Krankenkassen verklagen Bund auf zehn Milliarden Euro

  • Nee, nicht ganz.

    Bis 45 kann man nachkaufen (in engen Grenzen).

    Ab 50 (aktuell auch vorher, aber wenn das 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz verabschiedet ist, dann tatsächlich erst ab 50) kann man vorzahlen (die Abschläge einer künftigen Rente ausgleichen), auch nur innerhalb gewisser Grenzen.

  • Die Regelung. Ich hätte damals auf meinen Vater hören sollen, dass ich freiwillig einzahlen sollte. Dann käme ich heute locker auf über 35 Versichertenjahre - ist halt dumm gelaufen.

    Das ist nicht "dumm gelaufen". Die Frage ist vielmehr, was solch' eine zeitliche Beschränkung soll. Das ist eine Diskriminierung und Benachteiligung von "Spätzündern" - warum auch immer sie das bis zum 45. Lebensjahr nicht auf dem Schirm hatten.

  • Das ist nicht "dumm gelaufen". Die Frage ist vielmehr, was solch' eine zeitliche Beschränkung soll. Das ist eine Diskriminierung und Benachteiligung von "Spätzündern" - warum auch immer sie das bis zum 45. Lebensjahr nicht auf dem Schirm hatten.

    Man hätte es schon ein wenig länger auf dem Schirm haben können:

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/SGB_6.pdf

  • Man hätte es schon ein wenig länger auf dem Schirm haben können:

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/SGB_6.pdf

    Bloss gehört das SGB nicht gerade zu meiner Abendlektüre.

    Ich hänge ja bei den Filmen schon etwas hinterher:

    ^^

  • Warum kann man eigentlich seinen Ausgleich nicht auch noch später machen? Warum ist das so eingeschränkt bis 45? Damals hatte ich andere Sorgen, weniger Geld und weniger Information. Als ich davon erfuhr, war es zu spät. Warum hat der Staat das so bestimmt? Würde gern einige Zeit ausgleichen (Schule, 2 J. Studium, frühe Arbeitslosigkeit, als noch keine Rente dafür eingezahlt wurde, einen Job, wo ich falsch gewählt habe zur Einzahlung der Rente wegen zu wenig Verdienst).

  • Warum kann man eigentlich seinen Ausgleich nicht auch noch später machen? Warum ist das so eingeschränkt bis 45? Damals hatte ich andere Sorgen, weniger Geld und weniger Information. Als ich davon erfuhr, war es zu spät. Warum hat der Staat das so bestimmt? Würde gern einige Zeit ausgleichen (Schule, 2 J. Studium, frühe Arbeitslosigkeit, als noch keine Rente dafür eingezahlt wurde, einen Job, wo ich falsch gewählt habe zur Einzahlung der Rente wegen zu wenig Verdienst).

    Genau das habe ich mich auch gefragt. Und: bin ich eigentlich "damals" auf dieses zeitliche Limit explizit hingewiesen worden? Oder läuft das so ähnlich wie bei "Per Anhalter durch die Galaxis", wo die Mitteilung über die neue Umgehungsstraße im Archiv im Keller in einem Raum ausgehängt wurde, in dem das Licht kaputt war?

    Aber "keine Panik!". ich bin jetzt endlich mit dem Flux Kompensator fertig. Bis morgen habe ich den ganzen Schlamassel korrigiert (Sheldon Cooper: "Werde ich den Schlamassel korrigiert haben worden sein.")

  • Warum kann man eigentlich seinen Ausgleich nicht auch noch später machen? Warum ist das so eingeschränkt bis 45? Damals hatte ich andere Sorgen, weniger Geld und weniger Information. Als ich davon erfuhr, war es zu spät. Warum hat der Staat das so bestimmt? Würde gern einige Zeit ausgleichen (Schule, 2 J. Studium, frühe Arbeitslosigkeit, als noch keine Rente dafür eingezahlt wurde, einen Job, wo ich falsch gewählt habe zur Einzahlung der Rente wegen zu wenig Verdienst).

    Von der Auflistung hätte sich ggf. für etwas Schulzeit etwas nachzahlen lassen, aber vielleicht auch da nichts für. Es ist eben keine allgemeine Nachzahlungsvorschrift, sondern nur für einen eng umrissenen Bereich.

  • BirgitN Ging mir ganz ähnlich. Anfang der 90er ein Haus gekauft (kein Geld) aber hatte es auch nicht auf dem Schirm, dass es eine Änderung gab in Bezug auf Nachzahlungsmöglichkeiten mit Fristen. Damals hatten wir es nur schmerzlich zur Kenntnis genommen, dass Studienzeiten nicht mehr groß zählen würden. 2002 als ich 45 wurde lief die Hypothek aus und wieder war kein Geld da und wieder hatte ich keine Info, dass hier eine Frist abläuft. Ist natürlich meine eigene Schuld, dass ich mich da nicht besser schlau gemacht habe, dennoch ärgerlich.

  • Ich vergaß zu erwähnen: 2. Ausbildung war schulisch (mit IHK Abschluss), zudem zwei Fortbildungen.

    Erst für die Zeiten, die über 8 Jahre hinausgehen, könnte nachgezahlt werden. Das betrifft nicht so viele wie man vielleicht glauben würde.

    Eventuelle Schulzeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr sind da schon eher ein Punkt, der für Nachzahlung geeignet wäre.

  • Es heisst ja auch gesetzliche Rentenversicherung.

    Wie man das dann nennt, das wäre mir auch egal. Und ob "man" das will, ist mir auch erst mal egal. Mir geht's darum, darüber nachzudenken und darüber zu diskutieren, ob es machbar und sinnvoll wäre. Damit man ggf. Argumentationsmaterial hat um "man" zu überzeugen, das umzusetzen.

    "Krankenversicherung in Dänemark

    In Dänemark gibt es nur eine öffentliche, steuerfinanzierte Krankenversicherung, so dass grundsätzlich alle Bürger Anspruch auf kostenlose ärztliche Behandlung sowie Krankenhausbehandlung haben."

    Quelle: https://www.pendlerinfo.org/pendlerinfo/de…/index_copy.php

    Heute wurde mal wieder überschwänglich von Herrn Linnemann das dänische System gelobt. Jedoch wurde - wieder einmal - nicht erwähnt, dass im ach so hyggeligen Königreich höhere Steuern gezahlt werden als im blöden Deutschland:

    "In Dänemark beträgt die Umsatzsteuer in der Regel 25 % des Waren- oder Dienstleistungswerts."

    Quelle: https://skat.dk/de-de/unterneh…er-in-daenemark

    https://skat.dk/de-de/hilfe/steuersaetze

    Wer sagt's Herrn Linnemann, dass "wasch' mich, aber mach mich nicht nass" nicht funktionieren kann? ;)

  • Ich gönne ja jedem die Selbstverwirklichung, aber wieso hindern zwei bald erwachsene Kinder die Hausfrau an der Arbeit? Sollten die nicht erst arbeiten gehen, bevor Fritz die 67-jährigen ehemaligen Hauer als Solateure aufs Dach schicken will? :/ ?( =O

    Tja, solange so etwas attraktiv gemacht wird, indem man einfach kostenlos die Versicherungen bekommt (zumindest für die Kinder)...

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Das alte Rollenmodell hat sich ausgelebt, es ist nicht nachvollziehbar, warum nicht berufstätige oder geringverdienende Ehegatten/Lebenspartner, die nicht schwerst pflegebedürftig oder teilhabebeeinträchtigt sind, eine kostenlose Krankenversicherung erhalten.

    Der Satz (wer hat ihn noch nicht gehört): „Arbeit lohnt sich durch Steuerklasse III und kostenlose Krankenversicherung für mich nicht“ ist eine Luxusentscheidung, die nicht kostenträchtig durch Arbeitnehmende und Betriebe bezahlt gehört.

    Zumal dadurch auch mangelnde oder fehlende Altersvorsorge forciert wird mit später insgesamt höheren Kosten für Sozialleistungen (Grundsicherung, Wohngeld).

    Der übliche Mindestbetrag von aktuell rund nur 260 Euro mit immerhin einer Pflegeversicherung sollte für Ehegatten und Lebenspartner nicht kostenlos sondern selbstverständlich sein

    Ich würde das Thema "Beitragsfreiheit für nicht berufstätige Ehepartnern" etwas differenziert sehen. Grundsätzlich bin ich bei dir, dass die kostenfreie Mitversicherung des arbeitsfähigen (aber unwilligen) Partners auf den Prüfstand gehört. Etwas anders sehen ich das rund um die Geburt von Kindern. Hier bleibt einem Elternteil meist nichts anderes übrig, als mindestens ein Jahr aus dem Job raus zu gehen, da die Betreuungsgarantie erst nach einem Jahr greift. Hinzu kommt, dass Kinder kriegen unattraktiver wird, wenn man plötzlich die GKV aus eigener Tasche zahlen muss, obwohl Einkommen weg bricht. Und aus dem Elterngeld zu zahlen ist auch schwierig, da für die Berechnung die KV-Beiträge herausgerechnet werden. Von daher würde ich eine Beitragsfreiheit von 1 bis maximal 3 Jahren durchaus als gerechtfertigt ansehen (ob dann aus Steuermitteln finanziert ist eine andere Diskussion).

    Außerdem sehe ich die kostenfreie Versicherung von Kindern durchaus als in Ordnung an. Zum einen sind die Kosten für Kinder deutlich überschaubar, zum anderen würde eine zusätzliche Pauschale für Kinder höchstwahrscheinlich zu einem weiteren Rückgang der Geburtenrate führen. Und das ist weiteres Gift für den demographischen Wandel und die Umlagesysteme. Und jetzt soll bitte kein PKVler jammern, dass er ja die Beiträge für seine Kinder zahlen muss. Der Wechsel in die PKV war eine bewusste Entscheidung und keiner wurde mit vorgehaltener Waffe zu Unterschrift gezwungen. Und da müssen einem halt auch die Konsequenzen (wie ein separater Beitrag für Kinder) bewusst sein.

  • Hier bleibt einem Elternteil meist nichts anderes übrig, als mindestens ein Jahr aus dem Job raus zu gehen, da die Betreuungsgarantie erst nach einem Jahr greift.

    Und dafür gibt es das Elterngeld.

    Und aus dem Elterngeld zu zahlen ist auch schwierig, da für die Berechnung die KV-Beiträge herausgerechnet werden. Von daher würde ich eine Beitragsfreiheit von 1 bis maximal 3 Jahren durchaus als gerechtfertigt ansehen (ob dann aus Steuermitteln finanziert ist eine andere Diskussion).

    Darüber als gesamtgesellschaftliche Aufgabe (sprich: Für alle, nicht nur GKV-Mitglieder) könne man nachdenken.

    Und jetzt soll bitte kein PKVler jammern, dass er ja die Beiträge für seine Kinder zahlen muss. Der Wechsel in die PKV war eine bewusste Entscheidung und keiner wurde mit vorgehaltener Waffe zu Unterschrift gezwungen. Und da müssen einem halt auch die Konsequenzen (wie ein separater Beitrag für Kinder) bewusst sein.

    Bewusst ja. Wer das dann aber mit gesamtgesellschaftliche Aufgabe tituliert, schließt eben den Leistungsträger-Teil aus der Gesellschaft aus. Wobei, passt ja zu gewissen Parteien...

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    Grover Norquist

  • Und dafür gibt es das Elterngeld.

    Welches aber, wie oben bereits geschrieben, keinen Anteil für den KV-Beitrag enthält, da der KV-Anteil aus der Berechnungsgrundlage herausgerechnet wird (zumindest bei GKV-Versicherten). Somit müsste das Elterngeld entsprechend steigen, wenn der GKV-Versicherte bei Bezug von Elterngeld den KV-Beitrag selber zahlen muss (wie gesagt, ich weiß nicht genau, wie das bei PKVlern gerechnet wird mit dem Elterngeld).


    schließt eben den Leistungsträger-Teil aus der Gesellschaft aus.

    Du willst damit also sagen, dass alle Leistungsträger in der PKV sind und keiner in der GKV?

    In der PKV sind ca. 3,4 Millionen Personen versichert, die nicht beihilfeberechtigt sind (also Beamte) und ohne Kinder. Nach der Logik sind dann aber über 90% der Beschäftigten keine Leistungsträger. Finde ich eine sehr steile These.

    Und falls du mit mir deinem letzten Halbsatz eine Nähe zu sozialistischen Parteien unterstellen willst, muss ich dich leider enttäuschen.

  • Somit müsste das Elterngeld entsprechend steigen, wenn der GKV-Versicherte bei Bezug von Elterngeld den KV-Beitrag selber zahlen muss

    Da gehe ich mit.

    wie gesagt, ich weiß nicht genau, wie das bei PKVlern gerechnet wird mit dem Elterngeld

    Da wird nichts eingepreist, muss alles selbst gezahlt werden.

    Du willst damit also sagen, dass alle Leistungsträger in der PKV sind und keiner in der GKV?

    Alle wäre eine sehr gewagte These, es ist aber nunmal Fakt, dass Nicht-Leistungsträger gar nicht in die PKV dürfen. Natürlich könnte man jetzt wieder mit den Platitüden beginnen, dass ja eigentlich Pflegekräfte die eigentlichen Leistungsträger sind, aber darum geht es gerade nicht.

    Und falls du mit mir deinem letzten Halbsatz eine Nähe zu sozialistischen Parteien unterstellen willst, muss ich dich leider enttäuschen.

    Wollte ich nicht. Das sollte nur aussagen, dass es eben Parteien gibt, die hauptsächlich Politik für Transferempfänger machen und dabei die Transferzahler aus den Augen verlieren.

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    Grover Norquist

  • Da wird nichts eingepreist, muss alles selbst gezahlt werden.

    Habe gerade mal den Rechner vom Familienministerium bemüht. Als nicht gesetzlich pflichtversicherter in der KV hat man den Maximalbetrag von 1.800 Euro mit einem Brutto von 3.856 Euro erreicht. Als gesetzlich pflichtversicherter gibt es bei dem Bruttoeinkommen jedoch "nur" 1.574 Euro Elterngeld, also 226 Euro weniger.

    Somit gibt es für den PKVler (wie auch den freiwilligen GKVler) zwar mehr Elterngeld, Angestellte in der PKV "scheitern" jedoch am Höchstbetrag. Grundsätzlich bekommen aber demnach PKVler (wie auch freiwillige GKVler) grundsätzlich erstmal mehr Elterngeld, jedoch wird es nicht im Maximalbetrag berücksichtigt.


    Alle wäre eine sehr gewagte These, es ist aber nunmal Fakt, dass Nicht-Leistungsträger gar nicht in die PKV dürfen. Natürlich könnte man jetzt wieder mit den Platitüden beginnen, dass ja eigentlich Pflegekräfte die eigentlichen Leistungsträger sind, aber darum geht es gerade nicht.

    Was aber trotzdem nicht bedeutet, dass nur in der PKV Leistungsträger sind. Es gibt auch genug GKVler, die zu den Leistungsträgern gehören (wenn man das Gehalt als Definitionsgrundlage nimmt).


    Wollte ich nicht. Das sollte nur aussagen, dass es eben Parteien gibt, die hauptsächlich Politik für Transferempfänger machen und dabei die Transferzahler aus den Augen verlieren.

    Okay, dann ist es falsch rüber gekommen. Aber da gebe ich dir Recht, diese Parteien gibt es. Und das nicht nur (wie immer gerne propagiert) am linken Rand (die formulieren es nur deutlicher), sondern auch am extrem rechten Rand (man beachte mal die Aussagen der AfD zur Rente - da geht es im Endeffekt auch um Umverteilung). Sozialistisch ist halt sozialistisch - egal ob national oder international. Und eine Frau Wagenknecht hat es ja geschafft, dass Hufeisen der politischen Landschaft zu einem Ring zu verbiegen.