Nein, das dient ja nur dem Vergnügen eines Einzelnen und ist für die Ausführung des Berufs nicht notwendig.
Naja, für gewisse Influencerinnen schon. Alles ist eben relativ, sagte schon Einstein.
Nein, das dient ja nur dem Vergnügen eines Einzelnen und ist für die Ausführung des Berufs nicht notwendig.
Naja, für gewisse Influencerinnen schon. Alles ist eben relativ, sagte schon Einstein.
Nein, das dient ja nur dem Vergnügen eines Einzelnen und ist für die Ausführung des Berufs nicht notwendig
Aber könnte der Chef da BirgitN nicht einen steuerfreien Zuschuss zum Lohn geben? Weil es dient ja dem Firmenwohl? Also seinem ...
Und so wurden aus einer Diskussion über Haare, eine über Möpse ... oder waren damit Hunde gemeint?
Nein, das dient ja nur dem Vergnügen eines Einzelnen und ist für die Ausführung des Berufs nicht notwendig.
Du bräuchtest zumindest eine Bescheinigung von deinem Chef für das Finanzamt, indem er bestätigt, dass der Eingriff für die Ausübung des Jobs notwendig ist.
Nein, das dient ja nur dem Vergnügen eines Einzelnen und ist für die Ausführung des Berufs nicht notwendig.
Das könnte ggf. von dem ausgeübten "Beruf" abhängen ...