Vermieter möchte plötzlich Miete für Keller

  • Hi zusammen,

    mein Nachbar erzählte mir, dass unser Vermieter den qua Mietvertrag (siehe Auszug) kostenlos überlassenen Kelleranteil nun gern für 60€ an ihn vermieten möchte.

    Frage, ist das rechtens? Für mein Verständnis ist der Keller nur scheinbar kostenlos, er ist Teil der Mietsache. Der Vertrag läuft schon seit über 20 Jahren. Der Grund der damaligen kostenlosen Überlassung war aus mekner Sicht der Ausschluss sämtliche Haftung bezüglich irgendwelcher Mängel.

    Danke

    Fuchs


  • Also….Rechtsberatung in Mietsachen gibts hier aus rechtlichen Gründen und zum Schutz des Forenbetreibers nicht.

    Meine persönliche Meinung hier ist, dass die Mieter der Wohnungen eine schwache Rechtsposition haben. Der Keller war und ist eben gar nicht Mietsache. Am ehesten kommt hier der Begriff „Leihe“ in Betracht.
    Dann wäre das vom Vermieter so zu verstehen, dass er diese Leihe beenden will und großzügig anbietet, diesen Kellerraum mieten dürfen zu können.

    Herrlich, diese deutsche Sprache, oder ?

  • Ich denke, es gilt das, was im Vertrag (und im Übergabeprotokoll) vereinbart ist:

    „Kellerräume werden den Wohnungsmietern unentgeltlich überlassen.“

    Eine Einschränkung („soweit vorhanden“) gibt es nur für Bodenräume.

    Wenn der Vermieter das ändern möchte, muss er den Mietvertrag kündigen (nur mit Gründen möglich) oder Dir andere Kellerräume kostenlos anbieten.

  • Laien-Jurist:innen an die Front…..

    Das Internet wird schon irgendeinen Parallelfall ausspucken.

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  • Verträge gelten. Gewohnheitsrecht muss erst entstehen.

    Wenn der Vertag seit über 20 Jahren besteht, kann man vielleicht von Gewohnheit sprechen.

    Und wie gesagt, unentgeltlich ist er nicht, man zahlt ja Miete, als Befingung für den Keller.

    Mich betrifft es noch nicht. Nur mein Nachbar hat die Info vom Vermieter, kommt aber vielleicht noch.

    Komisch finde ich auch, dass sie ihm dafür einen gesonderten Vertag anbieten.

  • Komisch finde ich auch, dass sie ihm dafür einen gesonderten Vertag anbieten.

    Ich finde den Gedanken nicht komisch.
    Aus Vermietersicht lief der Keller nicht im Mietverhältnis.

    Wenn du nicht zur Mieter-Kriecher-Truppe gehörst (wir hatten hier früher so einen dabei hier), holst du dir Rechtsrat bei Fachleuten, denen du alle Details vorlegst.

  • Und wie gesagt, unentgeltlich ist er nicht, man zahlt ja Miete, als Befingung für den Keller.

    Lies doch mal den von dir geposteten Text richtig. Der Keller ist nicht Teil des Mietvertrages. Er wird nur überlassen. Die Miete nun zur Bedingung für die Nutzung des Kellers zu machen, ist ja ein lustiger Rückschluss.

  • Gut, stimmt und stimmt nicht. Ich denke, dadurch dass der Keller aufgeführt wird. Ist er Teil des Vertrages. Aber das würde in meinem Fall Mieter helfen Mietern und dort ein Jurist entscheiden.

    Rein theoretisch hätte jemand die Wohnung nur wegen des nicht mitvermiteten Kellers anmieten können. Und wie gesagt mietfrei ist hier gar nichts.

    Im Zweifel würde ich auf den Keller verzichten, nutze ihne eh kaum. Das natürlich nur nach entsprechender Mietminderung um diese 60€.

  • Du willst eine Mietminderung, wenn du auf den Keller "verzichtest"?

    Würde ich mit dem Juristen so besprechen. Denn wie gesagt, aus meinem Verständnis ist der Keller besonders nach über 20 Jahren Nutzung Teil der Mietsache geworden. Das Hamburger Mietrecht scheint es wohl auch so zu sehen. Auch weil ein Abstellraum Teil einer normalen Wohnung ist.

  • Der Keller ist nicht Teil der Mietsache und auch nicht mitvermietet.

    Der Vermieter hat sich aber im Mietvertrag rechtlich bindend verpflichtet, den Kellerraum unentgeltlich an den Mieter zu überlassen. Das hat er freiwillig getan.

    Jeder Hausbewohner kann einen völlig anderen Vertrag mit dem Vermieter abgeschlossen haben.

  • Denn wie gesagt, aus meinem Verständnis ist der Keller besonders nach über 20 Jahren Nutzung Teil der Mietsache geworden.

    Das würde ich auch so sehen, wenn (!) es im Vertrag nicht ausdrücklich geregelt wäre. Also wenn (!) nichts dazu im Vertrag stünde und der Keller wie selbstverständlich zur Nutzung überlassen worden wäre. Dann wäre daraus ein Gewohnheitsrecht erwachsen. So nicht.


    Ist aber eine private Meinung und keine Rechtsberatung. Bin gespannt, was der Mieterverein meint.

  • Hallo,

    noch ein anderer Aspekt aus Laiensicht: Das Mietrecht ist in Deutschland durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung in vielen Details abschließend geklärt. Da kann der Vermieter in den Mietvertrag reinschreiben, was er will.

    Nach meiner unmaßgeblichen Meinung ist der Keller Bestandteil der Mietsache und damit auch des Mietpreises. Unverständliche oder verschwurbelte Formulierungen im Mietvertrag gehen zulasten des Vermieters. Außerdem sprechen 20 Jahre gelebte Mietpraxis dafür.

    Gruß Pumphut

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