Private sichere Rente für Tochter

  • Liebe Community,

    ich möchte eine private Rente für meine Tochter abschließen. Auf Grund ihrer Handikaps wir sie nur eine geringe Rente bekommen. Insbesondere möchte ich, dass das angesparte Geld ihr persönlich als Rente ausgezahlt wird und nicht als Einmalzahlung ausgezahlt werden kann. Ich kann mir sowohl einen Sparplan, als auch eine Einmalzahlung oder ein Mischung aus beiden vorstellen.

    Ich vermute, dass es entsprechende Produkte nur bei Versicherungen gibt.

    Welche Tipps/Ratschläge habt ihr? Was würdet ihr empfehlen?

    Viele Grüße,
    André

  • Hallo.

    Grundsätzlich würde ich von Versicherungslösungen abraten, allerdings werden wahrscheinlich nur Versicherungslösungen die geforderten Charakteristika erfüllen.

    Wie alt ist die Tochter denn?

    Von gesonderten Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung (recht enger rechtlicher Rahmen hierfür), Rürup-/Basisrente (flexibel wie ein Betonklotz) bis ungeförderter privater Rentenversicherung ist viel denkbar.

  • Ich möchte eine private Rente für meine Tochter abschließen.

    Des Menschen Wille ist sein Himmelreich.

    Auf Grund ihrer Handikaps wird sie nur eine geringe Rente bekommen. Insbesondere möchte ich, dass das angesparte Geld ihr persönlich als Rente ausgezahlt wird und nicht als Einmalzahlung ausgezahlt werden kann. Ich kann mir sowohl einen Sparplan, als auch eine Einmalzahlung oder ein Mischung aus beiden vorstellen.

    Ich vermute, dass es entsprechende Produkte nur bei Versicherungen gibt.

    Ich würde die Finger davon lassen.

    Deine Tochter ist jetzt 25 Jahre alt und offensichtlich behindert, so daß sie keine normale Berufstätigkeit aufnehmen kann. Du selbst dürftest um die 60 sein und Deinen eigenen Ruhestand planen. Wenn Du schonmal dabei bist, möchtest Du auch den Ruhestand Deiner Tochter planen, der voraussichtlich in 40 Jahren eintreten wird.

    Gern hilft Dir dabei die Versicherungsbranche, die aber die Unsicherheit einer so langen Zeitspanne auch nicht beseitigen kann (selbst wenn sie es gegenteilig behauptet).

    Wenn Deine Tochter nicht für sich selbst sorgen kann, bedarf sie der Betreuung. Die kannst und wirst Du als Vater übernehmen, solange Du das kannst und solange Du auf der Welt bist. Nach menschlichem Ermessen wirst Du diese Welt aber früher verlassen als sie. Dann muß und wird eine andere Person die Betreuung übernehmen.

    Ich habe generell Probleme mit Verträgen, die über Jahrzehnte laufen sollen und auch ein Risiko abdecken, das erst in Jahrzehnten zum Tragen kommt. Mag sein, daß Du die zündende Idee erst in 20 Jahren hast. Das wäre bezüglich des Ruhestands Deiner Tochter ja allemal früh genug. Wenn Du Dich aber heute bereits festlegst - genauer gesagt: einbetonierst -, hast Du vielleicht dann nicht mehr die Mittel, Deine Idee umzusetzen, und wirst Deine Unterschrift des Jahres 2026 bereuen.

  • Arbeitet die Tochter in einer Werkstatt für Behinderte? In dem Fall wird vom Staat Rente in Höhe von 1600€ bezahlt. Zusätzlich wird die Miete übernommen.

    Alles was deine Tochter an Einnahmen hat,geht von der Grundsicherung ab.

    Es gibt Organisationen die sich mit dieser Thematik auskennen. In Bremen heißen die z. Bsp. Selbstbestimmt Leben.

    Wenn deine Tochter als Erbin in Frage kommt, dann gehst du besser zu einem Anwalt für Behindertenrecht.

  • Wie ist das denn zu verstehen? :/

    Eine Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur „Eingliederung“ bzw. Integration von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben in Deutschland.

    Meine Verwandte arbeitet ca. 6 Stunden täglich bei Mercedes incl. Hol- und Bringservice. Vermittelt wurde sie vom Martinshof

    Sie hätte auch einen Job in einer Gärtnerei oder in der Lebensmittelbranche bekommen können. Wenn sie mit 48 (?) in Rente geht, dann bekommt sie 1600 € Rente.

    Diese Summe hat mir der Vormund genannt.

  • Eine Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur „Eingliederung“ bzw. Integration von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben in Deutschland.

    Meine Verwandte arbeitet ca. 6 Stunden täglich bei Mercedes incl. Hol- und Bringservice. Vermittelt wurde sie vom Martinshof

    Sie hätte auch einen Job in einer Gärtnerei oder in der Lebensmittelbranche bekommen können. Wenn sie mit 48 (?) in Rente geht, dann bekommt sie 1600 € Rente.

    Diese Summe hat mir der Vormund genannt.

    Was eine geschütze Werkstatt ist, war mir schon klar.

    Die 1.600 Euro Rente sind aber kein Fix-Wert.

    Wer erwerbsgemindert wird, bevor die allgemeine Wartezeit (5 Jahre) erfüllt ist, kann durch Erfüllung der 20-jährigen Wartezeit auch nach Eintritt der Erwerbsminderung die Voraussetzungen für die Rente wegen Erwerbsminderung schaffen, regelmäßig durch Arbeit in einer geschützten Werkstatt.

    Die Rentenhöhe wird dabei aber individuell berechnet. Da können deutlich niedrigere Werte herauskommen.

  • Meine Tochter arbeitet nicht in der Werkstatt. Sie hat mit unserer Hilfe und mit Hilfe der Reha-Abteilung der AA verschiedene Sachen ausprobiert um auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. In einer Werkstatt will sie nicht arbeiten (was ich verstehen kann) und auch die AA sah sie nicht in einer Werkstatt. Mittlerweile arbeitet sie Teilzeit. Aber die Bedingungen für gering qualifizierte werden seit Jahren schlechter und das wird sich in den nächsten Jahren sicherlich nicht ändern.

    Ein paar Worte zu (Renten-) Versicherungen. Ich nehme meine Altersversorgung auch selbst in die Hand. Das kann Sie aber (Stand jetzt) nicht. Das Versicherungen dafür eine Gebühr nehmen ist völlig in Ordnung. Sie erbringen eine Dienstleistung, die man halt bezahlt. Ich würde natürlich auch eine große Versicherung nehmen (z.B. Allianz), bei der man annehmen kann, dass sie auch in 50 Jahren noch existiert.

    Bei den staatlich geförderten privaten Rentenversicherung (Riester, Rürup, bAV) kenne ich mich nicht so gut aus. Da gibt es aber immer viele Bedingungen/Einschränkungen und die staatlichen Zuschüsse sind natürlich auch begrenzt und machen sich später zum Teil in Form von zusätzlichen KV/ESt bemerkbar. Ein Arbeitgeberwechsel ist meistens auch ein Problem.

    In diesem Fall möchte ich dafür sorgen, dass meine Tochter später ein sicheres monatliches Einkommen hat und verhindern, dass eine Einmalsumme entweder in falsche Hände gerät oder "auf den Kopf gehauen" wird und sie dann vielleicht die laufenden Kosten nicht mehr tragen kann.

  • Was ganz sicher nicht schaden kann ist ein Termin bei der Rentenberatung. Wenn die Tochter aktuell nur halbtags arbeitet, kann sie vielleicht freiwillig zuzahlen. Das würde ich als erstes prüfen und ausschöpfen.

    Wie sieht Eure Gesundheit als Eltern aus? Gibt es einen Grund zur Eile? Wenn ihr eine Versicherungslösung anstreben wollt, sollte in zwanzig Jahre immer noch genug Zeit dafür sein. Vielleicht gibt es bis zu dem Zeitpunkt bessere Säulen der Altersvorsorge als aktuell. Alternativ zu einer Rentenversicherung wäre vielleicht ein Auszahlplan eine Möglichkeit.

    Versucht Euch ein Netzwerk zu schaffen, wo ihr spezifische Informationen und vielleicht auch Hilfe im Alltag bekommt. Nicht vergessen dürft ihr, dass Eure Tochter früh genug ein selbst bestimmtes Leben führen muss soweit möglich. Andernfalls wird sie später massiv überfordert sein, wenn ihr alt und hilfebedürftig werdet.

  • Meine Tochter arbeitet nicht in der Werkstatt. Sie hat mit unserer Hilfe und mit Hilfe der Reha-Abteilung der AA verschiedene Sachen ausprobiert, um auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

    Vers. m., Abk. z. verm. S. spar. n. minim. Tastendr., mach. Txte ab. schn. unverst.

    In einer Werkstatt will sie nicht arbeiten (was ich verstehen kann) und auch die AA sah sie nicht in einer Werkstatt. Mittlerweile arbeitet sie Teilzeit. Aber die Bedingungen für gering Qualifizierte werden seit Jahren schlechter, und das wird sich in den nächsten Jahren sicherlich nicht ändern.

    Du möchtest jetzt Dinge festklopfen, die in 40 Jahren erst beginnen sollen, zu wirken (Meinetwegen in 30 Jahren, dann ist Deine Tochter 55). Ich halte es für verfrüht, jetzt Verträge zu schließen, von denen Du als Zahler nicht mehr wegkommst.

    Wenn Du vermeiden willst, daß Deine Tochter im Erbfall Dein Geld auf den Kopf haut, sondern erwirken möchtest, daß das Geld dann beispielsweise in einen Auszahlplan oder eine Sofortrente wandert, kannst Du das testamentarisch so festlegen. Vorteil der Sache: Du kannst ein Testament unproblematisch ändern - aus einem Versicherungsvertrag, der 70 Jahre laufen wird, kommst Du nicht mehr schadlos heraus.

    Es ehrt Dich ja, daß Du Dir jetzt schon Gedanken darüber machst, was aus Deinem Kind mal wird, wenn Du nicht mehr da bist. Aber der gute Wille kann nicht kompensieren, daß niemand über eine solche Zeit Vorhersagen treffen kann.

    Ein paar Worte zu (Renten-) Versicherungen. Ich nehme meine Altersversorgung auch selbst in die Hand. Das kann Sie aber (Stand jetzt) nicht. Dass Versicherungen dafür eine Gebühr nehmen ist völlig in Ordnung. Sie erbringen eine Dienstleistung, die man halt bezahlt. Ich würde natürlich auch eine große Versicherung nehmen (z.B. Allianz), bei der man annehmen kann, dass sie auch in 50 Jahren noch existiert.

    Ist das sicher? Was, wenn nicht?

    Die nächsten 20 oder 30 Jahre überblicken Du oder Deine Frau das noch. Damit bleibt immerhin noch diese Zeit unter Eurer Kontrolle. Wenn Du jetzt einen Vertrag abschließt, gibst Du die Kontrolle aus der Hand.

    Du solltest die Raten zum Rentenversicherungsvertrag nicht so hoch setzen, daß Du selbst in Not kommst. Umgekehrt heißt das, daß möglicherweise nach Eurem Ableben Geld übrig bleibt, das Deine Tochter auf den Kopf hauen kann. Was willst Du dagegen unternehmen?

    Bei den staatlich geförderten privaten Rentenversicherung (Riester, Rürup, bAV) kenne ich mich nicht so gut aus. Da gibt es aber immer viele Bedingungen/Einschränkungen und die staatlichen Zuschüsse sind natürlich auch begrenzt und machen sich später zum Teil in Form von zusätzlichen KV/ESt bemerkbar. Ein Arbeitgeberwechsel ist meistens auch ein Problem.

    KV/ESt?

    In diesem Fall möchte ich dafür sorgen, dass meine Tochter später ein sicheres monatliches Einkommen hat und verhindern, dass eine Einmalsumme entweder in falsche Hände gerät oder "auf den Kopf gehauen" wird und sie dann vielleicht die laufenden Kosten nicht mehr tragen kann.

    Du wirst irgendwann die Kontrolle aus der Hand geben müssen, denn irgendwann brauchst Du beide Hände, um auf der Wolke die Harfe zu halten.

    :)

  • Ich würde einem vertrauenswürdigen Bevollmächtigten (jung genug, den man selbst aussucht, z.B. Geschwister) eher zutrauen, das Geld zu verwalten, als stur eine Rentenzahlung zu forcieren.

    Sollte es sein Vermögen sein und nicht das deiner Tochter, könntest Du das auch quasi erst in deinem hohen Alter als Einmalzahlung an die Allianz (oder ähnliches) "verrenten". Falls deine Tochter Alleinerben wäre und du das erst nach deinem Ableben aufleben lassen möchtest, wäre bei entsprechendem Vermögen auch eine Testamentsvollstreckung denkbar, wobei über einen so langen Zeitraum (betrifft ja auch die Lebensspanne deiner Tochter) als Vorschlag vielleicht doch nicht sinnvoll

    Ein Auszahlplan eines Depots wird dir vermutlich zu unsicher sein (was "zweckwidrige" Verwendung des Geldes angeht), daher käme derzeit vermutlich nur eine Versicherung für dich in Frage.

    Die Frage ist, ob das Kapital in der Versicherung sofort verrentet wird (also Einmaleinzahlung und ab nächstem Monat monatliche Rentenzahlung) oder bist zur Auszahlung auch eine große Zeitspanne liegen würde, denn dann wäre das Thema vorzeitiger Rückkauf/Kündigung ja auch ein Thema, dass du vermutlich verhindern möchtest?

  • Bei den staatlich geförderten privaten Rentenversicherung (Riester, Rürup, bAV) kenne ich mich nicht so gut aus. Da gibt es aber immer viele Bedingungen/Einschränkungen und die staatlichen Zuschüsse sind natürlich auch begrenzt und machen sich später zum Teil in Form von zusätzlichen KV/ESt bemerkbar. Ein Arbeitgeberwechsel ist meistens auch ein Problem.

    Der große Nachteil von GRV und Rürup sind neben begrenzten Renditen ja die hohe Inflexibilität. Beides ist unkündbar und ist ausschließlich als Rente auszahlbar. Das schreckt viele ab. Aber in bestimmten Situationen kann diese Inflexibilität gerade ein Vorteil sein, möglicherweise auch hier.

    Beides ist absolut unabhängig und dadurch problemlos bei einem Arbeitgeberwechsel!

    Bevorzugen würde ich zunächst die GRV, wobei dort Einzahlungen nur begrenzt möglich sind. Vermutlich sind Nachzahlungen für Schulzeiten noch möglich. Das könnte man durch ein Beratungsgespräch bei der GRV klären. Für GRV und Rürup gibt es gute Informationen bei finanztip.de. Sollten noch Fragen offen bleiben, hilft das Forum.

    Riester und bAV ist prinzipiell kündbar.