Hallo zusammen,
wahrscheinlich wurde die Frage schon mehrfach in abgewandelter Form gestellt, aber ich habe mit der Vorabpauschale immer noch meine Probleme. Ich verstehe warum sie anfällt, in welcher Höhe sie anfällt und warum sie einbehalten wird.
Jedoch habe ich mehrere Fragen nun dazu, da ich gerade an meiner Steuererklärung für das Jahr 2025 bin.
Von meinem Broker wurde im Januar eine kleine Summe Vorabpauschale von meinem Girokonto abgezogen. Soweit so gut. Hierüber habe ich auch eine Übersicht (über jeden ETF) erhalten. Dies kann ich nachvollziehen.
1. Frage: Ich habe die Steuer bezahlt für das Jahr 2025, weil ich da die Kapitalerträge hatte. Zu welchem Steuerjahr zählt nun aber die bezahlte/einbehaltene Vorabpauschale? Zu 2025, weil dort die Kapitalerträge waren? Oder zum Jahr 2026, weil da die Steuer angefallen ist?
2. Frage: Nun im März kam die Erträgnisaufstellung. Diese habe ich verstanden. Dazu passend auch mit dem identischen Betrag die Steuerbescheinigung. Hier fehlt jedoch die bezahlte Vorabpauschale. Wieso wird diese nicht unter abgeführte Kapitalerträge aufgeführt. Die entsprechende Zeile (ich glaube Zeile 37 für die Steuererklärung) Kapitalerträge ist mit 0,00 Eur angegeben. Dies kann ich nicht ganz nachvollziehen, weil die Steuer ja bezahlt wurde.
3. Frage: Kann ich die bezahlte/abgeführte Vorabpauschale in der Steuererklärung angeben? Wenn ja, in welcher Steuererklärung (siehe Frage 1)? Die Freistellungsgrenze mit meiner Frau ist nämlich noch nicht ausgeschöpft. Kann ich deshalb die Beträge in Zeile 37 aufführen? Oder macht das keinen Sinn? Ich könnte die Rückerstattung in der bezahlten Höhe natürlich wieder anlegen.
Vielleicht kann jemand aus der Community Frage für Frage beantworten. Im Internet werde ich einfach nicht schlauer und auch der Broker antwortet nicht direkt auf meine Frage 2, sondern schweift ab.
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe