Wertermittlung Eigentumswohnung

  • Ich gehe nicht davon aus, dass bisher Notarkosten angefallen sind. Der Vertragsentwurf entstammt doch dem Textbaukasten und der Termin kam nicht zustande.

    Jetzt stellt der Makler das Exposee wieder online.

    Deswegen lässt man den Kaufinteressenten den Notar bestimmen und beauftragen. Wer bestellt, zahlt. Das hätte der Makler wissen müssen.

  • nun, bestellt hat der Makler den Notar, ich kannte ihn vorher nicht

    War bei mir genauso und die Käuferinnen haben die gesamten Notarkosten getragen. Als ich kurz vor Vertragsunterzeichnung gegenüber dem Makler die Sorge äußerte, dass die Damen noch abspringen, sagte er "neenee, allein durch den Vertragsentwurf sind schon irre Kosten entstanden, jetzt springen die nicht mehr ab". Woraus ich schloss, dass die Notarkosten generell das Problem der Käuferseite sind.

    Bei einem Grundstücksverkauf vor ein paar Jahren war es nach meiner Erinnerung auch so, dass die gesamten Notarkosten von den Käufern getragen wurden.

  • Ja, so kenne ich das auch, Notarkosten trägt der Käufer, wenn der Vertrag zustande kommt, was wenn nicht? Ich gehe mal davon aus, dass der Makler einen Deal mit dem Notar hat, der bringt ihm ja schließlich immer neue Klienten.

  • Ich, selbst Immobilienmakler, hatte einen ähnlichen Fall.

    Ich lasse mir immer vom Käufer unterschreiben, dass die Bauftragung des Notars auf seinen Wunsch beruht, und dass er eventuelle Kosten bei Absage zu tragen hat.

    Im konkreten Fall fehlte ein Erbschein, und da nicht klar war, wann dieser kommt, haben sich die Interessenten eine andere Immobilie gekauft.

    Die Kosten für den Vertragsentwurf (1,0 Gebühren?) wurden aber nicht für diesen Interessenten in Rechnung gestellt, sondern der Vertragsentwurf konnte für einen späteren Käufer wieder benutzt werden, der dann auch die Kosten getragen hat.

  • Ich kann mich auch an ein solches Szenario erinnern - wir suchten ein Haus, hatten es gefunden und wurden uns mit dem Makler einig und die Ehefrau hatte zugestimmt. Leider hatten wir die Rechnung ohne den Ehemann gemacht, der den Preis "nachverhandeln" wollte, nachdem er den Entwurf des Kaufvertrages in Händen hielt.

    Nachdem Theater hatte ich die Rechnung für den Entwurf bekommen, da ich den Notar bestellt hatte. Freundlicherweise wurden beim anschließenden Kauf einer Immobilie die Kosten für den ersten Vertrag verrechnet.

  • Dieser Käufer war der erste Interessent, der sofort ohne zu handeln zugesagt hatte, er hatte es ziemlich eilig und drängte auf einen schnellen Termin. Zuletzt wollte er dann doch noch den Preis in erheblichen Maß drücken, der Makler sagte, der sei am Ende unverschämt am Telefon gewesen.

    Das sind genau die Kandidaten. Bei einem Profi, der ihresgleichen kennt, scheitern sie, aber einem Amateurverkäufer gehen sie zumindest erheblich an die Nieren. Oder sie schaffen es, ihn zu überrumpeln, also ihn zu dem plötzlich von ihnen stark gedrückten Kaufpreis zu manipulieren.

    Wenn es jedes vierte Mal klappt, zahlt sich diese Masche glänzend aus. Die anderen drei Vertel sind einkalkulierter Kollateralschaden.

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Das sind genau die Kandidaten. Bei einem Profi, der ihresgleichen kennt, scheitern sie, aber einem Amateurverkäufer gehen sie zumindest erheblich an die Nieren. Oder sie schaffen es, ihn zu überrumpeln, also ihn zu dem plötzlich von ihnen stark gedrückten Kaufpreis zu manipulieren.

    Wenn es jedes vierte Mal klappt, zahlt sich diese Masche glänzend aus. Die anderen drei Vertel sind einkalkulierter Kollateralschaden.

    Ja kann sein, dass es sich dabei um eine Taktik handelt und da bin ich ganz zufrieden damit, dass wir einen Makler haben, denn dadurch vermeidet man den direkten Kontakt mit solchen Leuten.

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