Fehlende Daten in der Jahressteuerbescheinigung von Trade Republic

  • Hallo,

    ich habe meine Jahressteuerbescheinigung von Trade Republic bekommen und bin der Meinung, dass diese unvollständig ist.

    Ist es korrekt, dass die Jahressteuerbescheinigung dem Muster des Finanzministerium folgen muss? In meiner Jahressteuerbescheinigung fehlt zum Beispiel die "Gewinne aus Aktienverkäufen". Ich brauche diese Information aber für meine Steuererklärung. Gleichzeitig passen auch die Zahlen nicht zu meinen monatlichen Abrechnungen.

    Der Trade Republic Support weigert sich allerdings strikt weitere Informationen bereitzustellen und erkennt auch nicht an, dass die Zahlen aus den einzelnen Trades nicht zur Jahressteuerbescheinigung passen.

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

    Danke.

  • Hi ich habe das selbe Problem. Es wird nur die Höhe der gesamten Kapitalerträge ausgewiesen. Beispielsweise hatte ich Gewinne aus Zertifikaten und gleichzeitig durch Zinserträge. Der Support von Trade Republic ist leider gar nicht hilfreich, ich hatte schon 2 Anfragen gestellt und habe nur gefühlt KI-generierte Antworten erhalten.

    Leider endet die Frist zur Abgabe der Steuererklärung am 31.07.

  • Das habe ich gemacht, danke für deinen Tipp. Ich hoffe das Finanzamt gewährt mir eine Fristverlängerung. Eine Beschwerde bei der BaFin habe ich auch eingereicht. Ich finde es schade das Trade Republic nicht selbständig tätig wird, auch Beschwerden direkt an Trade Republic werden nur mit einem kurzen "nicht zuständig für Kundenanfragen" abegspeist...

  • Das habe ich gemacht, danke für deinen Tipp. Ich hoffe das Finanzamt gewährt mir eine Fristverlängerung. Eine Beschwerde bei der BaFin habe ich auch eingereicht. Ich finde es schade das Trade Republic nicht selbständig tätig wird, auch Beschwerden direkt an Trade Republic werden nur mit einem kurzen "nicht zuständig für Kundenanfragen" abegspeist...

    Und jetzt mal kurz überlegen, ob die gegenüber einer Bank, die solche Bescheinigungen korrekt ausstellt, gesparten Transaktionskosten den ganzen Ärger wert sind.

    Wenn es ganz blöd läuft, hat TR die falsche Bescheinigung bereits dem Finanzamt übermittelt und wird auch keine Korrektur vornehmen. Sollte es sich um signifikante Abweichungen zu deinem Nachteil handeln, darfst du dann dem Finanzamt anhand deiner Transaktionsbelege die korrekten Werte nachweisen.

  • Das habe ich gemacht, danke für deinen Tipp. Ich hoffe das Finanzamt gewährt mir eine Fristverlängerung. Eine Beschwerde bei der BaFin habe ich auch eingereicht. Ich finde es schade das Trade Republic nicht selbständig tätig wird, auch Beschwerden direkt an Trade Republic werden nur mit einem kurzen "nicht zuständig für Kundenanfragen" abegspeist...

    TR sollte die Erträge doch versteuert haben, so dass dein Finanzamt (außer ggfs. mit der Günstigerprüfung und ggfs. mit ungünstiger Verteilung des Freibetrags) nichts mehr damit zu tun hat.

  • Ich habe meine Jahressteuerbescheinigung von Trade Republic bekommen und bin der Meinung, dass diese unvollständig ist.

    Ist es korrekt, dass die Jahressteuerbescheinigung dem Muster des Finanzministerium folgen muss?

    Woher stammt die Info, daß sie es sein müßte?

    In meiner Jahressteuerbescheinigung fehlt zum Beispiel die "Gewinne aus Aktienverkäufen". Ich brauche diese Information aber für meine Steuererklärung.

    Hattest Du denn Gewinne aus Aktienverkäufen?

    Gleichzeitig passen auch die Zahlen nicht zu meinen monatlichen Abrechnungen.

    Wie hoch ist der Unterschied zu Deiner internen Berechnung?

    Der Trade Republic Support weigert sich allerdings strikt, weitere Informationen bereitzustellen und erkennt auch nicht an, dass die Zahlen aus den einzelnen Trades nicht zur Jahressteuerbescheinigung passen.

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

    Mit dem Service von Neobrokern gibt es reichlich einschlägige Erfahrungen.

    Ist das Deine erste Steuererklärung, die Du da planst?

    Hi ich habe dasselbe Problem. Es wird nur die Höhe der gesamten Kapitalerträge ausgewiesen.

    Das reicht ja auch. Praktisch alle Kapitalerträge werden gleich versteuert, egal ob das ZInsen sind oder Gewinne aus Zertifikatsverkäufen.

    Auch an Dich die Frage: Gibt es einen Unterschied zwischen den bescheinigten Werten und Deiner internen Buchhaltung? Wie groß ist der?

    Mal angenommen, Du und Dein Vorredner haben beide ihr Depot bei einer deutschen Bank, die die Erträge korrekt abgeltungversteuert hat. Bei beiden ist nicht mehr freigestellt worden als der Sparerfreibetrag. Dann ist steuermäßig doch schon alles erledigt! Ich reiche (völlig legal) schon seit vielen Jahren meine Kapitalerträge nicht mehr bei der Steuererklärung ein.

    Daher die gezielte Frage an Euch beide: Aus welchem speziellen Grund wollt Ihr Eure Kapitalerträge bei der Steuererklärung einreichen? Günstigerprüfung?

  • Ich wollte mal abknüpfend fragen, ob nach einem Depotübertrag zur TR der übertragene Verlusttopf, in dem die ETF-Verluste gesammelt werden, einfach auf den Freistellungsauftrag übertragen werden kann? Denn ursprünglich direkt nach dem Übertrag waren diese Verluste im Verlusttopf Sonstige gebucht. Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.

  • Ich wollte mal abknüpfend fragen, ob nach einem Depotübertrag zur TR der übertragene Verlusttopf, in dem die ETF-Verluste gesammelt werden, einfach auf den Freistellungsauftrag übertragen werden kann? Denn ursprünglich direkt nach dem Übertrag waren diese Verluste im Verlusttopf Sonstige gebucht. Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.

    Klare Antwort: Das kommt drauf an.

    Und wenn Du jetzt noch die Informationen lieferst, die man braucht, um Deine Frage im Detail und im Einzelfall zu beantworten, dann bekommst Du auch eine Antwort im Detail und im Einzelfall.

    Mit angeblich fehlenden Daten in der Jahressteuerbescheinigung (siehe Betreff) hat das aber meines Erachtens nichts zu tun, oder?

  • Woher stammt die Info, daß sie es sein müßte?

    Das geht aus dem Dokument “Kapitalertragsteuer: Ausstellung von Steuerbescheinigungen nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG” vom 16. Mai 2025 des Bundesministeriums der Finanzen hervor. Zu finden unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Dow…icationFile&v=5

    Laut Bundesministerium der Finanzen sind Banken verpflichtet “dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen, die die nach § 32d EStG erforderlichen Angaben enthält”. Das Muster findet sich ab Seite 31 im gleichen Dokument. Dort ist klar ersichtlich, dass auch Angaben zu “Gewinne aus der Veräußerung von Aktien im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG” enthalten sein müssen.

    Zusätzlich der Hinweistext aus der Jahressteuerbescheinigung von Trade Republic:

    Zitat

    Hinweistexte zur Jahressteuerbescheinigung für das Jahr 2024.

    Seit dem Jahr 2009 ist eine Jahressteuerbescheinigung nach den Vorschriften zur Abgeltungsteuer auf dem amtlich

    vorgeschriebenen Muster zu erstellen. Inhalt, Aufbau und Reihenfolge der Angaben sind vom Bundesministerium der Finanzen

    (BMF) vorgegeben.


    Hattest Du denn Gewinne aus Aktienverkäufen?

    Wie hoch ist der Unterschied zu Deiner internen Berechnung?

    Ja, ich hatte Gewinne aus Aktienverkäufen. Deswegen ja die Frage. Die Verkäufe aus einem Trade sind schon circa 2000€ höher als die angebliche Gesamtsumme. Ich kann auch die Gesamtsumme der Erträge basierend auf den Einzelabrechnungen nicht nachvollziehen.

    Daher die gezielte Frage an Euch beide: Aus welchem speziellen Grund wollt Ihr Eure Kapitalerträge bei der Steuererklärung einreichen? Günstigerprüfung?

    Ich habe in 2024 geheiratet und da meine Frau ihren Freibetrag nicht ausgeschöpft hat kann ich nun ihren mitnutzen. Daher muss ich die Gewinne in der Steuererklärung angeben.

  • Für Deinen Zweck reichen somit die Angaben auf der Deines Erachtens unvollständigen Jahressteuerbescheinigung. Ich würde die Angabe einreichen, die Steuererstattung einstreichen und fertig.

    Man kann natürlich auch den bekannt servicestarken und kundenfreundlichen Broker Trade Republic verklagen, damit er eine "normgerechte" Jahressteuerbescheinigung ausstellt. Der Kollege im Parallelthread beklagt sich, daß er überhaupt keine Jahressteuerbescheinigung bekommen hat (hat ja auch keine Steuer bezahlt). Wenn Ihr klagen wollt, seid Ihr dann bereits zu zweit.

    Wäre ich Trade Republic, würde ich die Jahressteuerbescheinigung ohnehin nach Muster ausstellen. Wenn eine Rubrik dann 0 ist, ist sie eben 0. Aber vielleicht wollen sie ja Toner sparen, der kostet schließlich auch Geld.

  • Ich habe bei den Amateuren von Trade Republic einen ganz kleinen Sparplan auf einen ETF. Die Steuerbescheinigung war grottigst falsch.

    Ich hatte von denen eigentlich gar nichts anderes erwartet.

    Einfach interessant, wie diese Truppe wirklich jede düstere Ahnung, bestätigt.

    Es gibt allerdings auch seltsame Ausnahmen: meine älteste Tochter hatte Unternehmensanleihen von Trade Republic zur ING verlagert. Beauftragt bei der ING (das ging im Frühjahr noch, wird jetzt bekanntlich von Trade Republic abgelehnt).

    Nach zwei Tagen war das Zeug im Depot bei der ING.

  • Also BaFin hat hier keinerlei Handhabe (Schreiben der BaFin). Auf eine Reaktion von Trade Republic kann man wohl auch nicht hoffen. Also wird man wohl damit leben müssen.

    Die Grundsatzfrage ob das Muster oder die Vorlage eingehalten werden muss. Ich denke schon aber ich weis es nicht genau.

    Meiner persönlichen Meinung nach sollte der Punkt Aktiengewinne (falls keine angefallen sind) mit 0€ angegeben werden und der Rest (z.B. Zinsen und ETF Gewinne) auch aufgeführt werden um diese ggf. zu verrechnen, anstelle nur die Summe der gesamten Kapitalerträge anzugeben, diese lassen sich ja dann keiner Zeiler der Anlage KAP zuordnen.

    Es bleibt zu hoffen das zukünftig alle Kapitalerträge mit Verlusten verrechnet werden können.

  • Für Deinen Zweck reichen somit die Angaben auf der Deines Erachtens unvollständigen Jahressteuerbescheinigung. Ich würde die Angabe einreichen, die Steuererstattung einstreichen und fertig.

    Wieso bist du der Meinung, dass die Angaben ausreichend sind?

    Muss ich die Höhe der Erträge durch Aktienverkäufe nicht angeben?

  • Die Jahressteuerbescheinigug von TR nennt nur den Gesamtbetrag der Kapitalerträge, einschliesslich Veräußerungsgewinne aus Aktien. Erträgnisaufstellung habe ich bei TR nicht als Dokument gefunden. Vielleicht hilft dieser Post aus dem sogenannten inoffiziellen Trade Republic Forum aus dem Jahr 2024, nach dem man diese (zumindest 2024 noch) wohl für 25 EUR beantragen konnte, vermutlich via Help Center (so wie ich das lese, aber nur für das laufende Jahr):

    Erträgnisaufstellung bei Trade Republic beantragen
    Hallo zusammen, habe am 02.05. folgende Anfrage an TR gestellt bezgl Erträgnisaufstellung: Hallo TR-Team, ich wollt mal nach fragen, wann jetzt endlich die…
    www.traderepublic.community