülen. Die Wohnung ein Drecksloch. Ich war selten so oft im Schwimmbad. Ein Bekannter übernachtete zufällig in einem Hotel, ich stürmte seine Dusche. Schade, dass ich mir selbst keine Mietminderung verordnen konnte 🤣

  • Ist Dir das eigentlich nicht peinlich? Es handelt sich hier um notwendige Maßnahmen, die dazu mit ausreichend Frist angekündigt wurden. Die EInschränkungen sind nur stundenweise. Das sieht für mich gut geplant aus.

    Versetz Dich mal in die Lage des Vermieters, wieviel Minderung würdest Du Deinem Mieter denn so anbieten?