Riester Nachfolgeprodukt Altersvorsorge Depot

  • Vielen Dank für die interessanten Beiträge.

    Für mich hört sich das AVD auf jeden Fall interessanter an, als mein aktueller Riester Vertrag. Vor allem weil ich selbst über die Länge der Auszahlphase entscheiden kann. Das ist neben dem Entfall der Beitragsgarantie der große Vorteil.


    Aber bisher ist das nur ein interner Entwurf, über den die Finanz-/Versicherungslobby noch nicht drübergeschruppt hat. So schön wird es daher womöglich nicht werden

  • Aber bisher ist das nur ein interner Entwurf, über den die Finanz-/Versicherungslobby noch nicht drübergeschruppt hat.

    Mit prozentualen Gebühren auf den Gesamtdepotwert (anstelle von bspw. Gebühren auf die eingezahlten Beträge) sind sie doch ziemlich gut dabei…

  • Ich halte die Riesterrente nicht für reformierbar. Am besten wäre ein völlig neues Produkt, das auch (fast) ohne Versicherungen auskommt. Was ist mit einem geförderten Altersvorsorgedepot, das Freiheiten in der Ansparphase mit sich bringt und mehr Flexibilität bei der Auszahlung. Ein Erfolg wird das nur, wenn ein Teil (etwa die Hälfte) kapitalisiert werden kann.
    Der Begriff Riesterrente ist zudem zwischenzeitlich negativ konnotiert; ein Looserprodukt. Psychologie ist auch wichtig.

  • Eine steuerbegünstigtes Altervorsorgedepot kann durchaus eine soziale Komponenten bekommen, die das Sparen begünstigt. Aber: KEINE Garantien (Renditefresser) und keine Vermengung mit anderen Lebensrisiken (Intransparenz); letztlich wären das das reine Versicherungsprodukte (Provision und andere Kosten).

  • Darum geht es: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pre…rsvorsorge.html

    Frage:

    bitte recherche in gesetzestexten dazu. wird es mit förderung möglich sein, ab renteneintritt über das angesparte geld (ohne kapitalgarantie) sofort komplett zu verfügen, oder wird es immer eine verrentung bis mindestens zum 85 lebensjahr geben müssen.

    Antwort:

    Ich recherchiere die relevanten Gesetzestexte und Details zur geplanten Reform der privaten Altersvorsorge für dich.Basierend auf meiner Recherche zum aktuellen Gesetzentwurf kann ich dir folgendes zur Auszahlungsphase mitteilen:

    Kernpunkt: Keine sofortige Komplettauszahlung möglich

    Nach dem Altersvorsorgereformgesetz sind alternativ zur lebenslangen Leibrente künftig langlaufende Auszahlungspläne mit einer Laufzeit mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres ohne Restkapitalverrentung zulässig. Das bedeutet konkret:

    Du kannst NICHT sofort über das komplette Kapital verfügen. Es gibt zwei Optionen:

    1. Lebenslange Leibrente (klassische Verrentung bis Lebensende)
    2. Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr - erst danach ist das Restkapital frei verfügbar oder vererbbar

    Ausnahme: Teilkapitalentnahme

    Bis zu 30 Prozent des Kapitals kann zu Beginn der Auszahlungsphase als Einmalzahlung entnommen werden. Diese Information findet sich in mehreren Quellen, ist aber im offiziellen Gesetzentwurf nicht explizit bestätigt.

    Wichtige Details zur Auszahlungsphase

    • Beginn: Die Auszahlungsphase kann zwischen 65 und 70 Jahren beginnen – abhängig von Vertrag und Wahl des Sparers
    • Flexibilität: Mit Ablauf des Auszahlungsplans ist das Vermögen verzehrt, es erfolgen keine weiteren Auszahlungen mehr. Noch nicht ausgezahltes Vermögen ist vererbbar
    • Anbieterwechsel: Altersvorsorgende können zum Beginn der Auszahlungsphase ihren Anbieter wechseln, zum Beispiel zu einem Anbieter, der ein reines Auszahlungsprodukt anbietet

    Kritische Perspektiven

    Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisiert diese Regelung: Wenn Zahlungen bereits mit 85 enden, steht ein wachsender Teil der Bevölkerung im sehr hohen Alter ohne Einkommen aus der geförderten Altersvorsorge da. Etwa die Hälfte der heute 66-jährigen Männer und rund zwei Drittel der Frauen werden 85 Jahre oder älter.

    Fazit

    Nein, eine sofortige Komplettverfügung ab Renteneintritt ist nicht möglich. Es wird immer eine Verrentung oder einen Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr geben müssen. Nur eventuelles Restkapital nach dem 85. Lebensjahr kann dann frei verfügt oder vererbt werden. Die einzige Ausnahme ist eine mögliche Teilentnahme von bis zu 30% zu Beginn der Auszahlungsphase.

    Quelle für den Gesetzentwurf: Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen vom 1.12.2025 zum Altersvorsorgereformgesetz

    Nachfrage:

    bei durchschnittlichen lebenserwartungen werden menschen in deutschland keine 85 jahr alt. im schnitt sind dann die gebildeten kapitalerträge nicht vererbar und werden nicht aufgezehrt. das bietet den finanzinstituten hohe gewinnchancen, zusätzlich zu den voraussichtlich höheren kosten als bei etf anlage. wie wird das bewertet, und lohnt sich das invest mit förderung überhaupt ggü. reiner etf anlage ohne förderung?

    Antwort:

    Sehr gute Beobachtung. Lass mich die Faktenlage zu deinen Punkten zusammentragen:

    Deine Behauptung zur Lebenserwartung: Teilweise richtig, aber differenziert

    Lebenserwartung bei Geburt vs. im Rentenalter:

    Die durchschnittliche Lebenserwartung bei Geburt liegt bei 78,5 Jahren für Männer und 83,2 Jahren für Frauen. Das stimmt - im Schnitt werden Männer keine 85.

    ABER: Entscheidend ist die fernere Lebenserwartung mit 65 Jahren:

    Die Restlebenserwartung im Alter von 65 Jahren beträgt 17,7 Jahre für Männer und 20,9 Jahre für Frauen. Das bedeutet:

    • 65-jährige Männer werden durchschnittlich 82,7 Jahre alt (65 + 17,7)
    • 65-jährige Frauen werden durchschnittlich 85,9 Jahre alt (65 + 20,9)

    Etwa die Hälfte der heute 66-jährigen Männer und rund zwei Drittel der Frauen werden 85 Jahre oder älter.

    Dein Kritikpunkt ist also für Männer berechtigt, für Frauen weniger.

    Bewertung der Reform durch Experten

    Kritik von Verbraucherschützern (sehr deutlich)

    Kosten im Vergleich zu ETFs:

    Selbstentscheider, die einen ETF-Sparplan abschließen, erzielen bei identischen Einzahlungen einen Vermögenszuwachs, der um mindestens 50 Prozent höher liegt als bei Sparern, die in ein Standarddepot investieren, das sich am Kostendeckel orientiert.

    Die Gebührenobergrenze von 1,5 Prozent pro Jahr wird kritisiert: Bei fünf Prozent Jahresrendite landen beim schwedischen Staatsfonds mit 0,05-0,07 Prozent Kosten 99 Prozent beim Sparer, in Deutschland nur etwas mehr als die Hälfte.

    Steuerliche Nachteile:

    Normale ungeförderte ETF-Sparpläne werden nur mit rund 20 Prozent Abgeltungsteuer belastet, während der Staat sich bei geförderten Depots die Förderung über Steuerabzüge teilweise wieder zurückholt.

    Verbraucherschützer-Position:

    Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sagt: "Ich werde sicher kein Vorsorgedepot besparen".

    Kritik der Versicherungswirtschaft (GDV)

    Wenn Zahlungen bereits mit 85 enden, steht ein wachsender Teil der Bevölkerung im sehr hohen Alter ohne Einkommen aus der geförderten Altersvorsorge da.

    Kritisch bewertet wird die Möglichkeit, beim Anbieterwechsel erneut Abschlusskosten auf das bereits angesparte Kapital zu erheben, was zu doppelten Kosten führen würde.

    Für wen lohnt sich die Förderung?

    Lohnenswert: Familien mit mehreren Kindern durch die Kinderzulage von 25 Cent je Euro (maximal 300 Euro pro Kind).

    Eher nicht lohnenswert: Alle anderen sollten genau rechnen. Ein ungeförderter ETF-Sparplan bietet oft mehr Flexibilität und kann nach Steuern die bessere Rendite liefern.

    Zusätzliche Risiken

    Erlaubt sind nur Fonds bis Risikoklasse fünf. Bei einem Börsencrash steigt die Volatilität und damit die Risikoklasse - Sparer müssten dann verkaufen und verpassen die Erholung, was richtig Rendite kosten kann.

    Fazit

    Deine Einschätzung ist berechtigt: Die Regelung begünstigt Finanzinstitute durch die 1,5%-Kostendeckelung (30x höher als vergleichbare Staatsfonds), während das Langlebigkeitsrisiko vor allem bei Männern nicht abgedeckt wird. Für die meisten Sparer ohne mehrere Kinder dürfte ein ungeförderter ETF-Sparplan tatsächlich attraktiver sein - mehr Flexibilität, niedrigere Kosten, bessere Steuersituation.

    Quellen: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, VZBV-Stellungnahme Dez. 2025, GDV-Stellungnahmen, Statistisches Bundesamt Sterbetafel 2022/2024

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  • Tomarcy sorry, hatte den anderen nicht gesehen. Vielleicht kann ein Mod das verschieben. Das Gesetz wurde ja gestern erst beschlossen, und danach gab es noch keine Diskussion hier.

    Nein?

    "Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) und die Eckpunkte zur Umsetzung der Frühstart-Rente beschlossen. Die Bundesregierung stärkt damit die dritte Säule - die freiwillige private Altersvorsorge."

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  • Nein?

    "Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) und die Eckpunkte zur Umsetzung der Frühstart-Rente beschlossen. Die Bundesregierung stärkt damit die dritte Säule - die freiwillige private Altersvorsorge."

    Das Gesetz wurde ja gestern erst vom Bundeskabinett beschlossen.

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  • Wer möchte, kann sich hier nun aus erster Hand über die neue staatlich geförderte private Altersvorsorge informieren:

    Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge - Bundesfinanzministerium - Service
    Was bedeutet die Reform für die Bürgerinnen und Bürger? Wie genau funktioniert die neue Förderung? Welche Vorsorgeprodukte wird es geben? In unsere FAQ…
    www.bundesfinanzministerium.de
  • Da habe ich auch gleich mal eine Frage. Im Abschnitt „Wie genau funktioniert die neue steuerliche Förderung?“ gibt es diese Aussage:

    Zitat

    Zusätzlich prüft das Finanzamt im Rahmen der Veranlagung, ob Ihnen ein noch über den Zulageanspruch hinausgehender Steuervorteil zusteht.

    Wie darf ich das verstehen? Geht’s da um die Steuerfreistellung von der Einzahlung? Vielleicht hatte hier schon jemand Gelegenheit für einen tieferen Einblick in das Papier?

  • Da habe ich auch gleich mal eine Frage. Im Abschnitt „Wie genau funktioniert die neue steuerliche Förderung?“ gibt es diese Aussage:

    Zusätzlich prüft das Finanzamt im Rahmen der Veranlagung, ob Ihnen ein noch über den Zulageanspruch hinausgehender Steuervorteil zusteht.

    Wie darf ich das verstehen? Geht’s da um die Steuerfreistellung von der Einzahlung? Vielleicht hatte hier schon jemand Gelegenheit für einen tieferen Einblick in das Papier?

    :)

    Die Leute hier erwarten alle weltumstürzende Neuigkeiten. Die wird es mit diesem tollen neuen Altersvorsorgeprodukt natürlich nicht geben. Evolution ist gefragt, nicht Revolution.

    Schon bei Riester gab es bekanntlich Zulagen (Dollarzeichen in den Pupillen! Staatsknete geschenkt (!) und zusätzlich (!) Steuervorteile).

    Niemand wollte die Wahrheit hören, weil die wie so oft im grauen Kittel daherkam und nicht im rauschenden Ballkleid: Ein Riestervertrag ist für die allermeisten Riesterer ein Sparvertrag mit nachgelagerter Besteuerung wie die gesetzliche Rente auch. Wenn nicht spezielle Bedingungen dazukommen, verpufft die Zulage in den Steuervorteilen.

    Das wird mit dem tollen Altersvorsorgedepot nicht fundamental anders werden, ich habe es ja schon vorgerechnet.