Riester einstellen oder nicht?

  • Hallo Forum,

    ich habe eine Frage:

    Ich habe zwei Riesterverträge. Der eine ist ein "Wohnriester", sprich da hatte ich angespart und bei einem Wohnungskauf das Geld entnommen. Das muss ich dann die Steuer bei "Fälligkeit" bedienen, da warte ich bis ich in Rente bin. Dann ist der Steuersatz niedriger.

    Der zweite ist ein "Riester-Rentenvertrag" der Zusatzkasse (KVBW), dort bezahle ich einmal im Jahr den Höchstsatz (Weihnachtsgeld) ein. Meine Frau hat noch einen sogenannten "Rucksackvertrag", dort bezahle ich 60 € im Jahr ein und sie bekommt (wegen meiner Maximaleinzahlung) 165 € Riester-Förderung vom Staat. Ist also auch ein bisschen Geld.

    Wenn ich jetzt aber den jährlichen Ertrag anschaue und auch sehe, das das Anschwellen der gesetzlichen KV (die man ja seit ein paar Jahren bei der Riesterauszahlung auch bedienen muss) sehe, wird mir Angst und Bange das ich die letzten Jahre eine Regierungslüge aufgesessen bin und am Schluss fast weniger rausbekomme als ich einbezahlt habe.

    Deshalb meine Frage: Ich habe noch 3 x Weihnachtsgeld bis zu meinem geplanten Renteneintritt (der hoffentlich von der Regierung nicht nach hinten verlegt wird), was soll ich tun??

    Die letzten 3 Jahre weiterhin in den bisherigen Plan (siehe oben) einbezahlen oder die Riesterrente im November stilllegen und das Weihnachtsgeld 3 x in einen ETF einbezahlen?

    Ich habe das wirklich wenig Ahnung!

    Vielen lieben Dank für Eure Antworten.

    Viele Grüße

    Helmut

  • Kater.Ka 20. Februar 2026 um 15:54

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Was ist denn der Stand deines Rentenvertrages?

    So ganz ohne Zahlen ist es wirklich schwierig dir irgendwas zu raten .

    Es soll ja auch gute Verträge geben…..

    Ich hatte eine Entgeltumwandlung der Stadtwerke und habe dort von 08/2013 bis 12/2016 monatlich in einen ZVKPlusRente einbezahlt. Diese wurde beim Wechsel zur Stadt in eine ZVKPlusRente auf Riester-Basis (auch Entgeltumwandlung) mit jährlich machbarer Höchstzahlung umgestellt.

    Das Ganze soll laut Bescheid 31.12.2024 monatlich 109,12 € BRUTTO bringen. Was dann da weg geht (es gibt für KV und Steuer irgendwelche Freibeträge) kann mir niemand genau sagen. Das wissen die erst wenn sie in die finale Ausrechnung gehen wenn meine erste normale Rentenzahlung und die Zusatzrente der Stadt (auch ZVK-Rente)vorliegt ...

  • Wieviel hast du selber einbezahlt, wieviel ist jetzt im Vertragsvermögen?
    Wie lange läuft das ganze noch ?
    Gibt’s Rentenfaktoren?
    die Zulagen und Steuerersparnisse kannst bei der Zulagenstelle Erfragen.

    https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Service/Kon…ntakt_node.html


    Wie hoch die Steuerlast ist kannst du mit einem Steuerrechner abschätzen.


    https://www.n-heydorn.de/rentenbesteuerung.html

  • Wie hoch die Steuerlast ist kannst du mit einem Steuerrechner abschätzen.

    https://www.n-heydorn.de/rentenbesteuerung.html

    Der Steuerrechner von Norbert Heydorn weist zwei sachliche Fehler auf, wodurch er die Steuer etwas zu hoch ausrechnet. Eine kleine ein- oder zweistellige Abweichung kann man natürlich hinnehmen, wenn es nur um eine Abschätzung geht. Trotzdem hätte ich von einem Steuerrechner lieber den exakten Wert.

  • Ich habe aktuell ~ 18.500 € einbezahlt, das ist dann bis zum Renteneintritt ~ 24.500 €.
    Wenn Zulagen dann wie gesetzlich.
    Ich habe jetzt einmal die Werte über alle möglichen Portale hochgerechnet und über heydorn ausgewertet. Da sind also Altersrente, Betriebsrente, Riesterrente. Und da stehen dann nach Abzug aller Freibeträge und bei der Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer jeweils 0 € drin. Ich bin mir aber nicht sicher ob das berücksichtigt wird, das die Riesterrente aus Entgeltumwandlung angespart wurde.

  • Ich hatte eine Entgeltumwandlung der Stadtwerke und habe dort von 08/2013 bis 12/2016 monatlich in einen ZVKPlusRente einbezahlt. Diese wurde beim Wechsel zur Stadt in eine ZVKPlusRente auf Riester-Basis (auch Entgeltumwandlung) mit jährlich machbarer Höchstzahlung umgestellt.

    Ist das wirklich so?

    Du hattest bei den Stadtwerken eine Betriebsrente (Entgeltumwandlung, also steuer- und abgabenfreie Einzahlung vom Bruttoeinkommen durch den Arbeitgeber).

    Diesen Vertrag hast du nach dem Arbeitsplatzwechsel "umgestellt" auf einen Riestervertrag. Das kann nun eigentlich keine Entgeltumwandlung mehr sein, denn damit würdest du ja die gleiche Einzahlung zweimal von der Steuer absetzen können. Bitte schau diesbezüglich nochmal nach!

    Nach meinem Dafürhalten müssten das praktisch zwei Verträge sein. Die Gesellschaft müsste den Betriebsrententeil und den Riesterteil separat ausweisen. Ist das bei dir nicht so?

    Die Auszahlung einer Betriebsrente musst du im Ruhestand versteuern und nach einem recht komplizierten Verfahren verbeitragen; Riesterauszahlungen musst du versteuern, aber normalerweise nicht verbeitragen.

    Du fragst, ob du den Riestervertrag fortführen solltest. Ich würde es nicht, sondern das Geld anderswie ansparen. Aber das ist Geschmackssache. Ich mag Riesterverträge nicht, sie sind mir zu unflexibel und zu renditeschwach. Der Riestersparer muss uralt werden, bevor er auch nur das von ihm eingezahlte Geld zurückhat, von Kapitalertrag nicht zu reden. Aber du magst da anderen Sinnes sein, sonst hättest du den Vertrag nicht abgeschlossen (bzw. fortgeführt).

    Du bekommst für den Riestervertrag nur die Grundzulage, die auf die Steuererstattung angerechnet wird. Die Steuererstattung übersteigt bereits bei einer 2/3-Stelle mit Mindestlohn die Grundzulage, so dass bereits ein Mindestlöhner von der Grundzulage allein nichts hat.

    Deine Frau mit ihrem "Rucksackvertrag" (schönes Bild!) bekommt zu 60 € Einzahlung 175 € Zulage obendrauf. Für sich gesehen bringt ihr das natürlich etwas (auf niedrigem Niveau). Euch beide zusammengenommen (ihr wirtschaftet ja vermutlich zusammen) reißt es das aber nicht heraus.

  • Nein, das bei den Stadtwerken war auch eine Entgeltumwandlung (frag mich nicht mehr was es genau war, aber so stand es auf dem Versicherungsschein drauf), das war ein Entgelt das man monatlich bekommen konnte. Also das passt. Beim Wechsel wurde dann der eine Vertrag stillgelegt und der Betrag zum neuen Riestervertrag hinzugenommen. Das war möglich weil es der selbe Anbieter war.
    Das Wort "Rucksackvertrag" soll nichts negatives ausdrücken, das war der O-Ton vom Anbieter weil dieser Vertrag quasi als Rucksack an meinen Vertrag angehängt wurde. Du hast natürlich recht, das sind keine riesen Erträge, "hübscht" aber die ganze Geschichte ein wenig auf.

    Ich hatte ja geschrieben das ich Ende 2028 dann, wenn ich den Riestervertrag weiter bedienen würde, ~ 26.000 € einbezahlt hätte (ohne den Vertrag meiner Frau). Wenn ich dann zum 01.01.2029 monatlich (hochgerechnete) ~135 € ausbezahlt bekäme hätte ich nach 16 Jahren meine Einzahlung zurück und ab dann das Plus ...

    Plus "das bisschen" von meiner Frau ...

    Wenn ich halt das Ganze jetzt abbreche und die noch ausstehenden 6.000 € anders investiere (ETF??) wird das nicht unbedingt mehr Ertrag bringen, vor allem weil ja die 6.000 € dann auch noch durch Steuer und Sozialkassen durch müssen und dann erst angelegt werden können.

    Ich bin kein Fan von Riester, ich habe mich (leider) in jungen Jahren nicht groß um Finanzen gekümmert sondern mich, wie von den Eltern vorgelebt, den Sparkassenberatern und Co. angeschlossen. Heute sehe ich das Ganze mit anderen Augen. Aber wie heißt es doch so schön? Die reichste Familie ist die Familie "HÄTTE". Hätte ich in ETFs angelegt und nicht in Sparkassen-Briefe, hätte ich mehr Rendite erzielt, hätte ich die Aktie länger gehalten, ..., hätte ich die Aktie abgestoßen ... (etc. p.p) ...

  • Wenn du wissen willst, was Sache ist, brauchst du Zahlen. Du hast diese hoffentlich alle bei dir sauber abgeheftet. Es dürfte sinnvoll sein, die verschiedenen Verträge in einem eigenen Tabellenblatt über alle Jahre hinweg sauber aufzuführen.

    Betriebsrenten werden typischerweise per Entgeltumwandlung bespart. Das heißt: Beitrag geht unversteuert und unverbeitragt gleich vom Arbeitgeber in den Vertrag.

    Riesterverträge werden typischerweise nicht per Entgeltumwandlung bespart (anders als du das geschrieben hast), sondern zunächst aus versteuertem und verbeitragtem Geld. Man beantragt dafür sinnvollerweise eine Zulage, die gleich in den Vertrag geht und macht die eigene Zahlung aus versteuertem und verbeitragtem Geld im Rahmen der Steuererklärung geltend. Mit dem Steuerbescheid bekommt man (wenn die Grenzen eingehalten sind) die Steuer für den Beitrag zurück, wobei die erhaltene Zulage von der Steuererstattung wieder abgezogen wird. Man könnte also sagen, dass die Zulage eine vorgezogene Steuererstattung ist.

    Per saldo werden Betriebsrenten aus unversteuertem und unverbeitragtem Geld bespart, Riesterverträge aus unversteuertem, aber verbeitragtem Geld.
    Das hat Folgen für die Leistungsphase.

    Du hast zwischen 2013 und 2016 eine Betriebsrente (1) bei den Stadtwerken per Entgeltumwandlung bespart. Als du 2016 oder 2017 zur Stadt gewechselt hast, konnte dieser Vertrag nicht weitergeführt werden, da die Stadt für ihre Mitarbeiter bei der gleichen Körperschaft eine eigene Betriebsrente (2) vereinbart hatte. Vermutlich bezahlst du seit deinem Wechsel zur Stadt diese Betriebsrente (2) der Stadt per Entgeltumwandlung. Du solltest das eigentlich aus deiner Gehaltsmitteilung ersehen können.

    Möglicherweise hat ein pfiffiger Finanzprodukteverkäufer mit dir Kontakt aufgenommen, als die Betriebsrente (1) stillgelegt wurde, und hat dir damals einen Riestervertrag verkauft. Deinen vorherigen Riestervertrag hattest du ja in die Immobilie gesteckt, somit hattest du freie Valenzen. Vielleicht mit dem Argument, dass du dich ja ohnehin von der Betriebsrente (1) schon an die Sparrate gewöhnt hattest, hat er dir einen neuen Riestervertrag mit genau der gleichen Sparrate verkauft. Das ist aber mit hoher Wahrscheinlichkeit ein neuer Vertrag, nicht etwa ein umgestellter. Und damit es sich für ihn lohnte, hat er dir (besser deiner Frau) gleich noch einen weiteren Riestervertrag dazu verkauft. Wäre ja zu schade, dass die Grundzulage von 175 € im Jahr nicht in den Taschen der Versicherung landet.

    Wir reden jetzt also von insgesamt 5 Verträgen:
    1). deinem alten Wohnriester
    2). der Betriebsrente (1) der Stadtwerke, die um die 109 € Rente brutto bringen wird (Stimmt die Zahl? Ist das wirklich die Betriebsrente (1)? 109 € für nur 3 1/2 Jahre wäre nennenswert.)
    3). der Betriebsrente (2) der Stadt, die du bisher nur in einem Nebensatz erwähnt hast
    4). dem neu abgeschlossenen Riestervertrag, in den du jährlich dein Weihnachtsgeld steckst. Hoffentlich nur 1925 € und nicht 2100 €, weil es mit 2100 € nämlich noch komplizierter wird. Es wäre sinnvoll, dass du dich zur genauen Höhe deiner Zahlung äußerst.
    5). dem neu abgeschlossenen Riestervertrag deiner Frau, in den sie 60 € Mindesteigenbeitrag steckt und 175 € Grundzulage bekommt.


    In der Leistungsphase

    werden Betriebsrenten versteuert und nach einem recht komplizierten Verfahren verbeitragt.

    Für die Berechnung des Kranken- und Pflegekassenbeitrags werden alle Betriebsrenten zusammengerechnet, vielleicht dazu noch welche aus der Zeit vor den Stadtwerken. Dabei gibt es einen Freibetrag bzw. eine Freigrenze, der/die sich jährlich ändert und aktuell (2026) 197,75 € pro Monat beträgt. Ich darf davon ausgehen, dass die Summe deiner Betriebsrenten über dieser Grenze liegen wird, kann mir daher sparen, was passiert, wenn ein Betriebsrentner drunter ist. Wenn du im Ruhestand pflichtig gesetzlich krankenversichert bist, also "Mitglied der KVdR" bist, wird von der Summe deiner Betriebsrenten dieser Freibetrag abgezogen und der Rest mit dem vollen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse verbeitragt. Bist du im Ruhestand freiwillig gesetzlich krankenversichert, entfällt der Freibetrag und die Summe der Betriebsrenten wird von dem ersten Euro an mit dem vollen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse verbeitragt. Das sind im Moment 14,6 % + Zusatzbeitrag (aktuell um die 2,9 %), also 17,5 %.

    Die Pflegeversicherung gilt unter diesen Bedingungen ab dem ersten Euro mit dem vollen Beitragssatz (je nachdem, ob man Kinder hat(te) oder nicht).

    Riesterrenten werden in der Regel nur versteuert und nicht verbeitragt, denn sie wurden ja aus verbeitragtem Geld bespart.

    Sowohl Betriebsrenten als auch Riesterrenten werden voll versteuert, anders als die gesetzliche Rente, bei der der Anrechnungssatz in kleinen Schritten den 100 % entgegengleitet.

    Solltest du die Riesterrente überzahlt haben, also nicht (bei dir) 1925 € Eigenbeitrag geleistet haben, sondern die vollen 2100 €, dann wird der Betrag über der Grenze steuerlich und sachlich anders bewertet. Du kannst ihn dir beispielsweise unabhängig von der bekannten Grenze von 30 % mit Beginn der Leistungsphase auszahlen lassen.

    Riesterverträge lohnen sich in aller Regel für den Sparer nicht. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass du deinen Einsatz in lediglich 16 Jahren zurückerhalten wirst.

    Ich würde die Riesterverträge die kommenden drei Jahre nicht weiterzahlen. Das war deine ursprüngliche Frage, und das ist meine Antwort auf diese Frage.

    Du möchtest die Verträge aber gern weiterzahlen. Das kannst du auch, es ist schließlich dein Geld.

    Du wirst bereits in drei Jahren in den Ruhestand gehen. Du könntest aus den dir vorliegenden Daten auf diese relativ kurze Sicht recht gut extrapolieren, was an Steuer und Krankenkassenbeitrag auf dich zukommt. Ohne ziemlich viele Zahlen kann das ein Externer aber nicht, und du bist mit Informationen ja leider sehr sparsam. So gut ist meine Kristallkugel nicht, dass sie das kompensieren könnte. Ich habe für diesen Beitrag ohnehin schon sehr tief in sie hineinschauen müssen.

    Ja, die Materie ist nicht so ohne. Ich hoffe trotzdem, dass ich bei dir für etwas Klarheit habe sorgen können.

  • Hallo Oddo,

    also erst mal vielen herzlichen Dank für Deinen riesen Beitrag.

    Also, ...

    Egal ob Stadtwerke oder Stadt, beide zahlen in die KVBW.

    https://www.kvbw.de/pb/startseite/…chaeftigte.html

    Dort bezahlt der Arbeitgeber in die ZVK-Rente (egal welcher), das ist das was Du unter Betriebsrente verstehst. Zusätzlich hat man die Möglichkeit eine ZVKPlusRente aufzubauen. Das Ganze wird wie die normale Rente mit einem Punktesystem vergütet, sprich je nachdem wieviel Du einbezahlst bekommst Du "Rentenpunkte" und ergeben am Schluss Deine Rente.

    Also
    Stadtwerke ==> ZVKRente
    Stadt ==> ZVKRente

    ZUSÄTZLICH gab es bei den Stadtwerken einen Betrag (ich habe da aber nur noch den Versicherungsschein), das man monatlich per Entgeltumwandlung in eine ZVKPlusRente einzahlen konnte. Das habe ich ab 2013 gemacht. Nachdem ich dann 2017 zur Stadt wechselte gab es diesen Betrag nicht mehr, dafür konnte ich dann die Jahressonderzahlung auf Entgeltumwandlung auf Riesterbasie in die ZVKPlusRente einbezahlen. Auch dort gibt es Punkte siehe oben, die dann den Auszahlungsbetrag ergeben. Nur bei der Auszahlung gelten wieder irgendwelche Sonderregeln des Öffentlichen Dienstes (Freibeträge etc.), die dann bei der Auszahlung berücksichtigt werden. Also wieder

    Stadtwerke ==> Entgeltumwandlung monatlich in ZVKPlusRente
    dann wurde der Vertrag auf Riester umgestellt (alles innerhalb der KVBW ZVKPlusRente)
    Stadt ==> Entgeltumwandlung Jahressonderzahlung / Riesterbasis ZVKPlusRente

    Mehr kann ich Euch nicht sagen, mehr weiß ich nicht. Ich bin jetzt ein paar Wochen im Urlaub und habe keinen Laptop dabei, von daher kann ich die nächste Zeit nicht reinschauen.

    Viele Grüße

    Helmut

  • Abseits aller sachlichen Überlegungen:

    Ich habe meinen Riester gekündigt, um frei über das Geld verfügen zu können, ohne staatlicherseits irgendwelche Vorgaben zu haben.

    Es ging zwar viel Geld erstmal weg, aber ich habe es nicht bereut.

  • Wie wäre es du wartest das neue staatliche AV-Depot ab? Da könnte sich vielleicht ein Wechsel in ein kostengünstiges Produkt bei einem Neobroker lohnen. Außerdem könntest du einen Auszahlplan bis 85 (soll ja so kommen) vereinbaren. Das gesamte Geld bis 85 zu erhalten in Form einer Rente könnte steuerlich + SV-technisch der lohnenswerteste Weg sein- wohingegen in der "alten" Riester Welt die Versicherer (zu ihren Gunsten versteht sich) eine seeehr lange Lebensdauer unterstellen und damit niedrige Renten auszahlen.

    Ab 2027 soll es kommen - vielleicht ist ein Switch für dich noch möglich 😊

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