Erbe ohne Erbschein

  • Da mein Bruder Bürgergeld bezieht, bin ich unsicher, ob es rechtlich zulässig ist, wenn er seinen Anteil erst im September von mir erhält.

    Ich habe den Sachverhalt bereits mit ihm besprochen; für ihn persönlich ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt er das Geld erhält.

    Schon wieder ein neuer Gesichtspunkt.

    Wie lange bezieht dein Bruder denn schon Bürgergeld ?

    Für ihn „persönlich ist es unerheblich..“

    Nicht aber für den Träger der Sozialleistungen. Dein Bruder ist verpflichtet, eine anstehende Erbschaft unverzüglich mitzuteilen.

    Seit 2023 ist es beim Bürgergeld so, dass eine Erbschaft direkt ins Vermögen fließt und nicht als Einkommen zählt.

    Nach Ablauf der Karenzzeit von einem Jahr Bürgergeldbezug sinkt der Grundfreibetrag auf 15.000 Euro pro Person. Vermögen, das diesen Betrag übersteigt, wird auf das Bürgergeld angerechnet, was zu einer Reduzierung oder Einstellung der Leistungen führen kann.

  • Meine Frage: Müssen wir einen Erbschein beantragen, wenn mein Bruder und ich uns einig sind und das Geld zu gleichen Teilen (50/50) aufteilen möchten?

    Ein Testament ist nicht vorhanden.

    Zunächst mal mein aufrichtiges Beileid!
    Ich weiß, wie man zunächst völlig neben sich steht, wenn ein geliebter Mensch letztlich doch überraschend verstirbt. Bei uns war es so, dass das Zimmer im Seniorenheim innerhalb von 3 Tagen geräumt werden musste.
    Aus eigener Erfahrung, gebe ich mal folgende Tips.
    Mach die Konten (weitgehend) leer, so lange Du noch Zugriff darauf hast. Ich habe sowohl eine Bankvollmacht als auch eine Kontenvollmacht über den Tod hinaus. Trotzdem hatte ich nachdem die Bank vom Tod meiner Mutter erfahren hat, einige Wochen keinen Zugriff mehr auf das Konto meiner Mutter.
    Und da auch bei uns meine Schwester und ich Erben sind, bedurfte es auch einiger Telefonate mit der zuständigen Bank, bis ich wieder Kontenzugriff erhielt. Bis heute habe ich aber keinen Online-Zugriff auf das Konto meiner verstorbenen Mutter. Zum Glück kann ich in wenigen Kilometern Entfernung in eine Filiale einer Sparkasse gehen und das dortige Überweisungsterminal nutzen!
    Lt. der Bank ist das Problem, dass wir 2 Erben sind und die Bank wohl eigentlich rechtlich dazu verpflichtet ist, das Konto bis zum Abschluss des Nachlassverfahrens 'zu sichern'. Schließlich könnte es ja theoretisch so sein, dass der Mensch mit Kontenzugriff gar nicht erbberechtigt sei.

    Dann wurde ja bereits richtig angemerkt, dass z.B. ein erteilter Freistellungsauftrag mit dem Todestag erlischt. Ab da sind die Erben steuerpflichtig. Bei meiner Mutter war es dann so, dass wir erhaltene Zinsen aus dem Freistellungsauftrag an die Bank zurück erstatten mussten.
    Wenn Deine Mutter eine Steuerklärung gemacht hat, müsst Ihr diese auch noch einmal machen. Evtl. Zinseinkünfte ab dem Todestag gehen zu gleichen Teilen zu Euch und müssen dann ggf. in einer eigenen Steuererklärung angegeben werden.

    Und zu Deinem Bruder: Der sollte das Erbe umgehend beim zuständigen Amt melden, da ab Erbantritt zunächst die Voraussetzung für Grundsicherung (Bürgergeld) entfällt, bis sein Vermögen wieder unterhalb der Schongrenzen liegt! Er dürfte in jedem Fall erhaltene Sozialleistungen seit dem Erbe zurück erstatten müssen.
    Wenn er sich nicht meldet, könnte es sogar auf ein Verfahren und eine Strafe wegen Erschleichtung von Sozialleistungen hinauslaufen.

  • Ist das gar nicht in Deutschland ? Hier gilt in allen Bundesländern ein Bestattungszwang. Auch in Rheinland-Pfalz nach der Neuregelung.

    Man muss da unterscheiden. Heute ist ja Feuerbestattung durchaus üblich. Und da kann zwischen Einäscherung und der eigentlichen Bestattung/Beisetzung durchaus auch ein längerer Zeitraum liegen.
    Wir haben auch überlegt den Beisetzungstermin meiner Mutter um ein paar Monate zu verschieben, weil es zunächst Terminprobleme gab. Ein Problem wäre das nicht gewesen.

  • Man muss da unterscheiden. Heute ist ja Feuerbestattung durchaus üblich. Und da kann zwischen Einäscherung und der eigentlichen Bestattung/Beisetzung durchaus auch ein längerer Zeitraum liegen.
    Wir haben auch überlegt den Beisetzungstermin meiner Mutter um ein paar Monate zu verschieben, weil es zunächst Terminprobleme gab. Ein Problem wäre das nicht gewesen.

    Genau so ist es.

  • Ich weiß, wie man zunächst völlig neben sich steht, wenn ein geliebter Mensch letztlich doch überraschend verstirbt. Bei uns war es so, dass das Zimmer im Seniorenheim innerhalb von 3 Tagen geräumt werden musste.

    Ich lese daraus, wie nah Du Deiner Mutter bis zu letzt gestanden hast und kann es gut verstehen, auch wenn es bei mir schon über 12 Jahre her ist.

    Meine Mutter lebte bis zuletzt mit 88 Jahren in ihrem eigenen Zuhause (ok, eigen zu 5/8, die anderen 3/8 "hielten" ihre 3 Kinder), so dass es auch in dem Punkt keine Eile hatte.

    Zurück zu Dir: Was wäre denn geschehen, wenn ihr erst nach z.B. 6 statt Tagen in der Lage gewesen wärt, "das Feld zu räumen"? Hätte das Pflegeheim euch als Erben bzw. Bestattungspflichtige noch eine Rechnung hinterhergeschickt oder hat es diese zumindest schon mal "vorsorglich" angedroht?

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Zurück zu Dir: Was wäre denn geschehen, wenn ihr erst nach z.B. 6 statt Tagen in der Lage gewesen wärt, "das Feld zu räumen"? Hätte das Pflegeheim euch als Erben bzw. Bestattungspflichtige noch eine Rechnung hinterhergeschickt oder hat es diese zumindest schon mal "vorsorglich" angedroht?

    Keine Ahnung. Wir haben die Heimleitung auf jedem Fall als sehr angenehm und Zuvorkommend in Erinnerung. Grundsätzlich wäre es auch möglich gewesen den Hausmeister mit der Entsorgung der Möbel/Räumung des Zimmers zu beauftragen. Wäre dann natürlich entsprechend in Rechnung gestellt worden.
    Wollten wir aber nicht, da ja auch viele persönliche Erinnerungsstücke und Unterlagen aussortiert werden mussten.
    Nach Absprache haben wir auch einige Möbel im Zimmer belassen, weil Sie einfach perfekt in den Raum gepasst haben.

    Man muss auch die Heime verstehen. Die Wartelisten sind häufig ellenlang und Geld wird nur verdient, wenn ein Zimmer auch belegt ist.
    Wir mussten uns zuvor auch umgehend entscheiden, ob wir das freie Zimmer nehmen und meine Mutter dann innerhalb von einigen Tagen einzieht! Nicht viel Zeit von Besichtigung, Aufmaß, Ärztekoordination, sortieren was ins Seniorenheim mitkommt und Transport organisieren. Sehr aufregende Tage für meine Mutter und uns.

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