Riester /Wohnriester

  • Mein Frau hat einen Riestervertrag bei Union (Fonds Spar Plan). Derzeitiger Wert ca 40 TEUR, garantiert ca 15 TEUR (Einzahlung und Zulagen) . 2028 läuft unser letzter Immokredit ab und wir wollen unsere beiden Riesterverträge in Wohnriester umwandeln um den Restbetrag zu tilgen.

    Vor ein paar Jahren habe ich auf Anraten von Finanztip mein Produkt (auch Union und Fonds) geändert und somit den damaligen Stand als Einzahlung gesichert, Garantieleistung jetzt bei ca 40 TEUR, welches den Stand des Sparplans um ca 4 TEUR übertrifft ( da auf Grund meines Alters nur noch in Rentenfonds investiert wird).

    Ich überlege nun , etwas ähnliches für den derzeit auf 100% Aktienfonds beruhenden Vertrag meiner Frau zu tun. Die zu erzielenden Garantiewerte in Höhe von ca 80 TEUR (beide zusammen) entsprechen den abzulösenden Kreditbetrag und wären gesichert.


    Macht das Sinn, geht das überhaupt und wenn ja für welches Produkt soll ich mich für den Vertrag meiner Frau entscheiden?

  • Vertrags Beginn von meiner Frau : 05.12.2004

    Von mir : 23.06.21 ( das ist das Datum nach Änderung des Produktes wie oben erwähnt), der Ursprünglich Termin des Abschlusses war vor 2005

  • Ich habe dass auch mal vor Jahren gemacht und einen Teil meiner Riester Rente in Wohnriester umgewandelt. Leider ist das Ablösen von Wohnriester vor Beginn der Rentenphase nicht möglich.

    Zusätzlich darf man nicht vergessen, dass man mit dem Wohnriester seine Immobilie nicht seinen Kindern schenken kann. Das wäre eine schädliche Verwendung.

    Geht meines Erachtens auch erst nach Rentenbeginn.

  • Mein Frau hat einen Riestervertrag bei Union (Fonds-Spar-Plan). Derzeitiger Wert ca 40 TEUR, garantiert ca 15 TEUR (Einzahlung und Zulagen).

    Das verstehe ich nicht. Sie hat diesen Vertrag schon lange, er hat sich gut entwickelt, so daß er weit über der Garantie ist?

    2028 läuft unser letzter Immokredit ab und wir wollen unsere beiden Riesterverträge in Wohnriester umwandeln, um den Restbetrag zu tilgen.

    Vorteil der Sache: Deine Frau bekommt das ganze Geld aus dem Vertrag. Nachteil der Sache: Der Wohnriester dürfte sich schlechter rentieren als der Fondssparplan. Wie lang wäre es denn bis zur regulären Fälligkeit?

    Vor ein paar Jahren habe ich auf Anraten von Finanztip mein Produkt (auch Union und Fonds) geändert und somit den damaligen Stand als Einzahlung gesichert, Garantieleistung jetzt bei ca 40 TEUR, welches den Stand des Sparplans um ca 4 TEUR übertrifft (da auf Grund meines Alters nur noch in Rentenfonds investiert wird).

    Das verstehe ich nicht. Du hast vor wenigen Jahren einen weiteren Finanzprodukteverkäufer glücklich gemacht, weil Du Dich umbetten ließest? Und dazu soll Finanztip auch noch geraten haben? Wer bei Finanztip hat Dir denn diesen Rat gegeben?

    Schaffst Du es denn überhaupt noch vor Deinem Ruhestand, diesen neuen Vertrag in einen Wohnriester umzubauen?

    Ich überlege nun , etwas Ähnliches für den derzeit auf 100% Aktienfonds beruhenden Vertrag meiner Frau zu tun. Die zu erzielenden Garantiewerte in Höhe von ca 80 TEUR (beide zusammen) entsprechen den abzulösenden Kreditbetrag und wären gesichert.

    Da ich nicht verstehe, was Du genau gemacht hast, kann ich Dir nichts dazu sagen.

    Macht das Sinn, geht das überhaupt und wenn ja für welches Produkt soll ich mich für den Vertrag meiner Frau entscheiden?

    Keine Ahnung. :(

    Sind die Verträge von vor 2005? Also steuerfrei?

    Das spielt eigentlich keine Rolle. Lebensversicherungsverträge von vor 2005 sind steuerfrei, Riesterverträge nicht.

    Ich habe ... vor Jahren ... einen Teil meiner Riester Rente in Wohnriester umgewandelt. Leider ist das Ablösen von Wohnriester vor Beginn der Rentenphase nicht möglich.

    Wieso hättest Du das denn gewollt?

    Zusätzlich darf man nicht vergessen, dass man mit dem Wohnriester seine Immobilie nicht seinen Kindern schenken kann. Das wäre eine schädliche Verwendung.

    Geht meines Erachtens auch erst nach Rentenbeginn.

    Das dürfte keine große Einschränkung sein, aber man muß natürlich - wie immer - sich den Einzelfall anschauen.

    Es gibt Riesterverträge mit tolerabler Rendite in der Ansparphase. Offensichtlich hat die Frau unseres TE einen solchen Vertrag. Welchen Vertrag der TE hat, überblicke ich nicht.

    In der Leistungsphase sind eigentlich alle Riesterverträge unterirdisch. Somit wäre es interessant, das Geld vor der Leistungsphase aus dem Vertrag zu holen. Normalerweise geht das nur zum kleinen Teil (20% oder 30%); mit Wohnriester geht das komplett: Man kann flexibel bis zum vollständigen Guthaben Geld aus dem Riestervertrag holen. Es wird dann dieses Wohnriesterkonto angelegt, das man in der Leistungsphase flexibel ablösen kann.

    Wollte man das als Externer genauer planen, müßte man - wie eigentlich immer - Details kennen.

  • In der Sparphase sind Riesterprodukte sehr unterschiedlicher Qualität. Das ist aber bei einer heutigen Entscheidung für die Zukunft wenig relevant.

    Das eigentliche Problem ist die Rentenphase, da sind eigentlich alle Riesterprodukte schlecht. Daher kann es grundsätzlich eine gute Idee sein, eine laufende Finanzierung durch eine Wohnriesterentnahme zu tilgen. Für den Einzelfall würde ich die Alternativen in einem Excelsheet gegenüber stellen.

    Im Hinterkopf sollte man noch die geplante Reform haben, die ggf. das Problem der Rentenphase deutlich abmildert. Wenn Du noch 1 Jahr Zeit hast, könntest Du die Vergleichsrechnung bis dahin verschieben.

  • Vielen Dank für Eure Kommentare!

    Zunächst mal habe ich beide Verträge ruhend gestellt. Damit kann ich “in Ruhe” abwarten, welche Entscheidungen 2026 fallen.

    Zum anderen habe ich mich näher mit dem Thema Wohnriester befasst. Was ich bisher nicht wusste ist, dass man damit auch Sondertilgungen eines laufenden Immobilienkredits bedienen kann. Ich werde also den Antrag auf Entnahme wegen Wohnriester stellen, und dann nach und nach den Riestervertrag (reiner Fondssparplan bei Union Investment) meiner Frau “entsparen”.
    Was dann im November 2028 an Kredit übrig bleibt, tilge ich dann mit den noch enthalten Guthaben in unseren beiden Riester- Verträgen.

    Warum mach ich da alles? Ich möchte die Riesterverträge beenden und das Kapital “Riester unschädlich” (also auch die bisherigen Zulagen ) vor Begin der Rentenphase entnehmen. Dass es zu einer Besteuerung des Betrages im Wohnriesterkonto kommt, ist mir bewusst. Auch dass die Beträge darin jährlich um 2 % erhöht werden (bis zur Rente).

  • Das verstehe ich nicht. Du hast vor wenigen Jahren einen weiteren Finanzprodukteverkäufer glücklich gemacht, weil Du Dich umbetten ließest? Und dazu soll Finanztip auch noch geraten haben? Wer bei Finanztip hat Dir denn diesen Rat gegeben?

    Schaffst Du es denn überhaupt noch vor Deinem Ruhestand, diesen neuen Vertrag in einen Wohnriester umzubauen?

    Ich habe leider den Artikel von Finanztip nicht mehr gefunden. Aber das ganze war ohne Kosten umsetzbar. Ich habe beim selben Anbieter (Union Investment) das Produkt gewechselt (von einem Fondssparplan auf einen anderen). Der Trick dabei war, dass das bisherige Guthaben als Einzahlung auf das neue Produkt gilt und damit garantiert ist, egal wie sich der Fonds entwickelt. Das war auch gut so, danach ging es steil bergab. Derzeit ist der Garantiewert > aktueller Fondswert.

  • Moin SuperUe,

    ich habe mich für die gleiche Idee entschieden wie du, nachdem ich gemerkt habe, dass mein Riestervertrag in der Auszahlungsphase eine ziemlich schlechte Leistung hätte.

    Also 2028 (bei mir ist Ende Januar 2028 das Ende der 10-jährigen Zinsbindung erreicht) das Guthaben aus dem Riester-Vertrag komplett zur Tilgung von Restschuld der selbstgenutzen Immobilie einsetzen. Zu meinen Überlegungen gibt es irgendwo von Frühling 2025 auch einen Thread.


    Jetzt habe ich allerding bei den FAQ auf der Website der Bundesministerium der Finanzen zurm geplanten neuen Altervorsorgedepot folgendes gelesen:

    Bei den Altersvorsorgeverträgen, bei denen die Auszahlungsphase bereits begonnen hat, wird aus Vertrauensschutzgründen keine Änderung bei der Besteuerung eines bereits vorhandenen Wohnförderkontos vorgenommen.

    Haben Sie das Altersvorsorgekapital für einen altersvorsorgenden Zweck bereits verwendet (hier für eine selbst genutzte Wohnung nach § 92a EStG), so haben Sie bei Ihrer Entscheidung auch die steuerlichen Folgen, insbesondere im Hinblick auf die spätere nachgelagerte Besteuerung, einfließen lassen. Aus Gründen des Vertrauensschutzes gelten in den Fällen, in denen die Entnahme vor dem 1. Januar 2028 erfolgte, die bisherigen Regelungen weiter.

    Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ…rsvorsorge.html


    Das sieht für mich so aus, dass es nur noch bis Ende 2027 möglich sein könnte, nach der alten Regelung Guthaben zu entnehmen. Die alte Regelung (mit dem bis zu 20jährigen Ablösungszeitraum) scheint mir jedenfalls deutlich flexibler bei der späteren Ablösung des Wohnförderkontos zu sein. Nach der neuen Regel muss ja bereits in fünf Jahren (!) abgelost werden.

  • Hi Florcy11,

    Danke für die Nachricht. Ich war mir nicht bewusst, dass die neue Regelung schon soweit gediegen ist!

    Mein Kreditvertrag läuft im November 2028 aus. Meine Auszahlunphase des derzeitigen Riestervertrages würde am 01.01.2030 beginnen.

    Sieht für mich so aus, dass ich zunächst nichts für Sondertilgungen entnehme , zunächst mal abwarte ob die neuen Regelungen günstiger sind und ich mich im Nov 2028 immer noch für eine Gesamtentnahme aus dem alten (oder vielleicht umgewandelten Riestervertag) zwecks Tilgung entscheiden kann, oder ?


    Viele Grüße

  • Danke für die Nachricht. Ich war mir nicht bewusst, dass die neue Regelung schon soweit gediehen ist!

    Ist sie ja auch nicht. Seit Monaten posten die Mitforisten erwartungsfroh, als ob alles schon in trockenen Tüchern wäre. Ist es aber nicht. Es soll zum 1.1.2027 kommen, die Bedingungen sind aber noch nicht fix. Ob das Altersvorsorgedepot wirklich besser sein wird als Riester? Ich möchte es bezweifeln.

    Mein Kreditvertrag läuft im November 2028 aus. Meine Auszahlunphase des derzeitigen Riestervertrages würde am 01.01.2030 beginnen.

    Sieht für mich so aus, dass ich zunächst nichts für Sondertilgungen entnehme, zunächst mal abwarte, ob die neuen Regelungen günstiger sind, und ich mich im Nov 2028 immer noch für eine Gesamtentnahme aus dem alten (oder vielleicht umgewandelten Riestervertag) zwecks Tilgung entscheiden kann, oder?

    Die Hoffnung stirbt zuletzt.

    Ich würde vermutlich die beiden Riesterverträge in Wohnriester umwandeln, wenn der Immokredit fällig wird.

  • Ich klinke mich mal hier ein, will nicht einen zusätzlichen thread aufmachen.Ich finde nirgendwo verlässliche bzw. eindeutige Informationen bzgl. des Hausverkaufs einer wohnriester-geförderten Immobilie.

    Meistens werden da für mich zwei Dinge vermischt: einerseits wird gesagt, dass Zulagen und Steuerermässigungen zurück gezahlt werden müssen und andererseits wird geschrieben, dass das Wohnförderkonto ausgeglichen werden muss. Das sind aber doch zwei paar Schuhe, oder?

    Konkret für unseren Fall: wir haben zwei Wohnriester und haben etwa 32000€ Zulagen/ Ermässigungen bekommen. (über 21 Jahre)

    Die WFK werden zusammen bei etwa 110000€ liegen. Bei ner Einmalbesteuerung wären (geschätzt) 20-25000€ zu zahlen.

    Und es ist doch eigentlich trotz Einmalbesteuerung so, dass man noch lange im geförderten Haus wohnen muss.


    Weiss diesbezüglich jemand mehr? Mein Ziel ist: kurz nach Rentenbeginn soll keinerlei Belastung/ Verpflichtung bestehen.

  • Vielleicht mal zu meinem ähnlich gelagerten Fall, vielleicht hilft er.

    Ich habe einen Teil meines Riesterfondvermögens ( Beginn bei Union Investment 2005 ) 2018 in Wohnriester umgewandelt. Waren aber nur 9000€ mit 2 % Verdienst.

    Ich habe das Haus , mit dem ich für die Finanzierung diese 9000€, genutzthBe mittlerweile verkauft und innerhalb der 5 Jahresfrist eine neue selbstgenutzte Immobilie erworben. Das war alles kein Problem.

    Ich habe jetzt vor die Immobilie meinem Sohn zu schenken und weiterhin hier zu wohnen. Ist nicht ganz so einfach weil Nießbrauch und lebenslanges Wohnrecht im übertragungsrecht beim Notar nicht identisch sind. Könnte Probleme geben, wenn die 10 Jahresfrist abgelaufen ist und der Zugriff von Gevatter Staat auf die neue Wohnung vorbei sein sollte.

    Daherhabe ich versucht as Wohnriesterdarlehen abzulösen. Sieht Union Investment allerdings nicht vor.

    Ich habe den Vorteil, dass ich in drei Jahren sowieso in Rente gehe und somit bei Rentenbeginn den Wohnriester ablösen kann und zu dieser Zeit die fünfjahresfrist noch nicht abgelaufen ist.

    Passt aber nur weil ich in drei Jahren in Rente gehe, sonst wäre es schwierig gewesen

  • Danke für deine Info. Aber was heisst Wohnriester ablösen? Einmalbesteuerung oder Rückzahlung der Förderungen? Denn was ich bislang gelesen habe ist, dass man auch nach der Einmalbesteuerung weiterhin in der Immobilie wohnen muss.

    Ich könnte mir auch vorstellen, dass wir irgendwann unserem Sohn die Hütte schenken oder vielleicht überlegt man sich ja auch als Rentner in die Toskana zu ziehen.

  • Ich zahle den Wohnriester Betrag auf einmal zurück und bekomme dazu von der ZfA einen Rabatt von 30%.

    Zitat von Union Investment:

    Code
    Sie haben die Möglichkeit das Wohnförderkonto in einer Summe zu versteuern. Der Staat gewährt dann einen Rabatt von 30 Prozent auf den Betrag Ihres Wohnförderkontos. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) informiert Sie dazu mit einem Schreiben nach dem Beginn Ihrer Auszahlphase. 

    Nach Beginn der Rentenphase werde ich somit mein Wohnriester ablösen und muss 70 % versteuern.

    Meine Zulagen und Steuervergünstigungen bleiben dadurch bestehen ( ist somit nicht förderschädlich)

    Ich warte noch den 1.1.27 ab. Vielleicht kann ich dann mein geringes Riesterkapital bis 85 bekommen ( neues AV Depot )und muss nicht die Sicherstellung eines geringen Betrages bis zu meinem Tod ertragen.

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