Schenkung nicht dem FA gemeldet

  • Hallo zusammen,

    meine Mutter hat mir vor etwa 4 Jahren eine fünfstellige Summe geschenkt. Wir haben beide nicht gewusst dass man das dem Finanzamt hätte melden müssen. Ich habe nun erfahren dass es eine Anzeigepflicht und will das beim Finanzamt anzeigen. Reicht hier ein einfacher Brief mit Namen, Adressen und Steuernr.? Und welche Konsequenzen drohen mir wenn ich jetzt viel zu spät damit ankomme? Es war ja kein Vorsatz, wir hatten schlicht keine Ahnung.

    mit freundlichen Grüßen

  • Im WWW habe ich dazu das gefunden:

    Zitat

    Der Verstoß gegen die Anzeigepflicht erfüllt für sich gesehen noch nicht den Tatbestand einer Steuerhinterziehung bzw. einer leichtfertigen Steuerverkürzung. Führt die fehlende Meldung beim Finanzamt jedoch dazu, dass eine etwaige Schenkungsteuer von der Finanzverwaltung nicht festgesetzt wird, kann im Ergebnis aber eine Strafbarkeit vorliegen. Gegebenenfalls sind auch Hinterziehungszinsen zu zahlen.

    Ingteressantes Thema. Hatte ich auch nicht auf dem Schirm. Theoretisch müsste man ALLES dem FA melden. Es gibt ja keinen Mindestbetrag. Da hätten die was zu tun.

  • Du hast 400.000 Euro Freibetrag innerhalb 10 Jahre. Der 5-stellige Betrag dürfte das Finanzamt nicht wirklich interessieren, es sei denn du hast den Freibetrag überschritten.

    Du kannst es nachholen, wenn du es korrekt haben willst. Ich habe das vor Jahren auch schon mal ignoriert, niedriger 5-stelliger Betrag. Passiert ist nix. Nicht mal, als ich danach offiziell eine weitere Schenkung angezeigt habe und dabei die kleine Summe nachträglich angegeben habe.

  • Aber mache ich mich nicht strafbar wenn ich es nicht deklariere?

    Da die Frist 3 Monate beträgt, hast du dich schon längst "strafbar" gemacht ;)

    Wie gesagt, es ist das was ICH machen würde. Empfehlen tu ich es niemandem. Voraussetzung ist aber, dass der Betrag innerhalb des Schenkungsfreibetrages ist. Steuerfrei wäre es also sowieso.

    Ich denke, du wirst auch keine grosse Strafe bekommen, wenn du es jetzt meldest, sofern der Freibetrag nicht vorher schon ausgeschöpft war.

    Schreib die Anzeige und melde dich bitte hier wieder, wenn es Ärger gegeben haben sollte. Das wäre eine hilfreiche Info für uns ^^

  • Mag sein, dass ich zu österreichisch denke, aber mich wundert die Idee sowas unbedingt melden zu wollen.

    Abgesehen davon dass es eine Meldepflicht geben mag, die aber im konkreten Fall eh zu keiner Steuerforderung führt und somit „viel Lärm um nichts“ wäre.

    Einziger mir vorstellbarer Grund wäre, wenn ich eine Immobilie kaufe, und angeben muss woher ich das Geld habe….da wäre es doof, wenn ich die Schenkung einer namhaften Summe erstmals erwähnen müsste um nicht in Schwarzgeldverdacht zu geraten. Aber von solchen Summen ist hier ja nicht die Rede.


    Wozu also melden?
    Und wie sollte das Finanzamt überhaupt draufkommen dass ich was nicht gemeldet habe?

    Ist das typisch deutsch und ich typisch Benko?

  • Mag sein, dass ich zu österreichisch denke, aber mich wundert die Idee sowas unbedingt melden zu wollen.


    Wozu also melden?
    Und wie sollte das Finanzamt überhaupt draufkommen dass ich was nicht gemeldet habe?

    Ist das typisch deutsch und ich typisch Benko?

    Weil ich eine weitere Schenkung in Aussicht habe und das Geld dann gerne anlegen würde. Ich würde jedoch auch da nicht über den Freibetrag von 200.000€ kommen. Die neue Schenkung habe ich vor zu deklarieren, und habe halt Angst dass die dann die alte Schenkung sehen und sich fragen "aber was ist denn damit?"

  • Hallo Kemikal

    Deine Frage ist einfach zu beantworten. Zum Einen war ich selbst davon betroffen und zum Anderen stellt sie sich sehr oft bei vielen Menschen.

    Zum Zeitpunkt einer Schenkung denkt man schlicht und einfach oft nicht daran, dass man das melden muss.

    Hinzu kommt, wenn der Betrag unter dem Freibetrag von 400.000 pro Kind und 500.000 für die Ehefrau liegt, dann ist die Schenkung ohnhin steuerfrei. Daher denken viele Menschen man muss diese daher gar nicht melden.

    Das ist aber falsch, so wie schon hier geschrieben wurde.

    Jede Schenkung muss gemeldet werden.

    Und jetzt kommt die konkrete Antwort auf Deine Frage

    Wenn Du das nicht gewusst oder vergesen hast, dann ist das ntürlich rechtlich kein Grund einfach ungeschoren so davonzukommen.

    Solange der Betrag jedoch unter den Freibeträgen l iegt und keine Steuer bei der Schenkung angefallen ist, dann hast Du nichts zu befürchten.

    Dem FA bzw. Staat ist ja kein Schaden entstanden. Im schlimmsten Fall gibt es irgendeine symbolische Strafe wie bei einer Ordnungswidrigkeit.

    Aber Achtung:

    Warum muss man dann überhaupt Beträge unter dem Freibetrag melden?

    Das ist einfach. Es kommt ja oft vor dass weitere Schenkungen im Laufe der Zeit hinzukommen. Vor allem wenn Eltern größere Vermögen, im Schwabenland meist Immobiien, zu Lebezeiten an die Kinder übertragen.

    Ich selbst habe auch mal vor rund 15 Jahren die erste Schenkung von je 400.000 Euro an die Kinder gemacht und das nicht gemeldet. Und dann 10 Jahre päter die nächste Schenkung gemacht.

    Da diese 2. Schenkung nach 10 Jahren jebenfalls steuerfrei ist ,wollte ich diese auch nicht melden.

    Aber der Steuerberater hat mich darauf aufmerksam gemacht und so habeich es gemeldet.

    Ich habe vom FA nie eine Rückmeldung bekommen, vermutlich weil der Betrag steuerfrei ist und lediglich dort notiert wird. Auch kein Bußgeld oder ähnliches

    Daher einfach entspannt bleiben.

    Viele Grüße McProfit

  • Aber mache ich mich nicht strafbar, wenn ich es nicht deklariere?

    Die Schenkungsteuer ist das Megathema in diesem Forum. Nach dem Buchstaben des Gesetzes gibt es keine Untergrenze für die Meldung. Der Gesetzestext gibt es her, daß Du jedes Geburtstagsgeschenk Deiner Frau und Deines Kindes melden mußt. Wenn das jeder täte, wenn jeder also das Gesetz streng einhalten würde, hätten die Finanzämter viel zu tun, wie Micha-1 schon richtig festgestellt hat.

    Richterrecht besagt, daß "übliche Schenkungen" nicht angezeigt werden müssen, mit den (üblichen) Geburtstagsgeschenken bist Du also aus dem Schneider.

    Für den Fall, daß Du diese Meldung unterläßt, also eine Schenkung unterhalb der Freibeträge nicht meldest, ist offensichtlich keine Strafvorschrift vorgesehen. Wohlgemerkt: Eine Schenkung unterhalb der Freibeträge, die sicher steuerfrei ist! Schenkungsteuerpflichtige Schenkungen sind ganz ausdrücklich nicht gemeint.

    Weil ich eine weitere Schenkung in Aussicht habe und das Geld dann gerne anlegen würde. Ich würde jedoch auch da nicht über den Freibetrag von 200.000€ kommen.

    Der Freibetrag von Mutter zu Sohn beträgt 400 T€ binnen 10 Jahren.

    Die neue Schenkung habe ich vor zu deklarieren, und habe halt Angst, dass die dann die alte Schenkung sehen und sich fragen "aber was ist denn damit?"

    Beides zusammen ist in Deinem Fall immer noch unter dem Freibetrag.

    Ich persönlich würde Schenkungen dann melden, wenn sie steuerpflichtig sind. Es ist auch sonst im Steuerrecht so, daß man Einnahmen nicht melden muß, von denen man weiß, daß sie steuerfrei sind (Etwa die 100 € Prämie für eine Depoteröffnung).

    Sollte der Freibetrag nachträglich übererfüllt sein, würde ich natürlich nachträglich melden.

    Mal angenommen, ich hätte einem Kind in den vergangenen beiden Jahren je 200 T€ zugewendet, wäre damit der Freibetrag voll, die Summe wäre aber schenkungsteuerfrei (wenn es in einem 10-Jahres-Zeitraum sonst keine Geschenke gegeben hätte). Würde ich nun 2 Jahre später nochmal 100 T€ drauflegen, wäre die Grenze überschritten, für die letzten 100 T€ würde dann Schenkungsteuer anfallen. Dann müßte ich die steuerfreien 400 T€ natürlich nachmelden, damit die Schenkungsteuer zutreffend errechnet werden kann.

  • Die Ösis haben diese total bekloppte Steuer ja auch nicht.

    Das ö. Schenkungsmeldegesetz besagt, dass Schenkungen unter Verwandten bis 50.000 pro Jahr nicht zu melden sind, darüberhinaus schon.

    Vielleicht kennt es aber kaum ein ösi, das kann schon sein, zumal ja trotz Meldepflicht keine Steuerpflicht besteht 😆

  • Hallo Threadstarter,

    mir wurde mehrfach Geld geschenkt.

    -Zwischen fünfstellig bis niedrig sechsstellig.

    -Insgesamt unter dem Schenkunftsfreibetrag

    -älteste Schenkung geht bis 10 Jahre zurück

    -Standort Deutschland

    -Überweisung wurden mit Überweisungszweck "Schenkung" überwiesen


    Bis heute hat sich niemand dafür interessiert.

  • Meine Schwester und ich haben vor 3½ Jahren je 25.000,- von den damals noch lebenden Eltern geschenkt bekommen. Es hat niemand dem Finanzamt gemeldet und wir konnten trotzdem alle gut schlafen.

    Es ist fast wie im richtigen Leben, deswegen heißt das hier auch Erde und nicht Paradies.

  • Mir wurde mehrfach Geld geschenkt.

    - Zwischen fünfstellig bis niedrig sechsstellig.
    - Insgesamt unter dem Schenkungsfreibetrag
    - älteste Schenkung geht bis 10 Jahre zurück
    - Standort Deutschland
    - Überweisung wurden mit Überweisungszweck "Schenkung" überwiesen

    Bis heute hat sich niemand dafür interessiert.

    Hier in der Stadt wird massenweise falsch geparkt. Das geht kaum anders, weil gemessen an den legalen Parkplätzen einfach viel zu viele Autos zugelassen sind. Die Stadtverwaltung toleriert das weitgegend, nur punktuell wird aufgeschrieben, was regelmäßig zu Jammerbriefen im Lokalblättchen führt. Die Falschparker stellen sich regelmäßig als Opfer dar (die sie natürlich nicht sind). Hier führt eine lasche Kontrolle zum falschen Verständnis, daß Falschparken ein Gewohnheitsrecht wäre. Ist es nicht.

    Du argumentierst damit, daß Du etliche Schenkungen erhalten habest (in Summe unter dem Freibetrag). Du hast sie vermutlich nicht gemeldet (was dem Text des Gesetzes widerspricht), aber es habe sich niemand dafür interessiert. Das ist aber kein Beweis dafür, daß das ok war, so wie in unserer Stadt das Falschparken nicht ok ist, auch wenn die Stadtverwaltung wegschaut.

    Noch haben wir keine flächendeckende Kontrolle aller Konten. Wer weiß, vielleicht kommt das ja noch mit der Weiterentwicklung der KI. Das heißt: Typischerweise werden im Moment die Finanzämter Schenkungen auch über den Freibeträgen nicht mitbekommen. Das ist aktuell die Realität, aber kein Beweis dafür, daß das ok wäre.

    Ich vertrete allgemein die Auffassung, daß der Staat keine Gesetze erlassen sollte, die er nicht willens und in der Lage ist durchzusetzen. Mir gefällt das österreichische Gesetz besser als das deutsche: Es besagt, daß Schenkungen über 50.000 € zu melden sind. In Deutschland muß man dem Gesetzestext zufolge alle Schenkungen dem Finanzamt melden, eine Untergrenze, vielleicht eine Bagatellgrenze, ist nicht vorgesehen. Hier ist das österreichische Gesetz besser, weil klar.

    Aber auch das österreichische Gesetz ist zu kritisieren. Wozu sollte man das Finanzamt informieren müssen, wenn es keine Schenkung- und Erbschaftsteuer gibt? Was will das Finanzamt da wissen und kontrollieren?

  • Aber auch das österreichische Gesetz ist zu kritisieren. Wozu sollte man das Finanzamt informieren müssen, wenn es keine Schenkung- und Erbschaftsteuer gibt? Was will das Finanzamt da wissen und kontrollieren?

    Geldwäsche

    Mit dieser Aufgabe sollte man wohl eher die Banken betrauen. Wer wirklich Böses im Schilde führt, würde sich von einer gesetzlichen Meldepflicht wohl nicht abhalten lassen.