Niedrige gesetzliche Rente aufstocken – welche Optionen habe ich (61)?

  • Ich habe meinen freien Samstag mal damit verbracht, alles konkret durchzurechnen und als Tabelle aufzubereiten. Ich finde, dass alle Stellrädchen und die damit einhergehenden Auswirkungen recht anschaulich werden.

    Rentenbeginn31.08.2801.03.2931.08.29
    Aktueller Rentenanspruch (24.2.26)1.048 €1.048 €1.048 €
    + zusätzl. Monate Einzahlungen283642
    + zusätzliche Gutschrift Rentenkonto+ 70 €**+ 90 €**+ 105 €**
    = Rentenanspruch nach Einzahlungen1.118 €1.138 €1.153 €
    + Rente durch max. Ausgleichszahlung + 168 €*+ 168 €*+ 168 €*
    = Rentenanspruch nach Ausgleich1.286 €1.306 €1.321 €
    - Monate früher in Rente 423630
    - Abschlag in %- 12,6%- 10,8%- 9,0%
    - Abschlagsbetrag- 162 €- 141 €- 119 €
    = Rentenanspruch nach Abschlag1.124 €1165 €1.202 €
    - Sozialversicherung (KV+PV) ca. 12%- 135 €- 140 €- 144 €
    = Rente gesamt 989 € 1025 € 1058 €
    Differenz zur Rente mit 63 am 1.8.28 + 36 €+ 69 €



    Zum Vergleich (nach allen o.g. Abzügen)
    Rente ohne Ausgleichszahlung859 €893 €923 €
    Differenz zu Rente mit Ausgleichszahlung- 130 €- 132 €- 135 €

    Info der RV (online-Beratung): Ausgleich des Rentenabschlag bei vorzeitiger Rente mit 63 insges. 45.362 € das entspricht dann brutto 168 € mtl. mehr*

    Jeder Monat Einzahlung durch weiterarbeiten führt zu + 2,50 € Rente (Vergleich der beiden Rentenauskünfte vom 31.12.24 und 24.2.26)**


    Die Rente ohne Ausgleichszahlung ist erschreckend niedrig und steht für mich eigentlich nicht mehr zur Diskussion. Sicher könnte ich die Differenz anderweitig ausgleichen (TG, Anleihen, längerfristig (ausschüttende) ETFs), aber so um die 1000 € hätte ich gerne regelmäßig auf meinem Konto. Für alles darüber hinaus würde ich die Alternativen nutzen.

    Inwiefern ich den gewünschten Rentenbeginn zum 1.9.28 abschreiben sollte, muss ich mir noch überlegen, es spricht einiges dafür. Bis zu 69 € mehr oder weniger monatlich sind ja nicht der einzige Faktor. Mit jedem Monat länger arbeiten, kann ich ja auch mind. 1000 € weiter investieren und zurücklegen.

    Boah, das ist wirklich schwierig! ?(

  • Eine schöne Übersicht, die eine gute Grundlage für Entscheidungen bietet.

    Wenn Du ein Jahr länger arbeiten wirst, hast Du nicht nur eine höhere Einzahlung sondern zusätzlich auch ein weiteres Jahr an Erträgen von hoffentlich ca. 6 %, während die Entnahmedauer sich um ein Jahr verkürzt. Du gewinnst einfach mehr Sicherheit dadurch. Gerade wenn das Budget knapp ist, spricht vieles dafür, dass Du Dir hoffentlich noch viele Jahre lang mehr wirst leisten können. Der Preis dafür wäre ein Jahr länger arbeiten.

  • Duregar: Vielen Dank für deine Anregungen.
    Da prüfe ich gerade, wie sich das auf die Sozialversicherungsbefreiung der selbständigen Tätigkeit auswirkt (Anfrage bei der KK). Aktuell bin ich für meine freiberufliche Tätigkeit befreit, v.a. auch weil ich überwiegend (mehr als 50%) angestellt tätig bin. Daürber hinaus wäre ich es wegen des Tätigkeitsbereichs sowieso, aber das könnte seitens der KK zu Diskussionen führen.

    Referat Janders: Vielen Dank für Deinen Beitrag.

    Ich recherchiere gerade, inwiefern das möglich ist. Wir haben einen an den TVÖD angelehnten Tarifvertrag, in dem das Arbeitsverhältnis (analog zum TVÖD selbst) erst mit Erreichen der Regelaltersrente endet. Demnach wäre ein Weiterarbeiten trotz Rente mit 63 möglich.
    Wie das bei einer Teilrente genau geregelt ist, frage ich in den nächsten Tagen beim AG nach (auch hinsichtlich möglicher weiterer Einzahlungen des AGs in die betriebl. LV).

    Was hältst du von einer vorgezogenen Rente mit 63 und Ausgleich der Abschläge als dritter Option?

    Beide Varianten der vorgezogenen Rente (mit oder ohne Ausgleichszahlung) halte ich für erstrebenswerter als die Regelaltersrente.

    Ob Du tatsächlich das Geld für den Ausgleich in die Hand nehmen solltest hängt von der Steuerlast jetzt und in Zukunft ab. Je höher die Differenz zwischen der aktuellen und der künftigen Steuerlast ist, desto eher rentiert sich die Einzahlung.

  • Ein kurzes update:

    Ich habe den Antrag zur Auszahlung meiner privaten Lebensversicherung zum 31.05. bei der Debeka eingereicht und lt. Sendungsverfolgung wurde der Eingang gestern quittiert.
    Die Bearbeitung dauere zwei, maximal drei Wochen, das sollte zum Monatsende passen.

    Leider reicht es nicht für die aktuelle Zinsaktion der ING. Dort müsste das Geld bereits zum 26.5. eingegangen sein, das ist ein bisschen ärgerlich. 3,2% fürs Zwischenparken wäre schon nett gewesen, naja, dann muss ich mich anderweitig umschauen.


    Inzwischen habe ich die "Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung" von der Rentenversicherung erhalten und mich durch die umfangreichen Infos und Berechnungen gearbeitet. Als Renteneintritt hatte ich den 01.03.28 angegeben, um den maximalen Ausgleichsbetrag zu erhalten. Ich hoffe, ich habe soweit alles verstanden, es deckt sich zumindest mit meinen Berechnungen.


    Was mich allerdings etwas irritiert sind folgende Aussagen:

    "Die Rentenminderung kann bis zum 29.02.2028 ... ausgeglichen werden.
    Wird die Altersrente wie beabsichtigt in Anspruch genommen, können Beiträge aufgrund dieser Rentenauskunft darüber hinaus längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze am 06.02.2032 gezahlt werden...
    Sollten Sie die Altersrente nicht wie beabsichtigt in Anspruch nehmen und nach dem 29.02.2028 Beiträge zahlen wollen, müssen Sie eine neue Auskunft beantragen."


    Letzeres ist mir neu. Ich dachte bisher, ich könne mit der jetzt erhaltenen Auskunft ggf. bis 67 einzahlen. Wenn ich beispielsweise bis zum 28.02. oder zum 31.08. 2029 weiterarbeite, reduziert sich ja der Abschlag und ich kann mit der neuen Berechnung weniger ausgleichen als jetzt festgestellt. Oder verstehe ich da etwas falsch?

  • Du kannst den Abschlag in einer Rente ausgleichen, die Du tatsächlich so beziehen kannst.

    Wenn Du im Januar 2029 die Abschläge ausgleichen willst, die Du zum 01.03.2028 gehabt hättest, aber gar nicht hast, weil Du die Rente zum 01.03.2028 nicht beantragt hast, dann geht das nicht.

    Wenn Du aber die Rente ab 01.03.2028 tatsächlich beziehst, dann kannst bis zum Erreichen der Regelaltersrente die Abschläge auch nachträglich noch ausgleichen.

  • Leider reicht es nicht für die aktuelle Zinsaktion der ING. Dort müsste das Geld bereits zum 26.5. eingegangen sein, das ist ein bisschen ärgerlich. 3,2% fürs Zwischenparken wäre schon nett gewesen, naja, dann muss ich mich anderweitig umschauen.

    Abwarten, vielleicht gibt es danach direkt ein anderes Angebot. Ich hatte kaum das 3%-Angebot abgeschlossen, da kamen die 3,2% um die Ecke.

  • Bei einer Verzinsung von 3% kannst Du mit dem Startkapital monatlich 168€ entnehmen bis Du 100 bist.

    Da gehen auch Münchner Rück…5 % Plus Steigerungen jedes Jahr….quasi ein Inflationsschutz für die Erben.

    Oder einen ausschüttenden Welt-ETF mit Teilverkauf jedes Jahr.

  • Bei einer Verzinsung von 3% kannst Du mit dem Startkapital monatlich 168€ entnehmen bis Du 100 bist.

    Nur so nebenbei:
    Mit 100 sind das dann immer noch 168€ pro Monat bei der 3%-Verzinsung, wie du schreibst.
    Bei der DRV sind es dann aber keine 168€ mehr, da die Rente sich voraussichtlich mehr als verdoppelt.

  • Bevor es eine böse Überraschung gibt: Die Betriebliche Altersvorsorge und die 2 fondsgebundenen Rentenversicherungen würde ich mir nochmal genau anschauen. Das ist recht komplex, in Abhängigkeit vom Durchführungszeitpunkt und Vertragsabschluss.

    Sehr wahrscheinlich musst Du die mit dem vollen Beitragssatz (KV+PV) verbeitragen (Stichwort: fiktive Verteilung auf 120 Monate bei Einmahlzahlung). Wenn es schlecht läuft, werden Anteile davon auch noch nachgelagert besteuert.

  • Nur so nebenbei:
    Mit 100 sind das dann immer noch 168€ pro Monat bei der 3%-Verzinsung, wie du schreibst.
    Bei der DRV sind es dann aber keine 168€ mehr, da die Rente sich voraussichtlich mehr als verdoppelt

    Vielleicht hast Du Recht.

    Da hier ja nach Optionen gefragt wurde, wollte ich nur eine andere Möglichkeit als die Einzahlung in die GRV einbringen. Ob das finanziell vor- oder nachteilhaft ist, hängt von politischen Entscheidungen und weltwirtschaftlichen Entwicklungen ab. Nach aktuellem Stand, könnte es aber auch ungefähr gleich ausgehen. Vermutlich werden die Weichen dafür gestellt, dass die Rente zukünftig etwas langsamer steigt als bisher. Bei Anwendung der Bengen'schen 4%-Entnahme-Regel könnte man aus 45.000€ zumindest 30 Jahre mit hoher Sicherheit inflationsangepasst 150€ pro Monat entnehmen.

    Der eigentlich wesentliche Nachteil bei der Einzahlung in die GRV ist aus meiner Sicht, dass man anschließend nicht mehr frei über das Geld verfügen kann, aber auch das kann ja je nach Typus Mensch ein Vorteil sein.

  • Vielen Dank für eure neuen Rückmeldungen. Ich versuche zeitnah zu antworten.

    Bevor es eine böse Überraschung gibt: Die Betriebliche Altersvorsorge und die 2 fondsgebundenen Rentenversicherungen würde ich mir nochmal genau anschauen. Das ist recht komplex, in Abhängigkeit vom Durchführungszeitpunkt und Vertragsabschluss.

    Sehr wahrscheinlich musst Du die mit dem vollen Beitragssatz (KV+PV) verbeitragen (Stichwort: fiktive Verteilung auf 120 Monate bei Einmahlzahlung). Wenn es schlecht läuft, werden Anteile davon auch noch nachgelagert besteuert.

    Das ist völlig richtig. Die LV (seit 1996) über den Arbeitgeber und die beiden RV (seit 2017) sind in jedem Fall KV- und PV-pflichtig. Umlage auf 10 Jahre, wie du auch sagst.
    Das schmerzt mich eher weniger, denn die Beiträge der LV und einer der beiden RV zahlt der AG schon immer vollständig alleine.

    Die Fondsanteile in den beiden RV sind gelinde gesagt sehr überschaubar. Da wird nicht allzu viel auf mich zukommen. Die Überlegung ist eher, ob ich meinen Teil beitragsfrei stelle - dann müsste ich aber auch auf die 50 € mtl. vom AG verzichten.

  • Da gehen auch Münchner Rück…5 % Plus Steigerungen jedes Jahr….quasi ein Inflationsschutz für die Erben.

    Oder einen ausschüttenden Welt-ETF mit Teilverkauf jedes Jahr.

    Da hast du recht. Mein kleines Kontingent an Allianz- und Münchner Rück-Aktien und auch die recht gebeutelte SAP (die habe ich allerdings schon einige Jahre) haben mir diesen Monat einen erfreulichen Zuschuss zur Urlaubskasse beschert.

  • Bei einer Verzinsung von 3% kannst Du mit dem Startkapital monatlich 168€ entnehmen bis Du 100 bist.

    Nur so nebenbei:
    Mit 100 sind das dann immer noch 168€ pro Monat bei der 3%-Verzinsung, wie du schreibst.
    Bei der DRV sind es dann aber keine 168€ mehr, da die Rente sich voraussichtlich mehr als verdoppelt.


    Genau das war auch meine Gretchenfrage:
    Entweder Ausgleichszahlung in die GRV (risikoarme Anlage, i.d.R. jährliche Anpassung, Erhöhung der sehr dürftigen gesetzl. Rente ohne Ausgleich, die allernotwendigsten Ausgaben wären damit weitestgehend gedeckt, was mich sehr beruhigen würde) ODER
    Geld in ETFs + TG, Festgeld, Bundesanleihen o.ä. stecken mit bisher wesentlich besserer Rendite bei entsprechend mehr Risiko.


    Ich habe mich entschieden und werde meine private LV weitestgehend in die Ausgleichszahlungen für die GRV verwenden.
    Wichtig ist dabei noch zu erwähnen, dass ich die rund 45.000 € auf mind. drei Jahre verteilen werde während ich noch arbeite. Damit kann ich die Einzahlungen vollständig bei meiner Steuer geltend machen, so dass ca. 1/3 wieder mit der nächsten Steuererklärung erstattet werden wird.

    Ich sitze gerade an meiner Erklärung für 2025 und teste zum Wochenende mal aus, bei welcher Ausgleichszahlung wie viel Steuer erstattet wird.


    Unabhängig davon kann ich ab Juni monatlich gut 1000 bis 1200 € investieren. Der Kredit meiner ETW ist zum 30.5. endlich abbezahlt und das frei werdenden Geld fließt bis ich in Rente gehe in ETFs und ein paar Aktien.

  • Ich habe mich entschieden und werde meine private LV weitestgehend in die Ausgleichszahlungen für die GRV verwenden.

    Find ich sinnvoll und nachvollziehbar. Vielleicht stehe ich in 10 Jahren auch mal vor der gleichen Fragestellung. Noch weiß ich nicht, in welche Richtung ich tendieren würde, aber gut, dass Du für Dich Klarheit gefunden hast.

  • Nur mal so interessehalber: Hat die DRV transparent gemacht, wie die 168€ ausgleichbarer Betrag und der aufgerufene Preis zustande kommen?

    Die 168€ sind bei Annahme von 40,79€ aktuellem Rentenwert pro Rentenpunkt so ca. 4,11 Rentenpunkte. Wenn Du mit 14,4% Abzügen in Rente gehen möchtest, musst Du 4,11/85,6%=4,81 Rentenpunkten erwerben. Bei einem Preis von 9662€ je Rentenpunkt wären das rund 46.500€

    Oder hast Du nicht den frühestmöglichen Zeitpunkt angegeben also etwas weniger als 14,4% Abzüge? - Auf 45.375 komme ich mit 41 Monaten vorher und 12,3% Abzügen.

    Vielleicht rechnet die DRV aber auch noch ganz anders. Da wäre ich mal intessiert.

    Vielen Dank

  • Nur mal so interessehalber: Hat die DRV transparent gemacht, wie die 168€ ausgleichbarer Betrag und der aufgerufene Preis zustande kommen?

    Die 168€ sind bei Annahme von 40,79€ aktuellem Rentenwert pro Rentenpunkt so ca. 4,11 Rentenpunkte. Wenn Du mit 14,4% Abzügen in Rente gehen möchtest, musst Du 4,11/85,6%=4,81 Rentenpunkten erwerben. Bei einem Preis von 9662€ je Rentenpunkt wären das rund 46.500€

    Oder hast Du nicht den frühestmöglichen Zeitpunkt angegeben also etwas weniger als 14,4% Abzüge? - Auf 45.375 komme ich mit 41 Monaten vorher und 12,3% Abzügen.

    Vielleicht rechnet die DRV aber auch noch ganz anders. Da wäre ich mal intessiert.

    Vielen Dank

    Ja, bevor Du einzahlen kannst, musst Du eine Auskunft anfordern, die den gesamten Rechenweg transparent macht.

    Die Höhe des aktuellen Rentenwerts spielt dabei übrigens keine Rolle. Die ist später für die Ermittlung des ROI relevant, um die Entscheidung zu treffen, ob man die Einzahlung tatsächlich vornehmen will.

  • Nur mal so interessehalber: Hat die DRV transparent gemacht, wie die 168€ ausgleichbarer Betrag und der aufgerufene Preis zustande kommen?

    Die 168€ sind bei Annahme von 40,79€ aktuellem Rentenwert pro Rentenpunkt so ca. 4,11 Rentenpunkte. Wenn Du mit 14,4% Abzügen in Rente gehen möchtest, musst Du 4,11/85,6%=4,81 Rentenpunkten erwerben. Bei einem Preis von 9662€ je Rentenpunkt wären das rund 46.500€

    Die Berechnung funktioniert etwas anders:

    Ende 2025 aktuell 25,0496 Rentenpunkte.
    + hochgerechnete Punkte 1.1.26 bis 1.3.28 (Grundlage: Durchschnitt der letzten 12 Monate).
    + zusätzl. Punkte für beitragsgeminderte Zeiten (Ausbildung)

    = 27,8493 Entgeltpunkte am 29.02.2028,

    Diese werden normalerweise mit dem Zugangsfaktor von 1,0 multipliziert.
    Da ich 48 Monate früher in Rente gehe wird nur noch mit 0,856 (d.h. abzgl. 14,4%) multipliziert.
    --> Neue persönliche Entgeltpunkte nach Abzug 14,4%: 23,8390.

    27,8493 - 23,8390 = 4,0103 Punkte weniger durch früheren Rentenbeginn

    4,0103 Punkte x 40,79 € = 163,58 € (die 168 € waren ein Fehler meinerseits).


    Ich hoffe, ich habe alles richtig dargestellt.
    Die Berechnung der RV war sehr ausführlich und jeder Berechnungsschritt wurde ausführlich beschrieben und erläutert. Umfang und Darstellung in etwa so wie die Rentenauskunft, die man ab 50 (?) alle paar Jahre bekommt.

  • Steuerliche Auswirkungen der Ausgleichszahlungen in die GRV

    Ich habe jetzt auch mal weitestgehend meine Steuererklärung für 2025 fertig gemacht. Die Werte für 2026 werden ziemlich ähnlich sein.
    Bei meinem Steuerprogramm kann ich einfach mal zusätzliche Zahlungen in die gesetzl. Rentenversicherung in verschiedener Höhe eintragen und sehen, wie sich das auswirkt:

    Die max. Altersvorsorgeaufwendungen 2025 betragen 29.343,60 €
    davon gehen meine bereits geleisteten Zahlungen in die RV ab (AG- und AN-Anteil): 8054,70

    --> 21.288,90 € bleiben max. übrig für Ausgleichszahlungen in die GRV
    Bis zu dieser Höhe führen sie zur max. Steuererstattung, alles drüber verpufft

    Bei 21.288,90 € Ausgleichszahlung erhalte ich 7.005,96 € Steuern erstattet,
    effektiv zahle ich also 67,09%

    Alternativ bei Zahlung von
    20.000 € zahle ich 66,84%
    15.000 € 65,89%
    10.000 € 64,93%

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