Neuwagen als Zweitwagen deutlich teurer versichert? Warum??

  • Derzeit haben wir ein 20 Jahre altes, verratzes - beinahe wertloses Auto, natürlich nur Haftpflicht versichert auf meinen Namen ( Ehemann ) zugelassen und versichert - kostet ca 230,- Euro/Jahr. Mein SF ist 37, als weiterer Fahrer ist nur meine Ehefrau eingetragen. Vertragsende Jan 27

    Jetzt kommt ein neues Auto, hoher Wert, Kaskoversicherung muss her. Als Zweitwagen ebenfalls auf micht zugelassen und versichert, soll das dann ca 1500,- Euro kosten ( mit Vollkasko ). Wenn das Neufahrzeug das Altfahrzeug ersetzt soll es nur ca 800,- Euro kosten weil dann der SF übernommen werden könne. Der Versicherungswilli am Telefon hat mir erklärt das das auch beim Zweitwagen gemacht werden könnte - aber das ginge nicht weil meine Frau dort ebenfalls als weiterer Fahrer eingetragen weder müsse - und deren SF deutlich niedriger sei...

    Warum spielt es momentan scheinbar KEINE Rolle das meine ebenfalls als Fahrerin eingetragene Ehefrau einen niedrigeren SF hat - und beim Zweitwagen soll es dann plötzlich einen nahezu doppelten Beitrag verursachen??

    Was kann ich hier tun? Komme ich aus dem laufenden Vertrag heraus - z.B. durch Abmeldung des Altfahrzeugs? Dann könnte das Neufahrzeug den SF 37 übernehmen inkl eingetragener Frau als Fahrer - und das Altfahrzeug meldet im anschluss meine Frau auf ihren Namen wieder an? Geht das?? Selbst wenn das Altfahrzeug dann teurer wird ( werden ca 400,- sein ) - da es ja nur eine Haftpflicht braucht wird es ja dann am Ende alles zusammen trotzdem sehr deutlich günstiger sein, statt ca1730,- nur ca 1200,-

    Für jeden Tipp dankbar :)

  • Kater.Ka 3. April 2026 um 10:18

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Willkommen im Forum.

    Ganz habe ich das Problem der Versicherung nicht verstanden, tut aber nichts zur Sache. Könnte durch geänderte Versicherungsbedingungen für Neuverträge begründet sein. Wir waren früher mal bei Verti ehemals DirectLine mit dem Zweitwagen, dort waren auch die Jahre der anderen Fahrer relevant.

    Ich würde über einen Versicherungswechsel nachdenken zu einer Versicherung mit günstigeren Bedingungen. Wir sind bei mit mehreren Autos bei der HUK24. Da bekommt der Zweitwagen SF4 als Sondereinstufung und es wird nicht nach den konkreten Fahrern gefragt, solange alle über 25 sind. So wie ich den Tarifrechner lese kann der Erstwagen auch bei einer anderern Versichrung sein und der Halter der andere Ehegatte sein. HUK24 ist ein Online-Versicherer, bei der normalen HUK ist es ein paar € teurer aber es gibt Geschäftsstellen und Beratung.

    Aber: habe das gerade mit einem VW Golf Bj 2006, 9.000 km Jahresleistung, Zulassung im Rhein-Sieg-Kreis durchgerechnet und bin auf 750 € gekommen. Daher erst mal genau rechnen.

  • Willkommen im Forum.

    Ganz habe ich das Problem der Versicherung nicht verstanden, tut aber nichts zur Sache. Könnte durch geänderte Versicherungsbedingungen für Neuverträge begründet sein. Wir waren früher mal bei Verti ehemals DirectLine mit dem Zweitwagen, dort waren auch die Jahre der anderen Fahrer relevant.

    Ich würde über einen Versicherungswechsel nachdenken zu einer Versicherung mit günstigeren Bedingungen. Wir sind bei mit mehreren Autos bei der HUK24. Da bekommt der Zweitwagen SF4 als Sondereinstufung und es wird nicht nach den konkreten Fahrern gefragt, solange alle über 25 sind. So wie ich den Tarifrechner lese kann der Erstwagen auch bei einer anderern Versichrung sein und der Halter der andere Ehegatte sein. HUK24 ist ein Online-Versicherer, bei der normalen HUK ist es ein paar € teurer aber es gibt Geschäftsstellen und Beratung.

    Aber: habe das gerade mit einem VW Golf Bj 2006, 9.000 km Jahresleistung, Zulassung im Rhein-Sieg-Kreis durchgerechnet und bin auf 750 € gekommen. Daher erst mal genau rechnen.

    DAS habe ich nun wieder nicht verstanden... :) Mit der Versicherung bin ich momentan bei AXA, erst seit 2024 - damal gewechselt weil es die günstigste war. Wie gesagt - Altfahrzeug nur Haftpflicht, SF37 kostet jetzt ca 230,-/Jahr
    Jetzt brauchen wie ein zweites Auto - und das wird neu sein - darum Kaskoversicherung. Für dieses zweite Auto will AXA ca 1500,- Euro - Haftpflicht und Kasko - der alte Vertrag bliebe unberührt. Das man das quasi umdrehen kann - also das Altfahrzeug als Zweitwagen zu neuen Konditionen - und das Neufahrzeug zu den alten Konditionen, das wurde mir bei der tel. Beratung NICHT vorgeschlagen - und nach meinem Verständnis auch nicht möglich da ja der Vertrag noch 9 Monate läuft?? Bei anderen Versicherern die ich angerufen habe würde das Neufahrzeug als Zweitwagen zugelassen noch deutlich teurer sein als die 1500,- bei Axa - wegen des deutlich schlechteren SF meiner Frau...!
    Darum meine Frage ob ich aus dem laufenden Vertrag herauskomme wenn ich das auto an meine Frau verkaufe - diese es zulässt und versichert - was ja dann zu ihrem schlechteren SF geschehen würde aber da nur Haftpflicht fällt es nicht sehr ins Gewicht - und das Neufahrzeug MEINE alten Kontitionen übernimmt ( SF37 ) ? Geht das oder kann die AXA das verhindern? Theretisch könnten wie so ja auch mit BEIDEN Fahrzeugen zu einer anderen Versicherung?

    Meine Frau hat übrigens SF12 oder SF 4... - je nachdem ob ihr nicht - EU - Führerschein gilt - oder eben nur der Deutsche ( 4 Jahre ) gilt...

  • Welchem Zweck soll DAS nutzen??? Die Frau hat SF 12 oder 4, also seeeehr deutlich schlechter!

    Tief durchatmen… Hattest du die Zahlen schon geliefert? Ich kann sie nicht finden.


    Edit: Entschuldige bitte, die SF vom letzten Beitrag hatte ich überlesen. Oder es wurde nachträglich ergänzt. Man weiß es nicht.

  • Warnhinweis: keine Rechtsberatung

    Um auf die Frage zurück zu kommen:

    MMn kannst Du Dir bei Verkauf des Fahrzeugs ein Angebot von der AXA für Fahrzeugwechsel geben lassen oder eben gleich zu einer anderen Versicherung wechseln. Bei der HUK24 hat man für den Verkauf nach meiner Erinnerung einen Monat Zeit.

    Für die Zulassung auf Deine Frau kannst Du Dir in Ruhe Angebote geben lassen, welche SF-Klasse der Versicherer akzeptiert (SF4 oder SF12) oder ob es dann günstiger ist, dass Du VN mit Zweitwagenregelung bist und Deine Frau die Halterin oder Deine Frau VN mit Zweitwagenregelung. Das kannst Du auch noch mal die AXA fragen.

    Nur mal so: Hat Deine Frau tatsächlich eine SF-Klasse oder geht es "nur" darum, dass sie so lange die Fahrerlaubnis hat.

  • Ich würde der Versicherung schreiben!!, daß sie dir ein Angebot machen sollen über:

    neues Auto als Erstwagen, altes als Zweitwagen

    altes als Erstwagen, neues als Zweitwagen

    Gleichzeitig würde ich mich über ein Vergleichsportal informieren. Sollte dir die Antwort der Versicherung nicht passen, dann wechseln oder auf die Konkurenz hinweisen.

    "Führerscheinbesitzdauer" hat nix mit SF zu tun, oder hab ich dich falsch verstanden?

    Wenn du ein Auto verkaufst, ist der Vertrag hinfällig


    ja, das ist keine Rechtsberatung ;)

  • Ich habe das so verstanden:

    - das Altfahrzeug ist bei dir mit SF37 (nur Haftpflicht) versichert
    - deine Frau hat SF4 oder SF12, also deutlich schlechter als deine SF
    - dein Vertrag bei der AXA für das Altfahrzeug läuft noch 9 Monate
    - du hast jetzt zusätzlich ein Neufahrzeug gekauft, das auch VK versichert werden soll.

    Du möchtest nun, sehr nachvollziehbar, das Neufahrzeug mit deinem SF37 versichern und das Altfahrzeug mit dem deutlich schlechteren SF deiner Frau. Soweit ich weiß, geht das nur ohne Probleme, wenn deine Frau Halter des Altfahrzeuges ist. Also muss hier ein Halterwechsel stattfinden, was problemlos machbar ist. Die AXA wird nichts dagegen haben, wenn das Fahrzeug weiterhin bei ihr versichert bleibt, dann allerdings mit dem SF deiner Frau. Somit ist dann dein SF frei für das Neufahrzeug. Wer dann wo als Fahrer eingetragen ist, ist völlig unerheblich.

    Nebenbei bemerkt: hier taucht immer das Wort "Zweitwagenregelung" auf. Ich nehme an, damit ist gemeint, dass man einen Zweitwagen zum gleichen SF-Rabatt versichern kann. Soweit ich weiß, bietet das genau eine Versicherung an: Verti. Ich habe dieses Angebot in der Vergangenheit auch mal angenommen und kann nur davor warnen. Man bekommt tatsächlich die günstigen Konditionen. Allerdings ist der SF nur "virtuell". Bei einem Wechsel der Versicherung kann man den nicht mitnehmen. Das ist auch verständlich, sonst hätte man ja einen Rabattbeschleuniger. Das Perfide ist allerdings, dass Verti dieses Alleinstellungsmerkmal brutal ausnutzt, indem in den Folgejahren exorbitante Beitragserhöhungen erfolgen. Der Kunde kann ja nicht weg, oder zahlt bei einem anderen Versicherer einen Beitrag für z.B. SF6 anstatt für SF30.

  • hier taucht immer das Wort "Zweitwagenregelung" auf. Ich nehme an, damit ist gemeint, dass man einen Zweitwagen zum gleichen SF-Rabatt versichern kann.

    Für die HUK hatte ich dargelegt, dass man mit SF4 starten kann. Allerdings ist auch das eine Sondereinstufung, mitnehmen kann man nur die tatsächlichen Jahre.

  • Für die HUK hatte ich dargelegt, dass man mit SF4 starten kann. Allerdings ist auch das eine Sondereinstufung, mitnehmen kann man nur die tatsächlichen Jahre.

    Meiner Erfahrung nach bieten die meisten Versicherungen SF4 für Zweitwagen an, da man in der Regel in einem solchen Fall die Fahrerlaubnis länger als 3 Jahre besitzt. Das ist natürlich trotzdem schmerzhaft, wenn man beim Erstfahrzeug bei SF35 ist.

  • Bei Verti kam genau diese Sache zum tragen das der SF sehr wohl zusammen hängt mit den Jahren die man einen Führerschein hat. Meine Frau hatte nie eine eigene Versicherung - trotzdem wurde bei Verti SF12 für meine Frau festgelegt ( 12 Jahre Führerschein inkl 8 Jahre nicht EU ). Und wenn sie als Fahrer mit eingetragen wird. Und da wird dann natürlich der schlechtere - also nicht SF38 zugrunde gelegt sondern eben SF12. So habe ich es schriftlich im Angebot. Das es nicht automatisch einen SF bedeutet wenn man einen Führerschein hat mag sein - aber manche Versicherungen machen das scheinbar so... - jedenfalls in diesem Fall -


    Wir haben nun so viel verglichen... - es ist ganz eindeutig am Günstigsten wenn ich das Altfahrzeug an meine Frau "verkaufe", diese es auf ihren Namen zulässt und versichert z.B. bei Bavaia direkt. Das kostet dann ca 400,- statt jetzt ca 230,- - und der Neuwagen kommt zu mir und übernimmt den SF38. Meine Frage dazu war ja aber ob das so geht...? Also - nimmt die Versicherung das so hin wenn ich das Altfahrzeug ja nicht nur innerhalb der Familie sondern sogar innerhalb des Haushalts verkaufe? Komme ich so aus dem laufenden Vertrag??


    Ich habe tatsächlich SF38, nicht 37 wie ich eben gesehen habe...

  • Also - nimmt die Versicherung das so hin wenn ich das Altfahrzeug ja nicht nur innerhalb der Familie sondern sogar innerhalb des Haushalts verkaufe?

    Verkauf ist Verkauf, was soll eine Versicherung da meckern. Es wird ja bei der Zulassungsstelle umgeschrieben (was jedoch auch einige Kosten verursacht!). Das wäre ja sogar ein Verstoß gegen §6 GG, wenn ein Verkauf an Deine Frau benachteiligt wäre zu einem Fremden.

    Deine Frau würde sich über Check24 o.ä. einen günstigen Versicherer suchen.

    Das dieser Weg wirklich günstiger ist, als den Neuwagen als Ersatzauto mit SF38 zu versichern und den Altwagen als Zweitwagen von Dir, wage ich zu bezweifeln.

  • ...

    neues Auto als Erstwagen, altes als Zweitwagen

    altes als Erstwagen, neues als Zweitwagen

    ...

    Genau so habe ich das in der Vergangeheit häufiger mal gemacht. "Ringtausch" nannte das die Versicherung (DA direkt). Es gab hier bei mir fast immer 2 Autos. Wenn dann alle paar Jahre mal ein neueres her musste, hatte das neu angeschaffte i.d.R. einen etwas höheren Werte und es wurde mit dem etwas besseren Vertrag (höher SF) versichert. Ein formlosese Schreiben die Verträge zu tauschen hat völlig gereicht.

    Zickt die Versicherung rum, hat sie halt zukünftig einen Kunden (mit ggfs. 2 Verträgen) weniger.

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