Rentner mit Kapitalertragssteuer

  • Hallo,mal eine Frage an die Steuerexperten:

    Habe dieses Jahr ca. 3000 Euro Zinsen und Erträge durch ETF-Verkauf über dem Freibetrag von 2000 Euro erzielt.

    Brauchte bis jetzt noch keine Steuererklärung einreichen als Rentnerehepaar.

    Wie muß ich jetzt im nächsten Jahr rechnen bei einer Steuererklärung:

    Zu versteuerndes Einkommen plus 3000 Euro und dann wird der Steuersatz festgelegt oder nur Einkommen mit Steuersatz und dann wird dieser Steuersatz auf die 3000 Euro angewendet?

    Danke

    D.

  • Ich würde mal behaupten das du die 3000€ (5000€ abzgl. deinem Freibetrag von 2000€) versteuern musst mit rund 26,4% (Kapitalertragssteuer und Soli), also das du eine Steuerschuld von 792€ hast

    Ich würde behaupten, dass die Bank das schon gemacht hat (ETF Gewinn) bzw. noch machen wird (zukünftige Zinsen). Du MUSST also eigentlich gar nichts machen Didi2

    Du SOLLTEST in der Steuererklärung aber die Günstigerprüfung beantragen, da diese vermutlich zu dem Ergebnis kommen wird, dass der persönliche Steuersatz günstiger ist und du somit Geld zurück bekommen wirst.

  • Der Sparerpauschbetrag ist selbstverständlich von TR und der Bank schon einbehalten.

    Also versteh ich es richtig: Bruttorenten plus einbehaltene Kapitalertragssteuer minus aller absetzbaren Kosten ergibt das zu versteuernde Einkommen?

    D.

  • Also versteh ich es richtig: Bruttorenten plus einbehaltene Kapitalertragssteuer minus aller absetzbaren Kosten ergibt das zu versteuernde Einkommen?

    D.

    Das FA ermittelt den Gesamtbetrag der Einkünfte. Dazu gehören Einkünfte aus Kapitalvermögen nach Abzug des Sparerpauschbetrags.

    Das FA besteuert die genannten EINKÜNFTE, nicht die bereits geleistete Kapitalertragssteuer. Letztere kommt erst bei der Abrechnung in Spiel.

  • Habe durch ETF-Verkäufe 9000 Euro Gewinn gemacht und die werden zur Bruttorente addiert plus Zinsen aus Tagesgeld.

    Dann minus abziehbare Positionen incl.Kapitalertragssteuer ergibt das zu versteuernde Einkommen? So richtig?

    D.

  • Dann minus abziehbare Positionen incl.Kapitalertragssteuer ergibt das zu versteuernde Einkommen? So richtig?

    Nein, es ist viel einfacher. Ich erkläre es dir an einem Beispiel:

    Das Ehepaar Arnold und Anna Schwarz ist 2025 in Rente gegangen. Sie beziehen zusammen Bruttorenten in Höhe von monatlich 2300 Euro. Der zu versteuernde Teil der Renten liegt bei 85 Prozent.

    Da dies das einzige Einkommen ist, kommt es in diesem Fall zu keiner Steuerbelastung.

    Nun gibt es Zinsen , Dividenden und Kursgewinne von insgesamt 10.000 Euro.

    Nach Abzug von 2000 Euro Sparerfreibetrag hat die Bank von den restlichen 8000 Euro bereits Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag abgeführt.

    Bei der Günstigerprüfung rechnet das Finanzamt nun aus, ob es eine quasi Rückerstattung von zu viel gezahlter Kapitalertragssteuer gibt.

    Ich habe die Daten des Beispielfalls gerade in ein Steuerprogamm eingegeben.

    Eine zu zahlende Einkommensteuer wäre bei ca. 1100 Euro.

    Somit gibt es eine ordentliche Steuererstattung.

  • Das ist nun aber weder eine einfache noch eine klare Erklärung auf die Frage für jemanden, der offensichtlich keine Ahnung hat.


    Didi2 deine bereits gezahlte Kapitalertragssteuer hat in der Rechnung erst mal überhaupts nichts zu suchen.

    Sollte die Günstigerprüfung dazu führen, dass deine Kapitalerträge mit dem pers. Steuersatz zu versteuern sind, wirt dir die bereits gezahlte Kapitalertragssteuer auf die zu zahlende Steuer angerechnet.

  • Ist mein Verständnis korrekt???

    Normale Einkünfte unterhalb der Freibeträge, daher keine Steuererklärung notwendig

    Aktuelle Kapitalerträge sind bereits versteuert, keine Steuererklärung notwendig, da in jedem Fall abdeckend???

    Bei einer Steuererklärung mit Günstigerprüfung wahrscheinlich Steuererstattung, weil persönlicher Steuersatz niedriger als KESt

  • Bei einer Steuererklärung mit Günstigerprüfung wahrscheinlich Steuererstattung, weil persönlicher Steuersatz niedriger als KESt

    Nicht nur wahrscheinlich sondern bei dieser Konstellation bei Kapitalerträgen dieser Höhe absolut sicher.

    Immer vorausgesetzt, bisher war nach Ansicht des Finanzamtes keine Steuererklärung abzugeben.


    Wie hoch sind denn die Bruttorenten ?

  • Danke für die Aufklärung.

    Meine Frau hat ca.24000 Euro Bruttorente,Steuerfreibetrag 46 %.

    Ich hab ca.15000 Euro brutto,Stfb 26%.Bis jetzt waren wir immer unter dem Betrag ab dem Steuern anfallen und vorher hatten wir auch keine Einnahmen über den 2000 Euro Sparerfreibetrag.

    Jetzt ca.9000 Euro ETF Verkaufsgewinne und noch Zinserträge aus TG-Konto.

    D.

  • Das FA ermittelt den Gesamtbetrag der Einkünfte. Dazu gehören Einkünfte aus Kapitalvermögen nach Abzug des Sparerpauschbetrags.

    Seit Einführung der Abgeltungssteuer stimmt diese Aussage so pauschal nicht mehr. Seitdem werden Kapitalerträge nicht mehr dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet und sind somit (zunächst) irrelevant und führen nicht zur Abgabepflicht einer Steuererklärung (sofern die Kapitalerträgen bereits der Abgeltungssteuer unterlegen haben und es sich nicht um ausländische Kapitalerträge handelt).

    Deine Aussage ("Kapitalertrage gehören zum zu versteuernden Einkommen") stimmt nur in dem Fall, wo die Günstigerprüfung beantragt wurde und das Finanzamts diese positiv bewertet hat.


    Erst dann stimmt auch diese Rechnung:

    Renten + Einkünfte aus Kapitalvermögen - Sparerpauschbetrag - Sonstiges = zu versteuerndes Einkommen

  • Seit Einführung der Abgeltungssteuer stimmt diese Aussage so pauschal nicht mehr. Seitdem werden Kapitalerträge nicht mehr dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet und sind somit (zunächst) irrelevant und führen nicht zur Abgabepflicht einer Steuererklärung (sofern die Kapitalerträgen bereits der Abgeltungssteuer unterlegen haben und es sich nicht um ausländische Kapitalerträge handelt).

    Deine Aussage ("Kapitalertrage gehören zum zu versteuernden Einkommen") stimmt nur in dem Fall, wo die Günstigerprüfung beantragt wurde und das Finanzamts diese positiv bewertet hat.


    Erst dann stimmt auch diese Rechnung:

    Herr Lehrer, ich weiß was!

    Dass es inzwischen eine Abgeltungssteuer gibt, ist mir nicht verborgen geblieben.

    Wenn ich das Verb "ermitteln" benutzt habe, so ist das nicht kriminalistisch sondern arithmetisch gemeint.

  • Wenn ich das Verb "ermitteln" benutzt habe, so ist das nicht kriminalistisch sondern arithmetisch gemeint.

    Und auch das ist falsch. Kapitalertrage gehören grundsätzlich nicht mehr zum "zu versteuernden Einkommen", außer in dem besonderen Fall, dass man die Günstigerprüfung beantragt und das Finanzamts dieser zustimmt (da die Besteuerung über den persönlichen Steuersatz günstiger ist als die Abgeltungssteuer).


    Also komm hier nicht mit

    Herr Lehrer, ich weiß was!

    wenn deine Aussagen schlichtweg in über 90% der Fälle nicht stimmt.