Vorabpauschale in der Steuererklärung angeben

  • Hallo zusammen,

    wahrscheinlich wurde die Frage schon mehrfach in abgewandelter Form gestellt, aber ich habe mit der Vorabpauschale immer noch meine Probleme. Ich verstehe warum sie anfällt, in welcher Höhe sie anfällt und warum sie einbehalten wird.

    Jedoch habe ich mehrere Fragen nun dazu, da ich gerade an meiner Steuererklärung für das Jahr 2025 bin.

    Von meinem Broker wurde im Januar eine kleine Summe Vorabpauschale von meinem Girokonto abgezogen. Soweit so gut. Hierüber habe ich auch eine Übersicht (über jeden ETF) erhalten. Dies kann ich nachvollziehen.

    1. Frage: Ich habe die Steuer bezahlt für das Jahr 2025, weil ich da die Kapitalerträge hatte. Zu welchem Steuerjahr zählt nun aber die bezahlte/einbehaltene Vorabpauschale? Zu 2025, weil dort die Kapitalerträge waren? Oder zum Jahr 2026, weil da die Steuer angefallen ist?

    2. Frage: Nun im März kam die Erträgnisaufstellung. Diese habe ich verstanden. Dazu passend auch mit dem identischen Betrag die Steuerbescheinigung. Hier fehlt jedoch die bezahlte Vorabpauschale. Wieso wird diese nicht unter abgeführte Kapitalerträge aufgeführt. Die entsprechende Zeile (ich glaube Zeile 37 für die Steuererklärung) Kapitalerträge ist mit 0,00 Eur angegeben. Dies kann ich nicht ganz nachvollziehen, weil die Steuer ja bezahlt wurde.

    3. Frage: Kann ich die bezahlte/abgeführte Vorabpauschale in der Steuererklärung angeben? Wenn ja, in welcher Steuererklärung (siehe Frage 1)? Die Freistellungsgrenze mit meiner Frau ist nämlich noch nicht ausgeschöpft. Kann ich deshalb die Beträge in Zeile 37 aufführen? Oder macht das keinen Sinn? Ich könnte die Rückerstattung in der bezahlten Höhe natürlich wieder anlegen.


    Vielleicht kann jemand aus der Community Frage für Frage beantworten. Im Internet werde ich einfach nicht schlauer und auch der Broker antwortet nicht direkt auf meine Frage 2, sondern schweift ab.

    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe

  • Kater.Ka 18. März 2026 um 14:16

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • 1. 2026

    2. Sie wird in der Bescheinigung für 2026 auftauchen

    3. für 2026 ja, dann wird sie in der Bescheinigung enthalten sein.

    Leider muss ich dir bei Antwort Nr. 2 widersprechen. Der Broker hat mir das bisher nie ausgewiesen. Ich hatte den gleichen Fall im Jahr 2024 für Kapitalerträge 2023. In der Steuerbescheinigung für das Jahr 2024 war die Zeile leider auch mit 0,00 Eur ausgewiesen.

  • Gibt es einen Freistellungsauftrag bei der Bank?

    Ja den gibt es.

    Ich präzisiere meine Frage vielleicht noch ein wenig und ich habe in den letzten Minuten auch einiges mehr verstanden.

    Im Januar 2024 habe ich aufgrund eines zu kleinen Freistellungsauftrags circa 75 Euro Vorabpauschale bezahlt. Dies wurde mir auch per Bescheinigung im gleichen Monat dargestellt.

    Nun habe ich verstanden, dass im Jahr 2025 dann eine Steuerbescheinigung über die erzielten Gewinne erscheint. Diese kam auch und war auch verständlich und korrekt. Jedoch fehlt mir in dieser Steuerbescheinigung der o.g. Betrag in Höhe von circa 75 Euro. Wieso wird dieser nicht ausgewiesen? Der müsste doch als Kapitalertragsteuer für Zeile 37 abgebildet werden. Oder liegt das einfach an mir, dass ich an diesen Betrag denken muss und ihn in die Steuererklärung hineintippe?

  • Im Januar 2024 habe ich aufgrund eines zu kleinen Freistellungsauftrags circa 75 Euro Vorabpauschale bezahlt. Dies wurde mir auch per Bescheinigung im gleichen Monat dargestellt.

    Noch mal zur freundlichen Klarstellung: eine Vorabpauschale wird nicht bezahlt. Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Gewinn, den du versteuern musst. Entweder greift dein Freistellungsauftrag, oder du musst diese Steuer eben in realem Geld entrichten.

  • Du hast nicht die Vorabpauschale bezahlt sondern die Steuer darauf.


    Die Vorabpauschale sollte als Kapitalertrag in der Steuerbescheinigung stehen und die Steuer an entsprechender Stelle.


    Die Steuer wird natürlich nicht abgeführt und auch nicht bescheinigt, wenn ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe bei der Bank vorlag.

  • Du hast nicht die Vorabpauschale bezahlt sondern die Steuer darauf.


    Die Vorabpauschale sollte als Kapitalertrag in der Steuerbescheinigung stehen und die Steuer an entsprechender Stelle.


    Die Steuer wird natürlich nicht abgeführt und auch nicht bescheinigt, wenn ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe bei der Bank vorlag.

    Okay, das habe ich nun verstanden. Dann habe ich mich da auch falsch ausgedrückt, weil im Girokonto stand, dass die Vorabpauschale in Höhe von 75 Euro einbehalten bzw. abgezogen wurde.

    Mein Freistellungsauftrag hat nicht mehr für die ganze Vorabpauschale gereicht, sodass ein Teil tatsächlich abgeführt wurde. Handelt es sich hierbei nun um Kapitalerträge, die in der Steuerbescheinigung auch aufgeführt sein sollten? Genau diesen Betrag vermisse ich nämlich in der Steuerbescheinigung, obwohl die Summe gezahlt wurde. Oder muss der Broker dies nicht aufführen? Kann ich die bezahlte Steuer auf die Vorabpauschale in der Steuererklärung angeben, auch wenn sie nicht in der Steuerbescheinigung des Brokers steht?

  • Genau diesen Betrag vermisse ich nämlich in der Steuerbescheinigung, obwohl die Summe gezahlt wurde.

    Genau den Betrag dürftest du in der Steuerbescheinigung nicht finden. Was der Freistellungsauftrag nicht mehr abfängt, wird versteuert. Mit Soli, aber ohne Kirchensteuer sind das 26,375%. Wenn von den 75 Euro noch 50 Euro übrig bleiben, musst du darauf Steuern in Höhe von 13,18€ abführen.

    Am einfachsten ist, du trägst ein, was in der Steuerbescheinigung steht. Dann kannst du was anderes machen.

  • Genau den Betrag dürftest du in der Steuerbescheinigung nicht finden. Was der Freistellungsauftrag nicht mehr abfängt, wird versteuert. Mit Soli, aber ohne Kirchensteuer sind das 26,375%. Wenn von den 75 Euro noch 50 Euro übrig bleiben, musst du darauf Steuern in Höhe von 13,18€ abführen.

    Am einfachsten ist, du trägst ein, was in der Steuerbescheinigung steht. Dann kannst du was anderes machen.

    Die Vorabpauschale nach Teilfreistellung lag bei 322 Euro. Dann habe ich noch einen Teil vom Freistellungsauftrag gehabt, sodass die Vorabpauschale bei 286 Euro lag. Von diesem Betrag habe ich dann die 75 Euro als Steuer bezahlt. Also die 75 Euro waren nicht der Restbetrag der Vorabpauschale, sondern die bereits bezahlte Steuer.

    Und diese bezahlte Steuer von 75 Euro finde ich, aus welchen Gründen auch immer, nicht in der Steuerbescheinigung. Und bisher konnte mir keiner beantworten, warum diese nicht aufgeführt wird. Ist das normal, dass der Broker das nicht mit aufführt.
    Wenn ich nur die Daten aus der Steuerbescheinigung eintrage, dann fehlt mir Zeile 37 mit der bezahlten Kapitalertragsteuer. Diese könnte ich mir doch wiederholen und reinvestieren?

  • Vielleicht habe ich es ja falsch verstanden, dann korrigiere mich gerne. Aber wenn ich das richtig verstehe, dann wurden die 75 Euro dieses Jahr (Januar?) von deinem Konto abgebucht. Folglich werden diese in der Steuerbescheinigung 2026, die du 2027 bekommst auftauchen.

  • Es ging ihm doch wohl Anfang 2025 auch so, oder ?

    Ich habe es jetzt so verstanden, dass jeweils Anfang jeden Jahres sagen wir mal ungefähr 25 oder 26 € real vom Konto abgebucht werden. Das ist die real gezahlte Steuer auf die

    Planschkuh
    15. Oktober 2024 um 09:15
  • Vielleicht habe ich es ja falsch verstanden, dann korrigiere mich gerne. Aber wenn ich das richtig verstehe, dann wurden die 75 Euro dieses Jahr (Januar?) von deinem Konto abgebucht. Folglich werden diese in der Steuerbescheinigung 2026, die du 2027 bekommst auftauchen.

    Nein im Jahr 2024 wurden 75 Euro bezahlt. Diese müssten demnach in der Steuerbescheinigung für 2024 erscheinen, die ich im Jahr 2025 erhalten habe. In der Steuerbescheinigung wird die abgeführte Steuer jedoch nicht aufgeführt, was mich irritiert. Und ja, diese 75 Euro (und nicht 25 oder 26 Euro) wurden real bezahlt.

  • Wenn du am 2. Januar 2025 genau 75 € bezahlt hast, muss das in die Steuerbescheinigung 2024 rein.

    Ich glaube, jetzt machen wir bald die Verwirrung komplett.

    das Geld, was dir jetzt im Januar 2026 abgezogen wurde, muss in die Steuerbescheinigung 2025 rein.

  • Nein. Die Vorabpauschale gilt als "zugeflossen" am 1. Werktag des Folgejahres, damit wird sie auch im jeweiligen Folgejahr besteuert.

    Ok..,,dann hatte ich das falsch in Erinnerung.
    Aber dann ist die Steuerbescheinigung, die er FÜR das Jahr 2025 erhalten hat eben falsch. Denn er hat ja am 02.01.2025 Steuern bezahlt.

  • Okay, das habe ich nun verstanden. Dann habe ich mich da auch falsch ausgedrückt, weil im Girokonto stand, dass die Vorabpauschale in Höhe von 75 Euro einbehalten bzw. abgezogen wurde.

    Mein Freistellungsauftrag hat nicht mehr für die ganze Vorabpauschale gereicht, sodass ein Teil tatsächlich abgeführt wurde. Handelt es sich hierbei nun um Kapitalerträge, die in der Steuerbescheinigung auch aufgeführt sein sollten? Genau diesen Betrag vermisse ich nämlich in der Steuerbescheinigung, obwohl die Summe gezahlt wurde. Oder muss der Broker dies nicht aufführen? Kann ich die bezahlte Steuer auf die Vorabpauschale in der Steuererklärung angeben, auch wenn sie nicht in der Steuerbescheinigung des Brokers steht?

    Nicht die Vorabpauschale wurde abgezogen sondern die Steuer darauf.


    Wann fand denn die Abbuchung der Steuer statt? (Genaues Datum inkl. Jahr)

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