Wie gesagt, kann gelöscht werden. Ich habe eine Anfrage danach als PM bekommen und die Antwort versehentlich in das falsche Fenster kopiert.
Und nun regt euch bitte ab.
Rendite soll zu Unterhaltszahlung herangezogen werden
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Polarlicht -
20. Mai 2026 um 17:26 -
Erledigt
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Wie gesagt, kann gelöscht werden. Ich habe eine Anfrage danach als PM bekommen und die Antwort versehentlich in das falsche Fenster kopiert.
Und nun regt euch bitte ab.Dann entkoppeln wir den versehentlichen Einzelfall von dem trotzdem zunehmenden Phänomen, dass KI-Inhalte mit reichlich zunehmenden Falschanteilen eine Gefahr für seriöse Inhalte sind. Wo möglich, sollten Regeln diese eindämmen.
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Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern: Hier setzt die Rechtsprechung höhere Maßstäbe; das Anlageermessen ist enger als bei Ehegatten- oder Elternunterhalt.
Nur mal das angeschaut - das ist irreführend bis falsch.
Der Unterhalt von 100% wird geschuldet. Dafür muss der Zahler alles tun, mehr arbeiten, Nebenjob, Kapitalererträge generieren. Da wird auch virtuelles Einkommen angerechnet, wenn der Zahler Möglichkeiten der Einkommensgensgenerierung nicht nutzt.
Der Unterhaltszahler sollte also schauen, dass er die 100% zahlt, um sich dem Druck von Gericht und Behörden zu entziehen.
Wenn das Einkommen höher ist, besteht kein Druck, noch mehr Einkommen zu erzielen.
und auch der Verweis auf Altersvorsorge als Vermögensaufbau ist Mist, gerade in diesem Forum.Anerkannt als Abzug zum Einkommen werden Altersvorsorgeverträge (meist schlechte Rendite und hohe Kosten) zu 4% des Brutto bis zur Beitragsbemessungsgrenze und darüber weit mehr (21% oder sowas). ETF-Sparpläne werden inzwischen von einzelnen Amtsgerichten anerkannt.
Und am Ende gilt das, was für Steuern auch gilt - wer mehr einnimmt, zahlt mehr Steuern und mehr Unterhalt, hat aber am Ende auch mehr für sich selbst übrig. -
Nur mal das angeschaut - das ist irreführend bis falsch.
Gerade bei solch großen Texten, die scheinbar Aktuelles darstellen, ist jeder einzelne Satz zu prüfen. Eigentlich müsste das die KI leisten. Sowas kann man nicht unbesehen teilen, nur weil es so schön konsistent und logisch klingt.
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Das Bauchgefühl sagt nicht so viel aus.
Doch, das ist bei finanziellen und rechtlichen Dingen geradezu entscheidend. Man muss sich schließlich wohl fühlen mit seinen Unterhaltszahlungen und gut schlafen können.
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Hallo,
ein Arbeitskollege hat rund 300k in einem ETF. Er zahlt jeden Monat aus seinem Bruttogehalt von ca 8500 Euro Unterhalt an seine Ex für die drei Kinder. Jetzt fordert sie, dass der theoretische Gewinn aus dem thessaurierrnden ETF auf sein Gehalt aufgeschlagen wird. Ist diese Forderung berechtigt? Hat hier irgendjemand Erfahrung damit? Meine erste reflexhafte Antwort an meinen Kollegen war, dass Privatvermögen da nicht herangezogen werden kann, aber sicher bin ich mir da nicht. Habe ihm zu einem Anwalt geraten, aber er hat keine Lust mehr auf noch mehr Anwaltskosten... Was ich wiederum auch gut verstehen kann.
Deine Skepsis ist absolut berechtigt, denn das Unterhaltsrecht ist da leider ein ziemliches Minenfeld. Grundsätzlich zählen zum unterhaltsrelevanten Einkommen nicht nur das Gehalt, sondern auch Erträge aus Vermögen und genau da wird es bei thesaurierenden ETFs knifflig. Es gibt tatsächlich Gerichte, die argumentieren, dass man sich die fiktiven Gewinne oder die Ausschüttungen, die ja quasi im ETF verbleiben, wie echtes Einkommen anrechnen lassen muss, weil das Vermögen theoretisch „ertragreich“ angelegt ist und man sich nicht arm rechnen darf. Auf der anderen Seite ist das Geld ja nicht real auf seinem Girokonto gelandet, und solange er keine Anteile verkauft, hat er den Gewinn nicht physisch zur Verfügung, zumal der ETF morgen auch wieder einbrechen kann. Es kommt da extrem auf die regionalen Leitlinien der Oberlandesgerichte an, wie strikt die das mit dem sogenannten "fiktiven Einkommen" aus Vermögen handhaben.
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Und genau das wird nur ein Anwalt aus dem entsprechenden OLG-Bezirk beantworten können.
Zu dem Punkt, dass er nicht mehr Anwaltskosten haben. Total verständlich. Andererseits kann das Forum hier 500% richtig liegen, aber das Jugendamt wird es nur akzeptieren, wenn es ein Anwalt vorträgt. Manche JA brauchen sogar noch ein Gericht, um es zu akzeptieren.
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Oh ha, das wird ja was. Also doch zum Anwalt. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man sich leider auch nicht immer ganz auf die Anwälte verlassen kann. Das ist immer sehr ärgerlich. Ich würde ihm mit auf dem Weg geben, das vermutlich sein Welt ETF doch eine ganz gute Entscheidung ist, weil er ja fiktiv besteuert wird und 30 % Freistellung hat. So kann er sich darauf einrichten, dass für 2026 ca. 3,2 % fällig werden. Das ist dann ja eine erträgliche Summe. Zumal seine ex-frau ca. 7000 € netto verdient... Ich könnte mir vorstellen, wenn das ganze vor Gericht landet, dass das bei den Richtern vielleicht auch noch mal eine Rolle spielt.
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...Auf der anderen Seite ist das Geld ja nicht real auf seinem Girokonto gelandet, und solange er keine Anteile verkauft, hat er den Gewinn nicht physisch zur Verfügung, zumal der ETF morgen auch wieder einbrechen kann....
Gibt es auch nur ein einziges deutsches Gericht, dass jemals so argumentiert hat?
Das würde ja bedeuten, dass es für die Frage, ob man Unterhalt zahlen muss oder nicht darauf ankäme, ob man einen Ausschütter oder Thesaurierter hat. Wenn man einen Thesaurier hat, ist man fein raus und die Frau mit den Kindern guckt in die Röhre. Pech gehabt!
Sorry! Nein, das kann so nicht sein.
Es kann auch nicht entscheidend sein, wie man das Konto nennt, auf den die Ausschüttungen landen. Im Falle eines Ausschütters nennt man dieses Konto "Verrechnungskonto". Im Falle eines Thesauriers nennt man das Konto "Fondsvermögen". Im letzteren Fall sind die Ausschüttungen dem Anleger genauso zugeflossen nur auf einem anderen Konto.
Es ist auch immer wieder dieselbe merkwürdige Fehlvorstellung, dass sich die Gewinne im Falle eines Thesauriers wieder in Luft auflösen können, wenn der Kurs sinkt. Nein, das können sie nicht. Das Vermögen im Thesaurier bleibt immer um die Ausschüttungen höher im Vergleich zu dem Ausschütter, aus dem die Ausschüttungen ja abgeflossen sind.
Und natürlich kann der Anleger im Falle eines Thesauriers genauso über das Geld verfügen, nämlich indem er eben für die entsprechende Summe Anteile verkauft. Das ist allein vom Willen des Anlegers abhängig und kann nicht zu Lasten der Ex-Frau und der Kindern gehen. Ebenso kann sich der Anleger im Falle eines Ausschütters dazu entschließen, die Ausschüttungen wieder anzulegen. Da ist kein struktureller Unterschied.
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Und natürlich kann der Anleger im Falle eines Thesauriers genauso über das Geld verfügen, nämlich indem er eben für die entsprechende Summe Anteile verkauft. Das ist allein vom Willen des Anlegers abhängig und kann nicht zu Lasten der Ex-Frau und der Kindern gehen. Ebenso kann sich der Anleger im Falle eines Ausschütters dazu entschließen, die Ausschüttungen wieder anzulegen. Da ist kein struktureller Unterschied.
Mit dem gleichen Argument, kannst du die Wertsteigerung einer Immobilie als Einkommen reinrechnen.
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Mit dem gleichen Argument, kannst du die Wertsteigerung einer Immobilie als Einkommen reinrechnen.
Nein!
Es ging um Ausschüttungen / Dividenden. Die fließen dem Anleger auch bei einem Thesaurier zu. Aber das wird wohl auch nicht verstanden, wenn man es tausendmal erklärt.
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