Temporärer Wechsel in die PKV sinnvoll?

  • Hallo zusammen,

    ich wechsle im Frühjahr dieses Jahres meine Anstellung und werde in der neuen Tätigkeit wieder 100% arbeiten (aktuell seit ca. einem Jahr 80%).
    In diesem Rahmen rutsche ich dann mit meinem Bruttogehalt (inkl. geldwertem Vorteil für Dienstwagen) über die JAEG, weswegen ich mich mit einem Wechsel in die PKV beschäftige.

    Hintergründe sind dabei fast ausschließlich finanzieller Natur. Benötigen würde ich die Leistungen der PKV eher weniger, ich bin extrem selten krank oder benötige Fachärzte (wobei ich dann evtl. ein paar aufgeschobene Themen angehen würde).

    Da ich, wenn ich in hoffentlich ca. 20 Jahren in Rente gehe, ungern in der PKV sein möchte, habe ich zwei Szenarien, die den Wechsel zurück in die GKV vor dem 55ten Lebensjahr ermöglichen sollten:

    1. JAEG steigt stärker als Gehaltsanpassungen. Kein extrem unrealistisches Szenario, die Gehaltsanpassungen ohne Jobwechsel/Beförderungen etc. sind ja meistens recht überschaubar

    2. Erneute Teilzeit. Ich möchte auch zukünftig wieder die Möglichkeit haben, meine Stunden auf 80% zu reduzieren (noch keine feste Planung, aber sicherlich innerhalb der nächsten 10 Jahre vorstellbar).

    Frage daher zum zweiten Szenario: Wenn ich auf 80% reduziere und damit voraussichtlich unter die JAEG rutsche, sollte ich ja problemlos wieder in die GKV wechseln können. Selbst wenn ich dann später nochmal (durch Gehaltsanpassungen, erneut 100% o.ä.) wieder darüber liege, wäre es ja immer möglich in der GKV zu bleieben, oder?

    Mir wurde zuletzt von mehreren Stellen von meinem Vorhaben abgeraten, aber ich sehe eigentlich kein Risiko und könnte für mehrere Jahre etliche hundert Euro, wenn nicht sogar mehr, sparen.

    Danke für eure Einschätzungen!

  • ich sehe eigentlich kein Risiko

    In den skizzierten Szenarien liegen 4-5 Variablen, die sich größtenteils auch heute schon regelmäßig in der politischen Diskussion befinden und bei denen es nicht gerade leise/wählerschwache Stimmen gibt, diese zu deinen Ungunsten zu ändern. Da keinerlei Risiko zu sehen ist nicht so ganz nachvollziehbar. Aber andererseits auch durchaus bewundernswert ;)

  • Du möchtest temporär Geld sparen und dann später in die KV der Rentner(:innen) einrücken.
    Die bisherigen Regelungen mit den 9/10 in der zweiten Hälfte des Berufsleben kennst du ja.

    Ich wäre da skeptisch.

  • Hallo.

    Wenn es nur um die Kohle geht, dann kann man das wohl machen.

    Allerdings:

    In Abhängigkeit von der ersten Beschäftigung, der Kinderanzahl und dem Zeitpunkt des Rentenantrages müsstest Du deutlich vor dem 55. Geburtstag wieder im Solidarsystem sein, damit Du im Rentenbezug pflichtversichert sein kannst.

  • Du möchtest temporär Geld sparen und dann später in die KV der Rentner(:innen) einrücken.
    Die bisherigen Regelungen mit den 9/10 in der zweiten Hälfte des Berufsleben kennst du ja.

    Ich wäre da skeptisch.

    Ich hätte genauer spezifizieren sollen, dass der Zeitraum wahrscheinlich nur sehr wenige Jahre sein wird.
    Da mein Gesamtentgelt nur knapp über der JAEG liegt, wird diese mit ziemlicher Sicherheit in spätestens drei Jahren wieder oberhalb meines Gehalts liegen wenn man sich die Entwicklung der Grenze über die letzten Jahre ansieht.

    Vielleicht bin ich zu naiv, aber ich sehe weiterhin keine nennenswerten Stolperfallen in diesen Szenarien.

    Dass ein Beratungs- bzw. besser Verkaufsgespräch der Versicherer diese natürlich auch nicht angeben würde ist klar.
    Die KI warnt mich ebenfalls hauptsächlich vor der Thematik "spätere erneute Rückkehr in die PKV zu schlechteren Konditionen wegen Gesundheitsprüfung und früheren Befunden". Das Thema ist aber irrelevant für mich, da ich wirklich nur beabsichtige aktuell so gut es geht Geld zu sparen, und das für einen sehr überschaubaren Zeitraum.

  • Ich hätte genauer spezifizieren sollen, dass der Zeitraum wahrscheinlich nur sehr wenige Jahre sein wird.
    Da mein Gesamtentgelt nur knapp über der JAEG liegt, wird diese mit ziemlicher Sicherheit in spätestens drei Jahren wieder oberhalb meines Gehalts liegen wenn man sich die Entwicklung der Grenze über die letzten Jahre ansieht.

    Vielleicht bin ich zu naiv, aber ich sehe weiterhin keine nennenswerten Stolperfallen in diesen Szenarien.

    Dass ein Beratungs- bzw. besser Verkaufsgespräch der Versicherer diese natürlich auch nicht angeben würde ist klar.
    Die KI warnt mich ebenfalls hauptsächlich vor der Thematik "spätere erneute Rückkehr in die PKV zu schlechteren Konditionen wegen Gesundheitsprüfung und früheren Befunden". Das Thema ist aber irrelevant für mich, da ich wirklich nur beabsichtige aktuell so gut es geht Geld zu sparen, und das für einen sehr überschaubaren Zeitraum.

    In den meisten Szenarien können 3 Jahre pKV in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens reichen, um einem den Traum von der KVdR zu verhageln.

  • Aber ich dachte, dieses Szenario ist für mich gar nicht relevant wenn ich, nehmen wir an, von 42 bis 45 Jahre in der PKV bin, dann aufgrund des Gehalts (durch Teilzeit, erhöhte JAEG etc.) wieder in die GKV wechsle und 15 bis 20 Jahres päter (Traum wäre mit 60) in Rente gehe.

    Nach meinen Recherchen wäre es dann egal, ob ich die 9/10 Regel erfülle.

  • Aber ich dachte, dieses Szenario ist für mich gar nicht relevant wenn ich, nehmen wir an, von 42 bis 45 Jahre in der PKV bin, dann aufgrund des Gehalts (durch Teilzeit, erhöhte JAEG etc.) wieder in die GKV wechsle und 15 bis 20 Jahres päter (Traum wäre mit 60) in Rente gehe.

    Nach meinen Recherchen wäre es dann egal, ob ich die 9/10 Regel erfülle.

    okay, mein Fehler, ich habe in meiner Annahme keinen Unterschied zwischen der KVdR und der freiwilligen GKV gemacht.
    Sehe ich es aber richtig, dass der Unterschied im Zweifelsfall nur an der Beitragsbemessung liegt?
    KVdR: nur auf Rente und Versorgungsbezüge
    freiwillige GKV: +weitere Einkommensarten

  • okay, mein Fehler, ich habe in meiner Annahme keinen Unterschied zwischen der KVdR und der freiwilligen GKV gemacht.
    Sehe ich es aber richtig, dass der Unterschied im Zweifelsfall nur an der Beitragsbemessung liegt?
    KVdR: nur auf Rente und Versorgungsbezüge
    freiwillige GKV: +weitere Einkommensarten

    Wenn man - wie hier verbreitet - im Ruhestand seine Einkünfte durch Entnahmen aus einem Aktien-/ETF-Depot ergänzt (Kapitalerträge) und/oder Einkünften aus Vermietung und Verpachtung durch Immobilien, dann würden diese zusätzliche Einkünfte bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV eben auch verbeitragt, d.h. es würde ein höherer Beitrag fällig (bis zur BBG). Wenn man in der KVdR ist, dann haben diese Einkünfte keine Auswirkung.

  • Wenn man - wie hier verbreitet - im Ruhestand seine Einkünfte durch Entnahmen aus einem Aktien-/ETF-Depot ergänzt (Kapitalerträge) und/oder Einkünften aus Vermietung und Verpachtung durch Immobilien, dann würden diese zusätzliche Einkünfte bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV eben auch verbeitragt, d.h. es würde ein höherer Beitrag fällig (bis zur BBG). Wenn man in der KVdR ist, dann haben diese Einkünfte keine Auswirkung.

    Genau, und das hatte ich in meinen Szenarien nicht bedacht..

    Das bedeutet, ich werde jetzt SEHR genau rechnen müssen, ob es hinkommen würde mit der 90% Regel, wenn ich mir die nächsten 2-3 Jahre PKV "gönne" :)

    Denn die freiwillige GKV könnte mich später ebenfalls relativ teuer zu stehen kommen.

  • Du solltest dabei das Gesetzgebungsänderungsrisiko nicht vernachlässigen. Keiner kann dir garantieren, dass - selbst wenn es mit den 2-3 Jahren dann für die 90% Regel reicht (§ 5 I Nr. 11 SGB V) - diese Regelung nicht in der Zwischenzeit durch den Gesetzgeber revisioniert und geändert wird. Gleichermaßen könnten auch die Rückwechselmöglichkeiten von PKV zu GKV ggf. strenger werden usw.

    Du musst daher schauen, ob dir dieses Risiko die evtl. Beitragsreduktion für die kurze Zeit wert ist - sofern sie überhaupt gegeben ist.

  • Sehe ich es aber richtig, dass der Unterschied im Zweifelsfall nur an der Beitragsbemessung liegt?
    KVdR: nur auf Rente und Versorgungsbezüge
    freiwillige GKV: +weitere Einkommensarten

    Ja, wenn Du also keine zu versteuernden Kapitalerträge oder Mieteinnahmen hast, ist es egal. Und hast Du gar sehr viele davon (oder eine relevante BAV), könnte der Verbleib in der PKV finanziell vorteilhaft sein. Aber dazu darf man halt das zuvor "gesparte" Geld nicht verprassen sondern muss es einfach für die Beiträge im Alter anlegen.

    Wie Du mit 60 in Rente gehen möchtest (nicht als Privatier) ist mir ein Rätsel, aber das wirst Du ja wissen.

    Wenn man - wie hier verbreitet - im Ruhestand seine Einkünfte durch Entnahmen aus einem Aktien-/ETF-Depot ergänzt (Kapitalerträge

    Man könnte auch alles früh genug (mind. ein Jahr vor Entnahmebeginn) in physische Edelmetalle umschichten.

  • Dein Risiko ist das, was Du nicht siehst oder sehen willst: Deine Anstellung.

    Du gehst „mit Sicherheit“ davon aus, dass Du so ganz automatisch nach Deinem eigenen Gusto dann zu einem selbst bestimmten Zeitpunkt wieder in die Teilzeit schlüpfen kannst (oder Dein Gehalt langsamer steigt als die JAEG).

    Wirklich? Ist das so?

    Was ist, wenn Dein Arbeitgeber nachher sagt: entweder (100 %) oder gar nicht (0 %)?

    Arbeitsverhältnisse und die Situation des Arbeitgebers können sich schnell ändern.

    Und mal eben so woanders eine neue Stelle finden für eine Pflichtversicherung in der GKV, ist mit Ende 40 dann bereits schwierig (arbeitslos würde Dein KV-Status „PKV“ bleiben).

    Hier in unserem Raum fallen gerade die besser bezahlten Stellen weg wie die Fliegen.

    Wenn es hart auf hart kommt, kannst Du mit einem Arbeitgeber nicht über Teilzeit verhandeln.

    Und würdest Du aus welchem Grund auch immer in der PKV dann bleiben müssen, wärst Du aufgrund der im Alter fälligen PKV-Beiträge als Rentner dann quasi tot (mangels Altersrückstellungen aufgrund Eintrittsalter erst Mitte 40).

    Grüße

  • Das bedeutet, ich werde jetzt SEHR genau rechnen müssen, ob es hinkommen würde mit der 90% Regel, wenn ich mir die nächsten 2-3 Jahre PKV "gönne"

    Der Grund, warum von serösen Quellen immder davon abgeraten wird. Am Ende beantragst Du mit der dann gültigen Rechtslage die Rente einen Monat zu früh und schon hat die Gemeinschaft der ****** (die zahlenden GKV-Mitglieder) gewonnen.

    {****** potenziell beleidigendes Wort durch Mod entfernt}