Abzüge bei vorzeitigem Renteneintritt mit 63

  • Hallo

    an die Weisheit der Masse:

    durch ein Video bin ich etwas verunsichert: Ich bin 59 und überlege frühzeitig in Rente zu gehen (mit 63). Das wären dann 14,4% Abzüge von dem Betrag , der in der Rentenauskunft steht. (gemittelter Wert von 1-2%) . In einem Video wurde nun erklärt, dass ich in den 4 Jahren bis zur Regelaltersrente ja keine Beiträge mehr zahle und deshalb die Abzüge bei über 20% liegen. Stimmt das ?

  • Stimmt das ?

    Ja, wenn man es so rechnen will.

    Wenn du mit 63 in Frührente gehen willst, dann hast du lebenslang 14,4% Abzüge auf den Rentenwert, den du mit 63 erreicht hast.
    Danach zahlst du keine Rentenbeiträge mehr ein.

    Deine Rentenauskunft rechnet hoch bis zur Regelaltersrente mit 67 Jahren.
    Dies beihaltet ja auch die Rentenbeiträge, die du vom Alter 63 bis 67 zahlst.

    Wenn man Rentenstart mit 63 und "normale" Rente mit 67 vergleicht, dann kann der Unterschied durchaus 20% sein. (14,4% Abschlag und 4 Jahre kürzer eingezahlt.)

  • Ja, wenn man es so rechnen will.

    Wenn du mit 63 in Frührente gehen willst, dann hast du lebenslang 14,4% Abzüge auf den Rentenwert, den du mit 63 erreicht hast.
    Danach zahlst du keine Rentenbeiträge mehr ein.

    Deine Rentenauskunft rechnet hoch bis zur Regelaltersrente mit 67 Jahren.
    Dies beihaltet ja auch die Rentenbeiträge, die du vom Alter 63 bis 67 zahlst.

    Wenn man Rentenstart mit 63 und "normale" Rente mit 67 vergleicht, dann kann der Unterschied durchaus 20% sein. (14,4% Abschlag und 4 Jahre kürzer eingezahlt.)

    ich bin ein wenig perplex und verwirrt. Ich lese die Rentenauskunft rechne die 14,4% Abschläge aus und plane dann ob ich mir das leisten kann oder nicht. Warum steht dieser Fakt, dass nochmals X Prozent abgezogen werden nicht in der Renteninformation?. So erhalte ich doch nicht die Zahlen, die ich brauche. Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass das alle Personen wissen, die diese Informationen lesen.

    Ich fürchte das war noch nicht alles. Sind denn in diesen 14,4% schon die Steuern enthalten, ?? die sollen doch auch noch ca. 20% betragen.


    Muss ich dann von dem ausgerechneten Wert 40% abziehen. Ich bin verwirrt.

  • Besuche am besten mal eine Rentenberatung und lass dir das erklären, da liegen wohl noch mehr Missverständnisse vor.

    Der Wert 14,4% ist korrekt. Wenn du allerdings ein besonders langjährig Versichterter bist (45 Beitragsjahre) kannst du auch mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente. Wenn du z.B. ein Rentenpunkt pro Jahr Erwerbstätigkeit erhälst (steht in deinem Rentenbescheid wie viel du aktuell bekommst), fehlen dir mit Renteneinstieg 4 Rentenpunkte, bei abschlagsfreien Renteneintritt mit 65 dann 2 Rentenpunkte, wären dann pro Monat aktuell ca. 160€ Rente weniger, bzw. 80€ bei 65 Jahren die noch zu den Anzügen on Top kommen. Allerdings musst du etwas weniger Rente versteuern wenn du früher gehst. Renten sind immer brutto (es gibt aber einen Freibetrag von rund 12000€/Jahr), es fallen Steuer, Krankenkasse und Pflegeversicherung an.

  • Ich würde dir empfehlen

    a) informiere dich vorab mit dem Buch "Früher in Rente und Ruhestand" von Stiftung Warentest und

    b) vereinbare einen ersten Termin bei deiner Rentenberatung und lass dir dort verschiedene Möglichkeiten durchrechnen.

    Es gibt zahlreiche Möglichkeiten früher in Rente zu gehen, mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen z.B. Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit, Teilrente ... Da findest du bestimmt eine gute Lösung für dich!

  • Ich bin verwirrt.

    das passiert.

    Ich lese die Rentenauskunft rechne die 14,4% Abschläge aus und plane dann ob ich mir das leisten kann oder nicht.

    Meine Rentenauskunft damals hat immer bis zur individuellen Regelaltersgrenze gerechnet.

    Warum steht dieser Fakt, dass nochmals X Prozent abgezogen werden nicht in der Renteninformation?

    Es werden nicht noch weitere Prozente abgezogen. Da du von 63 bis 67 nix einzahlen wirst, ist der von der DRV errechnete Wert (bis 67) die falsche Ausgangsbasis für deine Frührente.

    So erhalte ich doch nicht die Zahlen, die ich brauche.

    Wenn die DRV dir die Rente (mit den Bedingungen/Verdienst wie bisher) die Rente im Alter 67 ausrechnet hat das schon seinen Wert.

    Wenn du aber 4 Jahre vorher in Rente gehen willst, dann hast du bis dahin wesentlich weniger Punkte gesammelt. - Bekommst deswegen eine geringere Rente, und hast zusätzlich auch noch die 14,4% Abschlag. (Lebenslang. Nicht nur für die Zeit bis zur Regelaltersrentengrenze.)

  • Warum steht dieser Fakt, dass nochmals X Prozent abgezogen werden nicht in der Renteninformation?

    Weil nichts abgezogen wird. Es ist immer die Anzahl der pers. Rentenpunkte maßgebend, zusammen mit dem Zugangsfaktor (siehe Rentenauskunft). Genau dieser Zugangsfaktor wird bei der Altersrente für langjährig Versicherte um die 0,3% pro Monat Rentenbeginn vor Regelaltersgrenze reduziert.

    Die Renteninformation spricht nur von der Regelaltersgrenze. Die gibt mir nirgendwo an, wann ich eine Renten als langjährig Versicherter und/oder als besonders langjährig Versicherter in Anspruch nehmen darf (oder nicht) und was das auf die Rentenhöhe für eine Auswirkung hat. Das steht nur in der Rentenauskunft oder andern Auskunftsschreiben der DRV.

    Ich fürchte das war noch nicht alles. Sind denn in diesen 14,4% schon die Steuern enthalten, ?? die sollen doch auch noch ca. 20% betragen.

    Bitte recht schnell einen Termin bei der Rentenberatung vereinbaren, wenn auch das nicht klar ist (steht aber sogar in der Renteninfo).

    Von der Rente gehen meist Steuern ab und, je nach eigener Situation auch KV/PV Beiträge.

    Muss ich dann von dem ausgerechneten Wert 40% abziehen. Ich bin verwirrt.

    U.U. auch noch viel mehr, wenn Du gesamthaft über 20% Einkommenssteuer kommen solltest. Nicht jeder bezieht einzig Altersrente von der DRV.

  • ich bin ein wenig perplex und verwirrt. Ich lese die Rentenauskunft rechne die 14,4% Abschläge aus und plane dann ob ich mir das leisten kann oder nicht. Warum steht dieser Fakt, dass nochmals X Prozent abgezogen werden nicht in der Renteninformation?. So erhalte ich doch nicht die Zahlen, die ich brauche. Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass das alle Personen wissen, die diese Informationen lesen.

    Ich fürchte das war noch nicht alles. Sind denn in diesen 14,4% schon die Steuern enthalten, ?? die sollen doch auch noch ca. 20% betragen.


    Muss ich dann von dem ausgerechneten Wert 40% abziehen. Ich bin verwirrt.

    Fordere eine Auskunft für den gewünschten Rentenbeginn an, dann hast Du ein konkretes Brutto, aus dem Du ein Netto ausrechnen kannst.

  • Abgesehen von den Formalien. Ich glaube in vier Jahren gibt es keine Rente mit 63 mehr.

    Ich gehe mal davon aus du meinst die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte. Die gibt es eh nicht mehr als abschlagsfreie Rente mit 63, der Begriff wird gerne von Politik und Wirtschaftsverbänden verwendet um Stimmung zu machen.

    Wer dieses Jahr vorzeitig abschlagsfrei in Rente (als besonders langjährig Versicherter) will muss mindestens 64 Jahre und 4 Monate alt sein, das steigert sich jedes Jahr um 2 Monate. 2029 ist der früheste, abschlagsfreie Rentenbeginn mit 65 Jahren.

    Klar kann das sein das dies gestrichen wird, nur wissen wir das nicht, also muss man Ratschläge auf der aktuellen gesetzlichen Grundlage geben und nicht was evtl. in Zukunft sein könnte.

  • Nein, ich wollte damit sagen, dass sich die Regelaltersgrenze ändern wird. An 67 Jahre glaube ich nicht mehr.

    Außerdem würde ich diese Frage bestenfalls ein Jahr vor dem möglichen Renteneintritt stellen. Es ist vieles im Umbruch und keiner kann über vier Jahre etwas vorhersagen.

  • Hmm, man sollte schon mal rechtzeitig schauen, was kommt mit Rentenbeginn auf mich zu, somit hat man erstmal einen Überblick. Gesetzesänderungen kann man nicht beeinflussen, aber von heute auf morgen lässt sich ein Gesetz nicht ändern. Gerade beim Rentenrecht gab es immer recht lange Übergangszeiten.

  • Nein, ich wollte damit sagen, dass sich die Regelaltersgrenze ändern wird. An 67 Jahre glaube ich nicht mehr.

    Außerdem würde ich diese Frage bestenfalls ein Jahr vor dem möglichen Renteneintritt stellen. Es ist vieles im Umbruch und keiner kann über vier Jahre etwas vorhersagen.

    Je dichter Du vor dem Renteneintritt bist, desto unwahrscheinlicher wird es, dass man Dir die Rente noch "abpfeift".

    "Rente mit 67" wurde 2007 beschlossen, trat 2008 in Kraft und hat die Leute 2012 erstmalig 1(!) Monate später in Rente geschickt bzw. mit 0,3% Abschlag.

    Mit 2-3 Jahren Vorlauf, zusätzlich zu gewissen Vertrauensschutzregelungen, wird man bei gravierenden Verschlechterungen, wie etwa dem Anheben von Altersgrenzen, schon einrechnen müssen.

  • Nein, ich wollte damit sagen, dass sich die Regelaltersgrenze ändern wird. An 67 Jahre glaube ich nicht mehr.

    Außerdem würde ich diese Frage bestenfalls ein Jahr vor dem möglichen Renteneintritt stellen. Es ist vieles im Umbruch und keiner kann über vier Jahre etwas vorhersagen.

    Es gibt so etwas wie Bestandsschutz bzw. Planungssicherheit. ;)
    Jemand der heute mit 58 in die Altersteilzeit startet, um mit 63 dann in die Rente zu starten (mit Abschlag!) muss sich darauf verlassen können, dass seine (finanzielle) Planung auch hinkommt.

    Daher passieren grundsätzliche Änderungen am System GRV auch immer mit entsprechendem Vorlauf. Die Einführung der Rente mit 67 ist z.B. immer noch nicht abgeschlossen, sondern läuft aktuell noch! Und ja, jemand der heute 30 ist, wird mit ziemlicher Sicherheit nicht mit 67 das gesetzl. Rentenalter erreichen.
    Ich gehe auch davon aus, dass sich auf jedem Fall Änderungen ergeben werden. Sowohl was das Niveau der zukünftigen Altersrente angeht als auch was das Renteneintrittsalter angeht. Aber eben für alle jüngeren GRV-Versicherten. :/

    ich bin ein wenig perplex und verwirrt. Ich lese die Rentenauskunft rechne die 14,4% Abschläge aus und plane dann ob ich mir das leisten kann oder nicht. Warum steht dieser Fakt, dass nochmals X Prozent abgezogen werden nicht in der Renteninformation?

    Ja, das ist mir in meinem Bekanntenkreis auch schon untergekommen. Dabei ist es doch ganz logisch. :rolleyes:
    Du arbeitest nur bis 63. Also können auch nur die Endgeltpunkte für die Berechnung der Rente herangezogen werden, die Du bis zu diesem Zeitpunkt erworben hast. Da wird auch nichts extra abgezogen. Die Endgeltpunkte von 63-67 wurden schlichtweg nie erarbeitet. ;)

    Und 20% Abzug ist auch nur ein grober Ansatz. Es kommt konkret darauf an, wie viele Endgeltpunkte denn überhaupt noch in den fehlenden 4 Jahren zusammenkommen würden. Soll ja auch Leute geben, die mit 60 die Arbeitszeit verkürzen und so ohnehin weniger Endgeltpunkte erwerben würden als in den 40 Jahren zuvor.

    Du hast aber ab 50 die Möglichkeit die durch die Rente mit 63 entstehenden Abschläge auszugleichen in dem zu zusätzliche Endgeltpunkte erwirbst.
    Wie die Kollegen schon angemerkt haben, ist eine kostenlose und unverbindliche Beratung bei der GRV absolut empfehlenswert!

    Ich fürchte das war noch nicht alles. Sind denn in diesen 14,4% schon die Steuern enthalten, ?? die sollen doch auch noch ca. 20% betragen.

    Steuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gehen natürlich auch noch ab. Dafür hast Du aber auch keine Steuern auf Deine Beiträge zur GRV gezahlt.
    Auch das wird in einem kostenfreien und unverbindlichen Termin mit der GRV vorgerechnet. Und zwar für die voraussichtliche Rente mit 67, ggf. die abschlagsfreie Rente mit 65 oder eben die Rente mit 63 und Abschlag.

  • Nochmal zum Verständnis:

    In der Renteninformation sind ggf. die Rente wegen Erwerbsminderung und die Regelaltersrente (in bis zu vier Varianten) aufgeführt.

    Vorzeitige Altersrenten stehen dort nicht drin.

    Die Rentenauskunft weist zwar den Beginn der vorgezogenen Renten aus (sofern möglich), aber die angegeben Rentenhöhen sind die gleichen wie in der Renteninformation.

    Man kann sich selbst die Höhe eine vorgezogenen Rente (mit oder ohne Abschläge) ausrechnen, aber man kann es sich auch ausrechnen lassen, entweder kostenfrei direkt durch die DRV oder gegen Kostennote bei einem Rentenberater.

  • Es gibt so etwas wie Bestandsschutz bzw. Planungssicherheit. ;)

    Das gilt sicher nicht für jeden. Bei Altersteilzeit kann ich mir das vorstellen, nicht aber für den "normalen" Renteneintritt. Ich fürchte, dass wir gezwungen sein werden, schnell zu handeln. Bei Sozialausgaben von mehr als 40% des Bundeshaushaltes. Wer soll das noch bezahlen? Ist aber nicht das Thema hier. Das war mein Fehler. TE-Frage ist sicher beantwortet.

  • Hallo

    an die Weisheit der Masse:

    durch ein Video bin ich etwas verunsichert: Ich bin 59 und überlege frühzeitig in Rente zu gehen (mit 63). Das wären dann 14,4% Abzüge von dem Betrag , der in der Rentenauskunft steht. (gemittelter Wert von 1-2%) . In einem Video wurde nun erklärt, dass ich in den 4 Jahren bis zur Regelaltersrente ja keine Beiträge mehr zahle und deshalb die Abzüge bei über 20% liegen. Stimmt das ?

    Das ist ja auch der Sinn solcher Meldungen: die Leute zu verunsichern. Geht bloß nicht früher in Rente, da gibt es gewaltige Abzüge.

    Natürlich bekommst du weniger monatliche Rente, wenn du mit 63 aufhörst. Einmal wegen des gesetzlich geregelten Abzugs, in deinem Fall 14,4% sowie durch die simple Tatsache, dass du in diesen 4 Jahren keine Rentenpunkte mehr erwirtschaftest. Allerdings kann man die Sache auch von einer anderen Seite betrachten: du bekommst eben 4 Jahre länger Rentenzahlungen. Ich habe für mich seinerzeit ausgerechnet, dass ich durch die Abzüge erst ins Minus rutschen werden, wenn ich älter als 85 Jahre werden sollte. Aus meiner Sicht ein gutes Angebot, das ich gerne angenommen habe.

    Eine durch früheren Renteneintritt geminderte Rente setzt natürlich voraus, dass diese noch hoch genug ist, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

  • Wenn der TO ml angibt wieviel Beitragsjahre er bis heute hat, wieviel Rentenpunkte insgesamt gesammelt hat und was er aktuell pro Jahr an Rentenpunkte erwirbt könnte man ihm schon eine ziemlich genau Auskunft geben was er an Bruttorente bekommt.

  • Wenn der TO ml angibt wieviel Beitragsjahre er bis heute hat, wieviel Rentenpunkte insgesamt gesammelt hat und was er aktuell pro Jahr an Rentenpunkte erwirbt könnte man ihm schon eine ziemlich genau Auskunft geben was er an Bruttorente bekommt.

    Und dann könnte man auch ausrechnen, wie sich demnächst die heile Welt der arbeitenden Rentner:innen auswirken würde für ihn.

    Das bedeutet: Rente beantragen und weiter arbeiten.