Abfindungsangebot mit Schwerbehinderung

  • Hallo zusammen,

    Situation, angestellte seit 10/23 mit einer Schwerbehinderung 60 die dem Unternehmen bekannt ist. Ich habe 2 Kolleginnen, die eine ist jünger als ich (auch ohne Kinder) und seit Anfang des Jahres dabei. Eine weitere Kollegin kam im April diesen Jahres, mit Kinder und ca 10 jahre älter und noch in der Probezeit.

    Jahresgehalt 60.000

    Heute wurde mir ein Anfindungsangebot gemacht von knapp 30.000 € brutto und zusätzlich 9.000€, wenn ich innerhalb einer Woche unterschreibe.

    Freistellung nach Vereinbarung, jedoch nur bis Oktober 25. Volles Gehalt in der Zeit.

    Auf meine Frage, wie es dazu kommt, dass ich ausgewählt wurde (hier wurde nochmal die Schwerbehinderung erwähnt) kam quasi nur die Aussage, dass meine Aufgabe umverteilt werden sollen. Dann habe ich auf die Probezeit der Kollegin hingewiesen aber dann wurde nicht wirklich was gesagt. Also verstehe ich, dass sie mich los werden wollen.

    Ist okay, da ich langfristig eh was neues mir suchen wollte.

    Jetzt kenne ich mich in dem Thema gar nicht aus und wollte mal reinhören, was ihr dazu zu sagen habt. Lohnt es sich das auszusetzen und soll ich es auf die Kündigung ankommen lassen, dann klagen? Ist das Angebot sehr gut und mehr kann man nicht rausholen?

    Vielen Dank für Rückmeldung

  • Kater.Ka 16. Juli 2025 um 06:10

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Mit Schwerbehinderung kann man nach allgemeiner Sichtweise nur schwer gekündigt werden. Zustimmung des Integrationsamt wäre hier m.E. notwendig. Was aber viele nicht wissen, in ca. 80% der Fälle wird Kündigungen seitens des Integrationsamtes zugestimmt.

    Aber ob der Arbeitgeber das weiß, steht in den Sternen. Einfach mal auf das Integrationsamt hinweisen und damit locker eine höhere Abfindung verhandeln.

  • Auf jeden Fall zum Fachanwalt und ggf. Beratung bei deiner Gewerkschaft, wenn Du Mitglied bist.

    Wie lange bist Du schon im Unternehmen?

    Steht doch im Ausgangspost, 10/23

    Fairerweise sollte auch erwähnt werden (und das bitte jetzt nicht falsch verstehen) warum du aus den dreien ausgewählt wurdest, da sollte man sich auch selbst hinterfragen, warst du oft krank oder war dein Arbeitsergebnis schlechter als das der anderen. Da du ja eh laut deiner Aussage langfristig was neues gesucht hast war wohl beiderseits einiges im Argen, dann zieht ein Chef auch schon mal die Notbremse. Wie gesagt es sind Mutmaßungen meinerseits, dir jedenfalls weiterhin viel Glück bei deinem weiteren Werdegang.

  • Auch wenn Du vorhast Deinen jetzigen Arbeitgeber zu verlassen (was ich gut verstehen kann), vorher auf jeden Fall zum Fachanwalt und das z.B. auch ohne Rechtsschutzversicherung.

    Das Ergebnis in Deinem Fall mit Schwerbehinderung und fehlender Sozialauswahl wird vermutlich nicht schlechter werden, sondern besser bis deutlich besser. Es kommt halb immer auf die weiteren Umstände (Unternehmensgröße, Beschäftigungsdauer etc. an) und das kann Dir ein Fachanwalt im ersten Gespräch einordnen. So ein Erstgespräch oder erste Einordnung Deines konkreten Falls sollte auch kostenmäßig überschaubar bleiben.

    Viel Erfolg!

  • Auf jeden Fall zum Fachanwalt und ggf. Beratung bei deiner Gewerkschaft, wenn Du Mitglied bist.

    Wie lange bist Du schon im Unternehmen?

    Ja, ich habe einen Termin beim Anwalt und lass das prüfen. In einer Gewerkschaft sind wir nicht, daher kann ich mir keine Beratung dort holen. Ich bin seit Oktober 23 dort beschäftigt.

    Jetzt mit der Kenntnis will ich gar nicht mehr dort arbeiten, will jetzz das bestmögliche rausholen für mich.

  • Steht doch im Ausgangspost, 10/23

    Fairerweise sollte auch erwähnt werden (und das bitte jetzt nicht falsch verstehen) warum du aus den dreien ausgewählt wurdest, da sollte man sich auch selbst hinterfragen, warst du oft krank oder war dein Arbeitsergebnis schlechter als das der anderen. Da du ja eh laut deiner Aussage langfristig was neues gesucht hast war wohl beiderseits einiges im Argen, dann zieht ein Chef auch schon mal die Notbremse. Wie gesagt es sind Mutmaßungen meinerseits, dir jedenfalls weiterhin viel Glück bei deinem weiteren Werdegang.

    Genau dieselbe Frage stelle ich mir auch, warum ich und nicht die anderen, die eigentlich "leichter" gekündigt werden können. Eine ehrliche Antwort werde ich aber nicht bekommen, da man diese nicht aussprechen darf und das hat nichts mit meiner Arbeitsleistung zutun. Vermutlich die lange Krankheit + Reha die Anfang des Jahres war.

    Aber ja, schlussendlich wurde gezielt mein Name ausgewählt. Was leider ein unschönen Gefühl vermittelt und man sich selbst sehr hinterfragt.

  • Ich hatte es so gelesen, dass die Schwerbehinderung seitdem besteht.

    Da sind es noch keine 2 Jahre Angestelltentum, da wird es auch mit Fachanwalt schwer eine dicke Abfindung zu bekommen. 30.000€ plus die 9.000€ Schnellentscheiderbonus würde ich nehmen wenn ich eh gehen wollte. Ist ja ca. Zweidrittel ihres Jahresgehalts, für die kurze Zeit in der Firma nicht so schlecht.

  • Blue2025

    würde die Abfindung nehmen.

    Die 9000 Euro zusätzlich auch, aber denen klarmachen, dass das nicht binnen einer Woche passiert. Frist bis 15.08. würde ich da einfordern.

    In dieser Zeit beim Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.


    Bevor du die Kündigung akzeptierst, würde ich dem Arbeitgeber ein gutes Arbeitszeugnis vorlegen (ggf auch das vom Fachanwalt erstellen lassen). Das sollen die unterschreiben.

    Und dann akzeptierst du die Kündigung mit den besagten 30t+9t Euro bzw ggf mehr, wenn das der Fachanwalt sagt.

    Aber aufpassen, manche Anwälte sind klagewütig bzw bekommen dann ja mehr Geld für eine Klage. Das Risiko des Ausgangs der Klage trägst aber vollumfänglich du.

    Die 30t+9t Euro erscheinen mir "fair", wenngleich ich verstehen kann, dass es ein blödes Gefühl ist, wenn du diejenige bist, die da ausgesucht wurde.


    Wünsche dir viel Erfolg und gutes Gelingen :)

  • Die 30t+9t Euro erscheinen mir "fair", wenngleich ich verstehen kann, dass es ein blödes Gefühl ist, wenn du diejenige bist, die da ausgesucht wurde.

    Das würde ich so pauschal nicht sagen. Das kommt schlicht darauf an, wie die Rechtslage aussieht (und das kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht qualifiziert beurteilen).

    Ganz praktisch dürfte es - unabhängig von der Rechtslage - für Dich ggf. auch einen Unterschied machen, wie leicht oder schwierig es für Dich sein wird, einen neuen Job zu finden. Macht ja doch einen Unterschied, ob Du hoch qualifiziert in einem gefragten Bereich, Mitte 30, trotz 60% Schwerbehinderung in Deinem Bereich voll einsatzfähig und damit begehrt auf dem Arbeitsmarkt bist, oder ob Du Mitte 50 bist, in einer Branche, wo gerade überall Stellen abgebaut werden und aufgrund der Schwerbehinderung in vielen Bereichen nicht oder nur eingeschränkt einsatzfähig bist und damit ggf. ein Problem haben wirst, überhaupt wieder einen neuen Job zu finden.

  • Fachanwalt ist neben der Tendenz von Arbeitgebern ihre Angestellten zu überrumpeln und übern Tisch zu ziehen (die kurze Frist von einer Woche zeigt da eine klare Richtung) auch deshalb wichtig, da man die Formulierungen im Aufhebungsvertrag achten muss, damit es keine Sperrfrist von der Arbeitsagentur gibt, denn man geht dann ja ohne Kündigung sondern freiwillig.

  • Die Summe klingt erstmal nicht schlecht, aber bei Schwerbehinderten gibt es laut Internet andere Berechnungsformeln, ob das daher gut ist, weiß ich nicht. Und hängt ja vor allem davon ab, was Du danach für Jobchancen hast. Ob Dich der AG hier wirklich loswerden kann, ist Sache für den Fachanwalt für Arbeitsrecht.

    Zur Sperrzeit: Vorsicht, der gesamte Anspruch über die Zeit wird bei Sperrzeit im Ergebnis anteilig geringer, weil erst nach der Sperrzeit gezahlt wird, es wird ja nichts nach der Sperre nachgezahlt. (Aber Formulierung des Aufhebungsvertrags helfen kann, dass keine Sperrzeit verhängt wird, daher Fachanwalt).

    Außerdem lies Dir unbedingt https://www.finanztip.de/aufhebungsvert…beitslosengeld/. durch - auch zum zusätzlichen Problem "Ruhen" des ALG 1 Anspruchs. Da steht z.B. (ich weiß leider nicht, wie ich die Zitate in Kästen setzen kann, daher so):

    "Endet Dein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist, dann ruht Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zum Ablauf der ursprünglichen Kündigungsfrist, längstens ein Jahr (§ 158 Abs. 2 SGB 3)".

    und

    "Wichtig: Ruht Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld, bist Du durch die Agentur für Arbeit nicht sozialversichert, sie zahlt also weder Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung noch in die Rentenversicherung".

    Wenn Du mit der Abfindungssumme das Jahr (einschliesslich KV und PV) stemmen musst, weil Du so schnell nichts Neues findest, sähe die Summe vielleicht nicht mehr so gut aus. Sperrzeit und Ruhen würde ich jedenfalls dringend vermeiden wollen. Oder es müßte sich zumindest unter dem Strich für Dich rechnen. Lass Dich nicht drängen und viel Glück!