Erbe ohne Erbschein

  • Hallo zusammen,

    meine Mutter ist Anfang März verstorben. Sie hat die letzten Jahre in einem Pflegeheim gelebt.

    Da ich mich in dieser Zeit um ihre Finanzen gekümmert habe, verfüge ich über eine Kontovollmacht, die über den Tod hinaus gilt. Außer meinem Bruder und mir gibt es keine weiteren Erben.

    Nach Ostern werde ich die Bank über den Tod meiner Mutter informieren. Abgesehen von etwa 60.000 € gibt es kein weiteres Vermögen.


    Meine Frage: Müssen wir einen Erbschein beantragen, wenn mein Bruder und ich uns einig sind und das Geld zu gleichen Teilen (50/50) aufteilen möchten?

    Ein Testament ist nicht vorhanden.

  • Erstmal Beileid zum Tode deiner „Mutti“.

    Ich hoffe, sie ist erst gerade verstorben und nicht Anfang März, wie du schreibst.

    Am Jahresende 2025 nanntest du noch geringere Geldvermögen.

    Zudem verfügt sie über ein Girokonto mit einem Guthaben von 11.000 Euro sowie ein Tagesgeldkonto mit einem Guthaben von 42.000 Euro.

    Viele machen es in dieser klaren Situation, dass sie die Gelder vom Konto weg überweisen und DANN die Bank informieren.

    Einen kostenpflichtigen Erbschein müsst ihr in dieser Lage nicht beantragen.

  • Erst mal herzliches Beileid!

    Meines Wissens braucht ihr einen Erbschein nur dann, wenn eine Bank o.ä. ihn als Nachweis verlangt, aber bei natürlicher Erbfolge müsste die Sterbeurkunde reichen. Das war zumindest bei uns der Fall, da hatte ich die Vollmacht und habe alles geregelt.

    Irgendwann kam noch mal ein Brief vom Nachlassgericht, das wollte aber nur wissen, wer was übernommen hat.

  • Das finde ich jetzt aber etwas pietätlos. Lass es Bargeld gewesen sein.

    Darum geht es doch nicht. Es geht darum, dass man die Erbschaft korrekt erfasst und sauber aufteilt.

    Wie gesagt, viele machen es so, dass sie das Konto in so einem Fall erstmal leer machen. Erspart Arbeit, falls die Bank „rumzickt.“

  • Erstmal Beileid zum Tode deiner „Mutti“.

    Ich hoffe, sie ist erst gerade verstorben und nicht Anfang März, wie du schreibst.

    Am Jahresende 2025 nanntest du noch geringere Geldvermögen.

    Warum du hoffst, dass meine Mutti gerade jetzt und nicht schon Anfang März verstorben ist, erschließt sich mir nicht.

    Dass so genau wegen der finalen Summe nachgeforscht wird, war mir nicht bewusst. Andernfalls hätte ich den zusätzlichen Baranteil natürlich explizit erwähnt.

    Trotzdem danke für dein Feedback.

  • Warum du hoffst, dass meine Mutti gerade jetzt und nicht schon Anfang März verstorben ist, erschließt sich mir nicht.

    Ich dachte, das wär ein Schreibfehler. Wenn deine Mutter bereits Anfang März verstorben wäre, hättest du die Bank schon längst informieren müssen. Wir haben jetzt schließlich schon April…

  • Ich dachte, das wär ein Schreibfehler. Wenn deine Mutter bereits Anfang März verstorben wäre, hättest du die Bank schon längst informieren müssen. Wir haben jetzt schließlich schon April…

    Da sie sehr plötzlich und unerwartet verstorben ist, habe ich zunächst etwas Zeit gebraucht, um alles zu verarbeiten.

    Tatsächlich habe ich einfach nicht daran gedacht, die Bank zu informieren.

    Ich werde sehen, wie sie mit der verspäteten Mitteilung umgehen.

  • Irgendwann demnächst stehe ich mit meiner Schwester mit Vollmacht über den Tod hinaus auch vor der hier aufgeworfenen Frage.

    Viele machen es in dieser klaren Situation, dass sie die Gelder vom Konto weg überweisen und DANN die Bank informieren.

    Wie gesagt, viele machen es so, dass sie das Konto in so einem Fall erstmal leer machen. Erspart Arbeit, falls die Bank „rumzickt.“

    Wenn deine Mutter bereits Anfang März verstorben wäre, hättest du die Bank schon längst informieren müssen.

    Die ersten beiden Zitate verstehe ich so, dass es kein Problem ist, das Konto/die Konten leerzuräumen, bevor die Bank informiert wird. Ist das so? Das "Müssen" im dritten Zitat lässt aber darauf schließen, dass dem zeitlich doch enge Fristen gesetzt sind. Welche?

    Es hängt sicher auch von den Kontotypen ab. Bei Giro- und Tagesgeldkonto sicher kein Problem, aber bei Prämiensparen werde ich der Sparkasse wohl erklären müssen, warum das beendet und ausgezahlt werden soll.

  • Ein Erbschein ist notwendig, wenn das Erbe Immobilien enthält und kein notarielles Testament vorliegt. Sonst nicht.

    Da ein Erbschein nicht ganz billig ist, würde ich auch darauf verzichten.

    Es gibt Banken, die fordern generell einen Erbschein an. Ein Erbschein ist wohl sicherer für die. Dazu haben sie aber keinen Rechtsanspruch.

    Daher würde ich in der Tat so vorgehen, wie Tomarcy beschrieben. Gleich Geld abziehen und gut ist.

    Das Erbe tritt am Todestag ein, nicht erst, wenn ein Totenschein vorliegt oder ggf. ein Testament eröffnet wurde. Daher spricht auch nichts gegen eine schnelle Verteilung, wenn sich die Erben einig sind.

    Im Gegenteil: Mit dem Todestag endet auch ein Freistellungsauftrag. Es sind idR zwei Einkommensteuererklärungen notwendig, eine vom Jahresanfang bis zum Todestag im Namen des Verstorbenen und eine vom Todestag bis zur Auseinandersetzung (Aufteilung) für die Erbengemeinschaft mit neuer Steuernummer.

    Letztere kann man idR wegdiskutieren. Je kürzer der Zeitraum/geringer die Erträge sind, desto leichter geht das.

  • Moin,

    zum Thema Erbschein Folgendes:

    Ein Erbnachweis (ob das jetzt der Erbschein oder ein notarielles Testament ist) wird immer dann notwendig sein, wenn die Erbenstellung nachgewiesen werden muss. Das kann bei der Bank geschehen, oder aber vor irgendwelchen Behörden. Pauschal zu sagen, dass er insgesamt nicht gebraucht wird, ist da recht unüberlegt. Für die Bank vielleicht nicht - das Geld wird man sicherlich durch Vorlage der schriftlichen Vollmacht vom Konto bekommen - aber parallel sollte m.E. der Erbschein dennoch beantragt werden. Der schützt euch mehr als die Vollmacht, da er öffentlichen Glauben genießt.

    Denn wichtig hier ist: die Vollmacht ist nur solange gültig, bis einer der Erben sie widerruft! Sie ist transmortal, aber eben nicht unwiderrufbar. Wenn du und dein Bruder wirklich die Erben sind, ist das grundsätzlich alles sicher. Die (allgemeine) Gefahr bei einer Ausnutzung der Vollmacht ohne Erbschein ist, dass vielleicht irgendwann ein Erbschein auftaucht, der nicht auf dich und deinen Bruder ausgestellt ist. Wenn die Vollmacht dann widerrufen wird, stellt sich im nachhinein heraus, dass ihr euch schadenersatzpflichtig gemacht habt.

    Sollte eine transmortale Vollmacht vorliegen, wird diese im Regelfall ausreichen, um die Geschäfte des Verstorbenen zu erledigen, solange die notwendige Form eingehalten ist (z.B. müsste die öffentlich beglaubigt sein, wenn man mit dem Grundbuchamt verkehrt). Aber es besteht (theoretisch) die Gefahr, dass der Erbschein dennoch benötigt wird - oder aber dass die Vollmacht durch einen Erben widerrufen wird, von denen ihr nichts wusstest.

  • Es gibt Banken, die fordern generell einen Erbschein an. Ein Erbschein ist wohl sicherer für die. Dazu haben sie aber keinen Rechtsanspruch.

    Manche Banken ignorieren auch ein Vollmacht über den Tod hinaus, wenn sie nicht auf dem Formular der Bank in Anwesenheit eines Bankmitarbeiters unterschrieben wurde.

  • Sind denn die Renten Ende März noch eingegangen ?

    Auf jeden Fall bleibt es dabei: die praktikable Lösung ist es, jetzt erstmal lehrzuräumen und dann das mit der Bank zu klären.
    Wurde das Tagesgeld quartalsweise abgerechnet ? Dann wäre die Abrechnung zum 31.März schon mal falsch.

  • Sind denn die Renten Ende März noch eingegangen ?

    Auf jeden Fall bleibt es dabei: die praktikable Lösung ist es, jetzt erstmal lehrzuräumen und dann das mit der Bank zu klären.
    Wurde das Tagesgeld quartalsweise abgerechnet ? Dann wäre die Abrechnung zum 31.März schon mal falsch.

    Die Altersrente wurde Ende März überwiesen, die Witwenrente hingegen nicht.

    Den zu viel gezahlten Rentenbetrag lasse ich vorerst auf dem Konto und gehe davon aus, dass dieser in Kürze zurückgebucht wird.

    Das Tagesgeldkonto wurde ebenfalls Ende März abgerechnet.

  • Da die Beerdigung erst im August stattfindet und die Rechnung für die Bestattung voraussichtlich ebenfalls in diesem Zeitraum eingehen wird, würde ich den gesamten Betrag zunächst verwahren.

    Auf diese Weise könnte ich nach Begleichung aller anfallenden Kosten eine faire Aufteilung im Verhältnis 50/50 vornehmen.

    Da mein Bruder Bürgergeld bezieht, bin ich unsicher, ob es rechtlich zulässig ist, wenn er seinen Anteil erst im September von mir erhält.

    Ich habe den Sachverhalt bereits mit ihm besprochen; für ihn persönlich ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt er das Geld erhält.

    Selbstverständlich ist mir bewusst, dass es sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung handelt.

  • Da die Beerdigung erst im August stattfindet und die Rechnung für die Bestattung voraussichtlich ebenfalls in diesem Zeitraum eingehen wird, würde ich den gesamten Betrag zunächst verwahren.

    Auf diese Weise könnte ich nach Begleichung aller anfallenden Kosten eine faire Aufteilung im Verhältnis 50/50 vornehmen.

    Da mein Bruder Bürgergeld bezieht, bin ich unsicher, ob es rechtlich zulässig ist, wenn er seinen Anteil erst im September von mir erhält.

    Ich habe den Sachverhalt bereits mit ihm besprochen; für ihn persönlich ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt er das Geld erhält.

    Selbstverständlich ist mir bewusst, dass es sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung handelt.

    Darf ich fragen, warum man ein halbes Jahr mit der Beerdigung wartet?

Passende Ratgeber für Dich

Von Finanztip-Experten fundiert recherchiert

Was Finanztip ausmacht
Finanztip Bewertungen