Meldepflicht/Meldeadresse langer Auslandsreise

  • Bei Banken ist zu unterscheiden zwischen Eröffnung eines Kontos und Weiterführung. Manche Institute (wie DKB) führen vorhandene Konten nach einer Abmeldung aus D weiter, andere nicht (wie ING, Scalable). Ich halte es für sinnvoll, immer (mindestens) ein Konto in Deutschland zu behalten...

    Erstmal danke für die ganzen Infos. Hab mir dein Blog gleich abgespeichert.

    ich nehme mal kurz bezug zu deiner Grafik "Banken in Deutschland" (https://weltweitimruhestand.de/kontenmodell) und passe sie für mich an. Ich bitte um Korrektur.

    Bank 2: DKB (Konto + Depot), da sie wohl im Ausland lebende Deutsche akzeptiert

    Bank 1: Comdirect (Konto) oder Trade Republic. Comdirect akzeptiert wohl im Ausland lebende Deutsche, bei Trade Republic müsste ich wohl hoffen das es nicht auffällt. Die ING ist wohl raus, sie braucht einen deutschen Meldeort.

    (Ich halte eigentlich nicht viel von TR als Gehaltskonto, aber in meinem Fall würde es sehr gut passen. Keine Kontoführungsgebühren, visa,günstige Geldmarktfonds/hohe tagesgeldzinsen, im Ausland kostenlos Geld abheben.)


    Wise habe ich schon. "banken im Ausland" lasse ich erstmal aussen vor.

  • Hier geht jetzt mE alles komplett durcheinander.

    Für die Frage, ob Du einen echten Wohnsitz in Deutschland hast, ist es mE völlig egal, ob ...

    ... völlig irrelevant für diese Frage.

    In meinem Post geht's nicht ums Melderecht, nicht um Recht haben oder Recht bekmmen, sondern einach darum, seine Situation allem Anschein nach so zu gestalten, dass man sch von Amts wegen nicht angreifbar macht - und Urlaub ist nicht angreifbar!

  • In meinem Post geht's nicht ums Melderecht, nicht um Recht haben oder Recht bekmmen, sondern einach darum, seine Situation allem Anschein nach so zu gestalten, dass man sch von Amts wegen nicht angreifbar macht - und Urlaub ist nicht angreifbar!

    Dein "Urlaub" ist völlig irrelevant, wenn Du in Deutschland keine Wohnung mehr hast...

    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

  • "banken im Ausland" lasse ich erstmal aussen vor.

    Ich habe bisher auch keine Auslandskonten genutzt. Je nach Land und Visum ist es auch nicht so einfach, eines zu bekommen.

    Aber mit der Zeit nerven die Fremdkundengebühren von ca. 4 bis 6€ pro Abhebung an ATMs, besonders wenn der max Abhebetrag klein ist.

    Bliebe ich länger als ca. 3 Mon in einem Land, würde ich ein lokales Konto erwägen: Zur Vermeidung der Fremdkundengebühren, das in SEA verbreitete zahlen per QR-Code soll damit einfacher/zuverlässiger funktionieren, Überweisungen für Mietzahlungen, Stromrechnungen oder Internetverträge sind einfacher. Vielleicht muss man für ein Visum ein Guthaben auf einer lokalen Bank nachweisen.

    Kaution plus 1 Mon Vorauszahlung für ein Appartment überschreiten den max Abhebebetrag leicht. Für einen solchen Fall und wenn es am ersten Reiseziel ist, nehme ich ausnahmsweise mal einen größeren Bargeldbetrag (in Euro) mit - sonst generell nur Notbargeld.

  • Pendeln zwischen Deutschland und Asien, wobei ich hauptsächlich in Asien sein möchte und nur als Besuch für ein bis drei Monate im Jahr nach Deutschland komme.

    Keine Mietwohnung/Eigentumswohnung in Deutschland vorhanden

    Ich möchte wenn es geht nicht bei meinen Eltern/Freunden gemeldet sein, sondern autark agieren und unabhängig sein

    Ich habe jetzt extra die Kernaussagen zusammengefasst.
    Vielleicht könnt ihr mal ein bisschen überlegen, was er eigentlich will.

  • Wenn er aus dt. Perspektive hierzulande autark bleiben will, kommt er um wenigstens eine Mini-Mietbutze als Meldeadresse nicht herum. Ein WG Zimmer hätte noch den Vorteil eines informellen Post-Services.

    OfW bringt nur Scherereien mit sich, damit ist er nicht autark und unabhängig bzgl. Konto, Auto, KV, ...

    Ansonsten die Frage aus umgekehrter Perspektive in einem Asien-Forum stellen.

    Das war's von mir dazu.

  • Das ATM Fremdkunden Gebührenthema lässt sich über eine passende Kreditkarte lösen.

    Meines Wissens gibt es keine einzige Kreditkarte, mit der sich die Fremdkundengebühren der ATM-Betreiber beim Abheben an ATMs im Ausland vermeiden lassen (z.B. 220 THB in Thailand, 4 bis 6 USD in Kambodscha, 250 PHP in Philippinen). Die letzte Karte, bei der man die Rückerstattung dieser Gebühren beantragen konnte (bis 2020), war die Santander 1plus Visa.
    Bie der erähnten Hanseatic GenialCard steht "**Betreiber von Geldautomaten können eigene Gebühren verlangen".

    Es gibt aber viele Karten, mit denen sich Gebühren herausgebender Banken wie Auslandseinsatzentgelt oder für Bargeldabhebung oder (Sofort)Verzinsung vermeiden lassen. Die erwähnte Hanseatic GenialCard, manche Barcleys-Karten oder die DKB-Kreditkarte (bei Aktivkundenstatus) verlangen keine Gebühren für Auslandseinsatz oder Bargeld im Ausland. Mit den eigentlich guten Karten von Wise und Curve zahlt man je nach Art und Umfang des Einsatzes Gebühren.

    Ob Gebühren beim Abheben im Inland anfallen, ist ein anderes Thema. Die DKB Visa Kredit und Debit (bei Aktivstatus) und die Ing Visa Debit kosten keine Gebühren beim Abheben in D. Die erwähnte GenialCard der Hanseatic verlangt 3,95€ am Geldautomaten.

    Beim Beantragen von Kreditkarten nicht Teilzahlung wählen! weil das sehr hohe Zinsen verursacht.

    Niemals sollte man am ATM, beim Händler oder im Hotel die Möglichkeit wählen, das Heimatkonto in der Heimatwährung Euro zu belastendynamic currency conversion. Damit erhält man miserable Wechselkurse. Also immer in der Landeswährung belasten lassen, dann wird der faire offizielle Wechselkurs von Visa bzw. Mastercard verwendet, s.o. Also z.B. 30.000THB in THB von der Kreditkarte abbuchen lassen und nicht den in EUR umgerechneten Betrag.

  • Wenn er aus dt. Perspektive hierzulande autark bleiben will, kommt er um wenigstens eine Mini-Mietbutze als Meldeadresse nicht herum. Ein WG Zimmer hätte noch den Vorteil eines informellen Post-Services.

    OfW bringt nur Scherereien mit sich, damit ist er nicht autark und unabhängig bzgl. Konto, Auto, KV, ...

    Ansonsten die Frage aus umgekehrter Perspektive in einem Asien-Forum stellen.

    Das war's von mir dazu.

    So ist es. Und nicht anders.
    Andere Fragen muss man sich gar nicht stellen.

  • Das sind alles klare Verstöße gegen das Melderecht.
    Das es offenbar in diesem Fällen nicht geahnt wird, liegt eben an der Kommune und den anderen Behörden.
    Stichwort: Krankenkasse für Rentnerle in der Türkei.

    Tochter des besagten türkischen Rentnerpaars ist in der Gemeindeverwaltung/ Vermieter angestellt.....8) Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Wie war das noch: Wo kein Kläger, da kein Richter ....

  • Sollte das zutreffen, könnte dies einen Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz darstellen.

    Da die betreffende Person selbst im Amt arbeitet, stellt sich die Frage nach einer neutralen Prüfung. In solchen Fällen kann man sich an die Dienstaufsicht (z. B. Bürgermeister/in) oder direkt an die Kommunalaufsicht beim Landratsamt bzw. der Bezirksregierung wenden. Auch eine anonyme Meldung über ein Hinweisgebersystem ist möglich.

    Wichtig ist, nur überprüfbare Tatsachen zu schildern und keine unbelegten Vorwürfe zu formulieren.

    Interessant ist auch die Inanspruchnahme der gesetzlichen Krankenkasse.

    Das muss man aber im Einzelfall prüfen.

  • Camping8147 22. Februar 2026 um 19:37

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Sollte das zutreffen, könnte dies einen Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz darstellen.

    Da die betreffende Person selbst im Amt arbeitet, stellt sich die Frage nach einer neutralen Prüfung. In solchen Fällen kann man sich an die Dienstaufsicht (z. B. Bürgermeister/in) oder direkt an die Kommunalaufsicht beim Landratsamt bzw. der Bezirksregierung wenden. Auch eine anonyme Meldung über ein Hinweisgebersystem ist möglich.

    Wichtig ist, nur überprüfbare Tatsachen zu schildern und keine unbelegten Vorwürfe zu formulieren.

    Interessant ist auch die Inanspruchnahme der gesetzlichen Krankenkasse.

    Das muss man aber im Einzelfall prüfen.

    Genau DAS trifft schon seit Jahren zu. Und wer hat schon Lust, in ein Wespennest zu treten wie beim Landratsamt namentlich aufzutreten? Schließlich möchte man hier wohnen bleiben: Die türkischen Familien hier sind von der Verwandtschaft her sehr verbandelt und treten nicht einzeln auf...

    Der Hausmeister unserer Anlage bestätigte im Übrigen, dass diese Praxis absolut kein Einzelfall ist und hier im Umfeld viele Wohnungen eigentlich nicht regulär bewohnt werden, sondern einfach unbewohnt möbliert bleiben, solange bis die Mieter wieder medizinischen Bedarf haben und nach D. für ein paar Wochen zurückkehren.

    Und außerdem wie war das noch: Der gößte Lump im Land, ist und bleibt der Denunziant.

  • Vorsicht mit Reise-KV wie der eigentlich guten HanseMerkur RKL! Deren Versicherungsschutz gilt lediglich für vorübergehende Reisen – sofern in einem Reiseland ein Wohnsitz besteht, erlischt der Versicherungsschutz (Wohnsitzklausel).


    kleine Korrektur meinerseits: in den AGB´s

    Spoiler anzeigen

    1.1.1 "Versichert sind Sie, wenn Sie

    − im Versicherungsschein namentlich genannt sind und

    zum Zeitpunkt der Antragstellung einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und

    − das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben"

    Ich habe den Telefonsupport angerufen und die haben mir das bestätigt. zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss man einen ständigen Wohnsitz in D haben, hinterher nicht mehr.

  • Danke fürs hierzu nachhaken.

    Bei meinem Rat zur Vorsicht mit Reise-KV geht es darum, dass je nach VB des Versicherers der Schutz erlischt, wenn man in einem Reiseland einen Wohnsitz begründet.
    Man kann übrigens gleichzeitig mehrere Wohnsitze in unterschiedlichen Ländern haben, z.B. einen in D und einen in Thailand.

    In den VB der HanseMerkur VB-KV 2008 (RKL ) steht:
    $4 - 1
    Versicherungsschutz besteht für den vertraglich vereinbarten örtlichen
    Geltungsbereich der versicherten Reise im Ausland. Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz hat.
    §4 - 3
    „Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle – … spätestens jedoch mit der Einreise in das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie in das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz hat …“

    Ich erhielt dazu am 3.5.2021 die schriftliche Auskunft der HanseMerkur : „Der Versicherungsschutz gilt lediglich für vorübergehende Reisen. Sofern in einem Reiseland ein Wohnsitz besteht, erlischt der Versicherungsschutz.“

    In den aktuell gültigen VB VB-KV 2022 (B-RKL-Out-D) seht kein so klares Leistungsende bei Wohnsitz im Reiseland mehr:

    Mit dem von Dir zitierten Punkt 1.1.1 erzwingt die Versicherung einen Wohnsitz in D zum Zeitpunkt der Antragstellung. Das und die telefonische Auskunft sind m.E. keine Aussage zum Leistungsende im Kontext Auslandswohnsitz.

    In den aktuellen VB steht nur noch:
    1.3. Wann endet der Versicherungsschutz?
    ... mit Beendigung der Reise
    1.4 Für welche Reisen gilt der Versicherungsschutz?
    ... Als Reise definieren wir die vorübergehende Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz...

    Ich rate dazu, vor Abschluss einer Auslands-KV für Langzeitreisen die VB genau zu lesen (insbesondere nach Wohnsitzklauseln zu suchen) und sich bei der kleinsten Unsicherheit die Gültigkeit für die eigene Planung schriftlich bestätigen zu lassen.
    wichtig,Es kann gut sein, dass ich z.B. die aktuellen RKL-VB (wegen Kenntnis der alten) zu kritisch lese - aber einen KV wäre mir zu wichtig um das nicht schriftlich mit der Versicherung zu klären

    M.E. sind Reise-KV nicht für die ersten z.B. 5J einer Auswanderung gedacht.

    Ich kenne persönlich einige Expats, die mit den RKL-VB aus 2008 jahrelang Vollzeit in Thailand lebten. Darauf angesprochen antwortete einer "dass ich nur in TH lebe, weiß die Versicherung ja nicht". Eine solche Haltung kann einen sehr unangenehm einholen – das gilt auch für das Verheimlichen einer Auslandsadresse, das Verstecken vor dem Finanzamt sowie für in diesem Thread ja schon diskutierte Scheinwohnsitze.

  • Hier generell bedenkenswerte Aspekte zu Krankenversicherungen für lange Auslandsreisen.

    Im Ausland (ausserhalb EU und Abkommensstaaten) leisten GKV ja nicht. Viele meinen fälschlicherweise, zum Vermeiden von GKV-Beiträgen auf Langzeitreisen müsse man sich wegen der Versicherungspflicht abmelden, also seinen letzten Wohnsitz in D aufgeben. Aber der Nachweis einer geeigneten AuslandsKV reicht zum Kündigen einer GKV aus (siehe § 190 Abs. 13 Nr. 1 SGB V). Manchmal lohnt statt Kündigung eine Anwartschaft (ca. 80€/Mon), z.B. um bestehende Ansprüche in der PV nicht zu verlieren oder für den Anspruch auf Wiederaufnahme für freiwillig GKV-Versicherte mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze.
    GKV-Beiträge zu vermeiden, halte ich ab 3 Mon Auslandsaufenthalt für erwägenswert.

    Bei Rückreise nach D sollte man sich kurzfristig um das Wiederaufleben der GKV kümmern, besser vorab aus dem Ausland.
    Lange Auslandsaufenthalte 4. Krankenversicherung - Rückkehr

    Manche PKV leisten generell auch im Ausland (meine frühere PKV für max. 8 Wo) oder das lässt sich zusätzlich vereinbaren. Im Unterschied zur GKV muss man sich m.W. zum Kündigen einer PKV aber aus D abmelden. Vielleicht mag Dr. Schlemannhierzu ergänzen oder korrigieren

    Häufig wird angesichts in Reiseländern günstiger Behandlungen für einfache Erkrankungen fälschlicherweise angenommen, ohne KV auskommen zu können.

    • Wer glaubt, mit monatlichen Rücklagen in Höhe typischer KV-Beiträge selbst vorsorgen zu können, verkennt die Leistungen von KV durch Verteilen hoher Risiken auf viele Beitragszahler. Auch kann die angesparte Rücklage schon durch den ersten Krankheitsfall aufgebraucht werden. Zum Selbstversichern braucht es m.E. einige Mio. Vermögen.
    • Wer ohne AuslandsKV auskommen möchte und sich darauf verlassen will, im Notfall nach D zurückzureisen und sich dort behandeln zu lassen, sollte bedenken, dass eine unvermeidbare Notfallversorgung auch im Ausland leicht 50T€ kosten kann und Fluggesellschaften einen vielleicht wegen Flugunfähigkeit nicht in einem Linienflug mitnehmen und ein medizinischer Flug 100+T€ kostet.
    • Wer sich eine AuslandsKV nicht leisten kann oder wegen Vorerkrankungen oder Alters keine bekommt, bleibt besser zu Hause. Falls nicht extrem vermögend, nimmt man ohne KV in Kauf (vorsätzlich oder unbewusst), anderen auf der Tasche zu liegen oder evtl. zu verrecken.

    Beiträge zu AuslandsKV lassen sich unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend machen.

    Für spontane Kurzreisen lasse ich eine günstige Jahres-ReiseKV laufen. Meine Debeka gilt sogar für max. 70T pro Reise - kostete früher 10€/J, jetzt im Alter 30€/J. Auf alle Versicherungen über Kreditkarten verlasse ich mich nicht.

    Für meine Slow-Travel Reisen mit max. 3 Monaten in einem Land nutzte ich bisher eine ReiseKV der Allianz über STA-Travel. Heute würde ich die HansMerkur RKL oder die Envivas (für TK-Mitglieder) erwägen. Bei der Auswahl solcher Versicherungen die Absicherung für Heimaturlaube mit beachten, das sind typischerweise 6Wo pro Versicherungsjahr.

    Wenn man Wohnsitze in Reisewländern begründet oder auswandert, wird es komplizierter: Nimmt man eine Versicherung im Reiseland (die auch nur dort leistet) oder eine internationale KV wie die BDAE Expat Infinity?
    Besonders im Alter: Sind die Beiträge bezahlbar? Nehmen einen Versicherungen überhaupt? Sind die Ausschlüsse wegen Vorerkrankungen akzeptabel? ...