Hinweise und Tips zur vermieteten ETW

  • Hallo Forum,

    ich habe die Möglichkeit eine ETW zu erwerben in direkter Nachbarschaft. Neben der reinen Investition als Geldanlage hat die Immobilie einen "strategischen" Vorteil, da mir die zur Wohnung gehörende Garage im Hinterhof ein Wegerecht einräumt für mein eigenes Haus. der Garten ist nicht begehbar von der Straße (nur durch mein Haus). Das wäre ein großer Vorteil.

    Die Wohnung ist nun durch den Tod der aktuellen Mieterin frei geworden und soll von der Vermieterin veräussert werden.

    Kaufpreis liegt bei 150 k€. Die Wohnung hat knapp 73 m² ist mehr oder weniger Ebenerdig und Altengerecht. In den Rücklagen der Hausgemeinschaft (4 Parteien) liegen knapp 50k€. Das Haus ist aus den 80ern, ich denke kein genereller Wartungsstau, von Modernisierungsideen, die vielleicht mal kommen werden, abgesehen.

    Die Netto-Kaltmiete lag zuletzt bei 600 €. Haus und Grund spricht von 8-9 € / m² bei der Lage und Alter der Wohnung. Die Lage ist hervorragend, Ausstattung so lala. Keine Terrasse oder Balkon. Da nun eine oberflächliche Renovierung erforderlich sein wird, rechne ich mal 20 k€ ein.

    Renovierung und Kaufnebenkosten trage ich als Eigenanteil, die Kaufsumme würde ich voll finanzieren. Mir liegt aktuell eine Angebot vor mit eff. 4,75 % bei 15 Jahren SZB.

    Mich interessieren Eure Tips oder Hinweise, speziell auf die steuerlichen Hebel die sich durch meine Eigenschaft als Vermieter ergeben. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden ja meinem zu versteuernden Einkommen 1:1 hinzugerechnet, also werden voll versteuert. Zinsen (keine Tilgung) darf ist doch zum Abzug bringen, oder? Ich las etwas von maximal zulässigen Renovierungskosten vor erstmaliger Vermietung, wodurch sich die Art und Weise der steuerlichen Betrachtung unterscheidet. Entweder voll abzugsfähig (ist das wirklich so? Also Renovierungskosten x lassen sich im ersten Jahr voll zur Senkung meines zu versteuernden Einkommens einbringen?) oder als Anschaffungsnahe Herstellkosten als Abschreibung über 20 Jahre?

    Ich freue mich über Eure Tips, Frank

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  • Danke. Sensationeller Tip. Dann bräuchte man keine Foren mehr.

    Foren sind dafür da, relativ einfache Sachverhalte zu diskutieren.

    Du scheinst wissenstechnisch beim Thema Vermietung bei Null anzufangen. Das Thema ist aber, anders als ein weltweit anliegender ETF, sehr komplex und nicht in drei Posts erklärt. Dir die grundlegende Punkte und steuerlichen Aspekte bei Vermietung näher zu bringen würde schon mehrere Seiten an Posts erzeugen. Und Anspruch auf Vollständigkeit hat das auch nicht. Da ist der Vorschlag von Tomarcy schon richtig.

    Alternativ versuche Kontakte zu anderen Vermietern in deiner Gegend zu knüpfen, die dich in die Grundlage einführen. Die steuerlichen Themen sind dann der letzte Schritt. Außerdem sollte auch bei der Entscheidung "Vermieter - ja oder nein?" die Steuer, wie bei allen Investitionen, immer der letzte Punkt in der Entscheidungsfindung sein.

  • Moin,

    Wenn ich richtig verstehe, ist der Hauptgrund des potentiellen Wohnungskaufs nicht unbedingt der Vermögensaufbau mit Immobilien oder Cashflow durch Vermietung und Verpachtung oder Steueroptimierung, sondern strategische Entscheidung, von der du dir Vorteile erhoffst.

    Grundsätzlich hat ein Immobilienkauf mit anschließender Vermietung und Verpachtung entsprechend aktueller Steuer Gesetzgebung, deutliche Vorteile gegenüber der Eigennutzung. Diese hast du im Prinzip schon korrekt zusammengefasst: Werbungskosten für

    • Transaktionskosten (Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Kosten fürs Grundbuchamt, Maklerkosten)
    • Kosten für Renovation
    • Kosten für Darlehenszinsen
    • AfA

    Diese Kosten und Ausgaben werden dann von den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abgezogen und haben so in der Regel direkt Auswirkung auf deinen persönlichen Steuersatz.

    Wenn ich die steuerliche Situation interessiert, wäre ein gut gemeinter Rat, dies direkt einmal mit einem Steuerberater zu diskutieren.

  • Nespresso 25. März 2026 um 09:33

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Diese hast du im Prinzip schon korrekt zusammengefasst: Werbungskosten für

    • Transaktionskosten (Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Kosten fürs Grundbuchamt, Maklerkosten)
    • Kosten für Renovation
    • Kosten für Darlehenszinsen
    • AfA

    Und genau hier fangen die steuerlichen Themen schon an. Die Transaktionskosten sind Anschaffungsnebenkosten. Dies bedeutet, dass diese über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden und nicht sofort in dem Jahr, in dem sie anfallen. Außerdem ist nur der Betrag abschreibungsfähig, der nicht auf Grund und Boden entfällt (und ja, auch eine ETW hat einen Anteil Grund und Boden). Renovierungskosten werden vom Finanzamt auch gerne mal "anschaffungspreiserhöhend" ausgelegt, wenn diese kurz nach dem Kauf anfallen. Hierfür muss man sich entweder gut mit dem deutschen Steuerrecht auskennen oder einen Steuerberater beauftragen.

    Außerdem sollte man sich über die Pflichten eines Vermieters bewusst sein. Diese sind nämlich durchaus umfänglichet, als sich der ein oder andere vorstellt. Daher sollte man sich auf jeden Fall mit der Materie vertraut machen. Und dafür gibt es eben entsprechende Fachlektüre.

    Es ist eben nicht nur "Ich kauf mir die ETW und damit habe ich mein Wegerecht zu meinem Garten", sondern da hängt noch ein ziemlich langer Rattenschwanz dran.


    PS: Wenn man sich entsprechende Lektüre kauft, kann man diese höchstwahrscheinlich auch wieder von der Steuer absetzen ;)

  • PS: Wenn man sich entsprechende Lektüre kauft, kann man diese höchstwahrscheinlich auch wieder von der Steuer absetzen ;)

    Vielen Dank für deine weiteren fachlichen Ausführungen und guter Hinweis mit der Lektüre.

    Daher ja am Ende von mir auch der Hinweis mit dem StB…

    Ich wollten dem Fragenden eine einleitende Rückmeldung geben und v.a auf den Punkt „Warum ?“ nochmal abheben

    • Hilfreichste Antwort

    Hi Nespresso zunächst einmal wünsche ich dir viel Erfolg bei der potenziellen ETW!

    Ich kann mich sehr gut mit deiner Situation identifizieren, da mir auch (mehr aus Zufall) eine Gelegenheit zum Kauf einer ETW ergeben. Witzigerweise ebenfalls ebenerdig, altersgerecht und dadurch sehr interessant für barrierefreies Wohnen (Vermietung an ältere Menschen -> tendenziell sehr viel zuverlässigere, planbarere Mieter) und habe es durchgezogen. Kurz zu meiner Person und meiner Begründung die Gelegenheit zu ergreifen: ich bin 30 Jahre alt und habe damit sowohl das Sitzfleisch bis zur Rente abbezahlt zu haben und die Mittel auch mal Leerstände auszugleichen wenn es mit der (Neu-)Vermietung länger dauert. Meine Zielgruppe habe ich aber vorher klar definiert und zum Glück auch einen Markt dafür. Ich habe für 210.000€ gekauft und vermiete zu 1000€ mtl. kalt mit 2,25% Staffel pro Jahr. Zwei weitere Benefits: im Ernstfall kann man Eltern oder andere Angehörige unterbringen sowie Pflegeheimkosten verringern durch häusliche Pflege. Ganz langfristig ist es auch ein Hedge für uns selbst wenn wir uns eines Tages verkleinern und altersgerecht einrichten möchten. Warum so viel zu meiner Person? Mir war nur wichtig zu erläutern wie langfristig ich dieses Investment betrachte - als Tipp/Anregung für dich 😊

    Im Unterschied zu deiner ETW habe ich einen Quasi-Neubau aus dem Jahr 2016 mit Wärmepumpe, Fußbodenheizung etc. Das gibt mir viel Ruhe für die Planung der nächsten Jahre. Plane also eine anständige Instandhaltungsrücklage ein.

    Ich habe mal 1,5% Tilgung unterstellt bei deinem Finanzierungsangebot. Dann wärst du bei 781€ mtl. Kreditrate. Wenn du 600€ Kaltmiete planst, entsteht allein dadurch bereits knapp -200€ mtl. Cashflow.

    Zusätzlich sollten Nebenkosten und Instandhaltungsrücklage hinzukommen was dich schnell Richtung 300-400€ negativer Cashflow bringt. Wenn die Lage so gut ist, dann kannst du dich vielleicht trauen etwas mehr Miete zu verlangen um dich nicht zu stark zu belasten. 👌😃 am besten mit Staffel um den Kostensteigerungen Rechnung zu tragen.

    Noch zwei interessante Überlegungen: du hast die gesetzliche Möglichkeit deine Abschreibung zu erhöhen mit einem Restnutzungsdauergutachten-> kann sich lohnen bei einem 80er Jahre Objekt -> lese dich dazu mal ein 😁

    Hinzu kommt die Möglichkeit beim Kauf den Kaufpreis beim Notar so festschreiben zu lassen das ein größerer Anteil auf den Gebäudeanteil anfällt, also z.B.: "120.000€ des Kaufpreises entfallen auf das Gebäude- 30.000€ entfallen auf Grund und Boden" -> hier sind bis zu 20% Abweichung zur Kaufpreisaufteilung des BMF erlaubt. Das kostet dich nichts und ist rechtlich erlaubt. Für den Notar ist das nur ein weiterer Satz und dir ermöglicht das eine weitere höhere Abschreibungsgrundlage 😊

    Mich würde sehr interessieren was deine Überlegungen und auch persönliche Situation ist um das besser einschätzen zu können wie dein Investment sich entwickeln könnte. Vielleicht magst du das ja teilen.

    So - ich habe fertig 🫡

  • Ich würde aus Prinzip nie einen Staffel- oder Indexmietvertrag unterschreiben.

    Der Vermieter schreibt die Bude wg Wertminderung ab und ich soll immer mehr dafür zahlen? Hallo???

    Der Vermieter trägt auch volles Risiko wenn etwas an der Wohnung ist und schafft Wohnraum für andere Menschen. Da darf/sollte es sich auch für Vermieter lohnen dürfen meiner Meinung nach.

  • Hallo Forum,

    ich habe die Möglichkeit eine ETW zu erwerben in direkter Nachbarschaft. Neben der reinen Investition als Geldanlage hat die Immobilie einen "strategischen" Vorteil, da mir die zur Wohnung gehörende Garage im Hinterhof ein Wegerecht einräumt für mein eigenes Haus. der Garten ist nicht begehbar von der Straße (nur durch mein Haus). Das wäre ein großer Vorteil.

    ...

    Die Lage ist hervorragend...

    Hallo Nespresso,

    neben den finanziellen und steuerlichen Aspekten, die ja schon genannt wurden, wäre der "strategische Vorteil" für mich persönlich immens wichtig. Wann kann man schon sein Wegerecht kaufen, zudem in guter Lage? Wenn du es dir leisten kannst (sieht so aus), würde ich nicht jeden Cent umdrehen, sondern die Gelegenheit nutzen. Für mich ein "No-Brainer";)

  • Nespresso 26. März 2026 um 14:53

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