2026 erneut deutliche Beitragserhöhungen

  • Wer erst gar nicht anfängt danach zu streben bleibt auch unten, man benötigt immer ein Ziel im leben damit man sich überhaupt aufrafft etwas zu verändern.

    Bedeutet wer sich das einredet so wie es viele deutsche tun „ Statistik sagt geht nicht, ich werde niemals nie auch nur im entferntesten dazu gehören“

    „Das wird eh nix“

    „Lohnt nicht“

    „Schaff ich sowieso nicht“

    Der wird auch nix erreichen und bestenfalls durchschnittlich abschneiden


    Davon ab kommt das nicht von heute auf morgen. Ich arbeite bereits mehr als 20 Jahre. Ein Großteil davon auch deutlich unter der bbg.

  • Wer erst gar nicht anfängt danach zu streben bleibt auch unten, man benötigt immer ein Ziel im leben damit man sich überhaupt aufrafft etwas zu verändern.

    Die Diskussion hatten wir hier schon einmal und ein Forist hat hier eine ähnliche, teilweise sogar deutlich extremer Meinung vertreten als du es tust.

    Tenor war damals, dass ja keiner als Paketfahrer für Amazon und Co arbeiten muss. Und Erzieher sind es halt selber schuld, dass sie schlecht bezahlt sind. Die hätten ja alle auch was anderes werden können. Aber klar, wir gehen alle studieren, werden Manager im DAX-Konzern und verdienen alle jenseits der BBG.

    Wir müssen alle Häuptlinge sein, wer braucht schon Indianer!

    Ist halt nur blöd, wenn dann der Müll stehen bleibt, keine Kitas mehr existieren weil das Personal nicht da ist und die bettlägerige Oma Erna sich selber im Pflegeheim das Essen holen und sich Umlagerung muss, weil auch kein Pflegepersonal mehr da ist.


    Achja, Gehaltsteigerungen bei diesen Personengruppen werden natürlich gerne von der breiten Mehrheit befürwortet, aber mehr Geld dafür ausgeben will halt auch keiner. Bitte mal bedenken, wie hoch der monatliche Kita-Beitrag bei den gültigen Betreuungsschlüsseln wäre, wenn die Erzieher alle >BBG verdienen.

  • Es sei Dir gegönnt, wenn es bei Dir so gut funktioniert hat. Aber es klingt so ein bisschen nach der Amerikanischen Story "vom Tellerwäscher zum Millionär".

    Ob die alleinerziehende Mutter für den Film zum Buch ein Kinoticket kaufen würde?

  • Bei der aktuellen Zahlungsmoral der Deutschen ist ein Verdienst der breiten Masse über der BBG völlig unrealistisch. Wir sind ja schon mit der Erhöhung des Mindestlohns aktuell überfordert.

    Wie soll ein Kellner über der BBG verdienen? Da müsste das Essen 4x so viel kosten wie derzeit. Das will natürlich niemand. Oder brauchen wir diese Berufsgruppe nicht?

    Klar kann jeder danach streben aber es kann eben auch nicht jeder den selben Job machen. Es ist aber immer leicht so etwas zu behaupten wenn man es sich in seiner eigenen Bubble gemütlich gemacht hat.

  • Bitte nicht böswillig zitieren. Dass auch Menschen in einem geschlossenen Tarif älter werden liegt wohl auf der Hand. Das häufig von Amateur-Aktuaren zitierte Stichwort der Vergreisung im Sinn einer Verteuerung aufgrund älter werdendem Kollektiv ist aber versicherungsmathematisch grundfalsch.

    Ich möchte nochmal ein etwas älteres Zitat aufgreifen und mal erklären, warum es eine Vergreisung von geschlossenen Tarifen gibt. "Vergreisung" heißt erstmal nichts anderes, als dass der Altersdurchschnitt des Kollektivs im Tarif älter wird. Dass man mit dem Begriff auch überdurchschnittliche Beitragssteigerungen verbindet, wird hier im Forum, aber auch auf anderen Webseiten sehr differenziert gesehen. Oftmals wird gesagt, dass es keine Vergreisung der geschlossenen Tarife gibt, dass also die Beiträge nicht überdurchschnittlich steigen.

    Mittlerweile dürften aber immer mehr Menschen (Versicherte und auch Makler) merken, dass die Beiträge der geschlossenen Bisex-Tarife im Vergleich zu den Unisex-Tarifen oftmals stärker ansteigen. Warum ist das so? RfB-Mittel, die aus Überschüssen generiert werden, werden u.a. zur Limitierung von Beitragserhöhungen verwendet. Das §155 VAG schreibt vor, dass bei Verwendung der Mittel aus der RfB darauf zu achten ist, dass die Belastung für Versicherte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, begrenzt werden. Also bei der Verwendung der Mittel zur Begrenzung von Prämienerhöhungen ist der Zumutbarkeit der prozentualen und absoluten Prämiensteigerungen für die älteren Versicherten ausreichend Rechnung zu tragen.

    Ist nun der Anteil der Ü65-Versicherten in einem Tarif überdurchschnittlich hoch, so sind die Limitierungsmittel pro Kopf überdurchschnittlich niedrig. D. h. in verkaufsoffenen Tarifen kann in der Regel stärker bei den Ü65-Versicherten limitiert werden als in geschlossenen Tarifen, weil in den verkaufsoffenen Tarifen in der Regel der Anteil der Ü65-Versicherten niedriger ist.

    Aus dem Grund ist es in Tarifen auch so wichtig, dass immer neue junge Versicherte nachkommen, deren Beitragszahlungen auch zur Überschussgenerierung beitragen.

  • Ich möchte nochmal ein etwas älteres Zitat aufgreifen und mal erklären, warum es eine Vergreisung von geschlossenen Tarifen gibt. "Vergreisung" heißt erstmal nichts anderes, als dass der Altersdurchschnitt des Kollektivs im Tarif älter wird. Dass man mit dem Begriff auch überdurchschnittliche Beitragssteigerungen verbindet, wird hier im Forum, aber auch auf anderen Webseiten sehr differenziert gesehen. Oftmals wird gesagt, dass es keine Vergreisung der geschlossenen Tarife gibt, dass also die Beiträge nicht überdurchschnittlich steigen.

    Mittlerweile dürften aber immer mehr Menschen (Versicherte und auch Makler) merken, dass die Beiträge der geschlossenen Bisex-Tarife im Vergleich zu den Unisex-Tarifen oftmals stärker ansteigen. Warum ist das so? RfB-Mittel, die aus Überschüssen generiert werden, werden u.a. zur Limitierung von Beitragserhöhungen verwendet. Das §155 VAG schreibt vor, dass bei Verwendung der Mittel aus der RfB darauf zu achten ist, dass die Belastung für Versicherte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, begrenzt werden. Also bei der Verwendung der Mittel zur Begrenzung von Prämienerhöhungen ist der Zumutbarkeit der prozentualen und absoluten Prämiensteigerungen für die älteren Versicherten ausreichend Rechnung zu tragen.

    Ist nun der Anteil der Ü65-Versicherten in einem Tarif überdurchschnittlich hoch, so sind die Limitierungsmittel pro Kopf überdurchschnittlich niedrig. D. h. in verkaufsoffenen Tarifen kann in der Regel stärker bei den Ü65-Versicherten limitiert werden als in geschlossenen Tarifen, weil in den verkaufsoffenen Tarifen in der Regel der Anteil der Ü65-Versicherten niedriger ist.

    Aus dem Grund ist es in Tarifen auch so wichtig, dass immer neue junge Versicherte nachkommen, deren Beitragszahlungen auch zur Überschussgenerierung beitragen.

    Das klingt so, als ob man dann mit dem Schliessen von Tarifen genau das macht und forciert, was man z.B. bei der GRV durch den Übergang der Babyboomer in die Renten passiv beobachtet und dessen Konsequenzen man beklagt(?)

    Allerdings dürfte der Effekt dann in der PKV noch grösser sein, wenn man andauernd die Gruppe der Versicherten quasi "fragmentiert". Damit handelt man genau konträr zu den Diskussionen und Bestrebungen bei der GRV, wo es um die Verbreiterung der Versichertengemeinschaft geht (Einbeziehung von Beamten und Selbtständigen)

  • Ist nun der Anteil der Ü65-Versicherten in einem Tarif überdurchschnittlich hoch, so sind die Limitierungsmittel (Anmerkung: gemeint sind die RfB-Mittel) pro Kopf überdurchschnittlich niedrig. D. h. in verkaufsoffenen Tarifen kann in der Regel stärker bei den Ü65-Versicherten limitiert werden als in geschlossenen Tarifen, weil in den verkaufsoffenen Tarifen in der Regel der Anteil der Ü65-Versicherten niedriger ist.

    Aus dem Grund ist es in Tarifen auch so wichtig, dass immer neue junge Versicherte nachkommen, deren Beitragszahlungen auch zur Überschussgenerierung beitragen.

    Wir hatten das Thema ja schon (überwiegend auf Seite 18), mit auch den gegenteiligen Ausführungen, u.a. von mir.

    Du übersiehst noch einen Effekt:

    Die Mittel aus den RfB (Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen) werden wohl weit überwiegend für den eigentlichen namensgebenden Zweck verwendet, nämlich einer Rückerstattung auf das Konto des Versicherten im Fall von Leistungsfreiheit (Achtung: „weit überwiegend“ ist Vermutung, da keine genaueren Pozentsätze zu erfahren sind).

    Ältere Versicherte (egal ob offener oder geschlossener Tarif) werden davon statistisch weniger profitieren, mangels Leistungsfreiheit.

    Wenn ich als Älterer in einem noch offenen Tarif wäre, nützen mir doch die von Dir dargelegten tarifspezifisch höheren RfB-Mittel (da mehr junge Versicherte) auch nichts, da diese Mittel überwiegend den leistungsfreien Jüngeren zugute kommen. Ich als Älterer erhalte als Rechnungs-Einreichender nichts zurück. Umgekehrt im geschlossenen Tarif genauso (wobei ich als Älterer in meinem geschlossenen Tarif in den letzten Jahren tatsächlich immer von der BRE profitieren konnte).

    Der Effekt über diese real zurück oder eben nicht zurück fließenden Gelder dürfte erheblich sein. Z.B. gab es bis vor wenigen Jahren in den meisten bzw. relevanten Tarifen bei der Debeka noch 4 Monatsbeiträge zurück, wenn keine Rechnung eingereicht wurde. Bei allgemein schlechter Geschäftsentwicklung wird dann hieran gedreht (derzeit Debeka 2 Monatsbeiträge).

    Es wird also für Ältere teurer, über die Alterskohorten-Beitragsanpassungen, aber auch über nicht mehr fließende BRE.

    Warum das für Ältere in einem noch offenen Tarif deutlich besser wäre, kann aus dem bisher Gesagten jedenfalls nicht geschlossen werden.

    Jedenfalls nicht, solange keine Übertreibungen erfolgen.

  • Das ist nicht korrekt, was du über die Verwendung der RfB-Mittel schreibst. Da du über die Debeka schreibst, schauen wir uns nun doch einfach mal den aktuellen Assekurata-Bericht über die PKV der Debeka an: U_Ratingbericht_Debeka-Kranken_2026.pdf

    Die RfB-Zuführungsquote gibt an, wie viel Überschussmittel gemessen an den Beitragseinnahmen die Debeka im betreffenden Jahr bereitgestellt hat, damit sie in den kommenden drei Jahren den Versicherten für Beitragsrückerstattungen oder zur Begrenzung von Beitragserhöhungen (also Limitierungen) zugute kommen können. Das sind laut dem Bericht ca. 10%.

    Die Entnahme aus der RfB besteht aus zwei Werten: Beim Entnahmeanteil „Barausschüttung“ handelt es sich um die Beitragsrückerstattung (BRE), beim Entnahmeanteil „Einmalbeiträge zur Verrechnung“ handelt es sich um die Limitierung/Milderung von Beitragserhöhungen. Man kann davon ausgehen, dass es bei der Debeka Beitragserhöhungen in den Jahren gab, in denen der Wert für die Einmalbeiträge zur Verrechnung recht hoch war.

    Bei der Kürzung der BRE bei der Debeka, aber auch bei anderen PKV-Versicherern handelt es sich um Maßnahmen, die Beiträge zu stabilisieren. Hätten die Versicherer die BRE nicht gekürzt, so wären die Beiträge heute höher. D. h. die Zeiten sind für die Versicherer in den letzten Jahren herausfordernder geworden, was mit den steigenden Kosten im Gesundheitswesen, aber auch mit den niedrigen Zinsen zusammenhängt. Man bedenke, dass die PKV-Versicherer in den Jahren bis 2008 Zinsen von teilweise 7-9% erzielt haben, d. h. Überzinsen von 3,5-5,5%. Aktuell erwirtschaften die Versicherer Überzinsen zwischen 0% und ca. 1,5%.

  • Das klingt so, als ob man dann mit dem Schliessen von Tarifen genau das macht und forciert, was man z.B. bei der GRV durch den Übergang der Babyboomer in die Renten passiv beobachtet und dessen Konsequenzen man beklagt(?)

    Allerdings dürfte der Effekt dann in der PKV noch grösser sein, wenn man andauernd die Gruppe der Versicherten quasi "fragmentiert". Damit handelt man genau konträr zu den Diskussionen und Bestrebungen bei der GRV, wo es um die Verbreiterung der Versichertengemeinschaft geht (Einbeziehung von Beamten und Selbtständigen)

    Dein Vergleich ist interessant und trifft sogar zu.

    Viele Versicherer haben das Geschäftsmodell, immer wieder neue Tarifserien auf den Markt zu bringen um Neukunden durch günstige Anfangsprämien anzulocken. Die Tarife enthalten meistens auch Mehrleistungen, zum Teil Innovationen und Neuerungen, die zur Zeit der Auflegung der alten Tarife noch nicht auf dem Markt waren. Alte Tarifserien werden dann geschlossen und der Versichertenbestand in diesen altert zunehmend im Laufe der Jahre. Dann entsteht nach einigen Jahren der Effekt der Vergreisung: die Beiträge steigen überdurchschnittlich stark.

    Es gibt aber auch Ausnahmen, wie die Alte Oldenburger und die Debeka, die nur eine Tarifserie haben. Wenn man die Beitragsstabilität der Versicherer untereinander vergleichen will, muss man bei den Versicherern, die häufig neue Tarifserien einführen, sich eigentlich Werte über den Gesamtbestand anschauen (und nicht nur einer Tarifserie).

  • Felice :

    die in Deinem Link genannte RfB-Zuführungsquote der Debeka liegt für 2020 bis 2024 im Schnitt bei 9,3 %. Davon wird also der gegenüber den Barausschüttungen größere Anteil für Beitragslimitierungen verwendet (ich hatte umgekehrt vermutet; da lag ich falsch).

    Es steht aber nirgends, dass dies überwiegend den offenen Tarifen (wegen dort evtl. höherer gebildeter Überschüsse) zugute kommt und die geschlossenen Tarife dann das Nachsehen hätten.

    Wie kommst Du immer noch darauf?

    Ich habe einmal die KI befragt. Diese widerlegt Deine unbewiesene Behauptung. Sie sagt:

    Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen (RfB-Mittel) aus offenen Tarifen der Privaten Krankenversicherung (PKV) können grundsätzlich der Beitragsstabilität geschlossener Tarife zugutekommen, allerdings ist dies an regulatorische Rahmenbedingungen gebunden.

    Wichtige Punkte zur Verwendung von RfB-Mitteln:

    • Unternehmensebene vs. Tarifebene:Überschüsse, aus denen RfB-Mittel gebildet werden, entstehen oft in Tarifen mit junger oder gesunder Versichertenstruktur (offene Tarife). Diese Mittel werden auf Unternehmensebene verwaltet und können vom Versicherer genutzt werden, um Beitragsanpassungen in anderen – auch geschlossenen – Tarifen abzufedern.
    • Beitragslimitierung: Versicherer setzen diese Mittel ein, um Beitragssprünge, die besonders in geschlossenen Tarifen durch „Vergreisung“ (ältere Struktur) drohen, zu dämpfen.
    • Strukturelle Einschränkungen: Obwohl eine gewisse gegenseitige Unterstützung möglich ist, schützen die RfB-Mittel nicht unbegrenzt vor Beitragsanpassungen in geschlossenen Tarifen. Die Beitragskalkulation muss langfristig die Kosten des spezifischen Tarifs decken.
    • Finanzaufsicht (BaFin): Die Finanzaufsicht prüft, ob die Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen ausreichen, um die Beitragsstabilität – insbesondere im Alter – zu gewährleisten.

    Zusammenfassend lässt sich sagen: RfB-Mittel aus offenen Tarifen sind ein Instrument der Versicherer, um die geschlossenen Tarife zu stützen, jedoch kein absoluter Garant für deren Beitragsstabilität.“

    Zitat Ende.

    Nun wird zudem noch im VAG darauf hingewiesen, dass Mittel gerade auch Älteren zugute zu kommen haben.

    Wo steht dagegen das, was Du zur Verteuerung durch geschlossene Tarife hier behauptest??

    Darüberhinaus scheinen mir die RfB-Mittel nun sowieso nicht gerade der ganz große Reißer zu sein. Das sind und bleiben Altersrückstellungen.

    KaffeeOderTee :

    Das kann man doch nicht mit der GKV vergleichen, wo Ältere als Rentner im Schnitt niedrige Beiträge zahlen, aber die höchsten medizinischen Kosten haben. In der PKV haben die Älteren die höchsten Monatsbeiträge und benötigen daher bei Weitem nicht eine so hohe Quersubventionierung, wie das in der GKV aufgrund der Not diskutiert wird.

  • Es gibt aber auch Ausnahmen, wie die Alte Oldenburger und die Debeka, die nur eine Tarifserie haben. Wenn man die Beitragsstabilität der Versicherer untereinander vergleichen will, muss man bei den Versicherern, die häufig neue Tarifserien einführen, sich eigentlich Werte über den Gesamtbestand anschauen (und nicht nur einer Tarifserie).

    Was genau ist mit Tarifserie gemeint? Ich hänge im alten bisex der Debeka, komme aber ohne Gesundheitsprüfung nicht raus. Mein Plan war, jetzt erstmal 2 Jahre abzuwarten und zu hoffen, dass keine Diagnosen dazu kommen. Das war nämlich die "Wohlverhaltenspflicht".

  • KaffeeOderTee :

    Das kann man doch nicht mit der GKV vergleichen, wo Ältere als Rentner im Schnitt niedrige Beiträge zahlen, aber die höchsten medizinischen Kosten haben. In der PKV haben die Älteren die höchsten Monatsbeiträge und benötigen daher bei Weitem nicht eine so hohe Quersubventionierung, wie das in der GKV aufgrund der Not diskutiert wird.

    Das widerspricht meiner Feststellung (in Frageform) ja nicht. Sondern erklärt sie.

    Und Du schreibst ja selbst in Deinem selben Beitrag vorher, dass es als Problem bekannt ist und mit anderen Maßnahmen versucht wird, das Problem zu kompensieren:

    Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen (RfB-Mittel) aus offenen Tarifen der Privaten Krankenversicherung (PKV) können grundsätzlich der Beitragsstabilität geschlossener Tarife zugutekommen, allerdings ist dies an regulatorische Rahmenbedingungen gebunden.

    Wichtige Punkte zur Verwendung von RfB-Mitteln:

    • Unternehmensebene vs. Tarifebene:Überschüsse, aus denen RfB-Mittel gebildet werden, entstehen oft in Tarifen mit junger oder gesunder Versichertenstruktur (offene Tarife). Diese Mittel werden auf Unternehmensebene verwaltet und können vom Versicherer genutzt werden, um Beitragsanpassungen in anderen – auch geschlossenen – Tarifen abzufedern.
    • Beitragslimitierung: Versicherer setzen diese Mittel ein, um Beitragssprünge, die besonders in geschlossenen Tarifen durch „Vergreisung“ (ältere Struktur) drohen, zu dämpfen.
    • Strukturelle Einschränkungen: Obwohl eine gewisse gegenseitige Unterstützung möglich ist, schützen die RfB-Mittel nicht unbegrenzt vor Beitragsanpassungen in geschlossenen Tarifen. Die Beitragskalkulation muss langfristig die Kosten des spezifischen Tarifs decken.
    • Finanzaufsicht (BaFin): Die Finanzaufsicht prüft, ob die Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen ausreichen, um die Beitragsstabilität – insbesondere im Alter – zu gewährleisten.

    Zusammenfassend lässt sich sagen: RfB-Mittel aus offenen Tarifen sind ein Instrument der Versicherer, um die geschlossenen Tarife zu stützen, jedoch kein absoluter Garant für deren Beitragsstabilität.“

    Zitat Ende.

  • Was genau ist mit Tarifserie gemeint? Ich hänge im alten bisex der Debeka, komme aber ohne Gesundheitsprüfung nicht raus. Mein Plan war, jetzt erstmal 2 Jahre abzuwarten und zu hoffen, dass keine Diagnosen dazu kommen. Das war nämlich die "Wohlverhaltenspflicht".

    Mit einer Tarifserie meine ich, dass die AO und die Debeka nicht alle paar Jahre neue Tarife auf den Markt bringen und die bisherigen schließen. Soweit ich weiß, gibt es die alten Bisex-Tarife der AO seit 1972 und die der Debeka seit 1976. In den Jahren danach haben beide Versicherer die Tarife nur durch weitere ergänzt mit höheren Selbstbeteiligungen bzw. ohne Wahlleistungen im Krankenhaus. Im Jahr 2013 waren dann aber beide Versicherer gezwungen worden, die vergleichbaren Unisex-Tarife auf den Markt bringen und die Bisex-Tarife zu schließen.

    Frag mal bei der Debeka nach, denn die Fragen der Gesundheitsprüfung dürften sich eigentlich nur auf die Mehrleistungen beschränken.

  • KaffeeOderTee :

    Das kann man doch nicht mit der GKV vergleichen, wo Ältere als Rentner im Schnitt niedrige Beiträge zahlen, aber die höchsten medizinischen Kosten haben. In der PKV haben die Älteren die höchsten Monatsbeiträge und benötigen daher bei Weitem nicht eine so hohe Quersubventionierung, wie das in der GKV aufgrund der Not diskutiert wird.

    Der Vergleich in der Aussage von KaffeeOderTee bezog sich auf die GRV. Also nicht auf die GKV, wie du hier annimmst.

  • In deiner von der KI generierten Antwort wird (a) davon gesprochen, dass geschlossene Tarife vergreisen können und (b) dass die Beiträge von diesen überdurchschnittlich stark steigen, wenn sie nicht durch RfB-Mittel gestützt werden, die durch Überschüsse aus offenen Tarifen generiert worden sind. Inwieweit sie gestützt werden, liegt im Ermessen des Versicherers, der natürlich ein Interesse daran haben wird, dass die Beiträge der verkaufsoffenen Tarife wettbewerbsfähig bleiben. Dabei werden natürlich gesetzliche Vorgaben beachtet, die dem Versicherer aber hier in diesem Fall einen Handlungsspielraum lassen. Und auch der unabhängige Treuhänder sowie die BAFIN werden darauf achten, dass die Beiträge für ältere Versicherte nicht explodieren. Jedoch werden beide nicht verhindern, wenn die Verteilung der RfB-Mittel durch den Versicherer zu dem Ergebnis führen, dass die geschlossenen Tarife stärker steigen als vergleichbare verkaufsoffene Tarife.

    Darüberhinaus scheinen mir die RfB-Mittel nun sowieso nicht gerade der ganz große Reißer zu sein. Das sind und bleiben Altersrückstellungen.

    Falls du von den tariflichen Altersrückstellungen sprichst, die aus dem Sparanteil deines Beitrags und dem Rechnungszins gebildet werden, muss ich deine Aussage ganz klar verneinen. Denn diese sorgen nur dafür, dass dein Beitrag nicht steigen würde, falls es keine medizinische Inflation, Zinsveränderungen und Änderung in den Sterbetafeln geben würde. In den Altersrückstellungen sorgen nur der Gesetzliche Beitragszuschlag und die Überzinsen dafür, dass ab dem Alter von 65 Beitragssteigerungen abgemildert werden können. Und Überzinsen sind seit einigen Jahren sehr mickrig. Seitdem die Überzinsen so mickrig sind, sind die Überschüsse wichtiger denn je.

  • Frag mal bei der Debeka nach, denn die Fragen der Gesundheitsprüfung dürften sich eigentlich nur auf die Mehrleistungen beschränken.

    Das ist so ja, aber ich traue der Debeka leider keinen Meter mehr und musste sämtliche Ärzte etc angeben wo ich innerhalb von 2 Jahren war. Auf den Rechnungen sind teilweise auch uralte Diagnosen, das gibt einfach wieder Papierkrieg ohne Ende. Ein Wechsel ohne Verschlechterung wäre aber möglich ja. Aktuell Kosten beide Tarife gleich viel.