Risikolebensversicherung für Hauskredit

  • Hallo,

    meine Frau und ich haben 2016 jeweils eine Risikolebensversicherung zur Absicherung unseres Hauskredits (ING) abgeschlossen. Ich glaube das war eine Vorgabe der Bank für den Abschluss des Kreditvertrages.

    Nachdem ich mir die Versicherungsverträge angesehen habe und über die Finanztip Seite den Vergleich gemacht habe, muss ich feststellen, dass wir deutlich zu viel bezahlen. Durch eine Dynamik erhöht sich dieser Betrag auch nahezu jährlich.

    Jetzt eine Verständnisfrage dazu. Muss ich der ING melden, wenn ich die Risikoleben kündige bzw. wechsle?

  • Kater.Ka 4. Dezember 2025 um 10:06

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Nachdem ich mir die Versicherungsverträge angesehen habe und über die Finanztip Seite den Vergleich gemacht habe, muss ich feststellen, dass wir deutlich zu viel bezahlen. Durch eine Dynamik erhöht sich dieser Betrag auch nahezu jährlich.

    Von der reinen Sachlogik her, müßte diese Versicherung (RLV) eher degressiv - also sinkend im Verlauf - gestaltet sein, da im Rahmen der Finanzierung (in der monatlichen Kreditrate (Annuität) enthaltener Tilgungsanteil, der zudem bei annuitätischer Tilgung auch Monat für Monat steigt) auch dieser spezielle Absicherungsbedarf seitens der Bank eigentlich sukzessive sinkt ...

    Jetzt eine Verständnisfrage dazu. Muss ich der ING melden, wenn ich die Risikoleben kündige bzw. wechsle?

    Würde ich, ganz persönlich, auf jeden Fall machen präziser in dem ganzen Kontext das Gespräch mit der Bank (vorab und proaktiv) suchen.

    Erst recht vor dem Hintergrund, wenn dieser denn so zutrifft, wie hier dargestellt:

    meine Frau und ich haben 2016 jeweils eine Risikolebensversicherung zur Absicherung unseres Hauskredits (ING) abgeschlossen. Ich glaube das war eine Vorgabe der Bank für den Abschluss des Kreditvertrages.

    Das gilt erst recht, wenn der Abschluß der besagten RLV explizit eine "Conditio sine qua non" seitens der Bank für die Ausreichung des Darlehens war.

    Ich glaube das war eine Vorgabe der Bank für den Abschluss des Kreditvertrages.

    "Glauben" klingt in dem Fall nach eher "nicht sicher wissen" ... Da würde ich an Deiner Stelle keine unnötigen Risiken eingehen. Einerseits.

    Andererseits: Manchmal werden solche Produkte (ggf. auch von Kooperationspartnern der Bank) auch parallel zum Darlehen (Kreditmarge) "mitverkauft", obwohl eigentlich nicht zwingend erforderlich (zusätzliche Provisionen).

    Wünsche Dir aggi ein gutes und konstruktives Gespräch mit der Bank !


    In dem ganzen Kontext

    Als Sicherheit des Immobilienkredit dient doch die Immobilie selbst als Grundschuld Eintrag.

    Das war früher mal so, als die Immobilie selbst das (einzige und entscheidende) Kernelement der Absicherung für die Banken war.

    Seit Einführung sprich Implementierung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (EU-WIKR) im März 2016 haben sich da die Spielregeln signifikant geändert. Selbst nach den danach noch eingeführten (nötigen) diversen Nachbesserungen an der Richtlinie (Beispiel: ImmoKWPLV als "Kreditwürdigkeitsprüfung-Leitlinienverordnung bei Immobiliar-Verbraucherkrediten") stellt die Immobilie nur noch einen Teilaspekt der Sicherheit für die Bank dar (gemäß EU-WIKR).

    Eingedampft steht seit jenen Zeiten nämlich nicht mehr die via Grundschulden besicherte Immobilie im Zentrum - sondern eher der Kreditnehmer selbst und seine sogenannte "Kapitaldienstfähigkeit über die gesamte Darlehenslaufzeit" hinweg (im Rahmen der "Kreditwürdigkeitsprüfung"; ggf. wird dieses Kriterium (Kapitaldienstfähigkeit) auch oder sogar mit einem "fiktiven kalkulatorischen (höheren) Anschlußzins" gerechnet (geprüft), bei Ablauf der Zinsfestschreibung bezogen auf die dann noch vorhandene Restschuld).


    Last but not least:

    Auch wenn bei realistischer Selbsteinschätzung gilt

    Für meinen Teil bin ich nur Finanz-Laie (wenn auch ein an solchen Themen Interessierter)

    und Du mich in Deiner Genialität längst enttarnt hast; siehe hier

    der standardmäßige Forentroll

    meine ich in einigen Themenbereichen über rudimentäres Basis-Wissen zu verfügen. Zumal bei mir ein bißchen eigene Erfahrungen vorhanden sind (der Bereich gehört u. a. dazu, da ich seit 50 Jahren Immobilien kaufe und finanziere).


    Wünsche Dir Tomarcy weiter ganz viel Glück mit Deinen privaten Finanzen (bzw. den Finanzen Deiner Familie) !

  • Wenn der Abschluss einer RLV Bedingung der Bank war, um den Kredit zu vergeben, ist sehr wahrscheinlich, dass dies im Kreditvertrag festgehalten ist. In diesem Fall wird dann dort auch eine Abtretung der Versicherungssumme vereinbart sein. Diese Abtretung dürfte dann auch der Versicherung bekannt sein.

    Sollte meine Annahme zutreffen, dann wirst du die RLV nicht kündigen können, ohne dass die Bank davon erfährt. Wenn es ganz schlecht für dich läuft, legt dir die Bank das als Versuch einer Vertragsverletzung aus und stellt den Kredit sofort fällig. In diesem Fall einen neuen Kredit zu bekommen, könnte sich unter diesen Umständen als äußerst schwierig erweisen. In einem solchen Worst-Case-Szenario könnte dich also der Versuch, ein paar Euro zu sparen, deine wirtschaftliche Existenz kosten.

    Daher solltest du in jedem Fall zuerst mit deiner kreditgebenden Bank reden, ob sie einem Wechsel der RLV zustimmt und welche Bearbeitungskosten hierfür ggf. anfallen würden. Selbst bei einer Zustimmung könnte es sein, dass die Kosten für den Wechsel eine mögliche Ersparnis bei der RLV-Prämie übersteigen.

  • Meine Frau und ich haben 2016 jeweils eine Risikolebensversicherung zur Absicherung unseres Hauskredits (ING) abgeschlossen. Ich glaube das war eine Vorgabe der Bank für den Abschluss des Kreditvertrages.

    Nachdem ich mir die Versicherungsverträge angesehen habe und über die Finanztip Seite den Vergleich gemacht habe, muss ich feststellen, dass wir deutlich zu viel bezahlen. Durch eine Dynamik erhöht sich dieser Betrag auch nahezu jährlich.

    Muss ich der ING melden, wenn ich die Risikoleben kündige bzw. wechsle?

    Das ist keine Frage des Glaubens, sondern die Frage des Nachlesens im abgeschlossenen Kreditvertrag.

    Der Großteil der Provision für den Finanzprodukteverkäufer ist in den ersten 5 Jahren geflossen, das hast Du also hinter Dir. Für jeden Schritt im Rahmen der Dynamik fließt jeweils weitere Abschlußprovision. Wenn Du die Versicherung änderst oder kündigst, bekommt der Finanzprodukteverkäufer das also mit. Wenn diese Versicherung der Absicherung des Darlehens dient, ist eine positive Dynamik eher unsinnig, schließlich wird die Restschuld laufend kleiner. Da wäre also eine Degression der Versicherung naheliegend.

    Was er Dir damals gesagt hat (und was die Bank heute sagt) ist irrelevant. Es zählt, was geschrieben ist.

    Ob Risikolebensversicherungen für Immobiliendarlehensnehmer sinnvoll sind, hängt vom Einzelfall ab. Man muß sich (wie fast immer) die Sache genauer ansehen. Generell gilt natürlich, daß Finanzprodukteverkäufer sehr gern möglichst viele und möglichst hohe Versicherungen verkaufen, unabhängig davon, ob die im Einzelfall sinnvoll sind oder nicht.

  • Bank kontaktieren. Meine Fragen wären:

    • Ist die LV nach fast zehn Jahren Laufzeit noch nötig (Argument verminderte Restschuld)?
    • Falls ja, kann ich einen Vertrag mit einer günstigeren Versicherung abschließen und wie hoch muss die Versicherungssumme sein (Restschuld)?
    • Falls ja, Ist eine degressive Versicherungssumme zulässig?
    • Falls nein, ist es ein Problem, die Dynamisierungen außer Kraft zu setzen?

    Zudem unbedingt den Darlehensvertrag mit Blick auf diese Punkte durchlesen!

  • Man könnte auch schauen nach einem neuen Kredit Vertrag.

    2026 sind 10 Jahre um, dann kann man diesen wechseln, selbst wenn eine zinsbindung darüber hinaus vereinbart worden ist.

    Im Jahr 2016 lag der Bauzins bei um die 1,6% zins aktuell liegt dieser bei 3,2

    Daher die Entscheidenden Frage, wie lange war eure Bindung an einen zins?

    Wenn der Vertrag ohnhin neu geschlossen werden muss 2026 wegen auslaufen der zinsbindung, kann man durchaus über einen kredit Vermittler einen Vertrag abschließen wo diese zusätzliche Versicherung nicht benötigt wird.


    Zum Rest haben die anderen bereits umfangreich geantwortet da hilft hauptsächlich den damals abgeschlossen Vertrag selvdt zu lesen & zu verstehen, bzw. Sich rechtsverbindlichen rat zu holen.

  • Hab mich jetzt erst einmal mit der Bank in Verbindung gesetzt. Mal sehen wie die Faktenlage ist.

    Erst den Kreditvertrag lesen.

    Dann an die Bank herantreten.

  • Ich habe auch mit der ING finanziert, die wollen das zumindest in Ihrem Stanardvertrag von 2021 nicht.

    Ich habe mir den Spaß gemacht und habe gestoppt, sitze im Wohnzimmer, ab ins Kellerbüro mit Ordner Gebäudefianzierung ... rausgezogen, aufgeschlagen, 3 Minuten nachgelesen (das Darlehensangebot der ING ist überraschend leicht verständlich ... die allgemeinen Bedinungen überschaubar). Darlehensvoraussetzung war keine Lebensversicherung, nur die Grundschuldbestellung. Unter Nachbesicherung nur die Pflicht einer Gebäudeversicherung.

    Dauer insgesamt mit Eintrag in Forum .... unter 10 Minuten. Gern geschehen, das hättest Du bestimmt auch hingekriegt8o

  • Ich habe auch mit der ING finanziert, die wollen das zumindest in Ihrem Stanardvertrag von 2021 nicht.

    Natürlich nur anekdotische Evidenz und persönliche Empirie: Nach den Erfahrungen in meinem weiteren Umfeld ist die ING ohnehin eher am "Massengeschäft" mit "Standard-Fällen" und ebensolchen "Lösungen" interessiert (oder wie eine Bekannte sagte: Starke Tendenz zur "Immobilienkredit-Fabrik").

    Siehe auch hier:

    das Darlehensangebot der ING ist überraschend leicht verständlich ... die allgemeinen Bedinungen überschaubar

    Dürfte damit zusammenhängen, daß im Zusammenhang mir der in 2016 neu eingeführten EU-Regulatorik (siehe schon Nr. 5 Stichwort: "EU-WIKR) bei der ING intern auf die Ratio "Aufwand" vs "Ertrag" wohl (noch) genauer geachtet wird (als bei manch anderen Banken).

    Wird es etwas spezieller - statt dem fest Angestellten, der nur seine Wohnung oder Eigenheim zwecks Eigennutzung finanzieren will - kann es bei der ING wohl schnell Probleme geben und/oder zumindest länger dauern (Stichworte: Selbständige und/oder Freiberufler, größere Kredit-Volumina mit vermieteten Objekten und größeren Kredithebeln - um nur zwei Beispiele aus diversen zu nennen).


    Nur am Rande aber in dem Kontext: Nach meinen Erfahrungen ist es nicht von Vorteil, wenn nicht ganz wenige Menschen froh sind, überhaupt ein Darlehen für die Realisierung ihres Immobilienwunsches zu erhalten. Da wird dann manchmal in dieser Konstellation nicht mehr so genau auf die Zinskondition, die Vertragskonstruktion aber auch die "Nebengeräusche" (Beispiel: RLV) geachtet. Deutlich besser gestaltet sich das ganze Procedere, wenn der Bank bewußt ist, daß der potentielle Darlehensnehmer zwecks Realisierung auf ein Darlehen nicht angewiesen ist und/oder von vielen andere Banken auch das gewünschte bzw. die gewünschten Darlehen erhalten würde.