Erbschaftssteuer

  • Mein Vater ist nicht verheiratet u. auch keine eingetragene Lebenspartnerschaft. Ich bin das einzige Kind. Der Wert des Hauses ist ca. 10000O €.

    Mein Vater hat mich enterbt.

    Welche Höhe kann ich als Pflichtteil beanspruchen?

    {Name durch Mod gelöscht]

  • Kater.Ka 2. Januar 2026 um 17:06

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Lebt er noch oder nicht ?


    Da du das einzige Kind bist und dein Vater nicht verheiratet ist, läge dein gesetzlicher Erbteil bei 100 %.
    Der Pflichtteil beträgt die Hälfte davon, also 50 % des Nachlasswertes.
    Bei ca. 100.000 € Nachlass wären das 50.000 €, als reiner Geldanspruch.

    Zum Nachlass gehört aber alles. Das Mobiliar etc.

  • Es ist ein entfernter Verwandte (von meiner Cousine der Junge) als Alleinerbe benannt.

    Und wann ist der Vater verstorben ? Seit wann hast du Kenntnis von dem Testament.
    Und jetzt die zentrale Frage:

    Was sagt denn der „entfernte Verwandte“ überhaupt zu der Lage?

    Der Pflichtteilsanspruch muss aktiv GEFORDERT werden.

  • Poste mal bitte ordentliche Infos. Mit diesen Kleckerinfos kannst du keine Hilfe erwarten. Davon ab kannst du sie hier sowieso nicht erwarten, da wir gar keine Steuerberatung machen dürfen. Alles hier also ohne Gewähr!

    Geh zu einem entsprechenden Anwalt für Erbschaftsrecht für sichere und handfeste Antworten

  • Der entfernte Verwandte weiss das er Alleinerbe ist.

    Vater ist vor 4 Monaten verstorben.

    Ich habe 3 Monate Kenntnis vom Testament.

    Mich interessiert nur in welcher Höhe ich meinen Pflichtteilanspruch beanspruchen kann. Stimmt das mit den 50000 oder sind es 25000 ???

  • Es gibt vieles was wir nicht wissen. Relevant könnte beispielsweise sein, ob es triftige Gründe für eine Enterbung gibt. Ebenfalls relevant könnte sein, ob Dein Vater den entfernten Verwandten adoptiert hat. Kennst Du den Inhalt des Testaments und ist dort ein Grund angegeben für die Enterbung?

    Für Dich zusätzlich relevant könnte sein, ob es auch Schulden gibt. Denn wenn Du Ansprüche durchsetzt, dürfte das auch eventuelle Schulden betreffen.

  • Der Wert des Hauses ist ca. 10000O €.

    Ein ca. Reicht nicht.

    Am besten holst du dir einen Anwalt für erbrecht, das Vermögen muss begutachtet werden und an anschließend kann man den Pflicht teil daraus rechnen, entweder der Erbe des Hauses zahlt dann, oder es wird verkauft.

    Es geht auch nicht nur der Wert der Immobilie in den Pflicht teil sondern alle Vermögenswerte, oder und Schulden

  • Du hast einen Anspruch auf 50% des Nettonachlasses. Wie hoch der ist, weißt du offensichtlich (noch) nicht. Du musst den Pflichtteil gegenüber dem Erben geltend machen ein Nachlassverzeichnis samt Angaben über Schenkungen der letzten 10 Jahre verlangen. Üblicherweise brauchst du dafür einen Fachanwalt für Erbrecht.

  • Hallo,

    Üblicherweise brauchst du dafür einen Fachanwalt für Erbrecht.

    Dem „üblicherweise“ möchte ich widersprechen. In einfachen Fällen, wo alle Beteiligten im Sinne des Familienfriedens kooperieren, braucht man keinen Anwalt. Ein Anwalt kann ggf. hilfreich sein bei:

    • vielen Erben oder
    • zänkischen Miterben/Pflichtteilsberechtigten/Vermächtnisnehmern oder
    • man hat keine Lust oder Kapazität, sich mit einfachen Erbrechtsregeln zu beschäftigten.

    Nach den dünnen Informationen unseres TE gehe ich immer noch von einem einfachen Fall aus.

    Gruß Pumphut

  • Hallo,

    Dem „üblicherweise“ möchte ich widersprechen.

    Darfst du gerne, ich bleibe dabei. Üblicherweise schafft es der Pflichtteilsberechtigte nicht alleine. Und Familienfrieden ist bei einer Enterbung sowieso schon dahin. Wenn wirklich Nachlass vorhanden ist, muss man genau wissen, wie man vorgeht, ansonsten wird man über den Tisch gezogen.