Du verwechselst MAC und IP
Datenabfrage (IP) durch BKA - Grund?
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oxident -
22. Januar 2026 um 07:12 -
Erledigt
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Im gleichen WLAN-Netzwerk haben die Geräte in der Regel unterschiedliche IP-Adressen. Beispiel:
- Laptop: 192.168.1.2
- Smartphone: 192.168.1.3
- Tablet: 192.168.1.4 -
Und? Welche davon sieht nun der Dienst Anbieter? Spoiler : keine
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Im gleichen WLAN-Netzwerk haben die Geräte in der Regel unterschiedliche IP-Adressen. Beispiel:
- Laptop: 192.168.1.2
- Smartphone: 192.168.1.3
- Tablet: 192.168.1.4Kommt drauf an, ob DHCP gewählt wurde und wie lange das Lease läuft.
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Wie soll das 1&1 gemacht haben, wenn du da noch nie Kunde warst? Oder hast du evtl. ein Vertrag bei einem Anbieter der zu 1&1 gehört?
Tja, gute Frage! Hier existiert definitiv kein Vertragsverhältnis mit 1&1. Auch nicht durch Drittanbieter. Mein Handy und das meiner Tochter läuft über meine Firma (als GmbH-GF mit komplett anderer Adresse) und meine Frau ist bei der DTAG. Internet über Kabel bei VF. Mehr nicht.
1&1 kann meine Daten also nicht haben. Ob das BKA da etwas durcheinander wirft?
Wie gesagt, wenn es nicht so einen ernsten Anstrich hätte würde ich es ja ignorieren, aber "KiPo" geht mir echt unter die Haut.
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Und? Welche davon sieht nun der Dienst Anbieter? Spoiler : keine
Wenn er sie nicht sähe, könnte er sie nicht speichern oder melden…
Künftig sollen sie sogar drei Monate auf Vorrat gespeichert werden, auch ohne konkreten Verdacht:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuel…dressen-2422604
Du hältst das also für technisch nicht möglich, da nicht sichtbar?
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Was Micha-1 meinte, ist, dass der Internetprovider keine dieser Adressen (192.168.1.x) sieht sondern nur die öffentliche IP-Adresse des Routers. Alle Geräte zu Hause im WLAN haben für den Provider die gleiche (öffentliche) Adresse. Der Router regelt das dann über NAT (Network Address Translation).
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Die IP-Nummer identifiziert ja bloß das Gerät, nicht den Anbieter des WLAN oder des Mobilfunkvertrags.
Die IP identifiziert den Anschluss, also in erster Linie den Anbieter und im nächsten Schritt den Kunden.
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Im gleichen WLAN-Netzwerk haben die Geräte in der Regel unterschiedliche IP-Adressen. Beispiel:
- Laptop: 192.168.1.2
- Smartphone: 192.168.1.3
- Tablet: 192.168.1.4Das sind interne IP im WLAN. Darüber ist keine Aussage zu Personen oder Geräten möglich.
Ich wage mal zu behaupten, dass tausende Geräte in Deutschland genau diese IP haben.
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Ohje, nochmal langsam:
Der Anbieter weist dem Router eine IP zu und speichert die auch zusammen mit dem Vertragspartner.
Intern im Haushalt werden normalerweise IP im Format 192.168.x.x vergeben. Wenn sich eins dieser Geräte ins Internet verbindet, hat es nach außen die im ersten Abschnitt genannte IP.
Deswegen ist es auch so wichtig, dass man sein WLAN mit Kennwort schützt. Nur so stellt man sicher, dass nicht Unbekannte über den eigenen Anschluss agieren.
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Die IP identifiziert den Anschluss, also in erster Linie den Anbieter und im nächsten Schritt den Kunden.
Eben. Wanderslust erzählt ziemliche Märchen. Wenn man bei allem mitreden möchte ... 🤔
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Wenn Deine Tochter zB ihr Handy in die Schule oder zu ihrer besten Freundin genommen hat, reicht es, dass das WLAN der Schule oder der Eltern der Freundin über 1&1 lief.
Die IP-Nummer identifiziert ja bloß das Gerät, nicht den Anbieter des WLAN oder des Mobilfunkvertrags.
Das funktioniert so nicht.
Für das WLAN der Schule braucht es kein 1&1 oder sonst einen Provider. Der Provider stellt den Zugang der Schule ins Internet bereit.
Wenn ein Schüler Unsinn macht, geht das erstmal auf die Schule und es nur über interne Regelungen möglich, konkrete Nutzer im WLAN zu identifizieren.
Gleiches gilt für die Freundin. Da kommt noch erschwerend hinzu, dass Privatpersonen nicht akribisch loggen, welches Gerät sich wann im internen WLAN befunden hat. In diesem Fall würde das Schreiben des BKA an die Eltern der Freundin gehen.
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Es trifft immer den Inhaber des Anschlusses, egal mit welchem Endgerät die Straftat begangen worden ist.
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Hier existiert definitiv kein Vertragsverhältnis mit 1&1.
Vielleicht ist der, der Deine Identität geklaut hat, bei 1&1 angemeldet?
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Hornie Dann müsste er aber auch mich mindestens als Vertragsinhaber angegeben haben.
Natürlich bestünde theoretisch die Möglichkeit, dass jemand auf meinem Namen einen (Mobilfunk-)Vertrag bei Vodafone und/oder 1&1 abschließt und mit diesem dann Unfug treibt. Aber Festnetz wird wohl nicht zutreffen. Schließlich müsste der Anschluss ja irgendwo physisch existieren.
Dann müsste ermittelt werden, wo die Straftat begangen wurde. Anschlussstandort (DSL/Kabel) oder Funkzelle (Mobil).
Das wird ja ein Spaß werden...
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Vielleicht war sowas hier der Auslöser:
https://www.heise.de/news/Automatis…r-11322171.html -
Hi, sind die Anfragen für verschiedene Tage bei dir gestellt worden?
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