Teildepotübertrag zur FiFO-Umkehr vom Finanzamt unterbunden?

  • Kühne These…

    Wenn ich sowas lese denke ich mir, es hat schon seinen Grund, warum Rechts- und Steuerberatung besonders reguliert sind.

    Wie meinst du das?

    Ich stelle es mir in der Praxis halt schwer umsetzbar vor. Wenn ich einen ETF bei einer Bank auf zwei Depots aufteilen, dann lassen sich beide Teile nicht mehr gemeinsam versteuern. Will sagen, dann gibt es dadurch zwei erste Aktienanteile.

  • Wie meinst du das?

    Ich meine damit, dass KI für Rechts- und Steuerberatung untauglich ist (wie man an Deinem Beispiel sieht). KI „weiß“ nichts, sondern berechnet Wahrscheinlichkeiten. Und in komplexeren (steuer)rechtlichen Fragen führt das zu grob falschen Ergebnissen. Man kann sich schlichtweg nicht darauf verlassen, was die KI sagt.

  • Ich verstehe das auch so, dass es sogar explizit möglich ist, den „Trick“ mit dem Depot-Übertrag auch mit Unter-Depots durchzuführen. (Keine Gewähr)

    Wie oben schon beschrieben, dürfte für mich andernfalls keine Bank zwei Depots anbieten. Denn wenn ich einen ETF zwischen diesen aufteilen, sind für mich Fakten geschaffen. Dann haben die beiden ETF-Teile je einen Anfang.

  • Ich meine damit, dass KI für Rechts- und Steuerberatung untauglich ist (wie man an Deinem Beispiel sieht). KI „weiß“ nichts, sondern berechnet Wahrscheinlichkeiten. Und in komplexeren (steuer)rechtlichen Fragen führt das zu grob falschen Ergebnissen. Man kann sich schlichtweg nicht darauf verlassen, was die KI sagt.

    Gut, dann heißt das für mich: Umschichtung eines ETFs zwischen zwei Depots bei einer Bank funktioniert auch.

  • Ich habe zwei Konten mit unterschiedlicher Kontonummer bei einer Bank. Konto A und Konto B.

    Jetzt bezahle ich eine Rechnung von Konto A. Dann wird von KontoA abgebucht. Das hat nix mit Konto B zu tun.

    Wenn ich 2 Depots mit unterschiedlichen Depotnummern habe Depot 1 und Depot 2 und ich verkaufe Wertpapiere aus Depot 2 dann sind die Wertpapiere die in Depot 1 sind für irgendwelche FIFO oder LIFO Betrachtungen heranzuziehen? Da hat euch die KI aber mal einen ganz schönen Bären aufgebunden.

    Wichtig ist das es sich um separate und eigenen ständige Depots mit eigener Depotnummer handelt. Da kann dann Vatter Staat nicht sagen im anderen Depot liegen aber noch ETFs die du zuerst verkaufen musst. Zumindest noch nicht.

  • Wichtig ist das es sich um separate und eigenen ständige Depots mit eigener Depotnummer handelt. Da kann dann Vatter Staat nicht sagen im anderen Depot liegen aber noch ETFs die du zuerst verkaufen musst. Zumindest noch nicht.

    Dann mal konkret: Im Brokervergleich bei Finanztip kann man die Rubrik zwei Depots anwählen. Unter anderem bietet Consors das Zweitdepot an.

    Hierbei handelt es sich um meine Hausbank. Mein derzeitiger Plan ist es, später zur Entsparung mein Depot dort hin zu übertragen, um dort dann jährlich zwischen diesen Depots hin und her zu verschieben.

    Das sollte doch dann funktionieren.

  • Vielleicht magst du die Antwort deiner Bank hier posten.

    Die telefonische Aussage einer DKB-Mitarbeiterin war, dass ein bankinterner Depot-Übertrag nach dem FIFO-Prinzip stattfindet. Danach könnten vom 1. Depot die Anteile mit geringerem Buchgewinn verkauft werden, die zu geringeren Steuern führen.

    Mein 2. noch leeres Depot ist kein Unterdepot, sondern ein gleichwertiges - womit ich aber keinerlei Aussagen zu Möglichkeiten bzw. Unmöglichkeiten diesbezüglich gemacht haben will.

    Ich kann nur empfehlen, bei den Banken konkret nachzufragen und sich nicht auf KI zu verlassen.

  • Die telefonische Aussage einer DKB-Mitarbeiterin war, dass ein bankinterner Depot-Übertrag nach dem FIFO-Prinzip stattfindet.

    Aber wie denn sonst? Das ist doch genau der Witz, dass man den älteren Teil, den man behalten will, ins Zweitdepot überträgt, und den verbleibenden Rest veräußert.

  • Aber wie denn sonst? Das ist doch genau der Witz, dass man den älteren Teil, den man behalten will, ins Zweitdepot überträgt, und den verbleibenden Rest veräußert.

    Es ging zwischenzeitlich um die Aussage bzw. Frage, dass bankintern diese 'Optimierung' nicht möglich sei. Das für mich bisher Selbstverständliche wollte ich damit noch mal abklären.

  • Vermutlich zahlt man durch das Ausnutzen des FIFO Prinzips sogar mehr Steuern. Denn der Plan dahinter ist es ja, mehr Gewinne zu machen durch Steuerstundung. Und mehr Gewinne bedeuten am Ende auch mehr Steuern.

    Das würde ich nochmal nachrechnen.

    Angenommen du hast 100 € Gewinn und zahlst 30 % Steuern - dir verbleiben 70 €.

    Angenommen, du hast 101 € Gewinn und zahlst 30 % Steuern - dir verbleiben 70,70 €.

    Es ist also immer erstrebenswert, höhere Gewinne zu erzielen, da der nach Steuern verbleibende Betrag immer höher sein wird.

  • Mein Vorschlag an die geschätzten Mitforisten wäre, darauf zu verzichten, mit sog. KI zu agieren.

    Was die KI macht, ist sich Texte (aus dem Internet) zusammenzuklauben und die zusammenzufassen.

    Was die KI nicht macht, ist sich anhand von Logik und eigenem Nachrechnen zu überlegen, was denn richtig ist, wenn das Zusammenklauben zu mehreren Texten führt, die entweder offen widersprüchlich sind oder einfach unterschiedliche Aspekte zu einem Thema enthalten und die KI kein "entweder oder" daraus machen müsste, sondern "sowohl als auch" und die fehlende Verbindung liefern müsste.

    Gut, dass es immer noch Menschen gibt. Viele davon mit sehr viel NI und viele davon wollen diese auch nutzen :)

  • Und zu dem FIFO-Prinzip:

    Der Wortlaut im Gesetz ist
    "Bei vertretbaren Wertpapieren, die einem Verwahrer zur Sammelverwahrung im Sinne des § 5 des Depotgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Januar 1995 (BGBl. I S. 34), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. April 2004 (BGBl. I S. 502) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung anvertraut worden sind, ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere zuerst veräußert wurden."


    Ich persönlich lese aus dem Teil "einem Verwahrer" heraus, dass es eben um ein (Anzahl: 1) Depot geht. Sprich - FIFO gilt innerhalb eines Depots einer Person und und nicht über alle Depots einer Person.

    Das Finanzministerium hat sich bereits 2019 meiner heute erarbeiteten Position angeschlossen ;)

    BMF - Amtliches Einkommensteuer-Handbuch - EStH 2019 - Anhang 19 II. – Kapitalvermögen…

    97 Die Anwendung der Fifo-Methode i. S. des § 20 Absatz 4 Satz 7 EStG ist auf das einzelne Depot bezogen anzuwenden.

    98 Als Depot i. S. dieser Regelung ist auch ein Unterdepot anzusehen. Bei einem Unterdepot handelt es sich um eine eigenständige Untergliederung eines Depots mit einer laufenden Unterdepot-Nummer. Der Kunde kann hierbei die Zuordnung der einzelnen Wertpapiere zum jeweiligen Depot bestimmen.

    (Die zum Einsatz gekommenen KI haben mich doch enttäuscht. Der Link ist der 10. bei einer google-Suche nach "ESTG FIFO", also durchaus mit normaler natürlicher Intelligenz (NNI) auffindbar.)