Fehlerhafter Steuerbericht TradeRepublic 2025

  • Ich habe den Steuerbericht von TradeRepublic von 2025 erhalten. Der ist vollkommen fehlerhaft. Er weist 218,56€ auf, obwohl ich schon im Januar 2025 auf Grund der Vorabpauschalen einen Nachweis habe, dass 661,90€ vom Freistellungsauftrag verbraucht waren. Hat jemand ein ähnlich gravierendes Problem? Das Helpcenter hält mich hin. Die Beschwerdestelle verweist auf das Helpcenter.

  • Kater.Ka 10. April 2026 um 19:56

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Eigentlich ist das doch gar nicht so kompliziert, wieso läuft da bei Trade Republic so viel schief?

    Im Grunde sollte man ihnen die Banklizenz entziehen, das hat doch nichts mehr mit einem ordentlichen Grschäftsbetrieb zu tun.

  • Bei mir stimmt auch kein einziger Wert. Teilweise Abweichungen im dreistelligen Bereich.

    Hab dort Anfang des Jahres gekündigt, nicht das erste Problem.

    Ich habe mir das jetzt angeschaut. Auch bei mir steht nur kompletter Blödsinn für das Jahr 2025 drin.

    Ich denke, wer größere Beträge bei dieser Truppe lagern möchte, sollte sich das überlegen.

    Die Prozesse laufen doch gar nicht rund.

  • Das gibt doch eine Klagewelle sondergleichen wenn jetzt Millionen Deutsche die Steuerbescheinigung bei ihrem Finanzamt einreichen?

    Bin mir ziemlich sicher, dass die den Laden dicht machen können wenn das wirklich so zum Finanzamt geht. Ich sehe die Steuerpflichtigen hier nicht in der Verantwortung das zu prüfen.

  • Warum sollte man die Steuerbescheinigung beim Finanzamt einreichen, angenommen sie ist korrekt erstellt? Höchstens für die Günstigerprüfung...


    Wäre ich von solchen komischen Abrechnungen betroffen, würde ich mich einmal an den Support wenden und wenn der das Problem nicht löst, mich an die Bafin wenden. Es wurde doch hinlänglich bewiesen, dass dieser Support zu gar nichts in der Lage ist.

  • Das gibt doch eine Klagewelle sondergleichen wenn jetzt Millionen Deutsche die Steuerbescheinigung bei ihrem Finanzamt einreichen?

    Würde ich so nicht sagen. In 2025 war die abgeführte Abgeltungssteuer korrekt. Nur die Bescheinigung (die ich nicht brauche) ist völliger Quatsch. Ich reiche keine Anlage KAP ein.

  • Naja für die Günstigerprüfung oder allgemein wenn man die Bescheinigungen komplett angeben möchte um den gesamten ausgeschöpften Freibetrag zu prüfen. Ggf. wurde ein zu hoher Freibetrag bei den Banken angegeben etc.

    Finde es schon sehr seltsam wenn unterjährig die Abrechnungen stimmen aber dann in der Bescheinigung nicht mehr.

    Allerdings, ich habe so eine Bescheinigung noch nie überprüft und bisher immer dem Ersteller vertraut. Das sollte man eventuell überdenken denn theoretisch könnte sich durch die eingereichte falsche Bescheinigung eine Nachzahlung ergeben oder nicht?

  • Naja für die Günstigerprüfung oder allgemein wenn man die Bescheinigungen komplett angeben möchte um den gesamten ausgeschöpften Freibetrag zu prüfen. Ggf. wurde ein zu hoher Freibetrag bei den Banken angegeben etc.

    Für die Günstigerprüfung sehe ich es ein, ja.

    Um den nicht ganz ausgeschöpften Freibetrag zu nutzen, muss man nicht alle Bescheinigungen einreichen.

  • Allerdings, ich habe so eine Bescheinigung noch nie überprüft und bisher immer dem Ersteller vertraut. Das sollte man eventuell überdenken denn theoretisch könnte sich durch die eingereichte falsche Bescheinigung eine Nachzahlung ergeben oder nicht?

    Ja, das ist so. Mein Steuerprogramm errechnet eine niedrigere Erstattung, wenn ich die Daten von der Steuerbescheinigung eingebe statt die aus meiner Excel, wo ich alle Transaktionen notiere.

    Was ich mich noch gefragt habe: Wie wäre es denn, wenn die Bescheinigung zu meinen Gunsten falsch wäre? Wird verlangt, dass man die Bescheinigung prüft und nicht blind ins Steuerprogramm abtippt? Das macht doch sicher kaum jemand außerhalb dieser Bubbel.

    Ich habe meine Freistellungsaufträge ungünstig verteilt (aber nicht über 1000€) und wollte die Anlage KAP deshalb ausfüllen. Nun lasse ich es vermutlich, keine Lust, mich mit denen auseinanderzusetzen. Unterjährig wurde alles korrekt einbehalten.

  • Allerdings, ich habe so eine Bescheinigung noch nie überprüft und bisher immer dem Ersteller vertraut. Das sollte man eventuell überdenken denn theoretisch könnte sich durch die eingereichte falsche Bescheinigung eine Nachzahlung ergeben oder nicht?

    Wie sieht es denn von Seiten Rechten und Pflichten Bank und Kunde (juristisch) aus?

    - muss ich den Steuerbescheid prüfen oder kann ich mich auf die Richtigkeit verlassen?

    - bei Prüfung: gibt es da eine DIY Hilfestellung, wie ich das möglichst einfach und korrekt hinbekomme?

    Bei mir gibt e bei TR „nur“

    a) FSA

    b) VAP (da wird der hinterlegte anteilige FSA immer schon komplett) aufgebraucht

    c) 12x einen kleinen Zinsertrag von ein paar Euro pro Monat

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