Meldepflicht/Meldeadresse langer Auslandsreise

  • Hallo liebe Forenmitglieder,


    ich strebe in ein paar Jahren ein Privatier leben an und bei der Durchplanung dessen kommen mir langsam ein paar Fragen auf, vielleicht hat ja der eine oder andere Erfahrung in diesem Gebiet.

    Mein Istzustand:

    -Konto bei ING und Depot und Scalable Capital mit Zwei Welt-ETFs darauf.

    -Keine Mietwohnung/Eigentumswohnung in Deutschland vorhanden

    -Alter 4X Jahre alt.

    Mein Sollzustand:

    Pendeln zwischen Deutschland und Asien, wobei ich hauptsächlich in Asien sein möchte und nur als Besuch für ein bis drei Monate im Jahr nach Deutschland komme.

    Meine Fragen:

    -Wie löse ich potenziellen Postschriftschriftverkehr? (https://www.caya.com/privatkunden ? )

    -Wie mache ich das mit dem deutschen Wohnsitz/Meldeadresse für die Banken/Broker?

    (An dieser Stelle: Ich möchte wenn es geht nicht bei meinen Eltern/Freunden gemeldet sein, sondern autark agieren und unabhängig sein.)

    Danke und schönen Tag noch.

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  • Wie mache ich das mit dem deutschen Wohnsitz/Meldeadresse für die Banken/Broker?

    Ich mache es kurz und knapp. Legal geht dann eine Meldeadresse GAR nicht.
    Ist so, Diskussionen erübrigen sich. Du musst dich bei der Meldebehörde komplett abmelden.

    Strafbar machen sich übrigens auch Leute, die dann als Verwandte oder Freunde sich bei ihnen anmelden lassen.

  • Für das Girokonto bei der ING (DE) muss man den Wohnsitz in Deutschland haben:
    https://www.ing.de/dokumente/agb-girokonto/

    Zitat

    2. Voraussetzungen für die Eröffnung eines Girokontos und die Vergabe einer eingeräumten Kontoüberziehung [Dispokredit] Die ING führt ausschließlich Konten für natürliche Personen (Privat­ personen) und auf deren eigene Rechnung. Die Eröffnung eines Girokontos und die Vergabe einer eingeräumten Kontoüberziehung [Dispokredit] setzt voraus, dass der Kunde

    • volljährig ist und eine gute Bonität hat.
    • das Girokonto privat und nicht gewerblich nutzt.
    • ein regelmäßiges monatliches Einkommen hat.
    • seinen Wohnsitz und Arbeitsplatz in Deutschland hat.
    • Wenn der Kunde selbstständig ist: Er erzielt seine Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und nicht aus Gewerbebetrieb.
    • Für ein Gemeinschaftskonto mit seinem Partner müssen beide Kontoinhaber denselben Erstwohnsitz haben.

    Ich nehme mal an, bei anderen deutschen Banken werden die Bedingungen ähnlich sein.

    • Hilfreichste Antwort

    Wenn finanzierbar, ist es am bequemsten, eine Wohnung in D zu behalten. Eine meinen Wünschen entsprechende Wohnung in D kostet ca. 800€/Mon (während ich unterwegs bin). Für viele kann das Melden im Elternhaus (eigenes Zimmer, Schlüsselgewalt und tatsächliche Nutzung vorausgesetzt) eine einfache und legale Lösung sein.
    Lange Auslandsaufenthalte 2. Staatsbürgerschaft, Auswandern, Melderecht, Adressen - Weltweit im Ruhestand
    Zum Vermeiden der deutschen GKV-Beiträge ist übrigens keine Abmeldung aus D (Aufgabe des letzten Wohnsitzes) nötig, der Nachweis einer anderweitigen Auslands-(Reise)KV reicht aus.

    Bei Banken ist zu unterscheiden zwischen Eröffnung eines Kontos und Weiterführung. Manche Institute (wie DKB) führen vorhandene Konten nach einer Abmeldung aus D weiter, andere nicht (wie ING, Scalable). Ich halte es für sinnvoll, immer (mindestens) ein Konto in Deutschland zu behalten
    Nicht alle Banken verschicken neue Kreditkarten ins Ausland.
    Auch Ausgewanderte sollten mögl. ein deutsches Konto behalten - zumindest zur Erleichterung einer ungeplanten Rückwanderung.
    Mit einem Konto im Reiseland lässt sich die Fremdkundengebühr an ATMs (nicht verwechseln mit Auslandseinsatzgebühr) vermeiden.
    Ich halte nichts davon, Banken eine Abmeldung zu verschweigen – übrigens auch nicht gegenüber FA, KV, Meldebehörde, Versicherungen … – sowas holt einen irgendwann unangenehm ein.
    Kontenmodell und Karten (für lange Auslandsaufenthalte)

    Für digitalen Briefempfang bin ich mit Dropscan sehr zufrieden. Habe bekannte Absender, wo möglich, auf E-Mail, deren Apps (KV, FA, DRV) oder auf meine abweichende Postanschrift bei Dropscan umgestellt. Das lasse ich auch so, während ich in D bin. Während Reisen habe ich einen Nachtsendeauftrag bei der Post an meine Dropscan-Adresse. Aber der wirkt halt nicht für alle alternativen/regionalen Zusteller.
    Digitalen Briefversand gibt es z.B. bei GMX und WEB.DE. Es kann hilfreich sein, Briefe zwar auf einem Computer zu erstellen, aber als Papier per Briefpost zustellen zu lassen.
    Zum Versenden und Empfangen von Faxen ohne Faxgerät gibt es z.B. PamFax, Simple-Fax oder GMX Premium. Hilft manchmal auch in D zum Vereinbaren von Terminen in Arztpraxen.
    Digitaler Briefkasten, Briefversand

    Eine in den Reiseländern gültige Krankenversicherung halte ich für unverzichtbar.
    Mit den von Dir geplanten Deutschlandaufenthalten ist die Länge des mitversicherten Heimaturlaubs interessant.
    Vorsicht mit Reise-KV wie der eigentlich guten HanseMerkur RKL! Deren Versicherungsschutz gilt lediglich für vorübergehende Reisen – sofern in einem Reiseland ein Wohnsitz besteht, erlischt der Versicherungsschutz (Wohnsitzklausel). In D angemeldet zu bleiben, hilft nicht dagegen, weil man mehrere Wohnsitze gleichzeitig haben kann.
    Es ist erwägenswert, in möglichst jungen Jahren eine Auslands-KV wie die BDAE Expat Infinity abzuschließen – im Alter kann eine KV sonst extrem teuer oder unmöglich werden.
    Lange Auslandsaufenthalte 4. Krankenversicherung

    Vor Abreise eine für die Reiseländer gültige eSIM besorgen. Klar kann man vor Ort erst mal das Airport WLAN nutzen oder gleich eine lokale SIM kaufen, aber mit einer eSIM ankommen ist bequemer.
    Telefonieren und Internet im Ausland

    Bei meiner Privathaftpflicht-Versicherung habe darauf geachtet, dass diese auch im Ausland eintritt – vielleicht hilft das ja mal, wenn ich z.B. Schäden an einem gemieteten Apartment verursachen sollte.

  • Im oben verlinkten (guten) Beitrag stehen für unseren Fall 2 wichtige Dinge:

    „Wer dauerhaft oder für längere Zeit (d.h. in der Regel über sechs Monate) D verlässt, um imAusland zu leben, aber eine Wohnung weiter behält, welche einem jederzeit zur Verfügung steht, muss sich aus dieser abmelden, oder, wenn er sie für gelegentliche Aufenthalte nutzen will, auf eine Nebenwohnung ummelden.“

    Und :

    „Sich um die Meldepflicht zu drücken oder Scheinwohnsitze zu haben, ist illegal und kann strafrechtlich unangenehme Folgen nach sich ziehen.“

    Und das ist so. Ich kenne Beispiele aus dem wissenschaftlichen Bereich von Menschen, die lange an Universitäten im Ausland sind.

  • Im oben verlinkten (guten) Beitrag stehen für unseren Fall 2 wichtige Dinge:

    „Wer dauerhaft oder für längere Zeit (d.h. in der Regel über sechs Monate) D verlässt, um imAusland zu leben, aber eine Wohnung weiter behält, welche einem jederzeit zur Verfügung steht, muss sich aus dieser abmelden, oder, wenn er sie für gelegentliche Aufenthalte nutzen will, auf eine Nebenwohnung ummelden.“

    Das ist mE so nicht völlig richtig - Nebenwohnungen gibt es nur, wenn man im Inland (!) mehrere Wohnungen hat.

    Wenn man im Ausland und im Inland einen Wohnsitz hat, dann ist der inländische Wohnsitz zugleich auch inländischer Hauptwohnsitz. Man kann Wohnsitze in mehreren Ländern haben.

    Man muss sich m.E. nicht aus einer Wohnung abmelden, wenn man diese tatsächlich weiterhin behält und für Wohnzwecke nutzt (auch wenn man die meiste Zeit im Ausland lebt). Etwas anderes ist es, wenn man die Wohnung zB untervermietet. Dann muss man sich definitiv abmelden.

    Genauso kann man auch in mehreren Ländern steuerpflichtig sein, wenn man dort einen Wohnsitz hat. In Deutschland ist man steuerpflichtig, sobald oder solange man im Inland einen Wohnsitz hat, auch wenn man nur ein paar Tage im Jahr oder gar nicht da war. Zusätzlich ist man in Deutschland und anderen Ländern auch steuerpflichtig, wenn man sich gewöhnlich dort aufhält (auch ohne Wohnsitz - alleine durch tatsächliche Aufenthaltsdauer).

  • Behalte hier eine Meldeadresse, alles andere ist den Aufwand nicht wert!

    Mein günstiger Rat wäre ein WG Zimmer als offizieller Hauptwohnsitz.

    Oder, eher am anderen Ende der Preisspanne, ein Ein-/Zwei-/Mehrfamilienhaus mit ELW. Du bewohnst offiziell die ELW und das Haus wird durch Mieter finanziert und gepflegt. Bei Eigentum sollten von behördlicher Seite am wenigsten Fragen auftreten.

    Ich würde dir nur davon abraten, bei dt. Behörden eine ausländische feste Adresse anzugeben ... Du wohnst ncht in Asien, sondern urlaubst mal hier und mal da.

  • Man muss sich m.E. nicht aus einer Wohnung abmelden, wenn man diese tatsächlich weiterhin behält und für Wohnzwecke nutzt (auch wenn man die meiste Zeit im Ausland lebt)

    Das ist nicht richtig und zudem strafbar.

    Behalte hier eine Meldeadresse, alles andere ist den Aufwand nicht wert!

    Mein günstiger Rat wäre ein WG Zimmer als offizieller Hauptwohnsitz.

    Oder, eher am anderen Ende der Preisspanne, ein Ein-/Zwei-/Mehrfamilienhaus mit ELW. Du bewohnst offiziell die ELW und das Haus wird durch Mieter finanziert und gepflegt. Bei Eigentum sollten von behördlicher Seite am wenigsten Fragen auftreten.

    Das ist leider völlig falsch und zudem konkret strafbar.
    Diese Ideen sind bekanntlich bei verschiedenen Bevölkerungsgruppen sehr beliebt (Stichwort Türkei).

    Verschiedene Bundesländer und Städte gehen hiergegen mit teils empfindlichen Strafen vor.

    Ich kann gerne ein konkretes Beispiel nennen.
    Der unbeweibte Junggeselle ging als Professor nach Singapur und löste seine Wohnung auf.
    Weil es so simpel schien „mietete“ er sich bei seinem Bruder in Berlin „ein Zimmer“.
    Als er mal wieder in Deutschland war fuhr er in München mit dem Mietwagen in eine Radarfalle.

    Seine Schwägerin staunte nicht schlecht, als sich zwei Berliner Polizisten ziemlich ruppig nach den Wohnverhältnissen erkundigten. Briefe der Münchner Behörde waren nicht angekommen…es gab ein Amtshilfeersuchen.

    Hat in Berlin leider ziemlich finanziell aua gemacht in knackig hoher Höhe…beim „Wohnungsgeber“.

    „Keine Chance“, laut Anwalt.

  • Das ist mE so nicht völlig richtig - Nebenwohnungen gibt es nur, wenn man im Inland (!) mehrere Wohnungen hat.

    Ja, da hast du recht. Habe in meinem Blog den Absatz ~"bei längerem Auslandsaufenthalt auf eine Nebenwohnung ummelden zu müssen" gestrichen, das gilt wohl seit 2015 nicht mehr - das kam mir, als ich es damals schrieb, schon "komisch" vor.
    Mein weiterer Absatz "Eine kürzer als 6 Mon (unter)vermietete Wohnung kann ein Wohnsitz sein, eine länger vermietete nicht" passt zu deiner Sicht.

    Als ich zum Melderecht und zu steuerlichen Aspekten langer Auslandsaufenthalte bloggte, habe ich versucht, ein Gefühl für die wesentlichen Aspekte zu bekommen. Im Zweifel sollte man sich beraten lassen. Zu steuerlichen Aspekten habe ich mir RA Tim Greenawalt notiert - seine Infos machen mir (im Unterschied zu vielen, hauptsächlich gegen D hetzenden, Halbwahrheiten) einen seriösen Eindruck - habe aber keinerlei Erfahrung mit ihm.

  • Das ist nicht richtig und zudem strafbar.

    Das ist leider völlig falsch und zudem konkret strafbar.
    Diese Ideen sind bekanntlich bei verschiedenen Bevölkerungsgruppen sehr beliebt (Stichwort Türkei).

    Verschiedene Bundesländer und Städte gehen hiergegen mit teils empfindlichen Strafen vor.

    Ich kann gerne ein konkretes Beispiel nennen.
    Der unbeweibte Junggeselle ging als Professor nach Singapur und löste seine Wohnung auf.
    Weil es so simpel schien „mietete“ er sich bei seinem Bruder in Berlin „ein Zimmer“.

    Natürlich geht es nicht, wenn Du Deine Wohnung auflöst und nur zum Schein bei Deinem Bruder einen nicht-existenten Wohnsitz anmeldest. Dann hast Du nämlich gar keine Wohnung in Deutschland.

    Du kannst aber Deinen bisherigen Wohnsitz behalten (!) - und ihn eben nicht auflösen. Alle Möbel bleiben da, Du wohnst im Heimaturlaub dort, Du bezahlst weiter alle Rechnungen und vermietest auch nicht an andere.

    Mir ist keine Strafvorschrift bekannt, die dem entgegenstünde.

    Im Gegenteil bist Du m.W. sogar verpflichtet (!), diese Wohnung dann in Deutschland anzumelden und hier auch Steuern zu zahlen.

    Es geht nicht um Scheinwohnsitze, sondern um tatsächliche. Davon kann man auch vier oder fünf haben.

  • Das ist nicht richtig und zudem strafbar.

    Das ist leider völlig falsch und zudem konkret strafbar.
    Diese Ideen sind bekanntlich bei verschiedenen Bevölkerungsgruppen sehr beliebt (Stichwort Türkei).

    Nicht so vorschnell.

    Es gibt m.W. kein Gesetz, dass Anzahl oder Dauer der Urlaube(!) im Ausland begrenzt - solange es sich um Urlaub handelt.

    Rechtliche Fragen treten dann auf, wenn du länger im Ausland lebst(!) - und deine Post nicht bearbeitest.

    Da ich nur Urlaub (-> Gestaltungsspielraum!) mache und mich offiziell nicht dauerhaft mit Bleibeabsicht an einer festen Adresse im Ausland eingerichtet habe, gibt es mit der Meldung in D keine Probleme. Die Post muss natürlich bearbeitet werden, aber da gibt's Services für...

    Entscheidend ist hier auch die Absicht und die lässt sich glaubhaft gestalten.

  • Es gibt m.W. kein Gesetz, dass Anzahl oder Dauer der Urlaube(!) im Ausland begrenzt - solange es sich um Urlaub handelt.

    Rechtliche Fragen treten dann auf, wenn du länger im Ausland lebst(!) - und deine Post nicht bearbeitest.

    Da ich nur Urlaub (-> Gestaltungsspielraum!) mache und mich offiziell nicht dauerhaft mit Bleibeabsicht an einer festen Adresse im Ausland eingerichtet habe, gibt es mit der Meldung in D keine Probleme. Die Post muss natürlich bearbeitet werden, aber da gibt's Services für...

    Entscheidend ist hier auch die Absicht und die lässt sich glaubhaft gestalten.

    Hier geht jetzt mE alles komplett durcheinander.

    Für die Frage, ob Du einen echten Wohnsitz in Deutschland hast, ist es mE völlig egal, ob Du (k)eine feste Adresse im Ausland hast, dort im Hotel wohnst oder unter Brücken schläfst.

    Obdachlose haben definitiv keinen Wohnsitz, weder im Inland noch im Ausland.

    Auch, ob jemand Deine Post bearbeitet, ist völlig irrelevant für diese Frage.

  • Die Aspekte melderechtlicher Wohnsitz, steuerlicher Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt und postalische Erreichbarkeit sollte man auseinanderhalten.

    @Tomarcy So geht es m.W. bei Sozialleistungsbetrug nicht um den melderechtlichen Wohnsitz, sondern um den gewöhnlichen Aufenthalt. Die bloße Anmeldung begründet keine Leistungsansprüche und ist kein Beweismittel für tatsächlichen Aufenthalt. Erst das Beziehen von Leistungen unter Vortäuschen eines gewöhnlichen Aufenthalts in D ist Betrug.
    Zu deinem Beispiel "Professor nach Singapur": Vermutlich stand sein Name nicht auf dem Briefkasten der Schwägerin. Vielleicht gab es in ihrer Wohnung kein separates Zimmer für ihn, welches er jederzeit hätte frei nutzen können, und es war ein reiner Scheinwohnsitz.

    Zur Frage, ob eine Wohnung, die man jederzeit nutzen könnte, diese aber z.B. wegen Auslandsaufenthalt nie nutzt, einen Wohnsitz begründet, finde ich gegensätzliche Aussagen. Für den TE, der ja einige Mon/J in D zu sein plant, dürfte das aber kein Problem sein.

    Die alleinige An- und Abmeldung bei der Ordnungsbehörde entfaltet allein keine unmittelbare steuerliche Wirkung.

    In meiner Erfahrung lässt sich digitaler Briefempfang nicht mit jedem potenziellen Absender vereinbaren, oder er funktioniert nicht immer (z.B. wegen eines neuen Sachbearbeiters). Nachsendeaufträge (an digitale Briefkästen) oder Lageraufträge funktionieren nicht in allen Fällen. Sie wirken nicht für alle alternativen/regionalen Zusteller, manchmal nicht beim Vermerk „nicht weiterleiten“ auf Briefen, und werden schon mal von Postboten ignoriert (obwohl ich immer noch einen Aufkleber "Bitte Nachsendedienst beachten" auf den Briefkasten klebe). Sendungen mit Identitätsprüfungen werden nie nachgesandt. Ich hörte, dass manche Bußgeldstellen oder Kommunalbehörden Nachsendung ausschließen. Briefkästen können mit Werbung überquellen. Es ist also immer besser, jemanden zu haben, der periodisch den Briefkasten leert und Wichtiges weiterleitet.

  • Merkwürdig und intransparent: Ich selber war weiterhin - während meiner gesamten Studentenzeit sowie später während meines 8 jährigen Aufenthalts in Itaien in NRW bei meiner Mutter gemeldet. Erst, nachdem ich bereits 10 Jahre in München lebte, kam der Anruf des Einwohnermeldeamts aus NRW, wo mich der Beamte fragte, wo ich denn nun eigentlich wohnen würde und mir alle Wohnsitze in D. auflistete.

    Auch mein Vater war damals trotz seines Wohnsitzes im Sauerland immer noch bei meiner Mutter in der Wohnung bis zu seinem Ableben in Düseldorf gemeldet.

    Hier im Haus, im Münchner Umland, bewohnt ein türkisches Rentnerpaar seine Sozialwohnung im höchsten Fall 2 Monate im Jahr. Manchmal bleiben sie auch mal ein ganzes Jahr in der Türkei.

    Idem die danebenliegende Sozialwohnung: Sie war vor 3 Jahren von einer Polin belegt, die - angeblich - jetzt an der Ostsee wohnt. Möbel sind noch drin. Die Post stapelt sich jedoch vor ihrer Wohnungstür.

    Es scheint also ein erheblicher Spielraum zwischen Gesetz und Umsetzung davon zu existieren.

  • Das sind alles klare Verstöße gegen das Melderecht.
    Das es offenbar in diesem Fällen nicht geahnt wird, liegt eben an der Kommune und den anderen Behörden.
    Stichwort: Krankenkasse für Rentnerle in der Türkei.

  • Ich sage jetzt mal, es fängt schon mit § 8 AO an :

    "Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird."

    Die Frage ist welche Intention dahinter steckt .... Will ich aus Deutschland fliehen und hier keine Steuern/Sozialabgaben mehr bezahlen, kannst Du haben, aber dann gibt es die Wegzugsbesteuerung § 6 AStG und weitere witzige Regelungen des Außensteuergesetzes (da es ein Gesetz hierzu gibt, ist man wohl nicht der Erste der sich mit dem Thema beschäftigt ;))

    Behälst Du einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland und zahlst deine Steruern/Sozialabgaben, kein Problem. Da wird dann vermutlich auch kein Bürokrat die Tage zählen in denen Du unterwegs warst (was Dir als Ausländer mit deutschen Aufenthaltstitel aber durchaus passieren kann).

    Melderechtlich kannst Du dich ofW (ohne festen Wohnsitz) melden und dann eben ein Postfach einrichten oder Bekannte/Freunde als Postanschrift angeben oder eben deinen digitalen Dienstleister (Caya).... die Caritas wird das wohl kaum für Dich machen (die machen das nur bei Obdachlosen).

    Problematisch sind die vermeintlichen schlauen Leute, die als Weltenbummler in keinem Land steuerpflichtig sein wollen ... und dadurch unter Umständen von mehreren Ländern gleichzeitig als steuerpflichtig angesehen werden ^^

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