Riester - Zurich Versicherung

  • Moin in Runde und erstmal vielen Dank für die vorwiege Antworten zu meinem Riestergerät.

    Horst Talski
    Naja der Vertrag rechnet mir einen Rentenbeginn ab 04/2060. also noch ein Stück hin. Ich bin jetzt 32.

    Meinem Eltern haben damals den Vertrag für mich abgeschlossen und ich habe ihn halt übernommen und hatte aber in den letzten Jahren immer ein, sagen wir, ungutes Gefühl. Habe dann aber gedacht, lässt du mal laufen.

    Deswegen habe ich jetzt einfach mal hier den Weg ins Forum gesucht und bin über eure Ratschläge sehr dankbar.

    Ich denke schon, dass ich dann zur Beitragsfreistellung tendiere und hoffe dann auf 2027. :)

  • Ohne deine Berechnungen intensiv zu prüfen, es gibt bei Riester-Verträgen die Klausel, dass kein Verlust für den Sparer entstehen darf, heißt wie mehrfach beschrieben, Einzahlungen und Zulagen MÜSSEN ausgezahlt werden, ob als Rente, oder bei geringen Summen als Einmalzahlung, spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist der Termin der Auszahlung, ist dieser vor Vertragsende, also vorzeitige Kündigung, entfällt die Pflicht des Anbieters. Übrigens ist das einer der Gründe warum die Verträge meistens so schlecht laufen, weil Anbieter risikoreiche Anlagen meiden (müssen).

  • Die Fondsentwicklung eher negativ und es fallen immer Gebühren an. X/ Dazu hatte ich von Zurich mal die Auskunft erhalten, da ich in der Vergangenheit immer mal den Beitrag geändert habe. Diese sollen aber nach einer Zeit (ich glaube 5 Jahre) entfallen. Andererseits gibt es ja auch die Beitragsgarantie.

    Ich würde mich wirklich freuen, wenn mir jemand - unabhängig - etwas Licht ins Dunkel bringen könnte. Weiter zahlen, stilllegen, lieber anders anlegen? Kündigen wäre keine Option wegen Rückabwicklung der Zulagen usw.

    Was ich schreibe, wirst du nicht lesen wollen.

    Wenn ich den Kapitalstand peile, könnten die 7.115 € der Standmitteilung vier Jahre Einzahlung zu je 2.095 € sein (abzüglich Kosten und Verlust des Fonds).

    Die Verkaufsprovision des Finanzprodukteverkäufers wird auf fünf Jahre verteilt, damit dem Kunden nicht unmittelbar auffällt, wie viel Kundengeld in die Tasche des Finanzprodukteverkäufers fließt. Das könnten die "Vertriebskosten" sein, die in der Standmitteilung auftauchen. Ja, da hat dir die Versicherung die richtige Auskunft gegeben: Du wirst noch eine fünfte Rate Vertriebsprovision zahlen, danach fallen diese Kosten weg.

    Auch im letzten Jahr hast du 2.095 € in den Vertrag gesteckt. Am Jahresanfang 2025 waren 7.115 € im Vertrag, am Jahresende waren es 8.565 €, also nur 1.450 € mehr. Das heißt: Von deiner Einzahlung in Höhe von 2.095 € sind nur 2/3 im Vertrag angekommen. Ein Drittel deiner Einzahlung ist also weg.

    Die Vertriebsprovision ist weg, die Verwaltungskosten der Versicherung sind weg (und fallen jedes Jahr neu an), und zu allem Überfluss macht der gewählte Rentenfonds Verluste. Ausgerechnet vor vier Jahren ist dieser Fonds krass abgestürzt. Seit seinem Absturz bröckelt der Fonds kontinuierlich weiter. Ob sich dieser Fonds je erholt, steht in den Sternen. Sollte er es je tun, musst du erst einmal Verluste aufholen.

    Ich würde genau die Option wählen, die du ausschließt, nämlich den Vertrag kündigen. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Das kostet dich schätzungsweise 2.000 €; ärgerliches Lehrgeld, dessen Verlust dich aber nicht umwerfen wird.

    Die Kollegen raten zur Beitragsfreistellung und zur Hoffnung auf die Beitragsgarantie. Du stellst den Vertrag beitragsfrei, zahlst also nicht weiter ein und bekommst dann in 34 Jahren "dein Geld" auf Heller und Pfennig zurück? Nein, vermutlich nicht. Beitragsgarantie heißt: Man garantiert dir zu Beginn der Auszahlphase einen gewissen Kontostand, der dann unter den bekannt schlechten Bedingungen verrentet wird. Dem Elend des Riestervertrags als solchem entkommst du damit nicht.

    Übrigens: Vermutlich hältst du die Zulage für ein Geschenk des Staates. Das ist sie aber nicht. Bei den meisten Riestersparern (dich eingeschlossen) ist die Grundzulage (und ggf. auch eine (1) Kinderzulage) letztlich dein eigenes Geld.

  • Die Kollegen raten zur Beitragsfreistellung und zur Hoffnung auf die Beitragsgarantie.

    Das tut der Kollege Buntbart übrigens nicht, also auf die Beitragsgarantie hoffen. Ohne die Wechselmodalitäten Riester-Vertrag zu Altersvorsorgedepot zu kennen, gehe ich einfach mal davon aus, dass erzr-35 sein gesamtes aktuelles Kapital (also bei einem angenommenen Wechsel zum 31.12.2024) die 8.565 € (mir ist klar, dass es Ende 2026 ein anderer Betrag ist) ins Altersvorsorgedepot übernehmen kann. Die Garantie ist weg aber die Förderung müsste auch nicht noch zusätzlich zurückgezahlt werden, wie es ja bei einer Kündigung der Fall wäre. Wenn die Annahme zutrifft, wäre der Fall "Beitragsfreistellung und Überführung ins Altersvorsorgedepot" günstiger als der Fall Kündigung.

    So läuft es meines Wissens doch auch heute schon, wenn ich von einem Riester-Produkt zum anderen wechsle. Garantie ist weg aber das aktuelle Kapital bleibt erhalten. Keine Rückzahlung von Zulagen und Steuerermäßigung.

  • Übrigens: Vermutlich hältst du die Zulage für ein Geschenk des Staates. Das ist sie aber nicht. Bei den meisten Riestersparern (dich eingeschlossen) ist die Grundzulage (und ggf. auch eine (1) Kinderzulage) letztlich dein eigenes Geld.

    Hatten wir das Thema nicht schon durch ?

    Er schreibt nix, für was er „die Zulage hält“.

    Ist jetzt auch völlig egal, weil ZUERST jede Einzahlung gestoppt werden sollte.
    Dann wird dem Vertrag dieses Jahr automatisch die Zulage für 2025 gutgeschrieben. Das Finanzamt hat die Daten auch schon automatisch bekommen für die Einkommensteuererklärung 2025.

    NACH dem Stop überlegt man dann die Alternativen.

    Die Steuerstattung der letzten Jahre ist natürlich entweder konsumiert worden oder angelegt worden. Man kann auch sagen, dass sie in dieses Schandprodukt eingezahlt wurde.


  • Hallo ezr-35

    Meine Frau hat den gleichen Vertrag von Zurich. Mein Beileid, das ist eins der übelsten Verträge, die ich kenne. Auch der Vertrag meiner Frau ist stark im Minus. Also bloß kein weiteres Kapital in dieses schwarze Loch reinwerfen.

    Wir haben eine Lösung für uns gefunden, die das schlimmste abfedert:

    Wir verwenden das derzeitig verfügbare Vertragskapital zur Darlehenstilgung unseres Eigenheims (und handeln uns damit ein akzeptables, "fiktives Wohnförderkonto" ein) Damit steht der Vertrag auf null Euro. Aber es gibt ja noch die Beitragsgarantie! Viel später, zu Rentenbeginn, bekommt meine Frau dann noch die Differenz zwischen Beitragsgarantie und entnommenes Kapital zur Darlehenstilgung ausbezahlt. Diese Summe ist klein genug, damit Konditionen für eine sogenannte Kleinbetragsrente erfüllt ist und damit auf einen Schlag ausbezahlt wird.


    Weitere Details in diesem Thread:

    LuciferM
    29. Januar 2026 um 21:34
  • Wegen der Begrifflichkeiten. Die Beitragsgarantie ist die Summe der bis dato gutgeschriebenen Zulagen und Altersvorsorgebeiträge. Die Bescheinigung nach §92 EStG für den Zurich Vertrag hätte hier evtl geholfen, um die Verwirrung zu vermeiden.

    erzr-35: ein gutes hat das ganze: du erkennst, das du (bzw deine Eltern) hier eine, ich sag mal freundlich, "suboptimale" Finanzentscheidung getroffen hast und lernst daraus. Finanzen selber machen ist nicht so schwer, und vielleicht bringt dich ja die Lektüre in diesem Forum dazu, deine Altersvorsorge besser zu gestalten. Ich wünsche dir auf jeden Fall alles Gute, genügend Hilfe findest du hier auf jeden Fall!

  • Meine Frau hat den gleichen Vertrag von Zurich. Mein Beileid, das ist eins der übelsten Verträge, die ich kenne. [...]

    Wir haben eine Lösung für uns gefunden, die das schlimmste abfedert:

    Wir verwenden das derzeitig verfügbare Vertragskapital zur Darlehenstilgung unseres Eigenheims (und handeln uns damit ein akzeptables, "fiktives Wohnförderkonto" ein).

    Das ist in der Tat eine elegante Option (auch für andere Riesterverträge) - aber dafür muss man eine passende Immobilie an der Hand haben (oder ein zugelassenes Projekt).

    Für erzr-35 bleibe ich bei meinem Vorschlag: Kein weiteres Geld verbrennen, raus mit überschaubarem Schaden, Vertrag kündigen. Ob das gehypte Altersvorsorgedepot wirklich einen Ausweg bietet oder ob man damit vom Regen in die Traufe kommt, kann aktuell noch keiner mit Bestimmtheit sagen.

  • LuciferM Da habt ihr für euch ja auch noch eine gute Lösung gefunden. :)

    Zur Beitragsgarantie nochmal. Ich habe das tatsächlich in den jährlichen Wertmitteilungen immer so verstanden - wie du schreibst. Es handelt sich um alle bisher eingezahlten Beiträge und Zulagen, die mir auch dann zustehen, wenn ich die Zahlungen jetzt einstelle und unabhäbhängig vom Vertragsguthaben (welches ja dezeit nur bei 8.565,03€ liegt) ist.

    Hier hänge ich nochmal einen Auszug aus der Bescheinigung § 92 EStG:

    Ich denke für mich ist die bessere Variante ein ETF Sparplan anzulegen.

  • erzr-35
    Stell den Vertrag umgehend beitragsfrei.
    Und dann wartest Du erstmal ab, was ab 2027 beim Altersvorsorgedepot herauskommt.

    Und den ETF-Sparplan solltest Du ohnehin anlegen. Allein schon um mal zu spüren wie es sich für Dich anfühlt wenn die Kurse an der Börse schwanken!

    Sei froh, dass Du noch in jungen Jahren gemerkt hast, dass ein solcher Vertrag nix bringt! Einfach unter Lehrgeld verbuchen. Haben fast alle hier im Forum irgendwann bezahlt.
    Und zukünftig immer informieren, bevor man etwas unterschreibt (auch wenn Du in diesem Fall ja gar nichts dafür konntest).

  • monstermania Ja, das werde ich machen.

    Grundsätzlich lese ich immer, was ich unterschreibe vorher. 8) Aber dieses Konstrukt war/ist wie ein undurchschaubarer "Klotz", der ein gefühlt das halbe Leben begleitet X/.

    Aber wie heißt es immer so schön: "Besser spät, als nie" um etwas optimistisch zu sein ;)

  • erzr-35 , Da scheint so als ob der Riester der Müllabladeplatz der Zurich ist.


    Kündigst du jetzt werden noch Zulagen und Steuerermäßigungen abgezogen.

    Dann bleiben dir höchsten noch 6000€ zur Wiederanlage.

    Diese müssten über 36 Jahre bis 2060 dann über 2,6% Rendite nach Steuern erzielen um auf die Beitragsgarantie von 15k€ zu kommen.

    https://www.zinsen-berechnen.de/zinsrechner.php?paramid=qokvo3trbd

    Wahrscheinlich wirst du dir 2060 das ganze als Kleinstbetragsrente auszahlen lassen können.

    Könntest du mit Zulagen als 8500€ auf das neue AV Depot wechseln bräuchtest du ab 2027 nur 1,7% Rendite um auf das Garantiekapital zu kommen.

    https://www.zinsen-berechnen.de/zinsrechner.php?paramid=y4dpxvi6og


    Ich würde erstmal abwarten und wenn ein Wechsel ins AV Depot möglich sein sollte mal ganz stumpf beim Anbieter nachfragen ob sie dir noch mehr in das AV-Depot gutschreiben. Sonst würdest du den Vertrag einfach bis 2060 stehen lassen und Zurich hätte immer noch Arbeit mit deinem ollen Vertrag. Vielleicht sind da ja ein paar hundert Euro noch zusätzlich drin, aber dafür wirst du die Versicherung nerven müssen. Vielleicht auch mal der Ombudsfrau bescheid geben und der Bafin kannst du den Fall auch ruhig mal schildern.

    Wie soll denn eine Altersvorsorge für Kleinsparer entstehen wenn solche Produkte vertrieben werden?

    Mir scheint es wirklich so das die Finanzindustrie diese "abgekackten" Rentenfonds in den Riesterverträgen verstecken damit der Kleinsparer die Verluste trägt.

    Bist du die ganze Zeit in diesem Rentenfonds investiert gewesen oder wurde zwischendurch mal umgeschichtet? Das würde vielleicht in den alten Standmitteilungen zu finden sein.

    1Mio. Riesterverträge mit 1000€ Verlust macht 1Mrd. Verluste die für die Altersvorsorge im Land fehlen.

    Wie oben schon mehrfach empfohlen:

    Beitragsfreistellen und aufs AV-Depot hoffen und wenn Wohnriester etwas für dich ist dann dich da mal reinfuchsen.

    Dir Gute Finanzentscheidungen.

  • Wegen der Begrifflichkeiten. Die Beitragsgarantie ist die Summe der bis dato gutgeschriebenen Zulagen und Altersvorsorgebeiträge.

    Die Aussage mag hier stimmen und angesichts der vielen "Einsprüche" auch die Regel zu sein. Jetz auch nachvollziehbar anhand der Bescheinigung nach §92 EStG.

    Andere Anbieter scheinen die Begrifflichkeiten aber durchaus mit anderen Inhalten zu füllen.

    Ich kann nur für meinen Fall sprechen (CosmosDirect, Abschluss in 2002)

    Standmitteilung vom 31.12.2003:

    Eigenbeiträge 360 €, Zulagen 0 €, gebildetes Kapital: 358 €, Garantiekapital zum Auszahlungszeitpunkt: 28.232 €

    Standmitteilung vom 31.12.2025:

    Eigenbeiträge: 37.940 €, Zulagen: 4.000 €, gebildetes Kapital: 82.700, Garantiekapital zum Auszahlungszeitpunkt: 70.000 €

    Beitragsgarantie zum Auszahlungszeitpunkt (nur bisher geleistete Einzahlungen) scheint dann wohl auch etwas anderes zu sein als Garantiekapital zum Auszahlungszeitpunkt (zusätzlich die prognostizierten Eigenbeiträge).

  • Genau, du verwechselst einbezahltes Kapital und Zulagen mit Garantie, logisch bekommst du bei vorzeitiger Stilllegung nicht das Garantiekapital, dieses gibt es wenn du bis zum bitteren Ende einzahlst. Ersteres steht dir bei Ablauf garantiert zu. Ich hoffe wir konnten die Unklarheiten ausräumen.

  • Hier hänge ich nochmal einen Auszug aus der Bescheinigung § 92 EStG:

    Meine Glaskugel lag daneben. :(

    Nachdem die Versicherung immer noch von den laufenden Beiträgen etwa 13% Vertriebskosten abzieht und eigentlich die Vertriebskosten nur auf 5 Jahre verteilt werden, glaubte sie, das Kapital von um die 8000 € sei (mit gehörigem Abschlag) in nur 5 Jahren aus 5 Einzahlungen von um die 2000 € entstanden und der Abzug der Vertriebskosten bald ein Ende finde.

    Das stimmt aber nicht.

    Du bekommt ja nur die Grundzulage (aktuell 175 €, früher 154 €). Insgesamt hast du 2.095 € Zulagen bekommen. Dieser Vertrag muss somit bereits mindestens 12 Jahre laufen, und noch immer zieht die Versicherung Vertriebskosten ab! Offenbar habe ich das mit den 5 Jahren nicht richtig gewusst.

    Du hast insgesamt über 13.000 € Beiträge geleistet, dazu sind etwa 2000 € Zulagen in den Vertrag gewandert, zusammen also etwa 15.000 €. Davon sind jetzt noch 8.500 € da, nicht viel mehr als die Hälfte.

    Die Kollegen hier setzen enorme Hoffnungen in das geplante Altersvorsorgedepot, das noch nicht einmal Gesetz ist, sondern bisher nur Gesetzesentwurf. Jeder weiß, dass kein Gesetz aus Bundestag, Bundesrat und Vermittlungsausschuss so herauskommt, wie es hineingegangen ist. Daher sollte man nicht auf die umlaufenden Gerüchte bauen, sondern abwarten, was wirklich aus diesem Plan der Regierung wird, und erst dann handeln. Ob die Vorschusslorbeeren berechtigt sind, wird sich zeigen, wenn nicht nur das Gesetz vorliegt, sondern auch die dazu passenden Angebote der Finanzbranche.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Finanzindustrie die Butter vom Brot nehmen lassen wird - und ihr Interesse ist nicht etwa das Anlageergebnis des Sparers, sondern der eigene Gewinn. Es wird kolportiert, dass die Kosten der Anlage auf 1,5 % gedeckelt werden sollen. Schon das wäre mir deutlich zu viel. Das kann mein ETF-Sparplan besser.

    Meine Einschätzung bleibt: Weg mit dem Vertrag mit Schaden. Das wird nichts mehr. Das Elend durch eine Beitragsfreistellung in die Länge zu ziehen bringt es nicht. Die Beitragsgarantie gilt ja erst für die Fälligkeit des Vertrages in 34 Jahren. In dieser Zeit solltest du mit dem jetzt ausbezahlten Restbetrag mehr Gewinn erwirtschaften können, als dir durch die Beitragsgarantie vielleicht oder hoffentlich in 34 Jahren zukommen wird. Dazu kommt: Wenn du den Restbetrag jetzt aus dem Vertrag herausholst, kannst du über ihn frei verfügen. Lässt du das Kapital im Vertrag stehen, wird der beitragsgarantierte Rest in 34 Jahre möglicherweise ausschließlich als monatliche Rente zur Verfügung stehen. Wer kann heute schon ermessen, was in 34 Jahren ist?

    In meinem Depot schlummert eine Leiche, die ich nicht liqudieren kann, auch nicht mit Schaden. Ich habe sie gedanklich auf 0 gestellt, betrachte das dort investierte Geld als verloren. Würde mir einer 50 % des Wertes bieten, den diese Anlage angeblich hat, ich würde sie ohne Zögern für den angeblich halben Wert weggeben.

  • Daher sollte man nicht auf die umlaufenden Gerüchte bauen, sondern abwarten, was wirklich aus diesem Plan der Regierung wird, und erst dann handeln.

    Das haben alle anderen "Kollegen" genauso empfohlen. Beitragsfrei stellen und abwarten, was bei der Gesetzgebung rauskommt und dann entscheiden.

    Bisher gab es nur einen, der unbedingt handeln, nämlich sofort kündigen, wollte. Damit wird der Verlust aber doch nur noch größer, weil Zulagen und Steuerermäßigung zurückgezahlt werden müssen.

    Einer empfiehlt also: sofort und beenden und Verlust noch größer machen, alle anderen: abwarten und schauen, ob man wenigstens die Förderung in ein dann vielleicht besseres Produkt überführen kann (kündigen geht ja dann immer noch).

    Bekomme selten so eindeutige Entscheidungsvorlagen.

  • Oddo…

    Ach im Grunde denkst du jetzt bei diesen konkreten Einzelfall im Frühjahr 2026 zu dualistisch.


    Eine sofortige Kündigung (ohne Not) bedeutet:

    • Rückzahlung der Zulagen,
    • Steuervorteile zurückzahlen,
    • Realisierung der bisherigen Verluste.
    Das ist eine endgültige Entscheidung. Eine Beitragsfreistellung hält zumindest Optionen offen.


    Mit dem geplanten Altersvorsorgedepot soll ein ein neues Modell kommen. Ab 2027 ist nach aktuellem Stand eine Übertragung in ein anderes förderfähiges Produkt vorgesehen. Es ist daher rational, diese Option zumindest abzuwarten, bevor man mit irreversiblen Schritten Fakten schafft.

    „Weg mit Schaden“ kann im Einzelfall richtig sein, ist aber keine pauschal sinnvolle Empfehlung.
    Vor Kündigung sollte man Kostenstruktur, Zulagen, Steuerfolgen, Restlaufzeit und die kommenden Reformoptionen sauber durchrechnen. Gerade mit Blick auf die absehbare Reform ist Abwarten strategisch klüger als ein endgültiger Schnitt heute.

  • Um gute Entscheidungen zu treffen sollte man möglichst viele Informationen sammeln.

    Liegen einiger dieser Informationen in der Zukunft muss man warten oder sich später nicht beschweren, ach hätte ich noch gewartet.

    Wenn man natürlich gar nichts mehr mit diesen staatlichen Versicherungsprodukten zu tun haben möchte ist das auch eine Entscheidung.

    Den einen richtigen Weg gibt´s sowieso nicht.....

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